Freitag, 24. Juni 2016

Brexit und die positiven Folgen - ein demokratischer Neuanfang außerhalb der Restriktionen der Europäischen Union

51,9% der Wahlberechtigten befürworteten am 23. Juni 2016 bei der Volksabstimmung in Großbritannien den Austritt ihres Landes aus der Europäischen Reaktion. Unbeschadet von Schuldzuweisungen von Kontinentaleuropäern an Cameron und unbeschadet der Ansage von Merkel gegen Rechtspopulisten in der EU, die auch den Austritt ihrer Länder fordern, wird gerne verkannt, dass dieser Austritt für Großbritannien und auch andere europäische Staaten eine Chance bietet, nämlich die Chance, mit demokratischer Legitimation eine neue Gemeinsamkeit zu finden.


Die Briten wollten sich nicht weiter von Brüssel bevormunden lassen, und sie wollten darüber bestimmen, wer in ihr Land darf; sie wollten ihre Souveränität zurück. Dass dies in Kontinentaleuropa bei den verantwortlichen politischen Kreisen verkannt wird, verdeutlicht Merkel mit ihrer Rede zum Brexit, in der es u.a. hieß:

„Erstens: (...) Wir müssen (...) sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger konkret spüren können, wie sehr die Europäische Union dazu beiträgt, ihr persönliches Leben zu verbessern. Das ist eine Aufgabe für die Institutionen der Europäischen Union genauso wie für die Mitgliedsstaaten.“

Welche Länder sind möglicherweise (jetzt) auch bereit, die Union zu verlassen ? In Frage kommen hier die Niederlande, Dänemark und Schweden. Der Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union bedeutet nicht ein Aus für den ungehinderten Warenverkehr mit anderen europäischen Ländern, wenn sie die Austrittsländer wieder zusammenschließen. Sie haben den Vorteil, dass sie nicht Mitglied einer Union sind, die durch ein starres, undurchsichtiges Ministerialgefüge gebunden wird, bei dem die demokratisch gewählten Abgeordneten in den einzelnen Ländern nur noch Marionetten sind, die zwingend das nachvollziehen müssen und in nationales Recht umsetzen müssen, was ihnen aus Brüssel vorgegeben wird. Denn das in dieser Europäischen Union der demokratische Gedanke – vorsichtig formuliert – klein geschrieben wird, verdeutlicht sich schon an der geringen Kompetenz des Europäischen Parlaments, dem letztlich nur die Haushaltsfunktion zukommt. Werden aber, wie üblich, Maßnahmen so getroffen, dass sie für die EU ohne Kosten sind, da diese von den Einzelstaaten zu zahlen sind, entfällt ein Mitspracherecht. Die Kartoffelsorten können also nach Belieben reglementiert werden, Beschränklungen erfolgen  pp.

Man denke zurück: Die heutige Europäische Union hatte ihren Ursprung in der Montan-Union. Er gab den Mitgliedsstaaten Zugang zu Kohle und Stahl ohne Zoll zahlen zu müssen. Ihr gehörten die Benelux-Staaten, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik Deutschland an. Mit den Römischen Verträgen 1957 wurde in die heutige Europäische Union übergeleitet. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), wie sie jetzt hieß, hatte den gemeinsamen Markt zum Ziel. Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte sollten sich frei bewegen können. 1992 kam dann der Schritt zur heutigen Europäischen Union mit der Zielsetzung mit der Zielsetzung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion. Und damit begannen die eigentlichen Probleme. Das angedachte System war unausgereift, wurde auch von vielen Mitgliedsstaaten nicht mitgetragen.

Mangelnde Demokratisierung des geschaffenen Gebildes, Verstöße gegen Verträge (hier insbesondere auch das Dublin-Abkommen zu Flüchtlingen, angestiftet von Merkel, und damit einhergehend der Bruch des Maastrich-Vertrages), der Versuch der Bürokratie der EU-Behörde in Brüssel auf die Staaten (zur Aufnahme von illegal nach den Verträgen) eingereisten Flüchtlingen schaffte sicherlich kein Vertrauen in ein unkontrollierbares Gebilde.

Aus Geschichte kann man lernen. Ein Zurück zu den Anfängen wäre für Großbritannien und weitere austrittswillige Staaten die Chance eines demokratisch legitimierten Neubeginns.  Und es wäre die Möglichkeit für diese Länder, wirtschaftliche Stabilität zu schaffen bzw. zu erhalten. Die Großbritannien vorhergesagten negativen Folgen sollen sich auf dem wirtschaftlichen Gebiet abspielen, da der freie Zugang zum gemeinsamen Markt der Europäischen Union fehlt. Er könnte zwar erkauft werden (siehe Schweiz), wäre aber mit nicht wünschenswerten Restriktionen unabhängig von den Kosten verbunden, da auch z.B. von der Schweiz verlangt wird, dass diese Arbeitnehmer aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union akzeptieren muss. Umso mehr Staaten sich von der Europäischen Union abwenden und einem neuen System der reinen Handelsunion (entsprechend der Montan Union und der Grundlage der EWG) zuwenden,  wird das vorhergesagte (nicht einmal gesicherte)  Defizit der wirtschaftlichen Folgen aufgefangen.

Und es besteht nun die Möglichkeit, im Rahmen demokratischer Prozesse unter Einbeziehung der Wähler zu entscheiden. Es sollte der Zusammenschluss immer von dem erklärten Wählerwillen (Volksabstimmung) abhängig gemacht werden (also entgegen dem Verständnis des EU-Parlamentspräsidenten Schulz (SPD), der der Schweiz mit ihren Volksabstimmungen ein Demokratiedefizit bescheinigt).

Nicht möglich ist derzeit ohnehin ein Zusammenschluss auf Ebene der jetzigen Europäischen Union in der für eine Währungsunion (von den derzeit noch 28 Staaten der EU unter Einschluss Großbritanniens sind nur 19 Staaten in der Eurozone) notwendigen Form einer Union, die ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik vereinigt. Das Dilemma um Griechenland hat zu sehr den Glauben an die Möglichkeit korrekter und zuverlässiger Handlungsweisen solcher Gebilde vernichtet. Auch kann es nicht sein, eine Institution wie die Europäische Union immer weiter zu vergrößern, unbeschadet der damit drohenden Risiken durch Staaten, die keine eigene Leistungsfähigkeit haben. Geht man zurück auf den reinen Handelssektor, bestehen diese Gefahren nicht. Der Vorteil der Beteiligten läge in der Zollfreiheit. Die Souveränität bliebe.

Die Bürokratie eines solchen Gebildes dürfte nicht wie bei der Europäischen Union aufgebläht werden, bei der man sich nur vorstellen kann, dass einige Reglementierungen (wie ehedem zur Form einer Banane, um diese als solche anzuerkennen) nur darauf zurückzuführen sind, dass die Beamten den Schein einer Tätigkeit entfalten wollen. Die Bürokratie ist kein Selbstläufer (mehr), sondern nur noch Abwickler des Projekts.


Jede Erweiterung von Zuständigkeiten/Kompetenzen müsste davon abhängig gemacht werden, dass alle beteiligten Staaten qua Volksabstimmung mehrheitlich zustimmen. Das zwingt notwendig die Regierungen der Einzelstaaten dazu, Verträge korrekt und umfassend sowie verständlich zu fassen. Aber derartige Erweiterungen dürften selbst bei einem neuen Gebilde in ferner Zukunft liegen. Der Reinfall Europäische Union ist eine Brandmark, die so schnell niemand vergisst. 

Dienstag, 17. Mai 2016

Frans Timmermanns: Zerschlagung homogener Gesellschaften



Endlich sagt jemand ganz offen, was gewollt ist. Es geht nicht um die Hilfe von und für Flüchtlinge. Es geht um einen gesellschaftlichen Wandel, in Europa, möglichst weltweit. Keine nationalen Identitäten  bzw. homogene Gesellschaften mehr:

Die Masseneinwanderung von moslemischen Männern nach Europa sei ein Mittel zu diesem Zweck. Kein Land solle der unvermeidlichen Vermischung entgehen, vielmehr sollen die Zuwanderer veranlasst werden, auch „die entferntesten Plätze des Planeten zu erreichen, um sicherzustellen, dass nirgends mehr homogene Gesellschaften bestehen bleiben.“

Man wundert sich angesichts innerstaatlicher Konflikte selbst in Europa: In Irland zwischen Protestanten und Katholiken, in Spanien die Basken. Selbst Deutschland ist nicht gefeit, nicht nur in Ressentiments zwischen West und Ost.

Dass es sich bei den  Flüchtlingen überwiegend um junge Männer muslemischen Glaubens handelt, ist für Frans Timmermanns, niederländischer Diplomat und Vizepräsident der EU-Kommission, daher wohl eine große Freude. Denn so kann die Vermischung, die er befürwortet beginnen. Dabei nimmt er keine Rücksicht auf kulturelle Errungenschaften, wie die Selbstbestimmung der Frau. Solche können wohl nach seiner Auffassung letztlich ruhig verloren gehen, wenn nur eine neue Subkultur geboren wird.

Es sind die Worte von jemanden, der die Selbstvernichtung als Lebensziel betreibt. Interessant wäre zu wissen, welche Ergebnisse psychologische Expertisen von Personen des Schlags eines Frans Timmermanns ergeben. Was wird von ihnen verarbeitet, wenn er derart brachial einen kulturellen Wandel fordert ?


Ziel jeglicher Politik kann und darf nicht der Rückschritt sein. Errungenschaften und Freiheiten, die sich Völker in erkämpft haben, einfach aufzugeben, um eine neue, gar völlig ungewisse (oder nach dem islamischen Recht gewisse) Zukunft zu erreichen, ist nicht nur grob fahrlässig, sondern Vorsatz:  Es wird billigend in Kauf genommen, dass ein gesellschaftlicher Rückschritt erfolgt.  So gesehen sollte sich doch Timmermanns einmal zu seiner Vorstellung z.B. der Frau in der Gesellschaft äußern. Meint er mit muslimischen jungen Männern seine „Multikulti“-Gesellschaft zu erreichen, muss er wohl auch wollen, dass die Frau (wieder) unterdrückt wird.

Sonntag, 15. Mai 2016

"Weibliche Körper als Machtinstrument"

Eine Gruppe von Männern umringt eine oder mehrere Frauen und grenzt sie so von dem anderen Publikum ab. Es folgen sexuelle Übergriffe und Diebstahl.

Man wird nicht verdrängen können, dass die Art sexueller Übergriffe eine neue Dimension erreicht hat. Waren es früher Einzeltäter, tun sich hier mehrere Personen zusammen. Die ersten (bekannten, bzw. nach Versuch der Unterdrückung doch bekannt gewordenen) entsprechenden Übergriffe in Deutschland ereigneten sich in der Silvesternach in Köln und anderen Städten an belebten Orten.

Ich schreibe bewusst „in Deutschland“.  Denn an anderen Orten gab es dergleichen schon seit längerer Zeit. Bekannt sind z.B. die Einzingelung und Übergriffe auf Frauen dem Tahrir-Platz in Kairo nach dem Sturz von Mubarak. Die Reporterin Andrea Backhaus schreibt:“ In Ägypten sind sexuelle Übergriffe auf Frauen allgegenwärtig. Herrschende Männer missbrauchen den weiblichen Körper als Machtinstrument.“ (http://www.welt.de/kultur/article130645929/Frauen-sind-Freiwild-im-neuen-Aegypten.html). Es ist also nicht allgemein eine neue Dimension, sondern „lediglich“ eine Verbreitung. Eine Verbreitung auch nach Deutschland. Diese geht einher mit dem Zustrom von Flüchtlingen aus Regionen, in denen der Mann meint die Dominanz über die Frau zu besitzen. Es ist  - und daran lässt sich nicht rütteln -  nun einmal im Islam der Mann, der das Sagen hat, was auch quasi kodifiziert in der Scharia. Es war nach der irakischen Revolution deren Führer Ayatollah Ruhollah Khomeini, der zwar den Frauen die Freiheit zur Wahl der Kleidung, der Betätigung und des Lebensstils zugestehen wollte, nach der Revolution aber sogleich rechtsbindend entschied,  dass die Frauen unter den hijab (Schleier) zu zwingen sind. Makeup wurde verboten und Frauen durften sich außerhalb des Hauses mit niemandem anderem als mit ihrem Ehemann oder einem Verwandten sehen lassen. Zuwiderhandelnde wurden mit Freiheitsentzug und Auspeitschung bestraft.

Aber nicht nur gegen Frauen wird in der Art der Umringung vorgegangen. Selbst Polizeikräfte werden auf diese Art angegriffen (http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/rosenheim-ort43270/rosenheim-polizeieinsatz-salzstadel-wegen-ruhestoerung-nacht-freitag-6253349.html).

Es wird zwar häufiger über derartige Vorfälle berichtet, aber meiste nicht benannt, welche Herkunft die Täter haben. Da dies regelmäßig bewusst verschwiegen wird, erfolgt eine Tatzurechnung zu bestimmten Herkunftsländern, auch wenn der oder die Täter noch nicht bekannt sind (vgl. zum Tot des 17-jährigen Niklas P. (http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bad-godesberg/Niklas-P.-gestorben-Erste-Hinweise-auf-T%C3%A4ter-article3254112.html); Schuld dran ist die gewollte Desinformation durch die Ermittlungsbehörden. Aber bleiben wir bei Frauen: In Berlin kam es jetzt beim Karneval der Kulturen zu Übergriffen auf Frauen; eine 10-köpfige Gruppe umringtte zwei 17- und 18-jährige Frauen, begraptschte und bestahl sie (http://www.huffingtonpost.de/2016/05/15/berlin-karneval-sex-uebergriff_n_9984268.html?icid=maing-grid7%7Cgermany%7Cdl1%7Csec1_lnk3&pLid=459915). Drei der ermittelten Täter (14 und 17 Jahre) wurden nach Feststellung der Personalien wieder freigelassen. Die meisten Medien gaben die Nationalität der Täter nicht an; Focus online benennt die türkische Herkunft (http://www.focus.de/panorama/welt/karneval-der-kulturen-mindestens-acht-frauen-opfer-sexueller-uebergriffe-in-kreuzberg_id_5539697.html). 

Es ist in Zeiten, in denen um eine Integration gestritten wird, wichtig, auch die Gefahren richtig einzuschätzen. Es handelt sich also bei der Bekanntmachung der Herkunft der Täter um einen Bestandteil, der für die Meinungs- und Willensbildung mit von zentraler Bedeutung ist. Wer meint, im Sinne einer   Vermeidung von Diskriminierung derartige Angaben unterlassen zu müssen, verkennt die nicht nur kriminalistische Bedeutung und für die Rechtsentwicklung für ein Flüchtlings- und/oder Integrationsrecht. Wenn der Bürger durch freie Wahlen mitbestimmen soll, ist seine (objektive) Information Grundlage. Wird diese Information verweigert, wird dem demokartischen Grundprinzip zuwider gehandelt.

Neben diesem politischen Aspekt ist aber auch ein rechtlicher Aspekt anzuhängen.  Die Zusammenrottung muss unter dem Gesichtspunkt der Bildung einer kriminellen Vereinigung iSv. § 129 StGB gewürdigt werden. Dem Verfasser ist nicht bekannt, dass dies bisher erfolgte.

Auch erscheint es mehr als fraglich, bei diesen Tätern nach Feststellung der Personalien keine Haft anzuordnen. Es besteht, da der ausländische Täter regelmäßig keine enge Bindung zu Deutschland hat, Fluchtgefahr, § 119 Abs. 2 Nr. 2 StPO. Damit könnte der Untersuchungshaft lediglich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 119 Abs. 1 stopp entgegenstehen: „,,wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.“ Diesen halte ich allerdings bei sexuellen Übergriffen und Diebstahl gepaart mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung als gewahrt. Ansonsten wäre es dem im übrigen immer medienwirksamen Aktionismus der Politik, bestehende Gesetze durch weitere sinnlos zu ergänzen, anzuraten, hier die Strafbemessungen hochzusetzen. Bei diesen Delikten ist eine Geldstrafe unzureichend. 

Donnerstag, 5. Mai 2016

Mietrechtsnovelle 2016 - Fortsetzung einer verfehlten Wohnraumpolitik

Es ist nicht einmal ein Jahr her, da wurde die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Mit ihr sollte die Überhitzung der Mietpreisentwicklung in den Ballungsräumen, in dem immer mehr Nachfrage nach Wohnungen festgestellt wird, verhindert werden. Wenn nun mit einem vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf „zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften“ weitergehende Maßnahmen mit der gleichen Intention vorgesehen sind, verdeutlicht sich, dass es sich vor einem Jahr bei der sogenannten Mietpreisbremse um einen unbehelflichen Schnellschuss handelte. Und die nun vorgsehenen Regelungen ? Sie stellen sich wiederum als eine (verfehlte) Augenwischerei dar.


Die Mietpreisbremse, beschlossen vom Bundestag am 5.3.2015 (in Kraft seit dem 1.7.2015), bezweckte eine Dämpfung des Mietanstiegs und setzte bei der Neuvermietung von (bereits vorher vermieteten) Wohnraum an. Der Vermieter sollte nur noch berechtigt sein, die Miete maximal um bis zu 10% über die ortsübliche Vergleichsmiete zu erhöhen (§§ 556d Abs. 1 iVm. 558 Abs. 2 BGB).  Obwohl nicht einmal ein Jahr vergangen ist, verdeutlicht sich (wie zu vermuten war), dass eine solche Regelung bei den insgesamt rasant steigenden Mieten in den betroffenen Gebieten diese Deckelung in Bezug auf die ortübliche Vergleichsmiete, die stetig auch weiter steigt, unzureichend ist um eine Eindämmung zu schaffen.

Also soll nun an anderen Stellen die Schraube fester gedreht werden. So sollen nach dem Entwurf in die Bemessung der ortüblichen Vergleichsmiete auch ältere Vertragsabschlüsse und Erhöhungen einbezogen werden, was dann insgesamt im Schnitt einer Ermäßigung bedeutet. Damit wird einmal ein „Dämpfer“ gesetzt, was aber nur bedeutet, dass die Erhöhungswelle, bei der es bleibt, zunächst von einem niedrigeren Niveau ausgeht. Mittelfristig verpufft der Effekt bereits wieder, es sei denn, der Gesetzgeber verlängert stetig den Zeitraum der Einbeziehung älterer Vertragsabschlüsse nach hinten. Dann aber sollte der Gesetzgeber das Visier öffnen und schlicht einen Mietstopp verordnen, was er allerdings in Ansehung der Eigentumsgarantie wohl vermeiden will.

Zudem soll nach dem Referentenentwurf die Möglichkeit der Erhöhung der Miete qua Modernisierung weiter eingeschränkt werden. Zum einen soll der Prozentsatz der umlegbaren Kosten im Jahr von 11% auf 8% reduziert werden (was für den Vermieter in Zeiten der Niedrigzinsphase, wie sie derzeit herrscht, noch nicht unbedingt schmerzlich ist, allerdings in Zeiten einer Hochzinsphase die Sanierung bzw. Modernisierung ausschließen dürfte), zum anderen auf einen Betrag von € 3,00/m² nach oben begrenzt werden. Damit aber stehen sich zwei Aspekte der Politik als Widerspruch gegenüber: Während zum einen die Erhöhungen im wesentlichen auf energetische Modernisierungen beruhen (die doch letztlich dem Mieter nutzen sollen), soll ein sozialökonomischer Umstrukturierungsprozess bei der Nutzung der Wohnung qua dadurch verursachter Mieterhöhungen verhindert werden. Da aber Vermieten kein Selbstzweck ist (zumal Liebhaberei steuerlich auch nicht einmal nutzbar wäre), sondern im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung eine Geldanlage gewinnbringend sein soll, muss sich ein vermieter stets die Frage stellen, ob er überhaupt entsprechende Maßnahmen ergreift, wenn dann schlussendlich die Kosten bei ihm verbleiben. Er wird also die Maßnahmen nicht durchführen, wenn bei einer starken Nachfrage in einem Gebiet, auf welches gerade diese gesetzlichen Maßnahmen abzielen, eine (auch hochpreisige) Vermietung auch ohne solche Modernisierungen möglich ist.

Die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen sind, wie es bereits die Mietpreisbremse war, verfehlt. Interessant dabei ist, dass mit diesen Maßnahmen auch die Absicht verbunden ist, preisdämpfend auf Neubauvermietungen zu wirken. Schon dies wird nicht gelingen, sondern das Gegenteil von den gesetzlichen Initiativen erreicht. Soweit noch Wohnungsneubauten erfolgen, die dem Mietmarkt zur Verfügung gestellt werden, entsprechen diese den heutigen Erwartungen an Ausstattung und auch energetischen Maßnahmen. Da die Modernisierung von Altbauten durch die Verhinderung von entsprechenden Mieterhöhungen eingeschränkt wird, werden mithin die Neubauten auch zu weiter erhöhten Mieten vermietet werden können (wobei diese erhöhten Mieten auch in den Schlüssel der Feststellung der ortsüblichen Miete mit einbezogen werden). Bestandsbauten würden wohl eher der Verwahrlosung anheimgestellt, der Mietmarkt mithin weiter in von der gesetzgeberischen Intention nicht gewollte Klassengesellschaften gewandelt.


Das Problem stellt sich, da in bestimmten Regionen / Städten immer mehr Wohnraum auf Grund Zuzugs benötigt wird. Das führt gleichzeitig zur Entvölkerung anderer Regionen, insbesondere ländlicher Bereiche. Statt aber hier an der Wurzel eine Kehrtwende zu versuchen, wird lediglich die Konsequenz dieser Entwicklung in Bezug auf steigende Mieten in den bevorzugten Gegenden angegangen. Dies ohne Rücksicht darauf, dass eine derartige Politik schnell dazu führen kann, dass die Wirtschaftlichkeit der vermieteten Wohnimmobilie in Frage gestellt wird, was dann allenfalls Einfluss auf Neubauten und auf den Zustand von Altbauten haben kann. Es wäre ein politisches Umdenken erforderlich, welches den ländlichen Raum und die weniger „nachgefragten“ Städte wieder attraktiver gestaltet.

Donnerstag, 10. Dezember 2015

Merkel befiehl , wir folgen

Bild: pixabay
Merkels Führungsanspruch hat schon diktatorische Züge erreicht. Sie befiehlt letztlich, was in der CDU zu denken ist, was deren Meinung ist. Und dem hat die Partei zu folgen. Parteitage dienen nur noch dem äußeren Schein parteiinterner Demokratie. Opposition wird von Merkel nicht geduldet.

Der Terminus „Führer befiehl, wir folgen“ ist bekannt. Auch Hitler wollte das Sagen haben und hat demokratische Elemente systematisch untergraben. Parteiintern und –extern. Eine Volkspartei, wie es die CDU sein will, lebt von einem Meinungsspektrum und hat ihr Programm, an dem dies aufgehangen wird. Aber was ist, wenn die Parteioberen, insbesondere die Parteivorsitzende (die zugleich Kanzler ist) dies nicht will ? Dann hat das zu gelten, was sie will, auch dann, wenn es mit den im Parteiprogramm benannten Strukturen nicht mehr unbedingt in Übereinstimmung zu bringen ist.

Merkel will nicht die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, wie sie derzeit existiert. Sie hat Deutschland schon mit ihren Vorpreschen bei der Griechenlandhilfe an den Rand des wirtschaftlichen Ruins getrieben; dieser blieb (bisher) aus, da die von Deutschland auf ihr Betreiben zugesagten Bürgschaften bisher nicht gezogen wurden. Und dann kamen die Flüchtlinge. Merkel sprang „helfend“ ein. Entgegen den EU-Reglungen im Schengener Abkommen und um Dublin Abkommen hat sie die Flüchtlinge nach Deutschland gelassen (ein Bus, den sie benannte, mit über 1 Million Flüchtlinge (bisher). In Ansehung von aufkeimenden Gegenwind kam die Zusage, die Asylverfahren zu beschleunigen (danach erfolgte die Einleitung eines Verfahrens der EU, da die Asylverfahren in Deutschland zu lange dauern und nicht anerkannte Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, Umstände, auf die Merkel nicht eingeht, sie gleichgültig lässt). Eine Beschleunigung erfolgte nicht. Verlautbart wurde lediglich, dass diejenigen Asylanten, die wohl bleiben könnten, bevorzugt behandelt würden. Wieso dies ? Weshalb werden nicht jene bevorzugt, die offenbar gehen müssen , damit sie dann abgeschoben werden können (was immerhin auch eine erhebliche Einsparung an Kosten zur Folge hätte).

Mit dem Gebaren der Vorsitzenden und Kanzlerin in Bezug auf den Umgang mit rechtsverbindlichen Richtlinien, die von ihr schlicht außer Kraft gesetzt wurden und womit sie das Debakel der Flüchtlingskrise in Europa eingeleitet hatte, setzt sich die VDU ohnehin nicht auseinander. Es fegt der VDU um „Quoten“, d.h. um eine Begrenzung, gegen die wiederum Merkel ist. Und Merkel hat dies begründet: Die Gesellschaft soll letztlich umgekrempelt werden. Interessant in diesem Zusammenhang das Ansinnen an anderen Stellen, die Deutschen müssten eben die Sprachen der Flüchtlinge lernen, damit eine Integration erfolgen kann. Ganz nach Merkels Geschmack: Nicht die Flüchtlinge müssen sich anpassen (sprich: Integration) sondern die Deutschen.

Merkels Abstammung aus der DDR ist ebenso bekannt wie ihre Funktionärsstellung in der SED. Was aber macht überhaupt ein ehemaliges Mitglied der SED, gar in einer Funktionsstellung dieser Organisation, in der CDU ?

Die CDU hat sich seit ihrer Gründung als eine Partei der Mitte verstanden. Lediglich Strauß hatte bezüglich der CSU geäußert, rechts neben dieser dürfe es nichts geben. Und heute ? Die CDU wird auch als links von der Mitte eingestuft. Die CDU hat damit ihr Welt- und Wertbild verloren. Aber CDU-Delegierte schielen meist nur nach der Macht; nur wenn der Machtverlust offenbar wird, durch verlorene Wahlen, versuchen sie – bis zum Sturz des Hierarchen -  eine Kehrtwende. Das aber bedeutet, die CDU wird ihrer großen Vorsitzenden folgen, bis ins eigene Verderben und auch unbeschadet des Wohles von Deutschland. Führer befiehl….

Und den Medien gefällt dies. Ohnehin (leicht) links angehaucht, wird die Flüchtlingswelle als eine soziale Not angesehen, der sich Deutschland zu Recht (auch unter Aussetzung internationaler Verträge wie Schengener Abkommen und Dublin Abkommen) annimmt. Merkel geht weiter: Sie will die Einwanderung auch wohl von jenen, die sich nicht registrieren lassen, um so eine Veränderung herbeizuführen, koste es was es wolle. Führer befiehl, wir finden die Begründung.

Waren nicht einige Attentäter in Paris registrierte Flüchtlinge ? Darüber muss hinweggesehen werden, wie auch über Ausschreitungen zwischen Muslimen und Christen in Asylantenunterkünften hinweggesehen werden muss und nun sogar ein Gericht die Scharia-Polizei als rechtens ansieht, obwohl mit dieser inzident Druck auf Muslime ausgeübt werden soll, und wird (auch mit Hitler hatte ein Gericht Einsehen, offenbar Sympathien).

Ein Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf. Also muss dieser beobachtet werden. Der Kopf von Deutschland ist nach der Gewaltenhierarchie der Kanzler bzw. die Kanzlerin. Diese nutzt die Medien (so ein Jörges vom Stern, er mehr oder minder wohl seine Verachtung über Deutschland darlegt) und die Gunst, dass ein Mainstream,, zwar nicht die Mehrheit repräsentiert, diese sich aber nicht mehr wagt zu äußern.  Sie will einen gesellschaftlichen Wandel und hat dies auch bekundet. Die CDU folgt ihr; die CSU als kleine Schwesterpartei opponiert zwar, macht aber nichts (sonst hätte Seehofer längst das Bundesverfassungsgericht anrufen können, dessen Neutralität in Ansehung des dort herrschenden Parteienproporz bei Stellenbesetzungen ohnehin fragwürdig ist).

Wenn  also Merkel eine Richtung klar vorgibt, der die CDU folgt und die von der ohnehin gelähmten SPD abgenickt wird, die Grünen als positiv ansehen und die Linken allenfalls eine Zugabe fordern, so stellt sich für den Bürger ohne weiteres die Frage: Müssen wir der Führerin folgen ?

Man erinnere sich zurück: Der 1. Weltkrieg wurde Deutschland angelastet, obwohl Kaiser Wilhelm III. lediglich formal einer Bündnisverpflichtung entsprach. Der 2. Welt krieg wurde Deutschland angelastet, da man den Führer Hitler gewähren ließ. Wieder verstrickt sich Deutschland, so der Wille der Herrscherin Merkel. Also hat wieder Deutschland die Schuld.

Deutschland hatte eine gute Zeit. Diese war unter Regierungen, die unter der Mitte gierten. Sei es SPD oder CDU/CSU. Deutschland wurde nach dem Krieg aufgebaut, wurde zu einer bedeutenden  Wirtschaftsnation. Damit wurden die Einkommen und der Wohlstand in Deutschland gefördert.  Aber das gilt heute nicht. Man muss/soll angeben. Wer arbeitet und sich damit Annehmlichkeiten erheischen will, soll bestraft werden. Man denke an die Gedankengänge zur Erhöhung der Mineralölsteuer. Der Staat braucht Geld für seine Spielwiesen. Der Bürger muss zahlen.

Eine Regierung hat zum Wohl der deutschen Bevölkerung tätig zu werden. Darauf schwören der Bundespräsident (ohnehin nur Gallionsfigur ohne tatsächlichen Einfluss) und die Kanzlerin sowiie die Minister zu schwören. Meineide ?


Aber die Bevölkerung; die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland  werden am Ende unter der Devise Merkel befiehl, wir folgen, zu leiden haben. 

Montag, 11. Mai 2015

Der Tag an dem der Euro ging….

Nein, nicht was Sie meinen, eventuell insgeheim gewünscht haben. Kein Austritt aus der Gemeinschaftswährung Euro. Es wird vielmehr der Tag sein, an dem der Euro als Bargeld verschwindet. Dann gehen nur noch Plastikkarten: Bitte ein Brötchen, für 20 Cent, hier meine Karte.
Sie meinen, Utopie ?

Die dänische Regierung plant einen Vorstoß. Restaurants, Geschäfte und Tankstellen sollen nicht mehr verpflichtet sein, Bargeld anzunehmen [1]. Begründet wird dies mit den „enormen Kosten“ des Cash für Einzelhändler. Richtig ist sicherlich, dass gegebenenfalls zusätzliche Kosten mit Bargeld verbunden sind. In Frankfurt-Bonames war eine freie Tankstelle, die sich entschlossen hatte, keine Kreditkarten mehr anzunehmen. Das Projekt dauerte vier Wochen; danach wurden Kreditkarten wieder (freudig) akzeptiert. Der Grund war einfach: Durch mehr Bargeld in der Kasse erhöhte sich der Versicherungsbeitrag. Die Gebühren an den Kartenausgeber waren demgegenüber niedriger.

Allerdings geht es wohl im Ergebnis nicht um die Schonung von Einzelhändlern. Wird Bargeld eingestellt (oder auf Münzen für den Kauf tatsächlich des Brötchens, einer Tageszeitung u.ä. beschränkt), lässt sich der Zahlungsstorm besser verfolgen. Buchgeld ist ohne weiteres kontrollierbar. Schwarzgeldgeschäfte sind nahezu ausgeschlossen. Denn wie soll die private Putzfrau, die nicht angemeldet wird (auch nicht umständlich/bürokratisch über die Minijob-Zentrale), bezahlt werden ? Wenn es kein Bargeld gibt: Kauft man ihr dann für das Entgelt Lebensmittel ? Sicherlich eine bedenkenswerte Variante, ist doch Bargeld nur ein Tauschersatz statt Ware/Leistung gegen Ware/Leistung (sogen. Tauschwirtschaft).

Den Nutzen von der Abschaffung des Bargeldes hat also im wesentlichen „der Staat“. Er kann feststellen, wer wann wem welche Zahlungen geleistet hat. Schon heute ist es ihm mit einfachen Mitteln möglich, Kontendaten abzufragen (eine Möglichkeit, von der die verschiedensten staatlichen Stellen zunehmend Gebrauch machen, ob gerechtfertigt und damit zulässig oder nicht). Ohne Bargeld wird ihm ein totaler Überblick gewährt. Es sei denn, der Zahlende verfügt über ein ausländisches Konto, auf welches es nicht den freien Zugriff der Behörden gibt. Aber ein solches Konto müsste in einer Einkommensteuererklärung (abstrakt) deklariert werden, enthält doch das Einkommensteuerformular die nette Frage, ob der Steuerpflichtige über „auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland“ verfügt (Ziffer 109 des Mantelbogens).  Bejaht man dies zur Vermeidung jedenfalls einer Steuerodnungswidrigkeit, gerät man ohnehin in den Kreis möglicher Steuerhinterzieher, insbesondere dann, wenn sich aus den sonstigen Erklärungen keine Einnahmen (wie z.B. Zinsen/Dividenden) ergeben sollten. Und sicherlich dürfte es auch mittelfristig keine Bank im EU-Raum sein, da davon auszugehen ist, dass deren Konten ebenso zur Einsicht durch die Behörden anderer Staaten freigegeben werden, wie die Konten im eigenen Land. Schweiz ? Nein, die geben ohnehin alle gewünschten Auskünfte. Aber Sie haben schon etwas von den Cayman Islands  gehört -  auch wenn eventuell dort der Zugriff auf die Daten nicht möglich sein sollte, müssen Sie sich fragen lassen, was Sie sich die Transfers kosten lassen wollen. Zudem: Wie wollen Sie dorthin Geld transferieren, da die ausgehende Überweisung aus Deutschland bekannt wäre. Und wohin wollen Sie überweisen: Auf ein deutsches Konto mit der Möglichkeit der Fragen an den Empfänger über die Herkunft ?

Aber Sie wollen sicherlich auch keine Steuerhinterziehung begehen, benötigen also derartige „Produkte“ nicht. Und Ihre Putzfrau werden Sie entweder abschaffen oder sich der Mühsal der Registrierung bei der Knappschaft und der monatlichen Meldung an die Minijob-Zentrale unterwerfen, Aufzeichnungen über die einzelnen Tätigkeiten nach Tag und Zeiten (zur Feststellung, ob Sie auch wirklich den Mindestlohn gezahlt haben) unterwerfen. Nun wollen Sie sich aber finanziell beim Freund oder Nachbarn erkenntlich zeigen, der Ihnen beim Hausbau oder –umbau behilflich zeigte. Sie können ihm den finanziellen Obulus, den Sie entrichten wollen überweisen: Aber Sie sollten sich zwingend über die Freigrenzen für Schenkungen unterrichten, unabhängig davon, ob nicht die Sozial- und Finanzverwaltung versuchen wird, nachträglich aus Grund dieser Zahlung daraus ein entgeltliches Geschäft zu machen, welches einkommensteuer- und (jedenfalls) sozialversicherungspflichtig ist.

Der gläserne Bürger. Es wird immer mehr dafür getan, dass er es ist. Im Zweifel wissen Dritte bei den Verwaltungen mehr über Sie als Sie selber. Das aber ist auch das Ziel der Abschaffung von Bargeld. So erhofft sich der Staat aus Alltäglichkeiten Mehreinnahmen.

Aber wir wollen es doch dem Staat gönnen. Denn der Staat sind wir – oder ? Und wenn wir dann in Streit mit diesem Staat geraten darüber, ob wir eine (noch steuerfreie) Schenkung erbrachten oder ob dies ein Arbeitsentgelt mit allen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen ist, werden wir uns an die Gute als Zeit erinnern, in der es Bargeld gab und unserem Vorsatz, dass wir doch dem Staat alles gönnen wollen, als wohltuend ansehen.

Samstag, 25. April 2015

Bundesverfassungsgericht – des Gesetzgebers liebster Feind ?

Da mehren sich die Rufe nach einer Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, die Macht des Bundesverfassungsgerichts einzudämmen. Es wird von politischen Entscheidungen gesprochen, von einer juristisch ummäntelten politischen Einflussnahme und einer Verachtung einiger Richter für Politik.

Nichts neues. Schon Friedrich der Große haderte mit den Juristen. Unterlag er doch vor dem Reichskammergericht einem Müller, dem er – im wahrsten Sinne des Wortes – das Wasser abschneiden wollte. Friedrich zog die Konsequenzen und ließ das ALR (Allgemeine Preußische Landrecht) niederschreiben. Damit wollte er mögliche Auslegungen durch ein Gericht verhindern, da dieses Gesetz stets alles definierte.

Es ist für den jeweils Unterlegenen eines Rechtsstreits häufig nicht einsichtig, weshalb er unterlag. Dies insbesondere dann, wenn das Obsiegen oder Unterliegen nicht lediglich an Fakten geknüpft ist, sondern an einer juristischen Bewertung, der Interpretation von Normen. So ist es auch im Verfassungsrecht. Die dortigen abstrakten Normen müssen mit Leben gefüllt werden. Alleine ein Gesetzesvorbehalt in einer Norm rechtfertigt nicht, diese quasi auszuhöhlen; der Kernbereich ist festzustellen und daran gemessen eine Abwägung vorzunehmen.

Damit aber muss das Verfassungsrecht notgedrungen in die politische Kompetenz des Gesetzgebers eingreifen, da anders die Kontrolle nicht wirksam ausgeübt werden kann. Über die Art und Weise der Ausübung der Kontrolle durch das Verfassungsgericht ärgern sich aber letztlich nicht nur die Politiker. Man denke an die Entscheidungen, in denen das Bundesverfassungsgericht zwar die Verfassungswidrigkeit von Normen feststellt, aber hier nicht die Norm sofort aufhebt, sondern dem Gesetzgeber eine (meist längere) Frist gewährt, nachzubessern (auf die Rechtsprechung zur Vermögensteuer wird beispielsweise verwiesen). Es verwundert schon, dass selbst verfassungswidrige Gesetze nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden, sondern teilweise noch längere Zeit angewandt werden dürfen, weshalb sich insoweit schon die Frage aufdrängt, ob nicht eine derartige Entscheidung selbst verfassungswidrig ist.

Ärgert sich hier aber der machtlose Bürger über solche Entscheidungen des Verfassungsgerichts, setzt der Kern des Angriffs durch die Parlamentarier bereits vorher an. Diese kritisieren letztlich bereits die Möglichkeit der verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Benannt werden z.B. das Wahlrecht (das Kippen der 5%-Hürde) [1] und die Entscheidung zum Kopftuchverbot für Lehrkräfte [2]. Zuzugeben ist hier sicherlich, dass die Entscheidungen zu politisch brisanten Themen ergingen und dass man hier politisch verschiedener Ansicht sein kann. Zuzugeben ist auch, dass die Entscheidungen des Verfassungsgerichts nicht notwendig rechtlich als überzeugend angesehen werden müssen(wie auch Minderheitsvoten von beteiligten Verfassungsrichtern bezeugen [2]).

Aber nun die Autonomie des Bundesverfassungsgerichts in Frage zu stellen und diesem Beschränkungen aufzuerlegen, zeugt von einem fehlenden Rechtsstaatsverständnis. Wenn die Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts eingedämmt wird, bedeutet dies auch, dass die gesetzgeberische Kompetenz ohne jegliche verfassungsrechtliche Prüfung bliebe. Das aber würde die Verfassung (hier das Grundgesetz) letztlich zu einer lesenswerten, aber unbedeutenden Bettlektüre degradieren. Ihre notwendige Beachtung durch den Gesetzgeber wäre nicht mehr gegeben.

Dass das Verfassungsgericht letztlich mittels seiner Urteile auch Politik macht, liegt auf der Hand und lässt sich nicht vermeiden. Einen faden Beigeschmack hat dies allenfalls im Hinblick auf die Berufung von Verfassungsrichtern. Immer wieder gibt es ein politisches Gerangel, ist ein Parteienproporz einzuhalten und werden Vorschläge zu Personen gemacht, die regelmäßig aus einer Partei kommen, dort sich eventuell auch bereits verdient gemacht haben und denen mit diesem „Job“ ein Dankeschön gesagt werden soll. Die politische Prägung ist also systemimmanent, wird auch von diesen Parlamentariern, die nun die Kompetenz des Gerichts einschränken wollen, gerne gesehen. Der „eigene Mann“ (oder die „eigene Frau“) soll mithin im Gremium die Interessen der sie benennenden Partei vertreten.


Nicht die Kompetenz des Gerichts ist einzuschränken, sondern die Berufung von Verfassungsrichtern auf ein parteiunabhängiges, wertneutrales Modell umzustellen. Die Einschränkung der Rechte des Gerichts im Hinblick auf gesetzgeberische Aktionen würde nicht dem (Verfassungs-) Recht förderlich sein, sondern zu dessen Aushöhlung führen. 

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