Sonntag, 15. Mai 2016

"Weibliche Körper als Machtinstrument"

Eine Gruppe von Männern umringt eine oder mehrere Frauen und grenzt sie so von dem anderen Publikum ab. Es folgen sexuelle Übergriffe und Diebstahl.

Man wird nicht verdrängen können, dass die Art sexueller Übergriffe eine neue Dimension erreicht hat. Waren es früher Einzeltäter, tun sich hier mehrere Personen zusammen. Die ersten (bekannten, bzw. nach Versuch der Unterdrückung doch bekannt gewordenen) entsprechenden Übergriffe in Deutschland ereigneten sich in der Silvesternach in Köln und anderen Städten an belebten Orten.

Ich schreibe bewusst „in Deutschland“.  Denn an anderen Orten gab es dergleichen schon seit längerer Zeit. Bekannt sind z.B. die Einzingelung und Übergriffe auf Frauen dem Tahrir-Platz in Kairo nach dem Sturz von Mubarak. Die Reporterin Andrea Backhaus schreibt:“ In Ägypten sind sexuelle Übergriffe auf Frauen allgegenwärtig. Herrschende Männer missbrauchen den weiblichen Körper als Machtinstrument.“ (http://www.welt.de/kultur/article130645929/Frauen-sind-Freiwild-im-neuen-Aegypten.html). Es ist also nicht allgemein eine neue Dimension, sondern „lediglich“ eine Verbreitung. Eine Verbreitung auch nach Deutschland. Diese geht einher mit dem Zustrom von Flüchtlingen aus Regionen, in denen der Mann meint die Dominanz über die Frau zu besitzen. Es ist  - und daran lässt sich nicht rütteln -  nun einmal im Islam der Mann, der das Sagen hat, was auch quasi kodifiziert in der Scharia. Es war nach der irakischen Revolution deren Führer Ayatollah Ruhollah Khomeini, der zwar den Frauen die Freiheit zur Wahl der Kleidung, der Betätigung und des Lebensstils zugestehen wollte, nach der Revolution aber sogleich rechtsbindend entschied,  dass die Frauen unter den hijab (Schleier) zu zwingen sind. Makeup wurde verboten und Frauen durften sich außerhalb des Hauses mit niemandem anderem als mit ihrem Ehemann oder einem Verwandten sehen lassen. Zuwiderhandelnde wurden mit Freiheitsentzug und Auspeitschung bestraft.

Aber nicht nur gegen Frauen wird in der Art der Umringung vorgegangen. Selbst Polizeikräfte werden auf diese Art angegriffen (http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/rosenheim-ort43270/rosenheim-polizeieinsatz-salzstadel-wegen-ruhestoerung-nacht-freitag-6253349.html).

Es wird zwar häufiger über derartige Vorfälle berichtet, aber meiste nicht benannt, welche Herkunft die Täter haben. Da dies regelmäßig bewusst verschwiegen wird, erfolgt eine Tatzurechnung zu bestimmten Herkunftsländern, auch wenn der oder die Täter noch nicht bekannt sind (vgl. zum Tot des 17-jährigen Niklas P. (http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bad-godesberg/Niklas-P.-gestorben-Erste-Hinweise-auf-T%C3%A4ter-article3254112.html); Schuld dran ist die gewollte Desinformation durch die Ermittlungsbehörden. Aber bleiben wir bei Frauen: In Berlin kam es jetzt beim Karneval der Kulturen zu Übergriffen auf Frauen; eine 10-köpfige Gruppe umringtte zwei 17- und 18-jährige Frauen, begraptschte und bestahl sie (http://www.huffingtonpost.de/2016/05/15/berlin-karneval-sex-uebergriff_n_9984268.html?icid=maing-grid7%7Cgermany%7Cdl1%7Csec1_lnk3&pLid=459915). Drei der ermittelten Täter (14 und 17 Jahre) wurden nach Feststellung der Personalien wieder freigelassen. Die meisten Medien gaben die Nationalität der Täter nicht an; Focus online benennt die türkische Herkunft (http://www.focus.de/panorama/welt/karneval-der-kulturen-mindestens-acht-frauen-opfer-sexueller-uebergriffe-in-kreuzberg_id_5539697.html). 

Es ist in Zeiten, in denen um eine Integration gestritten wird, wichtig, auch die Gefahren richtig einzuschätzen. Es handelt sich also bei der Bekanntmachung der Herkunft der Täter um einen Bestandteil, der für die Meinungs- und Willensbildung mit von zentraler Bedeutung ist. Wer meint, im Sinne einer   Vermeidung von Diskriminierung derartige Angaben unterlassen zu müssen, verkennt die nicht nur kriminalistische Bedeutung und für die Rechtsentwicklung für ein Flüchtlings- und/oder Integrationsrecht. Wenn der Bürger durch freie Wahlen mitbestimmen soll, ist seine (objektive) Information Grundlage. Wird diese Information verweigert, wird dem demokartischen Grundprinzip zuwider gehandelt.

Neben diesem politischen Aspekt ist aber auch ein rechtlicher Aspekt anzuhängen.  Die Zusammenrottung muss unter dem Gesichtspunkt der Bildung einer kriminellen Vereinigung iSv. § 129 StGB gewürdigt werden. Dem Verfasser ist nicht bekannt, dass dies bisher erfolgte.

Auch erscheint es mehr als fraglich, bei diesen Tätern nach Feststellung der Personalien keine Haft anzuordnen. Es besteht, da der ausländische Täter regelmäßig keine enge Bindung zu Deutschland hat, Fluchtgefahr, § 119 Abs. 2 Nr. 2 StPO. Damit könnte der Untersuchungshaft lediglich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 119 Abs. 1 stopp entgegenstehen: „,,wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.“ Diesen halte ich allerdings bei sexuellen Übergriffen und Diebstahl gepaart mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung als gewahrt. Ansonsten wäre es dem im übrigen immer medienwirksamen Aktionismus der Politik, bestehende Gesetze durch weitere sinnlos zu ergänzen, anzuraten, hier die Strafbemessungen hochzusetzen. Bei diesen Delikten ist eine Geldstrafe unzureichend. 

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