Dienstag, 17. Mai 2016

Frans Timmermanns: Zerschlagung homogener Gesellschaften



Endlich sagt jemand ganz offen, was gewollt ist. Es geht nicht um die Hilfe von und für Flüchtlinge. Es geht um einen gesellschaftlichen Wandel, in Europa, möglichst weltweit. Keine nationalen Identitäten  bzw. homogene Gesellschaften mehr:

Die Masseneinwanderung von moslemischen Männern nach Europa sei ein Mittel zu diesem Zweck. Kein Land solle der unvermeidlichen Vermischung entgehen, vielmehr sollen die Zuwanderer veranlasst werden, auch „die entferntesten Plätze des Planeten zu erreichen, um sicherzustellen, dass nirgends mehr homogene Gesellschaften bestehen bleiben.“

Man wundert sich angesichts innerstaatlicher Konflikte selbst in Europa: In Irland zwischen Protestanten und Katholiken, in Spanien die Basken. Selbst Deutschland ist nicht gefeit, nicht nur in Ressentiments zwischen West und Ost.

Dass es sich bei den  Flüchtlingen überwiegend um junge Männer muslemischen Glaubens handelt, ist für Frans Timmermanns, niederländischer Diplomat und Vizepräsident der EU-Kommission, daher wohl eine große Freude. Denn so kann die Vermischung, die er befürwortet beginnen. Dabei nimmt er keine Rücksicht auf kulturelle Errungenschaften, wie die Selbstbestimmung der Frau. Solche können wohl nach seiner Auffassung letztlich ruhig verloren gehen, wenn nur eine neue Subkultur geboren wird.

Es sind die Worte von jemanden, der die Selbstvernichtung als Lebensziel betreibt. Interessant wäre zu wissen, welche Ergebnisse psychologische Expertisen von Personen des Schlags eines Frans Timmermanns ergeben. Was wird von ihnen verarbeitet, wenn er derart brachial einen kulturellen Wandel fordert ?


Ziel jeglicher Politik kann und darf nicht der Rückschritt sein. Errungenschaften und Freiheiten, die sich Völker in erkämpft haben, einfach aufzugeben, um eine neue, gar völlig ungewisse (oder nach dem islamischen Recht gewisse) Zukunft zu erreichen, ist nicht nur grob fahrlässig, sondern Vorsatz:  Es wird billigend in Kauf genommen, dass ein gesellschaftlicher Rückschritt erfolgt.  So gesehen sollte sich doch Timmermanns einmal zu seiner Vorstellung z.B. der Frau in der Gesellschaft äußern. Meint er mit muslimischen jungen Männern seine „Multikulti“-Gesellschaft zu erreichen, muss er wohl auch wollen, dass die Frau (wieder) unterdrückt wird.

Sonntag, 15. Mai 2016

"Weibliche Körper als Machtinstrument"

Eine Gruppe von Männern umringt eine oder mehrere Frauen und grenzt sie so von dem anderen Publikum ab. Es folgen sexuelle Übergriffe und Diebstahl.

Man wird nicht verdrängen können, dass die Art sexueller Übergriffe eine neue Dimension erreicht hat. Waren es früher Einzeltäter, tun sich hier mehrere Personen zusammen. Die ersten (bekannten, bzw. nach Versuch der Unterdrückung doch bekannt gewordenen) entsprechenden Übergriffe in Deutschland ereigneten sich in der Silvesternach in Köln und anderen Städten an belebten Orten.

Ich schreibe bewusst „in Deutschland“.  Denn an anderen Orten gab es dergleichen schon seit längerer Zeit. Bekannt sind z.B. die Einzingelung und Übergriffe auf Frauen dem Tahrir-Platz in Kairo nach dem Sturz von Mubarak. Die Reporterin Andrea Backhaus schreibt:“ In Ägypten sind sexuelle Übergriffe auf Frauen allgegenwärtig. Herrschende Männer missbrauchen den weiblichen Körper als Machtinstrument.“ (http://www.welt.de/kultur/article130645929/Frauen-sind-Freiwild-im-neuen-Aegypten.html). Es ist also nicht allgemein eine neue Dimension, sondern „lediglich“ eine Verbreitung. Eine Verbreitung auch nach Deutschland. Diese geht einher mit dem Zustrom von Flüchtlingen aus Regionen, in denen der Mann meint die Dominanz über die Frau zu besitzen. Es ist  - und daran lässt sich nicht rütteln -  nun einmal im Islam der Mann, der das Sagen hat, was auch quasi kodifiziert in der Scharia. Es war nach der irakischen Revolution deren Führer Ayatollah Ruhollah Khomeini, der zwar den Frauen die Freiheit zur Wahl der Kleidung, der Betätigung und des Lebensstils zugestehen wollte, nach der Revolution aber sogleich rechtsbindend entschied,  dass die Frauen unter den hijab (Schleier) zu zwingen sind. Makeup wurde verboten und Frauen durften sich außerhalb des Hauses mit niemandem anderem als mit ihrem Ehemann oder einem Verwandten sehen lassen. Zuwiderhandelnde wurden mit Freiheitsentzug und Auspeitschung bestraft.

Aber nicht nur gegen Frauen wird in der Art der Umringung vorgegangen. Selbst Polizeikräfte werden auf diese Art angegriffen (http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/rosenheim-ort43270/rosenheim-polizeieinsatz-salzstadel-wegen-ruhestoerung-nacht-freitag-6253349.html).

Es wird zwar häufiger über derartige Vorfälle berichtet, aber meiste nicht benannt, welche Herkunft die Täter haben. Da dies regelmäßig bewusst verschwiegen wird, erfolgt eine Tatzurechnung zu bestimmten Herkunftsländern, auch wenn der oder die Täter noch nicht bekannt sind (vgl. zum Tot des 17-jährigen Niklas P. (http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bad-godesberg/Niklas-P.-gestorben-Erste-Hinweise-auf-T%C3%A4ter-article3254112.html); Schuld dran ist die gewollte Desinformation durch die Ermittlungsbehörden. Aber bleiben wir bei Frauen: In Berlin kam es jetzt beim Karneval der Kulturen zu Übergriffen auf Frauen; eine 10-köpfige Gruppe umringtte zwei 17- und 18-jährige Frauen, begraptschte und bestahl sie (http://www.huffingtonpost.de/2016/05/15/berlin-karneval-sex-uebergriff_n_9984268.html?icid=maing-grid7%7Cgermany%7Cdl1%7Csec1_lnk3&pLid=459915). Drei der ermittelten Täter (14 und 17 Jahre) wurden nach Feststellung der Personalien wieder freigelassen. Die meisten Medien gaben die Nationalität der Täter nicht an; Focus online benennt die türkische Herkunft (http://www.focus.de/panorama/welt/karneval-der-kulturen-mindestens-acht-frauen-opfer-sexueller-uebergriffe-in-kreuzberg_id_5539697.html). 

Es ist in Zeiten, in denen um eine Integration gestritten wird, wichtig, auch die Gefahren richtig einzuschätzen. Es handelt sich also bei der Bekanntmachung der Herkunft der Täter um einen Bestandteil, der für die Meinungs- und Willensbildung mit von zentraler Bedeutung ist. Wer meint, im Sinne einer   Vermeidung von Diskriminierung derartige Angaben unterlassen zu müssen, verkennt die nicht nur kriminalistische Bedeutung und für die Rechtsentwicklung für ein Flüchtlings- und/oder Integrationsrecht. Wenn der Bürger durch freie Wahlen mitbestimmen soll, ist seine (objektive) Information Grundlage. Wird diese Information verweigert, wird dem demokartischen Grundprinzip zuwider gehandelt.

Neben diesem politischen Aspekt ist aber auch ein rechtlicher Aspekt anzuhängen.  Die Zusammenrottung muss unter dem Gesichtspunkt der Bildung einer kriminellen Vereinigung iSv. § 129 StGB gewürdigt werden. Dem Verfasser ist nicht bekannt, dass dies bisher erfolgte.

Auch erscheint es mehr als fraglich, bei diesen Tätern nach Feststellung der Personalien keine Haft anzuordnen. Es besteht, da der ausländische Täter regelmäßig keine enge Bindung zu Deutschland hat, Fluchtgefahr, § 119 Abs. 2 Nr. 2 StPO. Damit könnte der Untersuchungshaft lediglich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 119 Abs. 1 stopp entgegenstehen: „,,wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.“ Diesen halte ich allerdings bei sexuellen Übergriffen und Diebstahl gepaart mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung als gewahrt. Ansonsten wäre es dem im übrigen immer medienwirksamen Aktionismus der Politik, bestehende Gesetze durch weitere sinnlos zu ergänzen, anzuraten, hier die Strafbemessungen hochzusetzen. Bei diesen Delikten ist eine Geldstrafe unzureichend. 

Donnerstag, 5. Mai 2016

Mietrechtsnovelle 2016 - Fortsetzung einer verfehlten Wohnraumpolitik

Es ist nicht einmal ein Jahr her, da wurde die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Mit ihr sollte die Überhitzung der Mietpreisentwicklung in den Ballungsräumen, in dem immer mehr Nachfrage nach Wohnungen festgestellt wird, verhindert werden. Wenn nun mit einem vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf „zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften“ weitergehende Maßnahmen mit der gleichen Intention vorgesehen sind, verdeutlicht sich, dass es sich vor einem Jahr bei der sogenannten Mietpreisbremse um einen unbehelflichen Schnellschuss handelte. Und die nun vorgsehenen Regelungen ? Sie stellen sich wiederum als eine (verfehlte) Augenwischerei dar.


Die Mietpreisbremse, beschlossen vom Bundestag am 5.3.2015 (in Kraft seit dem 1.7.2015), bezweckte eine Dämpfung des Mietanstiegs und setzte bei der Neuvermietung von (bereits vorher vermieteten) Wohnraum an. Der Vermieter sollte nur noch berechtigt sein, die Miete maximal um bis zu 10% über die ortsübliche Vergleichsmiete zu erhöhen (§§ 556d Abs. 1 iVm. 558 Abs. 2 BGB).  Obwohl nicht einmal ein Jahr vergangen ist, verdeutlicht sich (wie zu vermuten war), dass eine solche Regelung bei den insgesamt rasant steigenden Mieten in den betroffenen Gebieten diese Deckelung in Bezug auf die ortübliche Vergleichsmiete, die stetig auch weiter steigt, unzureichend ist um eine Eindämmung zu schaffen.

Also soll nun an anderen Stellen die Schraube fester gedreht werden. So sollen nach dem Entwurf in die Bemessung der ortüblichen Vergleichsmiete auch ältere Vertragsabschlüsse und Erhöhungen einbezogen werden, was dann insgesamt im Schnitt einer Ermäßigung bedeutet. Damit wird einmal ein „Dämpfer“ gesetzt, was aber nur bedeutet, dass die Erhöhungswelle, bei der es bleibt, zunächst von einem niedrigeren Niveau ausgeht. Mittelfristig verpufft der Effekt bereits wieder, es sei denn, der Gesetzgeber verlängert stetig den Zeitraum der Einbeziehung älterer Vertragsabschlüsse nach hinten. Dann aber sollte der Gesetzgeber das Visier öffnen und schlicht einen Mietstopp verordnen, was er allerdings in Ansehung der Eigentumsgarantie wohl vermeiden will.

Zudem soll nach dem Referentenentwurf die Möglichkeit der Erhöhung der Miete qua Modernisierung weiter eingeschränkt werden. Zum einen soll der Prozentsatz der umlegbaren Kosten im Jahr von 11% auf 8% reduziert werden (was für den Vermieter in Zeiten der Niedrigzinsphase, wie sie derzeit herrscht, noch nicht unbedingt schmerzlich ist, allerdings in Zeiten einer Hochzinsphase die Sanierung bzw. Modernisierung ausschließen dürfte), zum anderen auf einen Betrag von € 3,00/m² nach oben begrenzt werden. Damit aber stehen sich zwei Aspekte der Politik als Widerspruch gegenüber: Während zum einen die Erhöhungen im wesentlichen auf energetische Modernisierungen beruhen (die doch letztlich dem Mieter nutzen sollen), soll ein sozialökonomischer Umstrukturierungsprozess bei der Nutzung der Wohnung qua dadurch verursachter Mieterhöhungen verhindert werden. Da aber Vermieten kein Selbstzweck ist (zumal Liebhaberei steuerlich auch nicht einmal nutzbar wäre), sondern im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung eine Geldanlage gewinnbringend sein soll, muss sich ein vermieter stets die Frage stellen, ob er überhaupt entsprechende Maßnahmen ergreift, wenn dann schlussendlich die Kosten bei ihm verbleiben. Er wird also die Maßnahmen nicht durchführen, wenn bei einer starken Nachfrage in einem Gebiet, auf welches gerade diese gesetzlichen Maßnahmen abzielen, eine (auch hochpreisige) Vermietung auch ohne solche Modernisierungen möglich ist.

Die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen sind, wie es bereits die Mietpreisbremse war, verfehlt. Interessant dabei ist, dass mit diesen Maßnahmen auch die Absicht verbunden ist, preisdämpfend auf Neubauvermietungen zu wirken. Schon dies wird nicht gelingen, sondern das Gegenteil von den gesetzlichen Initiativen erreicht. Soweit noch Wohnungsneubauten erfolgen, die dem Mietmarkt zur Verfügung gestellt werden, entsprechen diese den heutigen Erwartungen an Ausstattung und auch energetischen Maßnahmen. Da die Modernisierung von Altbauten durch die Verhinderung von entsprechenden Mieterhöhungen eingeschränkt wird, werden mithin die Neubauten auch zu weiter erhöhten Mieten vermietet werden können (wobei diese erhöhten Mieten auch in den Schlüssel der Feststellung der ortsüblichen Miete mit einbezogen werden). Bestandsbauten würden wohl eher der Verwahrlosung anheimgestellt, der Mietmarkt mithin weiter in von der gesetzgeberischen Intention nicht gewollte Klassengesellschaften gewandelt.


Das Problem stellt sich, da in bestimmten Regionen / Städten immer mehr Wohnraum auf Grund Zuzugs benötigt wird. Das führt gleichzeitig zur Entvölkerung anderer Regionen, insbesondere ländlicher Bereiche. Statt aber hier an der Wurzel eine Kehrtwende zu versuchen, wird lediglich die Konsequenz dieser Entwicklung in Bezug auf steigende Mieten in den bevorzugten Gegenden angegangen. Dies ohne Rücksicht darauf, dass eine derartige Politik schnell dazu führen kann, dass die Wirtschaftlichkeit der vermieteten Wohnimmobilie in Frage gestellt wird, was dann allenfalls Einfluss auf Neubauten und auf den Zustand von Altbauten haben kann. Es wäre ein politisches Umdenken erforderlich, welches den ländlichen Raum und die weniger „nachgefragten“ Städte wieder attraktiver gestaltet.