Montag, 11. Mai 2015

Der Tag an dem der Euro ging….

Nein, nicht was Sie meinen, eventuell insgeheim gewünscht haben. Kein Austritt aus der Gemeinschaftswährung Euro. Es wird vielmehr der Tag sein, an dem der Euro als Bargeld verschwindet. Dann gehen nur noch Plastikkarten: Bitte ein Brötchen, für 20 Cent, hier meine Karte.
Sie meinen, Utopie ?

Die dänische Regierung plant einen Vorstoß. Restaurants, Geschäfte und Tankstellen sollen nicht mehr verpflichtet sein, Bargeld anzunehmen [1]. Begründet wird dies mit den „enormen Kosten“ des Cash für Einzelhändler. Richtig ist sicherlich, dass gegebenenfalls zusätzliche Kosten mit Bargeld verbunden sind. In Frankfurt-Bonames war eine freie Tankstelle, die sich entschlossen hatte, keine Kreditkarten mehr anzunehmen. Das Projekt dauerte vier Wochen; danach wurden Kreditkarten wieder (freudig) akzeptiert. Der Grund war einfach: Durch mehr Bargeld in der Kasse erhöhte sich der Versicherungsbeitrag. Die Gebühren an den Kartenausgeber waren demgegenüber niedriger.

Allerdings geht es wohl im Ergebnis nicht um die Schonung von Einzelhändlern. Wird Bargeld eingestellt (oder auf Münzen für den Kauf tatsächlich des Brötchens, einer Tageszeitung u.ä. beschränkt), lässt sich der Zahlungsstorm besser verfolgen. Buchgeld ist ohne weiteres kontrollierbar. Schwarzgeldgeschäfte sind nahezu ausgeschlossen. Denn wie soll die private Putzfrau, die nicht angemeldet wird (auch nicht umständlich/bürokratisch über die Minijob-Zentrale), bezahlt werden ? Wenn es kein Bargeld gibt: Kauft man ihr dann für das Entgelt Lebensmittel ? Sicherlich eine bedenkenswerte Variante, ist doch Bargeld nur ein Tauschersatz statt Ware/Leistung gegen Ware/Leistung (sogen. Tauschwirtschaft).

Den Nutzen von der Abschaffung des Bargeldes hat also im wesentlichen „der Staat“. Er kann feststellen, wer wann wem welche Zahlungen geleistet hat. Schon heute ist es ihm mit einfachen Mitteln möglich, Kontendaten abzufragen (eine Möglichkeit, von der die verschiedensten staatlichen Stellen zunehmend Gebrauch machen, ob gerechtfertigt und damit zulässig oder nicht). Ohne Bargeld wird ihm ein totaler Überblick gewährt. Es sei denn, der Zahlende verfügt über ein ausländisches Konto, auf welches es nicht den freien Zugriff der Behörden gibt. Aber ein solches Konto müsste in einer Einkommensteuererklärung (abstrakt) deklariert werden, enthält doch das Einkommensteuerformular die nette Frage, ob der Steuerpflichtige über „auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland“ verfügt (Ziffer 109 des Mantelbogens).  Bejaht man dies zur Vermeidung jedenfalls einer Steuerodnungswidrigkeit, gerät man ohnehin in den Kreis möglicher Steuerhinterzieher, insbesondere dann, wenn sich aus den sonstigen Erklärungen keine Einnahmen (wie z.B. Zinsen/Dividenden) ergeben sollten. Und sicherlich dürfte es auch mittelfristig keine Bank im EU-Raum sein, da davon auszugehen ist, dass deren Konten ebenso zur Einsicht durch die Behörden anderer Staaten freigegeben werden, wie die Konten im eigenen Land. Schweiz ? Nein, die geben ohnehin alle gewünschten Auskünfte. Aber Sie haben schon etwas von den Cayman Islands  gehört -  auch wenn eventuell dort der Zugriff auf die Daten nicht möglich sein sollte, müssen Sie sich fragen lassen, was Sie sich die Transfers kosten lassen wollen. Zudem: Wie wollen Sie dorthin Geld transferieren, da die ausgehende Überweisung aus Deutschland bekannt wäre. Und wohin wollen Sie überweisen: Auf ein deutsches Konto mit der Möglichkeit der Fragen an den Empfänger über die Herkunft ?

Aber Sie wollen sicherlich auch keine Steuerhinterziehung begehen, benötigen also derartige „Produkte“ nicht. Und Ihre Putzfrau werden Sie entweder abschaffen oder sich der Mühsal der Registrierung bei der Knappschaft und der monatlichen Meldung an die Minijob-Zentrale unterwerfen, Aufzeichnungen über die einzelnen Tätigkeiten nach Tag und Zeiten (zur Feststellung, ob Sie auch wirklich den Mindestlohn gezahlt haben) unterwerfen. Nun wollen Sie sich aber finanziell beim Freund oder Nachbarn erkenntlich zeigen, der Ihnen beim Hausbau oder –umbau behilflich zeigte. Sie können ihm den finanziellen Obulus, den Sie entrichten wollen überweisen: Aber Sie sollten sich zwingend über die Freigrenzen für Schenkungen unterrichten, unabhängig davon, ob nicht die Sozial- und Finanzverwaltung versuchen wird, nachträglich aus Grund dieser Zahlung daraus ein entgeltliches Geschäft zu machen, welches einkommensteuer- und (jedenfalls) sozialversicherungspflichtig ist.

Der gläserne Bürger. Es wird immer mehr dafür getan, dass er es ist. Im Zweifel wissen Dritte bei den Verwaltungen mehr über Sie als Sie selber. Das aber ist auch das Ziel der Abschaffung von Bargeld. So erhofft sich der Staat aus Alltäglichkeiten Mehreinnahmen.

Aber wir wollen es doch dem Staat gönnen. Denn der Staat sind wir – oder ? Und wenn wir dann in Streit mit diesem Staat geraten darüber, ob wir eine (noch steuerfreie) Schenkung erbrachten oder ob dies ein Arbeitsentgelt mit allen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen ist, werden wir uns an die Gute als Zeit erinnern, in der es Bargeld gab und unserem Vorsatz, dass wir doch dem Staat alles gönnen wollen, als wohltuend ansehen.