Sonntag, 20. November 2016

Medien contra AfD > Fehlendes Realitätsbewusstsein der Journalisten

Da beschweren sie sich nun, diejenigen, die draußen bleiben müssen und nicht ihr vermeintliches Privileg der Zugehörigkeit zur schreibenden Zunft nutzen können. Sie sind es gewohnt, überall eingelassen zu werden, und zwar bevorzugt. Denn sie stellen zumindest nach ihrem eigenen Selbstverständnis etwas Besonderes dar. Dabei wird auch gerne auf das Grundgesetzt verwiesen, wonach in Art. 5 GG nicht nur allgemein die Meinungsfreiheit als Grundrecht gesichert wurde (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), sondern ausdrücklich auch als Gewährleistung die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film aufgenommen sind (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG).

Aber ihre Beschwerde ist hohl. Sie hat keine reale Grundlage. Im Gegenteil: Diejenigen, die sich jetzt beschweren, wollen nicht einmal das Recht nach Art. 5 Abs. 1 GG nutzen, sondern nur ausnutzen. Und darin liegt der Unterschied.

Es ist doch zwischenzeitlich hinreichend bekannt, dass seitens der AfD und ihrer (gar führenden) Mitglieder nichts gesagt oder gemacht werden kann, was nicht negativ bewertet, wenn nicht sogar (vorsätzlich) aus dem Sachzusammenhang gerissen wird, um es negativ bewerten zu können. Unter solchen Umständen kommt diese Presse, die nach dem Grundgesetz einen besonderen Schutzstatus erhielt, ihren sich daraus ergebenden Pflichten nicht nach. Nicht nur verdeutlicht sich dies in den Kommentaren (notwendig) von Meinung durchtränkt sind, sondern auch aus einer vermeintlich sachlichen Berichterstattung („Nachricht“), die mit Werturteilen (wie z.B. den Zusatz Populismus) versetzt werden.

Wie kann also derjenige ein nicht einmal rechtlich verankertes Recht einfordern, der doch dieses Recht nur nutzen will um demjenigen zu schaden, der es ihm einräumen soll ?

Weiterhin: Vertreter der AfD wurden dieses Jahr nicht zum Bundespresseball eingeladen, dessen Ausrichter die Bundespresseball GmbH mit dem einzigen Gesellschafter, der Bundespressekonferenz e.V. ist. Es sind mithin letztlich die Journaillen, die sich hier über einen fehlenden Zutritt zu einem Parteitag beschweren, die gleichzeitig im Hinblick auf ein gesellschaftliches Ereignis, mit dem sich Politik und Presse näher kommen soll, einen Affront gegen die AfD starten. Ein seltsames Gebaren: Wie Du mir, so ich Dir.

Den Journalisten der beherrschenden Medien (sei es Print oder Hörfunk oder Fernsehen) scheint jegliches Realitätsbewusstsein abhanden gekommen zu sein. Sie scheinen auf einem anderen Stern zu wohnen oder einen solchen hierher transformieren zu wollen. Und dazu ist ihnen jegliches Mittel Recht, einschließlich Fehlzitaten, Unterlassung bestimmter (nicht der herrschenden Linie entsprechender) Berichterstattung, Diffamierung. Zwar wurde manchmal schon erkannt, dass der Terminus der „Lügenpresse“ so verkehrt nicht sei und Besserung gelobt   -  alleine dies blieb eine hohle Floskel.

Mithin: Der Ausschluss der Presse von einem Parteitag ist nicht zu beanstanden. Es ist im Sinne des Demokratiegebotes nicht geboten, Parteitage öffentlich und/oder in Anwesenheit der Presse/Medien durchzuführen. Im Gegenteil kann es sogar der innerparteilichen Demokratie entsprechen, Medien fern zu halten, damit eine offenere Auseinandersetzung möglich ist als in Anwesenheit von Medien, bei der (wie von anderen Parteien bekannt ist) die offene Auseinandersetzung möglichst vorher bereits ausgeräumt wird und mithin die Mitgliedre bzw. Delegierten zu reinen Statisten einer Show degradiert werden. Wenn, wie hier, die Medien ohnehin nur darauf warten, aus irgendwelchen Worten  - unabhängig von einem Wahrheitsgehalt -  Schlagzeilen gegen die AfD produzieren zu können, ist doch deren Ausschluss nicht nur verständlich, sondern sinnvoll. Vielleicht kommt ja wieder einmal der Tag, an dem der Journalist dem nachkommt, was seine Aufgabe ist: Sauber recherchieren, berichten und kommentieren. Vielleicht….

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