Mittwoch, 21. Januar 2015

Kirche und Gedanken-/Redefreiheit (am Beispiel des Bistums Münster)

Nur eine kleine Presseerklärung des Bistums Münster vom 20.01.2015 lässt die Frage nach der geistigen Freiheit  in Verbindung mit Religion aufkommen:

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Presseerklärung auf der Homepage des Bistums Münster
Bischof Genn entzieht
Pfarrer Spätling die Predigtbefugnis
Herr Pfarrer Paul Spätling, Emmerich, hat am 19. Januar 2015 an der Pegida-Demonstration in Duisburg teilgenommen.
Auf der Bühne hat er sich kritisch über das Ausschalten der Lichter am Kölner Dom bei der jüngsten Pegida-Demonstration dort geäußert.
Zudem ist er auf das Verhältnis von Christentum und Islam in der europäischen Geschichte eingegangen und hat die Bundeskanzlerin wegen ihrer Aussage kritisiert, der Islam gehöre zu Deutschland.
Wir weisen die Aussagen von Herrn Pfarrer Spätling entschieden zurück. Wir distanzieren uns mit Nachdruck von seinem völlig verzerrten Bild von Geschichte und Gegenwart. Herr Pfarrer Spätling bedient mit seinen Äußerungen undifferenzierte Klischees gegenüber dem Islam. Er schürt mit seinen Aussagen eine Feindlichkeit gegen „den Islam“, die wir für gefährlich erachten. Mit solchen Äußerungen – für die Herr Pfarrer Spätling, indem er äußerlich sichtbar als katholischer Priester auftritt, auch noch seine Autorität als Pfarrer und Priester missbraucht – legt er die Grundlagen für rechte Ideologien, für Fremdenfeindlichkeit und für ein Gegeneinander der Religionen, die in der katholischen Kirche keinen Platz haben. 
Die christliche Botschaft ist keine der Ausgrenzung, des Hasses und der Gewalt, sondern eine der Liebe und der Menschenfreundlichkeit. Wir sind dankbar dafür, wie viele Menschen in diesen Tagen auf die Straßen gehen und genau in diesem Sinne ein Zeichen setzen – darunter sind auch ganz viele Christinnen und Christen. Uns droht in Deutschland ganz sicher keine Islamisierung. Als Christen steht es uns gut an, den Menschen, die Zuflucht bei uns suchen, zu helfen und für sie da zu sein. Das geschieht auf ganz vielfältige Art und Weise. Zudem sind wir auf unterschiedliche Weise und auf vielen Ebenen mit muslimischen Vertretern im Gespräch und werden dies auch bleiben.
Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat Herrn Pfarrer Spätling, der im Bistum Münster ohnehin schon nahezu keine priesterlichen Dienste mehr wahrnimmt, am 20. Januar 2015 mitgeteilt, dass er solche Reden wie die gestrige nicht „dulden kann und will“. In Bezug auf Canon 764 des Kirchenrechtes hat Bischof Genn Herrn Pfarrer Spätling heute die Predigtbefugnis entzogen und ihm damit verboten, innerhalb und außerhalb von Kirchen öffentlich im Namen der Kirche zu sprechen.
Text: Bischöfliche Pressestelle
Kontakt: Pressestelle@bistum-muenster.de


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Es soll hier die Presseerklärung nicht im Hinblick auf ihren konkreten Inhalt und deren Berechtigung abgehandelt werden, nicht unter dem Blickwinkel moralischer Vorstellungen und auch nicht unter dem Blickwinkel, ob ein derartiges Vorgehen mit der sogen. christlichen Nächstenliebe, die dort benannt ist, selbst vereinbar ist. Es geht darum, dass sich ein Pfarrer auf einer Kundgebung einer Gruppe geäußert hat, die von der Kirche (zumindest offiziell) abgelehnt wird. Und dieses Verhalten des Pfarrers wird mit einem Predigtverbot sanktioniert. Damit aber verdeutlicht die Kirche, dass jedenfalls ihre Amtsträger sich nicht frei äußern dürfen, sondern dem kirchlichen Diktat unterstehen.

Nicht ersichtlich und ausgeführt wird, dass die Äußerungen des Pfarrers kirchliche Lehrsätze bezweifeln würden. Sicherlich, wenn der Berufsträger die Doktrinen seines Arbeitgebers öffentlich in Zweifel ziehen würde, ließe sich an eine Sanktion denken, wäre diese (vielleicht) jedenfalls nachvollziehbar. Das aber war hier offenbar nicht der Fall. Nur da der Pfarrer den Satz der Bundeskanzlerin „Der Islam gehört zu Deutschland“ kritisierte und auf das Verhältnis zwischen Christentum und Islam in der europäischen Geschichte einging, wurde das Predigtverbot und damit verhangen.

Damit aber hat das Bistum eine Intoleranz geübt, die liberalen Grundsätzen und der Freiheit des Individuums ebenso entgegensteht, wie auch der von dem Bistum selbst benannten christlichen Botschaft.

Die europäische Geschichte ist nicht geprägt von Nächstenliebe zwischen Islam und Christentum. Deutlich wird dies an den zwei Türkenkriegen und der Belagerung Wiens 1529 und 1683. Und es lässt sich auch nicht erkennen, welcher Hintergrund für die Annahme sprechen sollte, der Islam gehöre zu Deutschland. Schon die kulturelle Grundeinstellung, geprägt durch eine frühzeitige (wenn auch teilweise gewaltsame [vgl. die Sachsenkriege Karl d.Gr.) Christianisierung, macht den kulturellen Unterschied deutlich, ebenso und noch deutlicher der Umstand, dass durch die Aufklärung in Europa und die damit einhergehende Säkularisierung sowie der Anerkennung der Gleichberechtigung der Geschlechter. Es gibt gerade keine grundlegende kulturelle Gemeinsamkeit zwischen dem Islam und der hiesigen westlichen Kultur, weshalb es für die gegenteilige Aussage schon einer Begründung bedürfte, sollte es nicht lediglich ein leeres Pamphlet der Rhetorik sein.

Da aber auch die katholische Kirche, deren Grundsätze doch wohl vom Bistum Münster vertreten werden, die christliche Anschauung im Sinne des Neuen Testaments vertreten dürfte (sollte ?), liegt schon insoweit auch eine kirchliche Abgrenzung vom Islam vor. Mohammed war kein Jünger Jesus und wird auch von der katholischen (wie auch evangelischen) Kirche nicht als ein Prophet anerkannt.
Damit aber hätte der Pfarrer nach der Presseerklärung des Bistums Wahrheiten verbreitet, die dem christlich-katholischen Glauben entsprechen. Wurde er also abgestraft dafür, dass er diesen vertritt ? Oder wurde er dafür abgestraft, dass er diesen im Rahmen einer Veranstaltung vertritt, von der sich das Bistum aus politischen Gründen distanzieren will ? Immerhin erfolgt die Begründung mit dem Argument, die christliche Botschaft kenne keine Ausgrenzung, Hass oder Gewalt. Nun soll nicht unbedingt an die teilweise gewaltsame Christianisierung erinnert werden, auch nicht daran, dass vor noch nicht allzu langer Zeit sogar von der christlichen Kirche Kriegswaffen gesegnet wurden. Auch der christlichen Kirche soll unterstellt werden, dass sie sich in Ansehung der Aussagen im Neuen Testament (welches im Islam nicht anerkannt ist) diese Kirche zwischenzeitlich eines Besseren besonnen hat. Doch wird nicht gerade eine Ausgrenzung vorgenommen, wenn der Pfarrer, der sachlich (so die Presseerklärung) nichts fehlerhaftes erklärt hätte, sanktioniert wird ?


Gedanken- und in der Folge Redefreiheit sind grundlegende Elemente der freiheitlichen Ordnung. Diese aber ist die (katholische) Kirche, jedenfalls nach der Veröffentlichung der Presseerklärung des Bistums Münster, nicht bereit zu gewähren. Die Doktrin (jedenfalls im Bistum Münster) lautet, es darf nur das erklärt werden und auch nur dort erklärt werden, was und wo es der Kirche genehm ist. Der individuelle Wille, das individuelle auch geistige Entfalten wird untersagt. Der Berufsträger der Kirche wird degradiert zum willfährigen, meinungslosen Träger fremder Gedanken. Er ist nicht mehr Individuum sondern letztlich nur Werkzeug. 

Sonntag, 11. Januar 2015

Problem Islam: Elite gegen Bürger

Es ist schwer in Deutschland zu Pegida und insbesondere der Sorge um eine (demokratiefeindliche) Ismalisierung eine rein objektive Berichterstattung zu finden. Immer wird die Nachricht als Kommentarforum missbraucht (ein bedauerliches allgemeines Phänomen des heutigen Journalismus, die den Unterschied zwischen Nachricht und Kommentar nicht kennt oder nicht mehr kennen will).

In der tschechischen Zeitung Lidove noviny wird festgehalten, dass es das Problem einer Gesellschaft, in der die Schere zwischen den Meinungen der Eliten und den Meinungen eines immer größer werdenden Teils der Gesellschaft gehen wäre. Zwar würden die Demonstranten (Pegida) die Zahlen und Gefahren übertreiben, doch es wäre nicht Aufgabe der Bundeskanzlerin sondern der Gerichte darüber zu entscheiden, wo die Grenze zwischen der Freiheit zur Kritik und Hetzerei verlaufe.

Das Wort der Trennung zwischen der Elite und den Bürgern macht die Runde. Elite, das sind die Politiker und Journalisten, die im Zeichen gewünschter Globalisierung auch unter Gefahren eine vermeintliche Weltoffenheit deklarieren und fordern, Bürger jene, die dies erdulden sollen. Eine derartige Unterscheidung scheint korrekt. Jeder, der sich noch wagt offen seine Ansicht entgegen der von der Elite verbreiteten Ansicht zu äußern, wird diskreditiert. Das von dieser Elite gefertigte Mainstream soll zwingend angenommen werden. Regelrecht Hetzkampagnen werden gegen jene geführt, die namhaft sind und sich gegen diesen künstlichen Mainstream auflehnen.

Die demokratischen Werte sind verloren gegangen. Sie bestanden in der freien Meinungsäußerung. Ein Recht welches nun aber aberkannt wird. Nicht nur befindet es wohl der Bundespräsident als perfide, dass die Demonstrationen der Pegida friedlich verlaufen (was auch einen Rückschluss dazu zulassen könnte, gewalttätige Demonstrationen linker und rechter Gruppen wären mit der demokratischen Grundordnung vereinbar), auch die Bundeskanzlerin Merkel meint mit ihrer Aufforderung, von den Montagsdemonstrationen abzusehen, unzulässig auf die politische Willensbildung und Meinungsfreiheit Einfluss nehmen zu müssen. Bedenkt man die Herkunft dieser zwei Politiker, die ihre Jugend doch in einem Staat verbrachten, der mit Repressionen auf freie Meinungsäußerungen reagierte, fragt es sich, ob sie das demokratische System noch nicht beherrschen oder sogar ablehnen.

Es wird Zeit, dass sich Medien und Politik an ihre eigentlichen Aufgaben erinnern. Die Medien sollen in erster Linie wertneutral berichten, die Politik dem Volk „dienen“ und nicht gegen den Willen des Volkes agieren.

Es verwundert, wenn nunmehr statistisch nur eine geringe Zahl Moslems in Deutschland leben soll; statistisch verwertbares Material scheint es nicht zu gaben. Doch woher kommen jetzt die offiziell verkündeten Zahlen ? Wenn tatsächlich die Zahl der Muslime sich auf rund 5 Millionen belaufen sollte, bei einer Einwohnerzahl von knapp 81 Millionen, muss man sich die Frage stellen, weshalb dann Umbenennungen von Weihnachtsmarkt auf Wintermarkt usw. vorgenommen werden ? Sollte tatsächlich eine Minderheit von rund 6% derart viel Macht haben ? Oder anders: Muss dann nicht jede Minderheit berücksichtigt werden, und zwar bei allen Gelegenheiten ? Wieso muss eine Mehrheit ihre historischen Quellen verändern oder gar verleugnen ? Dass andere Minderheiten, wie z.B. Schwerbehinderte, zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Barrierefreiheit haben, dieser nur unzulänglich umgesetzt wird, soll nur am Rande erwähnt werden um aufzuzeigen, dass es hier doch gar nicht um Gleichbehandlung von Minderheiten geht. Letztlich lassen doch diese Aktionen erkennen, dass in Verleugnung der eigenen kulturellen Vergangenheit die Gesellschaft umstrukturiert werden soll. Wenn das nicht eine Gefahr durch den Islamismus deutlich werden lassen könnte, müssten schon triftige Gründe genannt werden. An diesen fehlt es aber bisher.

Damit aber ist die Reaktion von Politik und Medien auf Pegida und auf geäußerte Ängste nicht nur nicht geeignet, eine Integration von Moslems zu fördern. Sie steht schlich dagegen. Und im Übrigen: Was heißt Integration ? Es ist der „Einbezug“ von Menschen in die bestehende Gemeinschaft. Nicht die Gemeinschaft muss sich verändern oder gar anpassen. Die Gemeinschaft soll andere nur in sich aufnehmen.

Es ist derzeit leider nicht davon auszugehen, dass diese Elite ihre eigentlichen Aufgaben wiederfindet. So wird man weiterhin eher in der ausländischen Presse objektive Berichte finden als in der inländischen Presse, und man wird wohl auch nicht ergründen können, von welcher ideologischen Grundlage aus die Politik an einer derzeitigen „Integrationspolitik“ festhält. Wie auch nicht vermittelbar ist (und auch nicht versucht vermittelt zu werden), weshalb rechtskräftig abgewiesene Asylanten nur in Ausnahmefällen tatsächlich (und sofort) ausgewiesen werden. 

Freitag, 9. Januar 2015

Gefahr Islam - Politik und Medien im Widerspruch zur Mehrheit der Bürger

Bild: Lisa Winter
Drei Meldungen. Davon eine die eher zum Schmunzeln anregen könnte, wäre sie nicht zu traurig:

   - Die Attentäter von Paris sind noch immer 

     auf der Flucht
   - Boko-Haram-Massaker im Nordosten
     Nigerias - 2.000 Tote  befürchtet
   - Nach Attentat von Paris: Gabriel ruft Merkel 
     zu Demo  gegen Terror und Intoleranz auf

Da greifen Islamisten die Redaktion eines Satiremagazins in Paris an, welches sich ernsthaft wagte, Mohammedkarikaturen zu verbreiten. Islamisten bringen ca. 2.000 Bewohner eines Ortes in Nigeria um.

Und der SPD-Politiker Gabriel ruft zur „Demo gegen Terror“ auf.

Was will Gabriel mit der Demo erreichen ? Ist er bereits so weit von der Wirklichkeit entrückt, dass er nicht mehr erkennt, dass es sich bei dem Terror nicht um eine politische Bewegung handelt, die gegebenenfalls auf des Volkes Stimme hört, sich also von Demonstrationen beeinflussen lässt ? Seit wann lässt sich mit einer Demonstrationen Gewalt und Terror verhindern ? Es ist doch mehr ein von kindlicher Naivität geprägter Aktivismus, der sich mit derartigen Forderungen offenbart. Und: Ist es nicht sogar Gabriel selbst, der sich verschlossen gegen Meinungsbekundungen qua Demonstrationen zeigt ? Nun ja, alles was nicht in den Sinn dieser politischen Führungselite passt, wie Pegida, ist von Haus aus schlecht, rechts usw. Dass aber nach den jüngsten Ehebungen diese Demos gerade das zum Ausdruck bringen, was die Mehrheit der Bevölkerung meint / befürchtet, ist dabei schlicht unbeachtlich (Tagesspiegel vom 9.1.2014: „Studie über Muslime und Islam in Deutschland: Angst vor dem Islam“).

Gabriel ist hier nur noch das Synonym einer verbreiteten Spezi, die offenbar entgegen der Mehrheitsansicht ein laissez faire immer noch bevorzugt und predigt, eventuell auch aus Angst, sich ansonsten selbst zu gefährden. Wenn aber der Wegefährte für dieses künstliche Mainstream Angst ist, wäre Schweigen besser.

Tatsache ist, dass

   - der Koran Gewalt gegen Andersgläubige vorsieht
   -  der Koran die Herrschaft des Mannes vorsieht

Tatsache ist auch, dass (verhohlen) Angst vor sogenannten Rückkehrern des Dschihad besteht. Warum wird nicht durchgegriffen und dies auch publiziert, dass ein Dabeisein beim Dschihad die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung darstellt und hier in Deutschland abgeurteilt wird, weshalb jeder Rückkehrer sofort festgenommen werden müsste ? Statt aber hier den (wie auch die Ereignisse in Paris zeigen) Ängsten der Mehrheit der Bevölkerung zu entsprechen, wird lediglich ein „Mehrkontakt“ zwischen „Islamisten und Nicht-islamisten“ gefordert (Aydan Özoguz, SPD).  Symptomatisch in diesem Zusammenhang auch, dass ernsthaft dem französischen Satiremagazin „Carlie Hebdo“ zum Vorwurf gemacht wird, es hätte den Anschlag durch Darstellung des neuen Houellebecqs-Romans „Soumission“ letztlich provoziert.

Letztlich bedeuten die Beschwichtigungen aus der Politikerszene nichts anderes als die Verhöhnung des freiheitlich-demokratischen Grundprinzips der freien Meinungsäußerung. Alles was mit dem Islam zu tun hat, soll tabuisiert werden, um möglichst niemanden in seinen Gefühlen zu verletzen. Aber warum nur Islam ? Wenn eine Karikatur oder ein Roman geeignet ist, Gefühle zu verletzen, weshalb soll dies dann nur für den Islam gelten, nicht auch für andere religiöse (auch weltliche) Weltanschauungen ? Weshalb ist die Jesuskarikatur weniger verletzten als die Mohammed-Karikatur – oder: weshalb sollen sich (gläubige) Christen dann nicht auch mit Gewalt gegen eine Jesuspersiflage wehren können, wenn die Persiflage eines Mohammed eine Entschuldigung für Mord durch Islamisten sein soll ?

Es ist nicht nur eine Verharmlosung, wenn die von der Mehrheit der Bevölkerung angesehene Gefahr des Islams nicht nur von der Politik und der Mehrzahl der Medien ignoriert wird, nicht nur kleingeredet wird,  sondern sogar Verunglimpft wird. Es ist nicht mehr hinnehmbar, wenn ein Bundespräsident gar gewaltlose Demonstrationen der Pegida gerade wegen der geübten völligen Gewaltlosigkeit verunglimpft. Wenn der Versuch unternommen wird, mittels derartiger vermeintlicher Argumentation, die sich letztlich nur als unsachliche Agitation darstellt, einer Gefahr von Rechts vorzubeugen, wird notwendig das Gegenteil erreicht. Wenn die Politik nicht auf die Bedürfnisse der Mehrheit der (wahlberechtigten) Bevölkerung eingeht, stattdessen diese sogar offen diffamiert, wird dadurch kein Vertrauen in die Politik erzeugt. Das Gegenteil ist der Fall. Dann aber muss nicht verwundern, wenn sich die Betroffenen denjenigen zuwenden, die  - aus welchen Beweggründen auch immer -  sich der Betroffenheit offen annehmen. Dies drängt gerade in die rechte Szene.

Bedenkt man, dass schon seit langem Personen, die sicherlich nicht einem rechtsradikalen Gedankengut nachhängen, vor islamischer Gefahr gewarnt haben, wie z.B. der Journalist Peter Scholl-Latour, nunmehr ebenfalls diskreditiert werden, da ihre Auffassung nicht in das Bild der derzeit führenden politischen Klasse passen, wird auch ersichtlich, dass diese Agitation längst jedes Maß an von ihr selbst geforderter Toleranz und Liberalität als Grundstruktur demokratischen Umgangs verlustig gegangen ist, die sie selbst (einseitig) fordert. Ob diese Argumentation Ausdruck persönlicher Angst ist oder „echt gelebt“ wird, mag auf sich beruhen. Einem demokratischen Rechtsstaat, dem an sich Politik und Medien verpflichtet sind, entspricht es jedenfalls nicht mehr.

Es ist wenig hilfreich, gewalttätige Übergriffe als Ausnahme einer kleinen Schar von Sektierern zuschreiben zu wollen. Diese beziehen sich zutreffend auf den Koran und können darüber (wenn auch von einem Rechtsstaat nicht gedeckt) ihr Handeln rechtfertigen. Ein Vergleich mit der Christianisierung (z.B. durch Karl dem Großen) als solcher verbietet sich vom Grundsatz, da dies zwar auch unter Berufung auf Gott erfolgte, allerdings nicht durch die Bibel gedeckt war. Sollte doch der Christ die weitere Wange hinhalten, wenn er auf der einen geschlagen wurde. Gerade das Neue Testament widerspricht und widersprach dem damaligen Gebaren, welches auch nur in dem Expansionsbestreben der damaligen Herrscher begründet war, die für ihre blutigen Feldzüge (krampfhaft) eine Begründung suchten. Unabhängig aber davon lassen sich die Attacken der islamistischen Terrorgruppen, gestützt auf den Koran, nicht rechtfertigen. Rechtfertigt der Koran ein solches Vorgehen, wie es hier in Paris  und andernorts ausgeübt wurde und wird, ist der Koran nicht anders auszulegen als die Satzung einer terroristischen Vereinigung. Und es besteht dann ein entsprechender Handlungsbedarf. Terroristische und staatsfeindliche Vereinigungen sind zu verbieten, gegen ihre Mitglieder ist (auch strafrechtlich) vorzugehen.

Es mögen Islamisten dies anders sehen, insbesondere der Annahme sein, der Islam wäre wie das Christentum nur eine Religionsethik. Sie müssten sich dann denknotwendig von den gewalttätigen Inhalten des Islams lösen und damit auch vom Islam. Beispielhaft ist hier auf den Vorgang am Frankfurter Familiengericht zu verweisen, in dem eine Richterin unter Bezugnahme auf den Koran eine vorzeitige Scheidung einer Frau (vor Ablauf des Trennungsjahres) negierte mit der Begründung, nach dem Koran dürfe der Mann die Frau züchtigen. Diese (mit Verlaub absurde) Begründung belegt wiederum, dass der Islam nicht der Rechtsordnung entspricht (die geflissentlich auch in ihrer verfassungsrechtlichen Relevanz von der Richterin missachtet wurde). Die freiheitlich demokratische Grundordnung, der sich Deutschland und die Staaten der Europäischen Union rühmen, verbietet die Auswüchse, die der Koran gebietet. 

Religion ist eine Weltanschauung. Sie beginnt religiös mit dem Glauben an einen Gott (wobei dieser Gott der Islamisten derjenige auch der Juden und der Christen ist; erst mit dem christlichen Neuen Testament tritt eine Trennung ein). Aber unabhängig davon, ob Religiosität oder nicht vorliegt, gilt, dass die Grundrechte auf Leben, Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit nicht tangiert werden dürfen. Jeder Verstoß dagegen ist zu ahnden. Ausnahmen können und dürfen nicht zugelassen werden. Wir leben im 21. Jahrhundert, welches sich als aufgeklärt ansieht. Wir sollten dies beachten und berücksichtigen sowie bewahren. Auch Friedrich d.Gr. hatte proklamiert, jeder könne nach seiner Facon selig werden (wobei er allerdings nur an den wirtschaftlichen Nutzen dachte). Er hatte Recht: Es kommt nicht auf den Glauben an. Die nicht Staatsordnung steht darüber. Diejenigen, die den Islam verteidigen, den Koran in seiner Tragweite anerkennen wollen, verkennen dies. 

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Scheinheilige Welt auf Social Media

Da wird darüber berichtet, dass in Indien ständig Frauen vergewaltigt werden. Es geht ein Raunen der Entrüstung durch den Blätterwald der Social Media. Es wird ein konkreter Fall benannt, bei dem der Vergewaltiger einiger Frauen mit einer Bewährungsstrafe davonkommt: Keine Reaktion.

Da wird über den (Bürger-) Krieg in Syrien berichtet und die damit verbundenen Greultaten. Wieder ein Aufschrei auf Social Media. Es wird vor der Gefahr eines Krieges in, um und wegen der Ukraine gewarnt. Stille.

Da greift Israel Palästinenser an und wird in den Social Media verurteilt. Es werden jugendliche Israelis von Palästinensern entführt und hingerichtet; ein Schweigen der Gemeinde in Social Media.
Da wird über das Flüchtlingselend berichtet und ihre unzureichende Unterbringung in Deutschland; ein Günter Grass fordert unter zustimmenden Gemurmel auf Social Media die Unterbringung in privaten Haushalten. Realität: Selbst ein Günter Grass hat niemanden aufgenommen.

Die Liste könnte bedenkenlos fortgesetzt werden. Lauthals die Kritik, eine oft rein verunglimpfende, jede Sachlichkeit verlierende Kritik. Aber geht es um einen konkreten Einzelfall, gar das eigene persönliche Engagement, verstummt alles. Niemand meldet sich mehr. Ein Like gegen Vergewaltigung von Frauen in Indien; keine Reaktion bei der Bewährungsstrafe für einen Serienvergewaltiger. Ein Like für die Forderung der Aufnahme von Asylanten in privaten Haushalten; aber keiner tut etwas (will dies persönlich). Ein Like gegen Greultaten im Krieg in Syrien, aber keine Ablehnung von Drohgebärden und Aufheizung des (militärischen) Klimas in Bezug auf die Ukraine. Israel wird verurteilt, Attentate auf Israel ignoriert.

Social Media als Welt der Scheinheiligen ? Als die Welt der Entrüster wird man das Medium wohl kaum ansehen können. Zwar entrüsten sich die Teilnehmer, aber nur selektiv und zudem ohne entsprechendes Engagement. Ich gebe zu: Bei mir wohnt auch kein Asylant und ich habe auch nicht vor, jemanden aufzunehmen. Aber ich käme auch nicht auf die Idee, entsprechend einem beifallhaschenden Günter Grass derartiges (von anderen) zu fordern. Ich frage mich, wie man mit Asylanten, mit dem immensen Strom von Asylanten umgehen soll. Asyl bedeutet die Schaffung eines Zufluchtsortes vor Verfolgung. Aber es geht nicht nur um Asyl, Asylanten, es geht um die weitverbreitete Mentalität Doktrinen aufzubauen  und andere zu diffamieren. Wer der Doktrin nicht folgt ist schlicht rechts, wobei rechts stets für Nazi steht. Das hat schon beinahe komische Züge, als derjenige, der Verständnis für Russland bzw. die Politik von Putin äußert, ebenso der rechten Szene zugeordnet wird, wie derjenige, der Mitglied der NPD ist. Ebenso, dass derjenige, der Verständnis für die Juden in Israel aufbringt, als rechts gebrandmarkt wird wie jener, der die Judenverfolgung rechtfertigen oder negieren will (oder gilt etwa Letzerer jetzt nicht mehr als rechts ?).

Verfolgt man die Beiträge auf Social Media fällt auf, dass hier nur dem Mainstream gefolgt wird. Anpassung ist gefragt, nicht Individualität, nicht Gedanken- und Redefreiheit. Jeder, der sich diesem Mainstream verschließt, der (sich wagt) eigene Gedanken/Ansichten zu äußern, die dem nicht entsprechen, ist ausgestoßen. Und da es häufig an Argumenten fehlt, ist er eben rechts. Längst sollte klar sein, dass Mainstream im wesentlichen geprägt wird durch die Presse. Sie ist nicht auf sachliche Berichterstattung und Übermittlung von Nachrichten in sachlicher (d.h. unkommentierter) Form ausgerichtet, sondern auf subtile Übermittlung bestimmter Nachrichten. Wer sich der Mühe unterzieht, z.B. auch ausländische (wie z.B. schweizerische) Medien zu lesen, wird feststellen, dass dort Nachrichten erfolgen, die hier nicht benannt werden. Aber nicht nur die Selektion der Nachrichten ist zu erwähnen, sondern auch die Art der (kommentierenden) Aufbereitung. Ein mündiger Bürger benötigt Fakten, nicht eine (kommentierende) Selektion daraus. Ist aber der unmündige Bürger gefragt, reicht letztlich der Hinweis, was der Bürger zu denken und zu vertreten hat. Und genau dem entspricht die im Internet anzutreffende verbreitete Auffassung zu verschiedenen Themenbereichen. Vergewaltigungen nein, aber die Bewährungsstrafe für den Mehrfachvergewaltiger kann nicht angegriffen werden, da die Resozialisierung im Blickfeld steht (nicht der Schutz der Opfer und potentiell künftigen Opfer), ungeachtet dessen, das das Opfer nur kurz im Spektrum ist, danach vergessen wird und sein Leben lang unter dem Eindruck des Erlittenen psychische Probleme hat.

Es ist  - mit Verlaub deutlich formuliert – Verlogenheit, die hier auf Social Media von jenen verbreitet wird, die dem Andersdenkenden meinen mit einer Parole „rechts“ die vermeintliche Unrichtigkeit seiner Auffassung klarmachen zu können. Kann es rechts sein, wenn man gegen Krieg ist und auf die mögliche Kriegsgefahr betreffend der Ukraine hinzuweisen ? Schlimmer noch wird es in Bezug auf Pegida getrieben: Wer dort liked soll identifiziert werden (im Internet ist ein entsprechender Link zur Suche nach „Freunden“ auf facebook eingestellt, die geliked haben). Die Süddeutsche Zeitung hat korrekt bereits darauf hingewiesen, dass ein like nicht gleichbedeutend ist mit Akzeptanz, da es auch der Nachverfolgung dient. Wenn die Macher des Links nicht völlig unerfahren sind, wollen sie also auch die Information verhindern und verstießen damit willentlich gegen das Grundrecht auf Informationsvielfalt. Aber selbst wenn das liken als Akzeptanz aufgefasst würde, wäre es lediglich Ausdruck der persönlichen Befindlichkeit und damit der eigenen Meinungsfreiheit. Diese würde wiederum entgegen dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 5 GG mit dem Link versucht auszuhebeln. Ist nun rechts derjenige, der von seinem Recht nach Art. 5 GG Gebrauch macht, oder derjenige, der mit allen ihm zu Gebote stehenden Mittel dies zu verhindern sucht ?

Das Internet und die Social Media wurden und werden häufig als eine Scheinwelt bezeichnet. Dem kann wohl nicht zugestimmt werden. Gerade die Social Media sind ein Instrument für die Meinungsvielfalt und damit Ausdruck einer pluralistisch ausgerichteten Gesellschaft. Wird dies aber missbraucht, um einer bestimmten Ansicht die (absolute) Vorherrschaft zu sichern, indem „Abweichler“ diskriminiert werden, wird die positive Funktion umgekehrt. Das Internet, insbesondere die Social Media verkommen zu einer lediglich die Mainstream wiederspiegelnden, der Meinungsvielfalt entgegenstehen Sphäre.

Eine Diskussion zeichnet sich durch Rede und Widerrede aus. Die Diskussionsteilnehmer argumentieren dabei, und beschränken sich nicht auf Plattitüde wie rechts oder links (wenn dies ob der Unbestimmtheit dieser Termini überhaupt ein Argument ein sollte). Bekannt für Diskussionsführung sind geschichtlich die alten Griechen; die Diskussion unter Darlegung von Sachargumenten soll den jeweils anderen überzeugen. Diese Art der Diskussionsführung ist mit der in Social Media verbreiteten Art der reinen Diffamierung nicht zu vergleichen.

Und die Argumentation der Mainstream ist auch scheinheilig. Denn wohl keiner der Befürworter der Mainstream kann davon überzeugt sein. Es werden (Günter Grass) keine Asylanten in der eigenen Wohnung aufgenommen;  keine Frau will vergewaltigt werden und ihr Leben lang psychisch (und alleingelassen) darunter leiden, während die Gesellschaft unbehelflich versucht (häufig ohne Erfolg und mit neuen Taten verbunden) den Täter (kostenträchtig) zu resozialisieren; niemand will in einen Krieg ziehen oder in sonstiger Weise daran beteiligt sein (es sei denn, e wählt es aus und meldet sich z.B. bei der IS als Kämpfer). Wieso also wird in Social Media derart viel Wert auf Mainstream gelegt, statt  - bei entsprechender Überzeugung – den Diskurs zu suchen ?


Es ist scheinheilig, mit dem Mainstream eine bessere Welt vorstellen zu wollen. Die Widersprüchlichkeit ist zu groß. Die Teilnehmer am Social Media sollten doch lieber wieder auf die Grundlagen der pluralistischen Gesellschaft zurückkehren und auch Argumente der jeweiligen Gegenseite würdigen. Sie müssen dem nicht zustimmen, aber sie müssen sie anhören (lesen) und eventuell dagegen sachlich argumentieren. Hier haben die Nutzer des Internets noch viel zu lernen, insbesondere über demokratische Grundprinzipien. 

Freitag, 28. November 2014

Politikum Datenmissbrauch aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts

Bild: Maik Schwertle / pixelio.de
Es war überall zu lesen: Nicht nur der NSA überwacht flächendeckend Datentransfers (wie Mails) und nimmt eine Vorratsdatenspeicherung vor und zwar in einem wesentlich größeren Umfang als jene, die der Europäische Gerichtshof für rechtswidrig erklärt hatte. Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) beteiligte sich jedenfalls in den Jahren 2004 – 2008und hat am Internetknotenpunkt Frankfurt am Main Daten abgefangen und an die NSA weitergeleitet. Die Rechtswidrigkeit liegt auf der Hand. Aber das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)  zementiert die Hilflosigkeit der Bürger.

A.

Der klagende Rechtsanwalt verlangte die Feststellung, dass „der Bundesnachrichtendienst im Jahre 2010 das Fernmeldegeheimnis des Klägers verletzt hat, indem er im Zuge der strategischen Fernmeldeüberwachung E-Mail-Verkehr des Klägers erfasst und weiterbearbeitet hat“ (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2014 – 6 A 1/13 –). Die Klage war in allen Instanzen erfolglos. Das BVerwG führte hierzu u.a. aus:

„Der Senat kann jedoch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass über eine bloße nicht auszuschließende Möglichkeit hinaus im Jahr 2010 Telekommunikationsverkehre unter Beteiligung des Klägers im Rahmen strategischer Beschränkungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 G 10 in diesem Sinne tatsächlich erfasst worden sind.

Feststeht, dass kein Telekommunikationsverkehr des Klägers sich unter denjenigen befand, die sich im Ergebnis als nachrichtendienstlich relevant erwiesen und vom Bundesnachrichtendienst insoweit weiterverarbeitet worden sind. Die Beklagte hat mitgeteilt, dass sich unter den im Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 10. Februar 2012 ausgewiesenen 213 Telekommunikationsverkehren, die im Jahr 2010 als nachrichtendienstlich relevant eingestuft wurden, keiner des Klägers befinde. Dies stellt auch der Kläger nicht in Abrede.

Nicht mehr ermitteln lässt sich hingegen, ob ein Telekommunikationsverkehr des Klägers zwar zunächst erfasst, anhand angeordneter Suchbegriffe selektiert, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 G 10 unverzüglich auf nachrichtendienstliche Relevanz überprüft und sodann aber, weil diese Prüfung negativ verlief, als irrelevant gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 G 10 unverzüglich gelöscht worden ist. Aufklärungsbemühungen des Senats waren insoweit nicht erfolgversprechend. Zwar sind sowohl Erfassung und Abgleich mit angeordneten Suchbegriffen als auch die Löschung erhobener personenbezogener Daten zu protokollieren (§ 5 Abs. 2 Satz 4, § 6 Abs. 1 Satz 3 G 10). Die Protokolldaten sind jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen (§ 5 Abs. 2 Satz 6, § 6 Abs. 1 Satz 5 G 10), so dass hier möglicherweise beweiskräftige Protokolldaten seit Ende 2011, spätestens aber - soweit eine Protokollierung erst im Laufe des Jahres 2011 erfolgt wäre - seit Ende 2012 nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die danach verbleibende Wahrscheinlichkeit für eine solche Erfassung ist jedoch nicht so hoch, dass sie als überwiegend eingestuft werden müsste und damit dem Senat die erforderliche Überzeugung dafür vermitteln könnte, dass die Voraussetzungen eines konkreten Rechtsverhältnisses erfüllt sind. Die Vorschriften über die strategische Beschränkung des Telekommunikationsverkehrs sorgen dafür, dass nur ein geringer Bruchteil aller Telekommunikationsverkehre von dieser Beschränkung erfasst wird.“

Für die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ist nicht relevant, dass die erfasste und gespeicherte, gar an die NSA weitergeleitete Nachricht aus deutscher Sicht nachrichtendienstlich relevant war / ist. Vielmehr verbot sich gerade bei fehlender Relevanz die Erfassung, lag insbesondere keine richterliche Anordnung vor. Das BVerwG stellt auf die Beweislast des Klägers ab:

„Die verbleibenden erheblichen Zweifel daran, ob Telekommunikationsverkehr des Klägers im Jahre 2010 von der strategischen Beschränkung nach § 5 G 10 erfasst war und damit das streitige Rechtsverhältnis begründet worden ist, gehen zu Lasten des Klägers. Dies entspricht der allgemeinen Regel, nach der es zu Lasten des Beteiligten geht, der sich auf eine Norm beruft, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen dieser Norm nicht geklärt werden können. Dies gilt auch, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen sich nicht klären lassen, von denen die Zulässigkeit der erhobenen Klage abhängt.

Diese Beweislast kann nicht umgekehrt werden. Dass nicht festgestellt werden kann, ob Telekommunikationsverkehr des Klägers von der Beschränkung erfasst war, beruht zwar einerseits auf der Heimlichkeit dieser Maßnahme und andererseits darauf, dass die Daten über die Erfassung und unverzügliche Löschung überprüfter, aber irrelevanter Verkehre ihrerseits gelöscht wurden, ohne dass die Betroffenen hierüber benachrichtigt worden sind. Daraus kann aber nicht der Vorwurf einer Beweisvereitelung und die Folge hergeleitet werden, der Nachteil der Nichterweislichkeit müsse zu Lasten der Beklagten gehen. Denn dieses Vorgehen des Bundesnachrichtendienstes entsprach Vorschriften, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind, insbesondere mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG in Einklang stehen. Der Gesetzgeber war insbesondere nicht gehalten, in Fällen der unverzüglichen Prüfung und anschließenden unverzüglichen Löschung erfasster Telekommunikationsverkehre (§ 6 Abs. 1 Satz 6 G 10) eine Mitteilungspflicht entsprechend § 12 Abs. 1 G 10 einzuführen, um auf diese Weise die Möglichkeiten nachträglichen Rechtsschutzes zu verbessern. Eine solche Mitteilungspflicht würde massenhafte Recherchezwänge auslösen und dadurch in beträchtlicher Weise den Eingriff vertiefen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 u.a. - BVerfGE 125, 260 <336>); sie ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u.a. - BVerfGE 100, 313 <398 f.>). Auch die gesetzlichen Löschungsregeln in § 5 Abs. 2 Satz 6 G 10 sowie in § 6 Abs. 1 Satz 5 G 10 sind für die Betroffenen offenkundig in erheblichem Maße grundrechtsschonend und stehen daher trotz ihrer Auswirkungen auf spätere Rechtsschutzmöglichkeiten mit Art. 19 Abs. 4 GG im Einklang.“

Natürlich konnte hier der Kläger den positiven Beweis, dass Daten von ihm gespeichert (und weitergeleitet) wurden, nicht führen. Aus einem ergänzenden Beschluss des BVerwG vom 18.06.2014 wird ersichtlich, dass der Kläger die Vorlage einer vollständigen und ungeschwärzten Fassung unter anderem des Jahreshauptantrags des Jahres 2010 für den Gefahrenbereich „Internationaler Terrorismus" beantragt hatte; dies wurde vom BVerwG (nach dem Beschluss des 20. Senat, - 20 F 3/14 – im Verfahren des 6. Senats, was bindend sei) mit der Begründung abgelehnt, „die Tatsache … nicht entscheidungserheblich (sei), da die Klage unzulässig sei und die aufzuklärenden Suchbegriffe für den Nachweis eines tatsächlich erfolgten Eingriffs nicht relevant seien“.  

Und auch eine Absenkung des Beweismaßes lehnte das BVerwG ab:

„Ebenso wenig gebietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Absenkung des Beweismaßes dahingehend, dass an Stelle der vollen richterlichen Überzeugung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit oder gar eine bloße Glaubhaftmachung ausreicht, um eine tatsächliche Betroffenheit des Klägers und damit ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO anzunehmen.
Art. 19 Abs. 4 GG vermittelt dem Einzelnen einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, d.h. auf eine tatsächlich wirksame und möglichst lückenlose gerichtliche Kontrolle (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 <695>). Die Voraussetzungen und Bedingungen des Zugangs zum Gericht auszugestalten, bleibt den jeweils geltenden Prozessordnungen überlassen. Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die ein Rechtsschutzbegehren von besonderen Voraussetzungen abhängig machen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken. Der Anspruch des Einzelnen auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 - BVerfGE 101, 397 <408>).
Dass die bloße Möglichkeit einer tatsächlichen Betroffenheit nicht ausreicht, ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO anzunehmen, dient dazu, Popularklagen nichtbetroffener Dritter auszuschließen sowie justizielle Entscheidungsressourcen auf tatsächlich vorhandene - statt lediglich hypothetische - Streitfälle zu konzentrieren. Hierbei handelt es sich um legitime Gemeinwohlanliegen, die durch alternative Maßgaben nicht mit derselben Wirksamkeit oder aber nur auf eine Weise zu verwirklichen wären, die an anderer Stelle zu unannehmbaren grundrechtlichen Einbußen führen müsste. Der Gesetzgeber war insbesondere - wie erwähnt - nicht gehalten, in Fällen der unverzüglichen Prüfung und anschließenden unverzüglichen Löschung erfasster Telekommunikationsverkehre (§ 6 Abs. 1 Satz 6 G 10) eine Mitteilungspflicht entsprechend § 12 Abs. 1 G 10 einzuführen, um auf diese Weise die Möglichkeiten nachträglichen Rechtsschutzes zu verbessern, ohne zugleich die genannten Gemeinwohlanliegen zu beeinträchtigen.
Für einen Kläger, dessen Telekommunikationsverkehr tatsächlich erfasst und nach unverzüglicher Prüfung unverzüglich wieder als irrelevant gelöscht worden ist, ist es auch nicht unzumutbar, dass sich die spätere Unerweislichkeit seiner Betroffenheit prozessual zu seinen Lasten auswirkt.
Auf der einen Seite ist die Eingriffsintensität bei unverzüglicher Prüfung und Löschung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 G 10 geringer zu veranschlagen als in nachfolgenden Verarbeitungsstadien (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 a.a.O. S. 398 f.).“

Und quasi als Krone der Begründung heißt es dann getreu dem Motto, wir sind ein Rechtsstaat:

Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber im Interesse kompensatorischen Grundrechtsschutzes (vgl. Urteil vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 45 = Buchholz 402.9 G 10 Nr. 2) sämtlicher von strategischen Beschränkungen erfassten Personen die Kontrolle eines unabhängigen, parlamentarisch bestellten Gremiums, nämlich der G 10-Kommission, vorgesehen. Diese entscheidet über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen (§ 15 Abs. 5 Satz 1 G 10), insbesondere im Stadium der Anordnung (vgl. § 15 Abs. 6 G 10). Hierbei unterliegen die wesentlichen Eckdaten strategischer Beschränkungen ihrer Prüfung: Das Vorliegen einer Bestimmung der jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen durch das Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (§ 5 Abs. 1 Satz 2 G 10); das Überschreiten der materiellen Eingriffsschwellen des § 5 Abs. 1 Satz 3 G 10; das Vorliegen eines Antrags des Bundesnachrichtendienstes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 G 10, § 9 Abs. 1 G 10); das Vorliegen einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern (§ 10 Abs. 1 G 10); die Rechtmäßigkeit (insbesondere hinreichende Selektivität) der in der Anordnung benannten Suchbegriffe (§ 10 Abs. 4 Satz 1 G 10, § 5 Abs. 2 G 10); die Beschränkung der Überwachung auf einen Teil der Übertragungskapazitäten (§ 10 Abs. 4 Satz 2 und 3 G 10); die Festlegung der Dauer der Beschränkungsmaßnahme (§ 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 G 10). Aufgrund dieser Kontrollpflichten und -befugnisse der G 10-Kommission ist der Grundrechtsschutz der Betroffenen in Bezug auf die Maßnahmenanordnung effektiv. Er ist auch insofern effektiv, als sich bei der G 10-Kommission im Zuge ihrer Tätigkeit spezialisierter Sachverstand herausbilden kann und ihr eine Personal- und Sachausstattung sowie Mitarbeiter mit technischer Expertise zur Verfügung zu stellen sind (§ 15 Abs. 1 G 10).

B.

Anzusetzen ist bei der (auch politischen) Beurteilung an die letzte Frequenz der Begründung: Das Kontrollgremium hat nach dem Gesetz alles im Griff. Ob der Veröffentlichungen konnte dies lebensferner nicht sein. Gerade die Publizierung des Vorgehens der NSA und späterhin der Einbeziehung des BND in dieses Vorgehen verdeutlicht mehr als alles andere, dass dieses Kontrollgremium nur ein Schattendasein führt, letztlich nur (noch) Alibicharakter hat.

Der Schutz des Bürgers vor Überwachung ist  - jedenfalls auf der Grundlage derartiger Entscheidungen -  in Deutschland nicht nur ineffektiv (so Rottmann in AnwBl 2014, 966, 974) sondern völlig untauglich. Richtig wird von Goerlich (AnwBl 2014, 979, 981) darauf hingewiesen, dass es das Rechtsinstutut der Beweislastumkehr gibt; darüber hinaus gilt allgemein die sekundäre Darlegungslast desjenigen, der die Beweismittel in seiner Sphäre hat. Schon der Umstand, dass sich das BVerwG mit diesen Rechtsinstituten nicht auseinandergesetzt hat, offenbart, dass diese Entscheidung vom Ergebnis begründet wurde: Es ist nicht gewollt, Einblick zu geben um festzustellen, ob in Bezug auf eine Einzelperson eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses vorliegt (obwohl nach den bekannten Umständen letztlich sogar wohl als zwingend davon auszugehen ist, dass jeder davon betroffen ist / war).

Robert F. Kennedy hatte die Demokratie als die schwerste der Gesellschaftsformen bezeichnet. Das ist sicherlich richtig, da sie durch ihre vom Grundsatz auf Freiheit des Einzelnen angelegte Ausrichtung auch die Gefahr des Missbrauchs beinhaltet (wie man derzeit allerorts an den Werbungen von Salafisten pp. für ihre Doktrinen unter Anwendung gerade dieser Freiheitsrechte erkennen kann). Wird darauf aber in der hier vom Kläger zum Gegenstand der Klage gemachten Art versucht vorzugehen, um vermeintlich die demokratische Grundordnung zu wahren, schüttet man ersichtlich das Kind mit dem Bade aus. Denn diese Art des unkontrollierten Vorgehens greift in die individuelle Freiheit derart ein, dass diese damit ausgehöhlt, vernichtet wird.

Gerade ein Anwalt, wie der Kläger, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vieles erfährt er nur auf dem Weg der Telekommunikation. Zwar mögen die Mails nachrichtendienstlich völlig uninteressant sein, können sie doch brisante Inhalte enthalten, die für Dritte nützlich sind. Die Gefahr, dass solche Mails dann doch auf den bekannten verschlungenen Wegen öffentlich werden oder Dritten zugeleitet werden, ist groß.

Bedenkt man zudem, dass nach der gesetzlichen Planung z.B. künftighin der gesamte Schriftverkehr mit Gerichten über Internet erfolgen soll, die Finanzbehörden Steuererklärungen über Internet abverlangen pp., verdeutlicht sich, dass damit der gläserne Bürger geschaffen wird, da der Zugriff Dritter ohne weiteres möglich, sogar staatlich geduldet (gefördert ?) wird. Der Datenmissbrauch ist nur die Folge.

Im Topkapi-Serail befindet sich in dem großen Empfangsraum des Paschas ein Brunnen: Dort führte er seine Gespräche, so dass Lauscher durch das sprudelnde Wasser die leise geführten Gespräche nicht belauschen konnten….


Montag, 22. September 2014

Mohammed – Kriegsherr, nicht Gottesverkünder, eine „Religion“ des Krieges


Die drei Religionen Juden, Christen( Evangelen und Katholen) und er Islam basierend auf der gleichen Grundlage: dem Alten Testament. Ab dann kommen Unterschiede: Während die Juden Jesus nicht anerkennen, der nach der christlichen Religionslehre der Sohn Gottes war, wird er vom Islam als Prophet und damit entsprechend Mohammed anerkannt.

1.

Allen ist bekannt, dass zwischen dem Alten Testament und dem Neuen Testament eklatante Unterschied bestehen. Grundlegend sind aber die zehn Gebote, die Gott Moes übergeben haben soll, die im Alten Testament beherrschend sind. Hier soll auf das fünfte Gebot, „Du sollst nicht töten“, abgestellt werden. Es gilt für alle drei Religionen. Vom Grundsatz.

Wujipedia: Der Prophet Mohammed; aus der Apokalypse des Mohammed, 1436, Herat. Das Werk befindet sich in der Sammlung der Bibliothèque Nationale in Paris.
Denn in Wirklichkeit hat der Islam dieses Gebot von Anbeginn an nicht beachtet. Dabei mag dahinstehen, ob dieses Gebot von den Christen bei den Kreuzzügen beachtet wurde, gar bei der Christianisierung (z.B. in Sachsen). Denn die Frage drängt ich auf, ob eine Religion auf der Grundlage ihrer angelegten „Statuten“ überhaupt den Anspruch erheben kann, diesen Gott (der doch der gemeinsame aller drei Religionen ist) in dieser Welt „zu repräsentieren“.

Bei en Juden liegt die Annahme nahe, da sie immerhin diejenigen nach der biblischen Geschichte waren, die der von allen Religionen anerkannte geistliche Gott ausersehen hätte, mit ihm die Welt zu beschreiten. Bei den Christen hängt die Beantwortung davon ab, ob man tatsächlich davon ausgehen will, dass Jesus Gottes Sohn war. Jedenfalls hätte er sich an die Gebote gehalten, keine Gewalt angewandt; er wäre sogar soweit gegangen, sich für seinen Glauben an Gott (danach seinem Vater) hinrichten zu lassen.

Anders allerdings bei Mohammed. Sein Wirken bestand von Anbeginn an  in rein kriegerischen Auseinandersetzungen.

Geboren ca, 550 n.Chr. heiratete er etwa 595 n.Chr. eine Kaufmannswitwe und wurde damit finanziell unabhängig. Erst danach, um 610 n.Chr., soll ihm der Erzengel Gabriel erschienen sein. Selbe in Mekka geboren, sollen seine ersten Anhänger (nach 610 n.Chr.) aus den niederen sozialen Schichten Mekkas stammen. Nach seinem Auflehnen die die Führung in Mekka war er gezwungen in das heutige Medina (damals: Yathrib) zu fliehen. Nun hatte er die Rolle nicht nur eines Propheten (zu dem er sich ernannt hatte) inne, sondern auch eines politischen Anführers. Und damit dann eines Feldherrn. Denn er begann jetzt Verbündete zu suchen, so in den Beduinen, um so gegen Mekka vorzugehen.

Dabei war Mohammed allerdings auch auf finanzielle Vorteile bedacht. Nach der Eroberung von Khahibar (628 nach Chr.) ließ er die Juden dort, die allerdings entsprechende Abgaben enzrichten mussten. Letztlich eroberte Mohammed Mekka, seine Geburtsstadt.

2.

Danach wird man nicht mehr sagen könne, Mohammed hätte sich an die Gebote, insbesondere das fünfte Gebot gehalten. Er hat sich selbst zum Propheten berufen und so die Massen um sich gesammelt. Waren es zunächst nur die Unterprivilegierten Mekkas, was noch verständlich wäre, scharrte er wohl in seinem Enthusiasmus  immer mehr um sich, um so seine Befriedigung durch die Einnahme seines Geburtsortes Mekka zu erreichen.

Damit unterscheidet sich der Islam eklatant von dem  Christentum und dem Judentum. Wähjrend die Juden die Verfolgten waren, die keine Gewalt gegen Dritte anrichteten, während Jesus nicht das Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ betrieb sondern dem fünften Gebot folgte, war Mohammed jener, der von Anbeginn an (sei ihm dies überhaupt aufgrund seiner finanziellen Selbstständigkeit möglich war) Kriegszüge veranstaltete und damit bewusst gerade gegen dieses Gebot verstoß. Und das Gebot war nicht einmal in Bezug auf eine bestimmte Glaubensrichtung, sondern allgemein ausgesprochen.

Vergleicht man mithin die Religionen, fällt auf, dass ihr eklatanter Unterschied darin liegt, dass Judentum und Christentum von den Grundlagen her die Gewaltfreiheit proklamieren. Anders bei dem von Mohammed begründeten Islam, der eindeutig (und auch nach dem Koran) auf Gewalt aufbaut. Damit entspricht der Islam nicht nur nicht den fundamentalen Grundgedanken des auch von ihm anerkannten Alten Testaments, sondern seine Begründung selbst liegt in einer dieser widersprechenden kriegerischen Handlung.

3.

Den Islam als friedliche Religion anzusehen, wäre mithin verkehrt, da er selbst gerade darauf nicht aufbaute. Er ist eine kriegerische Religion, die nur dazu dient, sich selbst – mit allen Mitteln – durchzusetzen (wenn man hier überhaupt von religiösen Ereiferungen ausgehen wollte). Die Betrachtung wird gedeckt die die sogenannte ISS und ähnliche Gruppierungen. Si sind letztlich nicht eine Ausnahme, sondern entsprechen der von Mohammed entwickelten Strategie. Es geht nicht um einen Gottesstaat nach dem Alten Testament, es geht nur um Macht.

Donnerstag, 4. September 2014

Währungshüter und Regierungen in der EU: Das geplante Wirtschaftschaos

Währungspolitik und Wirtschaftspolitik – Zentralbank und Regierung. Die Senkung des Leitzinses auf ein historisches Tief von 0,05% ist mehr als fatal. Die Folgen für die Gesamtwirtschaft werden katastrophal; eine Wirtschaftskrise gigantischen Ausmaßes bahnt sich an. Hand in Hand arbeiten hier EZB und die Regierungen zusammen, um notdürftig heute etwas zu flicken, was morgen dann zu einem nicht mehr abzuwenden Knall führt. Stresstestes bei Banken (deren Sinn ohnehin unverständlich ist) beinhalten ein entsprechendes Szenario (natürlich ?) nicht. Sie können bei einem notwendigen und zu erwartenden Wandel der Geldpolitik nicht mehr mithalten. Damit ist die Wirtschaftskrise vorbestimmt.

Für den Herbst ist ein neuer Stresstest für Banken vorgesehen. Wofür ? Hier handelt es sich letztlich um Augenwischerei, bedenkt man die Aufblähung des Überwachungssystems für Banken. Da gibt es zum einen die Bankenaufsicht durch die Deutsche Bundesbank und das Meldesystem zu ihr. Es gibt die Bankenaufsicht des BaFin und das Meldesystem ihr gegenüber. Als drittes Bein gibt es die European Banking Authority (EBA) in London, die noch weiter detaillierte Meldungen verlangt. Und neu auch die Aufsicht der EZB selbst, mit noch weitergehenden Anforderungen an das Meldewesen. Vier selbständig agierende Institutionen der staatlichen bzw. europäischen Institutionen, die eine Art Früherkennung darstellen sollen und verhindern sollen, dass eine Bank marode ist / wird, ohne dass zuvor ein Eingriff möglich wäre. Die Anforderungen an das Meldewesen fordern von den Banken ein erhebliches Arbeitspotential (und damit eine erhebliche Anzahl von Mitarbeitern, die sich nur damit beschäftigen können). Die Kosten gehen zu Lasten der Marge, was heißt, sie beeinträchtigen den Gewinn und müssen, insbesondere bei kleineren Instituten, auf die Kunden bei der Preisgestaltung von Kontenführungsgebühren u.ä.  umgelegt werden. Bedenkt man zudem, dass die Anforderungen an das Berichtswesen häufig mit sehr kurzen Fristen rückwirkend gestellt werden, verdeutlicht sich zudem die erforderliche personelle Konsequenz für die Banken. Das Ergebnis wird sein, dass (bisher lukrative) kleine Banken dem nicht mehr entsprechen können. Obwohl die Großbanken oder sogenannten systemrelevanten Banken gerade das Sorgenkind bei Bankenkrisen und dadurch hervorgerufenen Wirtschaftskrisen sind, ist es erklärtes Ziel, kleine Institute zu verdrängen. Ein Paradoxon zwischen von Zielsetzung Sicherung der Banken/Kunden und Verhinderung, dass durch Großbanken (systemrelevanten Instituten) das Geldmarktsystem gefährdet wird.

Ein Paradoxon ? Wohl nur dann, wenn dies nicht zielgerichtet erfolgen würde. Entgegen der nach außen verkündeten Entscheidung, Sicherheit für Anleger (d.h. Inhaber von Konten bei Banken, Sparkassen u.ä.)  zu erreichen, soll die Anzahl der Institute minimiert werden. Damit werden die Großbanken gefördert. Letztlich mithin jene, die als systemrelevant tituliert werden. Als systemrelevant („too Big to Fall“)  wird auf das Kernkapital der Banken abgestellt (BaFin). Es ist bisher nirgends dargelegt worden und entzieht sich auch jeder Prüfung, warum gerade diese Banken letztlich gefördert werden sollen: Kommt es zur Insolvenz eines kleinen Instituts, so wäre die Gesamtwirtschaft weder in Deutschland, noch gar Europa oder weltweit betroffen. Im Sinne des Anlegers wäre mithin nicht die Förderung großer Institute, sondern jene der kleinen Institute. Unverständlich ist daher, weshalb die kleinen Institute den Regularien der großen Institute unterworfen werden. Dies selbst dann, wenn sie Geschäftspraktiken der großen Institute (z.B. Handel mit nicht werthaltigen Obligationen, Termingeschäften pp.) nicht hat.

Obwohl mithin die großen Institute die Gefahr für die Volkswirtschaft im kleinen als auch großen (europäischen und weltwirtschaftlichen)  Bereich haben, werden sie letztlich gefördert.
Der sogenannte Stresstest der Banken wird von der Öffentlichkeit immer wieder verfolgt und diskutiert. Aber warum überhaupt der Stresstest ? Nach dem Sicherungssystem über vier Behörden (Bundesbank, BaFin, EBA, EZB) sollte doch eine Früherkennung möglich sein. Wenn nicht: Wieso sollte es dann vier personalintensive Organisationen geben, die Prüfungen vornehmen ? Entweder sind die Erkenntnisse, die gewonnen werden, nichts wert, oder aber es soll nur Augenwischerei im Hinblick auf das „breite Publikum“ (d.h. die Öffentlichkeit) betrieben werden, wobei diese sogenannten Stresstests auch immer von den Instituten mit entsprechenden Personalaufwand bewerkstelligt werden können. Fragen wie „Was ist vorgesehen, wenn das gesamte Personal krankheitsbedingt ausfällt“ mögen auf kleine Institute angebracht sein, auf große kaum noch. Fällt krankheitsbedingt z.B. das gesamte Personal bei Deutscher Bank, IngDiBa i.a. aus, so dürfte davon auszugehen sein, dass sich in der Wirtschaft ohnehin krankheitsbedingt nichts mehr tut und es darauf wohl nicht mehr ankommt. Bei en kleinen Instituten hätte dies volkswirtschaftlich ohnehin keinen Einfluss, der hier über EZB und EBA zu prüfen wäre.

Sarkastisch wird das System aber im Hinblick auf von Währungshütern und Politik gemeinschaftlich betriebenen Zinspolitik. Die neuerliche Zinssenkung des Leitzinses von 0,15% auf 0,05% (Verlautbarung vom 04.09.2014) durch die EZB ist ein falsches Signal. Es widerspricht nicht nur den Richtlinien der EZB als Währungshüterin, sondern führt direkt weiter in eine letztlich vorprogrammierte Katastrophe. Dies wird nach dem Beschluss über die Leitzinssenkung unterstützt dadurch, dass die EZB (ebenfalls vertragswidrig) Kreditverbriefungen und auch Pfandbriefe von Banken ankaufen wird (Reuters). Dabei handelt es sich um notleidende Kredite. Die EZB tritt (vertragswidrig) in die Rolle des Helfers für Banken ein. Dadurch, so die Verlautbarung, soll den Banken geholfen werden und diese mehr Kredite für kleine und mittelständische Betriebe insbesondere in der südlichen Euro-Zone zur Verfügung stellen. Kreditvergabe, koste es was es wolle, da die EZB und damit letztlich die Bürger der Eurozone dies ausgleichen ?

Der Niedrigzins ist insgesamt eine volkswirtschaftliche Gefahr, die auch die EZB nicht (mehr) auffangen kann. Irgendwann ist es vorbei mit dem Niedrigzins. Die Zinsen steigen. Das verbilligte Geld wurde aber von den Banken (Sparkassen usw.= vergeben. Deren Refinanzierung steht in Frage. Wie soll eine Bank (Sparkasse usw.), die z.B. einen Immobilienkredit auf zehn Jahre fest zu 3% vergeben hat, sich noch im Hinblick auf diese Belastungen refinanzieren können ? Wenn der Leitzins wieder bei vier oder mehr Prozent liegt, ist ein Minusgeschäft für die laufenden langfristigen Kredite gegeben. Die Dauer der Niedrigzinsphase führt dazu, dass die Institute nicht mehr in der Lage sind, sich korrekt rezufinanzieren. Damit aber sind nicht nur kleine Institute, sondern alle Institute betroffen. Der Zusammenbruch ist vorprogrammiert  - unabhängig von Meldungen an die Behörden und unabhängig von Stresstests. Er ist auf die dilatorische Arbeitsweise der Währungsbank und der Regierungen im Euro-Raum (einschl. der Bundesregierung) zurückzuführen.

Damit bleibt nach sorgfältiger, auch volkswirtschaftlich begründeter Analyse nur festzuhalten, dass die jetzige Maßnahme der EZB zur Leitzinssenkung nicht nur einen Verstoß gegen die Regularien zur EZB widerspricht, sondern  den Ansatz für ein volkswirtschaftliches Desaster schafft.
Es ist sicherlich im Rahmen eines solchen Kommentares nicht unbedingt angezeigt aufzuzeigen on und wie man sein Vermögen erhalten kann. Gleichwohl die Ansicht des Kommentators: Barvermögen hat danach keinen Wert mehr. Denn der Wert des Euro verfällt notwendig (evtl. Währungsreform). Immobilienvermögen, welches finanzier wird, unterliegt der Gefahr, dass der Zinssatz gem. $ 242 BGB (Treu und Glauben, wie in der jüngeren Vergangenheit geschehen; vgl. die Rechtsprechung des Reichsgerichtshofes) erhöht wird. Wer mit Eigenkapital finanziert, unterliegt im übrigen nicht einer auch bereits praktizierten Hypothekensteuer. Aber Sozialisierung ist immer möglich….