Dienstag, 4. September 2012

Rentendesaster - die Verdrängung der Ursache durch die Politik

(Foto: Rike / poxelio.de) 



Die Deutsche Rentenversicherung ist (wieder) „ins Gerede“ gekommen. Der neue Slogan heißt jetzt „Altersarmut“. Bundesarbeitsministerin von der Leyen brachte das Thema auf. Eine Debatte hat begonnen, die allerdings nicht die möglichen Ursachen der Knappheit der Rentenkasse berücksichtigt.  

Welche Aufgabe hat die gesetzliche Rentenversicherung ? Proklamiert wird ein Generationen-Vertrag. Das hätte zur Bedeutung, dass der Einzahler heute für die Renten der heutigen Rentner aufzukommen hätte. Sieht man in der Rentenversicherung einen generationsübergreifenden Vertrag, würde der Renteneinzahler nicht nur für die aktuellen Renten aufkommen müssen, sondern unabhängig davon auch für seine eigene Rente Vorsorge treffen. Unabhängig von dieser  - nicht nur sprachlichen -  Frage der Zweckbestimmung der Rentenversicherung wird allerdings nach allgemeinen Verständnis davon ausgegangen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung letztlich auch nur denjenigen zu Gute kommen, die selbst Einzahlungen leisteten. D.h., die Mitglieder der Rentenversicherung unterstützen sich gegenseitig.  

Soweit die Einzahlungen nicht aktuell für Rentenzahlungen an Mitglieder dieser Gemeinschaft ausgezahlt werden, ist das Vermögen (rentabel) anzulegen. Macht sich also in der Rentenkasse der sogenannte Pillenknick bemerkbar, dass nicht nur die aktuellen Einzahlungen nicht mehr ausreichen, eine der Einzahlung entsprechende Rente zu sichern, sondern auch Vermögensreserven aufgebraucht werden ? 

Diese Fragestellung würde übergehen, dass die Rentenversicherung nicht lediglich typische Leistungen erbringt, sondern auch versicherungsfremde Leistungen. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (als Vorgänger der Deutschen Rentenversicherung) hatte die versicherungsfremden Leistungen für 1985 mit 35,4%, für 1995 mit 34,3% und für 2003 mit 29,1% benannt. Insgesamt sollen seit 1957 über 600 Milliarden Euro (nicht Deutsche Mark) an versicherungsfremden Leistungen erbracht worden sein. Versicherungsfremde Leistungen sollen an sich durch Bundeszuschüsse aufgefangen werden. Doch liegen die Bundeszuschüsse darunter und soll das Defizit von über 600 Milliarden Euro unter Berücksichtigung der Bundeszuschüsse bestehen  (http://www.rentenreform-alternative.de/versichfremd.htm#5).

Als versicherungsfremde Leistungen werden jene angesehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind. Dazu zählten z.B. Kriegsfolgelasten, Kindererziehungszeiten, Auffüllbeträge für die Neuen Bundesländer, Höherbewertung Berufsausbildung. Dabei geht es hier nicht um die Berechtigung derartiger Zahlungen, sondern nur darum, dass solche Zahlungen nicht systemimmanent sind. Werden dem Rentenversicherungsträger aber derartige Belastungen auferlegt, muss auch gleichzeitig in entsprechender Höhe eine Zahlung aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung zur Ausgleichung dieser zusätzlichen Belastung erfolgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 28.10.1994 – 1 BvR 1498/94 – ausgeführt, dass ein Mitglied eines öffentlich-rechtlichen Zwangsverbandes (wie hier der gesetzlichen Rentenversicherung) keinen Anspruch auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlich-rechtlicher Mittel hat. Damit kommt das Dilemma des (Pflicht-) Beitragszahlers zur Rentenversicherung deutlich zum Ausdruck. Er ist machtlos, wenn die Rentenversicherung vom Gesetzgeber mit Aufgaben (und damit Ausgaben) versehen wird, die von den Beiträgen so nicht gedeckt sein können, eben nicht systemimmanent sind.  

Man sollte an sich von verantwortungsbewussten Politikern erwarten, dass diese das Rentensystem analysieren und die Ausgaben der Rentenversicherung systemgerecht kanalisieren. Der Beitrag sichert bei Außerachtlassung versicherungsfremder Leistungen auch in Zukunft die Rente.

[Ralf Niehus]

Mittwoch, 29. August 2012

Der Bürger als Zahlmeister einer verfehlten Energiepolitik

Foto: Jurec / pixelio.de


Der Sachverhalt ist zunächst recht einfach gelagert. Er wird mit Energiewende umschrieben. Weg vom Atomstrom, hin zu anderen (möglichst erneuerbaren) Energiequellen. Und da gibt es vieles, was einem einfällt. Angefangen bei Solar über kleine Heizkraftwerke für das autarke Haus bis bin zu den Windrädern (letztere nicht nur im Binnenland sondern auch auf Ost- und Nordsee).
 
Was sich am Anfang gut gestaltete, die Solaranlagen auf den Dächern, ist heute offenbar von der Politik nicht mehr gerne gesehen. Die Einspeispreise wurden immer weiter gesenkt. Aber gleichwohl geht die Rechnung noch auf: Sinken die Einspeispreise, sinken auch die Kosten der Anlagen, ein Beweis dafür, dass diese offenbar überteuert waren.
Gleichwohl ist die stattliche Förderung weder darauf noch auf die kleinen Heizkraftwerke ausgerichtet. Hier ist das Augenmerk auf die Windradanlagen gerichtet. Immer mehr stählerne und betongegossene Wälder erstrecken sich über das Land, und sollen sich nach der Vorstellung der Regierung auch auf dem Wasser breit machen.
Die Stahl- und Betonklötze stellen sicherlich keine Augenweide dar, weder auf Land noch auf See. Dass hier die Umwelt optisch ruiniert wird mag zunächst einmal ebenso unberücksichtigt bleiben wie der Umstand, dass nach Abnutzung dieser Stahl- und Betonkonstruktionen ein erhebliches Entsorgungsproblem auftritt, an welches bisher offenbar noch niemand zu denken wagt, ebenso wie die Auswirkung durch die Windräder erzeugten Luftströme auf die Umwelt selbst noch nicht geklärt ist.
Hier wird die Frage gestellt, welchen Sinn es macht, Energiekosten für Nicht-Energie zu zahlen. Nur um ein bestimmtes Projekt (Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee) zu schaffen, soll auch bei Nichtlieferung von Strom eine Vergütung an den Betreiber erfolgen, die  - natürlich -  durch eine Abgabe der Stromverbraucher aufgebracht werden soll. Es hat sich bisher stets gezeigt, dass das Versprechen einer Zahlung ohne unbedingte Leistungspflicht nicht die Leistungsfähigkeit ankurbelt. Weshalb sollte ein Stromerzeuger alles tun und teuer investieren, wenn er doch seine Vergütung auch ohne Stromerzeugung erhält ? Dies unabhängig davon, dass er sich selbst an dem Stromausfall finanziell „beteiligen“ muss; dies ist  kein Problem bei einer vernünftigen Kosten-Wirtschaftslichkeitskalkulation.
Ohne weiteres geht die Politik den Weg der großen Energieversorger mit. Alle angedachten Maßnahmen sind darauf gerichtet, diesen den Weg für eine lukrative Zukunft zu bereiten. Sinnvoll könnte dies doch nur dann sein, wenn es keine vernünftigen Alternativen gäbe. Diese Alternativen gibt es aber. Es sind Insellösungen die den Vorteil haben, dass nicht der Zusammenbruch eines ganzen Netzes zum Stromausfall in größeren Regionen führt.
So ist die Solarenegie zu nennen. Solardächer können meist jedenfalls ein ganzes Haus mit der notwendigen Energie versorgen.  Ferner kleine Heizkraftwerke, die in Häusern eingebaut werden. Auch an die Entwicklung von kleinen, unscheinbaren Windrädern ist zu denken, die im Garten aufgestellt werden können und für den Energiebedarf des Hausbesitzers ausreichend sind.
Wieso wird nicht die Insellösung gefördert ?  Weshalb gehen die politischen Überlegungen wieder auf Netzlösungen ?  Diese Frage wurde bisher nicht beantwortet.  Die Antwort könnte auch nur sein, dass die großen Energieversorger geschützt werden sollen.
Für einen derartigen Schutz gibt es aber keine Begründung. Die einseitige Förderung von Windparkanlagen führt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Der Energieversorger wird  -  und sei es nur durch einen Anspruch auf Vergütung für nicht lieferbaren Strom -  subvensioniert  und muss insoweit nicht mögliche Kosten bzw. ausbleibende Einnahmen nicht mit in die Kalkulation aufnehmen, weshalb mehr Spannbreite für die Gewinnmarge verbleibt. Gleichzeitig kann er den Abgabepreis so kalkulieren, dass für den Einzelnen der Anreiz für die Eigenversorgung entfällt. Damit aber werden die Hersteller der Aggregate getroffen, die für den Einzelversorger notwendig sind. Ist der Markt von Alternativeinrichtungen befreit, kann der Energieversorger seinen Abgabepreis gefahrlos erhöhen.
Es ist bedauerlich, dass die Politik sich derart einseitig ausgerichtet hat. Eine Ausrichtung zu Lasten des Verbrauchers.
Letztlich ist damit die Eigeninitiative des Verbrauchers gefragt. Er kann sich durch eine Insellösung lösen. Und er kann sich mit seinen Nachbarn zusammen tun um mit diesen zusammen eine Insellösung zu erstellen, bei der er letztlich autark bleibt und nicht Opfer einer subvensionierten fehlgeleiteten Energiepolitik wird.


[Ralf Niehus]

Sonntag, 5. August 2012

Montis Dämon

Demokratie setzt sich aus den griechischen Wörtern dĕmos für Volk und kratia für Herrschaft zusammen. Monti  scheint dies wohl anders zu übersetzen und nimmt statt dĕmos Demon (aus dem englischen für Dämon) und denkt dabei wohl an ein übernatürliches Wesen im Sinne von Hoblits Film „Trau keiner Seele“. Anders jedenfalls lässt sich sein Wunsch, die Regierungen unabhängiger von den nationalen Parlamenten zu machen (Focus-online vom 5.8.2012) nicht erklären.

Demokratie hat bei uns  - aber auch in Italien -  Verfassungsrang. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus, Art. 20 Abs. 2 GG. Es entscheidet  in freien Wahlen, hier zum Bundestag. Der Bundestag ist die Legislative, auf deren Grundlage die Bundesregierung als Exekutive ihre Tätigkeit ausrichten muss.
An diesem System der parlamentarischen Demokratie, welches auch für Italien gilt, will Monti rütteln. Dies angeblich um den Euro und damit Europa zu retten. Plumper lässt sich der (weitere) Rückzug demokratischer Grundsätze nicht begründen. Ist der demokratische Parlamentarismus ohnehin schon durch Normgebungen der EU jedenfalls angekratzt, insoweit der Bundestag (und alle Parlamente der EU) letztlich nur noch die Gebote der EU abnicken dürfen und müssen, ohne selbst Einfluss nehmen zu können, soll nunmehr nach der Vorstellung von Monti ein Teilbereich der gerade jüngst vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigten Entscheidungsbefugnis des Parlaments diesem zugunsten einer eigenständigen Handlung durch eine Regierung entzogen werden.
Art. 23 GG regelt die Mitwirkung der BRD bei der Entwicklung der Europäischen Union. Die Entwicklung muss nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG „demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität“  entsprechen und zudem dem Grundrechtsschutz der deutschen Verfassung entsprechen. Gerade dieser Grundrechtsschutz und das politische System werden aber mit der Vorstellung von Monti ad absurdum geführt.
Es mag, gerade für hilfsbedürftige Länder wie jenes des Ministerpräsidenten Montis Italien, erschwerend sein, dass nicht die Regierungen alleine unter Ausschluss der Volksvertreter (Parlament) entscheiden können, wächst doch zunehmend nicht nur in Deutschland als Hauptgeber der Hilfsaktionen der Widerstand gegen ein Erhalten „koste es was es wolle“. Eine Europäische Union, die unter Aufgabe grundlegender demokratischer Prinzipien gekittet wird, wird weder eine notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung haben noch für sich das Prädikat Demokratie in Anspruch nehmen können.
Es mehren sich gerade auch in Ansehung der Schieflage bei der Europäischen Union die Stimmen, die für Urabstimmungen plädieren, also für eine direkte Demokratie.  Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes würde sicherlich ein Mehr an Demokratie bedeuten, keinen von Monti angedachten Demokratieabbau. Unbeschadet eines Für und Wider der Urabstimmung durch die Wähler gilt aber auch in Bezug auf Montis Überlegung: Wehret den Anfängen. Es wurden schon viele Kompetenzen auf die Europäische Union verlagert, die dort einem demokratischen Prozess nicht mehr unterliegen. Wenn nunmehr unabhängig davon weitere Kompetenzen der Legislative an  die Exekutive übertragen werden, muss man sich die Frage stellen, wann ein solcher Trend enden soll. Weshalb nur in Bezug auf Entscheidungen über den Euro, über Europa ? Ausnahmegesetze, mit denen in die demokratische Grundordnung eingegriffen wird, sollten ein Tabuthema sein. Politiker, die sich dafür einsetzen, verlassen die demokratische Grundordnung. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.
Die europäische Idee ist vom Grundsatz her positiv. Sie bedeutet aber nicht, dass sie mit allen Mitteln durchgesetzt werden muss. Es ist ein Prozess, der sich entwickelt. Und für diesen Prozess ist das Volk mit einzubeziehen. Dass mit der Einführung des Euro ohne Sicherstellung einer europäischen Finanz- und Wirtschaftspolitik ein Fehler gemacht wurde, liegt heute auf der Hand. Der Dämon ist hier nicht im dĕmos zu suchen, sondern in einer eklatanten Fehlentscheidung der Politik. Dies lässt sich nicht dadurch korrigieren, dass das Volk ausgeklammert, die qua Verfassung vorgesehenen Entscheidungsgremien in ihren Rechten beschnitten werden. Ein Raus aus dem Euro, sogar ein Ende der EU wäre allemal besser als die Aufgabe der demokratischen Prinzipien der Gewaltenteilung. Wenn es Monti tatsächlich nur um den Euro, um Europa gehen würde, müsste er dies auch selbst erkennen. Ein vernünftiger Aufbau der EU mit demokratischer Grundordnung, wie sie auch in Art. 23 GG angesprochen ist, lässt sich verwirklichen, wenn auch derzeit  nicht mit allen jetzigen Mitgliedsstaaten.

[Ralf Niehus]

Mittwoch, 6. Juni 2012

Politik der Widersprüche

Report München (ARD) berichtete am 5.6.2012, dass immer mehr Ärzte ihren Patienten Privatleistungen anbieten, um so ihr Budget aufzubessern (http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/dossiers-und-mehr/ueberfluessige-privatleistungen102.html). Dafür werden Schulungen angeboten, die mit Steuergeldern bezuschusst werden. Gleichzeitig sind Kostendämpfungsprogramme existent, damit die gesetzlichen Krankenkassen nicht überfordert werden. 

Das Familienministerium hat verlautbart, bis 2013 soll ein Krippenplatz für bis zu 3-jährige garantiert werden (http://www.eltern.de/familie-und-urlaub/familienpolitik/krippenplatz.html ). Gleichzeitig wird über eine Schuldenbremse für öffentliche Haushalte diskutiert (soweit sie nicht bereits in einigen Bundesländern eingeführt wurde.

Die Beispiele zeigen eine Widersprüchlichkeit politischen Handelns auf. Die Beispiele ließen sich ohne weiteres fortsetzen. Dabei müsste man nicht einmal auf Wahlversprechen der Parteien zurückgreifen, die im Widerspruch zu tatsächlichen politischen Handeln stehen.   

Ist dies die neue Form des politischen Tagesgeschäfts ? Oder ist es gar die neue Form des mittel- bis langfristigen politischen Gestaltens ?

Es mag sicherlich sein, dass einige der Vorhaben positiv aufgenommen werden. Auch soll nicht in Abrede gestellt werden, dass einige Vorhaben zunächst für sich betrachtet als positiv zu bewerten sind. Beleuchtet man aber das Beabsichtigte im Kontext des Gesamthandelns, kommen nicht nur Zweifel. Es wird zur Gewissheit, dass die Politik an Realitätsverlust leidet. Die zunächst vielleicht als positiv angesehenen Maßnahmen erscheinen dann als zum Tode verurteilte Projekte, die einzig zu Rechtsstreitigkeiten, eventuell auch zu Schadensersatzforderungen gegen den Staat führen könnten. Wieso ist es der Politik nicht möglich, Konzepte zu entwerfen, die sich in ein Ganzes einfügen ?  

Weniger ist (häufig) Mehr. Dies ist wohl auf der politischen Bühne in Vergessenheit geraten. Hier wird nach dem Klientel gesehen, weshalb sich jeder Politiker gerne dort einschmeichelt, unbeschadet der realen Durchsetzbarkeit seines Ansinnens. Und das Parlament segnet es ab, besetzt mit eben jenen Politikern.  Hier könnte man vielleicht noch zur Entschuldigung dieser Politiker (Parlamentarier) einbringen, dass diese auf Grund der Fülle der gesetzgeberischen Vorgaben nicht die Zeit finden, sich im Einzelnen damit auseinanderzusetzen, oder auch, dass sie in den einzelnen Bereichen wie auch (damit) in der Gesamtschau nicht genügend (Fach-) Kenntnisse haben. Diese Entschuldigung kann aber nicht greifen. Sicherlich ist es ein Dilemma, dass ein Politiker als Parlamentarier häufig (meist ?) über Materien zu entscheiden hat, die fachlich von ihm nicht geprüft werden können. Aber er hat mit der Annahme seiner Wahl die Verpflichtung übernommen, dem Volk insgesamt zu „dienen“, nicht zum Vorteil Einzelner  - gar unzulängliche oder nicht durchführbare -  zu entscheiden. Also hat er auch die Verpflichtung sich kundig zu machen, nicht einfach einer Maßgabe einer Fraktions- oder Parteispitze zu folgen. Jedenfalls sollte man von dem Parlamentarier erwarten, dass er in der Lage ist, zu hinterfragen. So insbesondere die Fragen nach der finanziellen Durchsetzbarkeit und ihren möglichen Folgen zu stellen.

Zu den oben genannten Beispielen  wäre im Rahmen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu fragen gewesen, ob und wie gegebenenfalls Ärzte versuchen würden, ihre Einnahmeausfälle zu kompensieren. Zur Krippe ist die Frage zu stellen, wie dies in Zeiten der hohen Staatsverschuldung und Schuldenbremse gesichert finanziert und innerhalb der vorgesehenen Zeit realisiert werden soll. Fragen, die aber offenbar zwar auf der Hand liegen, aber nicht gestellt werden. Damit beweist aber der Politiker / Parlamentarier seine Unzulänglichkeit, Probleme anzugehen, Lösungen zu suchen, gesellschaftspolitisch eine tragfähige längerfristige Planung aufzustellen. Es beweist eine Unzulänglichkeit des heutigen Parlamentarismus qua seiner Mitglieder.  

Demokratie ist eine sicherlich nicht einfache Gesellschaftsform. Dies gilt gleichermaßen für die Marktwirtschaft.  Aber es sind in ihrer Grundkonzeption der Freiheitsliebe eines Jeden angemessene, von anderen Formen hervorstechende Formen eines Zusammenlebens auf einem Territorium.   Dies wird aber zur Farce, wenn die Parlamentarier ihren Aufgaben nicht nachkommen. Nach Art. 20 GG geht alle Macht vom Volk aus. Dies kann sich aber hier in Deutschland (sieht man von den wenigen Möglichkeiten eines Volksentscheids ab) nur über Wahlen zum Parlament äußern. Sei es zu Landesparlamenten oder zum Bundestag. Damit sind diese Parlamente auch im Rahmen der Aufgaben, die dem Land bzw. dem Bund zufallen, verpflichtet, nicht nur kurzfristige, eher als wahltaktisch angesehene Maßnahmen zu beschließen, sondern eine realistische Gesamtplanung vorzunehmen. Unverständlich und nicht als verfassungskonform anzusehen ist, wenn Politiker als Parlamentarier (oder Minister) Initiativen ergreifen, die im Widerspruch zu sonstigen (beschlossenen oder als sicher anzusehenden zu beschließenden) Vorgaben stehen. Blanker Opportunismus ist es anzusehen, wenn Gesetzesinitiativen gestartet werden oder gar Gesetze beschlossen werden, die im Hinblick auf andere rechtliche Regelungen von vornherein als undurchführbar anzusehen sind oder zu einer Umgehung führen, die (wie im Gesundheitswesen) letztlich das System (hier der gesetzlichen Krankenversicherung) in Frage stellen.

Es bleibt zu wünschen, dass sich die Politik besinnt.  

[Ralf Niehus]

Samstag, 2. Juni 2012

Schleckers Ende - Verantwortlichkeit der Politik


Nach Spiegel-Online vom 2.6.2012 soll der Insolvenzverwalter, RA Geiwitz, (auch) der FDP die Schuld daran gegeben haben, dass es zum Endgültigen Aus für die Drogeriemarktkette kam. Er verweist dabei auf deren Nein für eine sogenannte Transfergesellschaft.

Es soll hier auf sich beruhen, ob dies von dem Insolvenzverwalter ernst gemeint war. Denn was soll die Transfergesellschaft leisten ? Statt dass Kündigungen ausgesprochen werden, die zur Arbeitslosigkeit der Mitarbeiter führen (und damit die Zuständigkeit der Arbeitsagenturen begründen, die aus Geldern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gespeist werden), sollten diese geschont werden und die Mitarbeiter auf ein Jahr in eine Transfergesellschaft überführt werden, deren Kosten der Steuerzahler (und damit wiederum Arbeitnehmer und Arbeitgeber) übernehmen sollten; käme es innerhalb des Jahres nicht zur Vermittlung, wären die Schlecker-Mitarbeiter doch arbeitslos und würde die Zuständigkeit der Arbeitsagenturen begründet.

Es ist schon deshalb nicht ersichtlich, weshalb hier ein Nein zur Transfergesellschaft das endgültige Aus für die Drogeriemarktkette  gefördert haben sollte. Immerhin wurden doch rund 50% der Ladengeschäfte geschlossen, Mitarbeiter entlassen. Und gleichwohl blieb es bei monatlichen Verlusten, wie sich aus der weiteren Angabe des Insolvenzverwalters ergibt, die Familie Schlecker sei nicht bereit oder in der Lage gewesen, eine Verlustfinanzierung für Juni von 7 bis 9 Mio. Euro zu übernehmen. Diese Situation hätte sich doch durch die Transfergesellschaft nicht geändert.

Dass der Insolvenzverwalter es nicht erreicht hat, das Unternehmen zu sanieren resp. einen Übernehmer zu finden, ist sicherlich bedauerlich. Aber man muss wohl in einer Marktwirtschaft hinnehmen, das Missmanagement nicht von Dritten übernommen wird. Und der Drogeriemarkt ist reichlich bestückt, weshalb die (ehemalige) Konkurrenz von Schlecker zur (geplanten, wirtschaftlich vernünftigen) Expansion sich nicht mit entsprechenden Altlasten beladen muss. Dass eine Sanierung nicht glückte, der Insolvenzverwalter selbst nach Spiegel-Online auch von einer Überforderung des Managements sprach, ist vielsagend.

Das Aus für Schlecker ist das Resultat von Missmanagement. Das Unternehmen wurde auf Schulden aufgebaut. Die Schulden waren der Grund für die Expansion. Mit neuen Ladengeschäften konnten neue Schulden aufgenommen werden. Die Expansion von Schlecker war nicht wirtschaftlich auf „gesunden Füßen“ aufgestellt, sondern Folge einer betriebswirtschaftlich nicht durchdachten Firmenführung. Die Verantwortlichkeit trifft das Management.

Die Verantwortlichkeit trifft nicht die Politik. Zwar mögen arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und steuerrechtliche Aspekte mit verantwortlich gewesen sein (die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von Schlecker konnten in der Presse immer wieder nachgelesen werden); doch es handelt sich hier um Umstände, die bekannt waren und bei der Führung des Unternehmens hätten berücksichtigt werden können und müssen. Es handelt sich nicht um plötzliche Eingriffe des Gesetzgebers, auf die der Unternehmer im Hinblick auf seine Planungen nicht mehr hätte reagieren können. Es kann also hier jedenfalls auf sich beruhen, ob bei einer anderen Gesetzgebung, insbes. einem anderen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht die Drogeriemarktkette Überlebenschancen gehabt hätte (was im konkreten Fall sogar bezweifelt werden darf), da die tatsächlichen Umstände berücksichtigt werden konnten.

Der Insolvenzverwalter wirft auch der Politik  - namentlich der FDP -  nicht vor, vor der Insolvenz durch politische / gesetzgeberische Maßnahmen diese gefördert zu haben, sondern nach der Insolvenz nicht tätig geworden zu sein. Damit aber verkennt der Insolvenzverwalter seine eigene Funktion. § 1 InsO lautet:

„Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“

Der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, Unternehmen in der Krise, gar nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, durch staatliche Hilfe (und damit mit Geldern des Steuerzahlers) zu stützen und / oder mit Mitteln des Steuerzahlers eine Insolvenz zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Abschluss zu bringen (Schuldenbereinigung, Sicherung der Arbeitsplätze pp.). Dies würde auch den marktwirtschaftlichen Prinzipien widersprechen. Ein Unternehmer, der in Harakiri-Art versucht, seine Konkurrenz zu verdrängen, müsste ansonsten stets vom Staat und damit vom Steuerzahler belohnt werden  -  und wirtschaftlich an sich gesunde Unternehmen, die wegen dessen Methoden notleidend werden, wohl ebenfalls. Damit aber wäre der Staat letztlich für das Überleben aller Unternehmen verantwortlich.

 Alle ?  Man denke an die AEG und Quelle (nach staatlicher Hilfe doch Insolvenz), oder auch an Philipp Holzmann AG(Bauunternehmen). Verausgabte Steuergelder ohne „Gewinn“. Man denke an die vielen kleinen Unternehmen, aus Handels- und Handwerkerkreisen. Addiert ergibt dies auch eine ansehnliche Zahl von Arbeitnehmern, die auf Grund deren Insolvenz arbeitslos wurden, ohne dass sich jemand darum gekümmert hätte, Auffanggesellschaften o.ä. gefordert hätte. Wieso soll also einem „großen“, d.h. beschäftigungsstarken Unternehmen geholfen werden, den vielen „kleinen“, d.h. für sich beschäftigungsarmen Unternehmen nicht ?  Schon vor diesem Hintergrund hätte sich hier der Insolvenzverwalter qua seines Amtes einer entsprechenden Stellungnahme enthalten sollen.

Die Wirtschaft muss sich selbst regulieren. Für den betroffenen Arbeitnehmer ist der Gang in die Arbeitslosigkeit qua Insolvenz seines Arbeitgebers schwer. Dies aber nicht nur für Arbeitnehmer der Drogeriemarktkette Schlecker oder sonstigen „großen“ Arbeitgebern, sondern für auch für jene Arbeitnehmer, die vielleicht einziger Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmers sind. Weshalb also hier eine Sonderlösung für die Mitarbeiter der Drogeriemarktkette suchen ? Sollten Mitarbeiter von „großen“ Arbeitgebern Sonderrechte erhalten, dürfte keiner mehr bei „kleinen“ tätig werden. Die verfassungswidrige Ungleichbehandlung wird deutlich. Das Veto der FDP kam zur rechten Zeit. Es sei denn, man will einen Verfassungsbruch.

Der Abgang der Drogeriemarktkette Schlecker von der wirtschaftlichen Bühne ist also nicht der Politik vorzuwerfen. Es ist ein wirtschaftliches Phänomen, dem fast jeder Arbeitnehmer ausgeliefert ist. Fast: Beamte, Richter und Angestellte der öffentlichen Verwaltung scheinen hiervon ausgenommen. Mangels Insolvenzfähigkeit bestimmter Einrichtungen. Aber auch dies ist ein Phänomen, welches von der Struktur her überdacht werden müsste, aber nichts daran ändert, dass in einer Marktwirtschaft grundsätzlich jeder (Unternehmer) für sich selbst und sein Unternehmen verantwortlich ist.

Dass bei der Drogeriemarktkette Schlecker endgültig die Lichter ausgehen, auch Reste nicht auf Dritte übergehen, liegt also nicht in der Verantwortlichkeit der Politik.

Und die Mitarbeiter ? Managementfehler sind diesen sicherlich nicht vorzuhalten, soweit sich nicht zum Management gehörten. Sie büßen tatsächlich für Fehler eines Dritten, ihres Arbeitgebers. Hätte dieser die Fehler  - hier der Expansion -  nicht begangen, wären sie dort auch wohl überwiegend nie Mitarbeiter geworden, da keine eingestellt worden wären. Aber auch die (verbliebenen) Mitarbeiter scheinen kein Vertrauen in die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu haben, da sie es nicht  - quasi kostenfrei -  aus der Insolvenz selbst übernommen haben. So haben z.B. bei der Endlosdruckerei W. Vahle in Rietburg-Neuenkirchen dessen Mitarbeiter das in Schieflage geratene Unternehmen übernommen (vgl. Druck&Medien vom 8.2.2012). Auch das ist Marktwirtschaft. Insolvenz bedeutet also nicht notwendig die Vernichtung der Arbeitsplätze. Sehen die Mitarbeiter eine Zukunftsperspektive für das Unternehmen, könnten sie es selber betreiben. Davon ist hier bei Schlecker nichts bekannt. Eine Sonderlösung für die bei der Drogeriemarktkette betroffenen Mitarbeiter dahingehend, dass der Staat zusätzlich  - d.h. nicht nur im Rahmen der Arbeitslosigkeit -  eingreift, ist nicht gerechtfertigt. Denn dies würde, wie oben dargelegt, eine  unzulässige Bevorzugung darstellen und dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes widersprechen, aber auch der marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung.

Resümee: Der Schlussstrich unter das Kapitel Schlecker ist wirtschaftlich als auch politisch gerechtfertigt. Ein Eingreifen der Politik, in welcher Art auch immer, wäre wirtschaftlich sinnlos und rechtlich verfehlt.  

[Ralf Niehus]

Mittwoch, 9. Mai 2012

Geht der Euro oder geht Griechenland aus dem Euro ?

                                                     Neubau der EZB in Frankfurter Ostend



Noch wird an dem EZB-Neubau im Frankfurter Ostend gebaut. Dieser Bau und die von der EZB zu hütende Währung Euro stehen in einem dialektischem Paradoxon. Da wird ein Neubau (dessen Notwendigkeit ohnehin nicht nachvollziehbar erklärt werden kann) in futuristischer, architektonisch und statisch aufwendiger und damit kostspieliger Weise errichtet,  in einer Leichtigkeit, als sei Geld keinerlei Problem, während auf der anderen Seite die Verantwortlichen hierfür, ihres Zeichens Währungshüter, Dritten eine drastische Sparbremse verordnen. Wie kann ein derartig aufwendiges Bauwerk gerechtfertigt werden, wenn der Bauherr anderen die Kosten- und Ausgabenbremse aufzwingt, die zu Auswirkungen auf die Lebensweise ganzer Nationen führt ? Das Bauwerk wird Kosten von über 1,4 Milliarden Euro verursachen, also rund 15% des Betrages, den Griechenland (Stand 2010) einsparen sollte.  

Aber auch ohne diese Dialektik, der sich wohl die Währungshüter nicht bewusst sind, stellt sich die Frage, ob bei Fertigstellung dieses ambitionierten Bauwerks noch eine Verwendung dafür besteht. Griechenland hat gewählt. Es hat „links“ gewählt und damit die Regierenden, die den Sparaufforderungen der Troika aus IWF, Europäischer Kommission und EZB (wenn auch widerwillig) folgten, abgestraft. Ob nun die Regierenden in Griechenland wegen Korruption, Misswirtschaft u.a. bei den Wahlen abgestraft wurden, mag  im Ergebnis auf sich beruhen. Die Hilfen waren von Bedingungen abhängig gemacht worden, die die nunmehrige Wahlsiegerin nicht anerkennen will. Sie hofft wohl darauf, dass die Troika in der Regel in der Vergangenheit Positionen aufgab, Hilfe auch gab, wenn Versprechungen nicht eingehalten wurden.

Aber es kann ernsthaft nicht davon ausgegangen werden, dass ein derartiges Wohlverhalten anhält. Auch in den anderen europäischen Staaten gibt es Wahlen, auch dort Bürger, die mit der Politik ihrer Regierungen unzufrieden sind und auch darüber unzufrieden sind, dass bei hoher Steuerbelastung und angekündigter bzw. zu erwartender weiterer Steuerbelastung Gelder in Staaten wie Griechenland fließen. Dabei möge der Geldfluss Namen und Bezeichnungen wie auch immer haben: Im Ernstfall ist Zahlung zu leisten, in den beabsichtigten Fiskalpakt ohnehin. D.h. Liquidität wird nicht nur blockiert, es wird Liquidität genommen, die auch in den einzelnen Staaten benötigt wird.

Sicherlich haben die Regierungen und die sie tragenden Parteien einen Spagat zu machen. Zum einen wollen sie den Euro retten, zum anderen aber auch Wahlen gewinnen. Der Spagat kann aber nur gelingen, wenn dem Wähler plausibel gemacht wird, dass die Rettung des Euro notwendig ist und insbesondere, dass für die Rettung des Euro diese Aufwendungen erforderlich sind. Aber schon an der Notwendigkeit einer Rettung scheiden sich die Geister. Dies unabhängig von vordergründigen politischen Diskussionen, die lediglich der Stimmungsmacht und eigenen Profilierung gelten. Sicherlich ist zu berücksichtigen, dass der Euro in der Vergangenheit Deutschland erhebliche Vorteile brachte, Vorteile, die bei seiner Einführung (insbesondere von den europäischen Nachbarländern) nicht erwartet wurden. Plötzlich ließen sich Waren in die Euro-Länder ohne jegliches Währungsrisiko verkaufen und  - da die Inflation in Deutschland im Gegensatz zu seinen Nachbarländern gering war -  aufgrund einer Preisstabilität letztlich immer günstiger im Verhältnis zu heimischen Produkten der Empfängerstatten. Mit einem Wiederaufleben nationaler Währungen anstelle der Einheitswährung wäre dieser Vorteil vorbei. Allerdings kann der Vorteil nicht bedeuten, dass nunmehr Deutschland für seine geübte Sparsamkeit, bei der es sich wiederum von seinen Nachbarländern unterschied, faktisch die Reservezahlungen in europäische Haushalte vornimmt und damit Drittstaaten finanziert. Denn dies muss zwangsläufig zu erheblichen Steuererhöhungen in Deutschland führen und damit im Ergebnis seine Wettbewerbsfähigkeit tangieren. Das Szenario würde bedeuten, dass selbst (noch) relativ starke Staaten mit in den dann letztlich unaufhaltsamen Strudel des wirtschaftlichen Staatsruins gezogen würden.

Damit würde eine weitere Hilfeleistung für Griechenland, folgt es nicht den Sparvorstellungen der Troika, nicht zu vertreten sein. Die SPD verzögert bereits  - wohl vornehmlich aus wahltaktischen Gründen -  den europäischen Fiskalpakt. Dabei ist ihre Haltung sogar verständlich, wenn sie das förderale System Deutschlands hervorhebt, welches dadurch tangiert würde. Es wäre auch wirtschaftlich verständlich, hat sich doch Großbritannien quasi ausgeklingt; zwar gehört das Königreich nicht der Euro-Währungszone an, ist aber doch darauf wegen der auch von ihm in Anspruch genommenen billigen Gelder der EZB angewiesen, ohne die es selbst wirtschaftlich ins Strudeln geriete. Auch wird man mit Interesse beobachten, ob Frankreich nach dem Wahlsieg Hollandes hier weiter mitwirkt.

Der Euro ohne Griechenland. Das wäre die wohl notwendige Folge, wenn Hilfeleistungen eingestellt werden. Aber nur ohne Griechenland ? Würde die entsprechende Reaktion der Troika sich dergestalt auf die weiteren „Wackelkandidaten“ (namentlich Italien, Spanien und Portugal) auswirken, dass diese ihre Sparbemühungen und damit Bemühungen um eine Konsolidierung (verstärkt) fortsetzen ? Diese Annahme von Finanzpolitikern dürfte wohl eher eine vage Hoffnung sein denn Realität. Die Realität schreiben Wahlen. Und bei Wahlen wird jede Regierung mit schlechten Einträgen in ihrer Bilanz ins Rennen gehen, die ihrer Bevölkerung einen rigorosen Sparkurs aufzwingt. Die Wahlen in Frankreich und Griechenland sind dafür ein beredtes Beispiel, mögen auch andere Faktoren jeweils noch hinzu kommen.

Warum also diese Bemühungen um Griechenland, wenn Griechenland selbst nicht mitwirkt ? Die Europäische Union ist ebenso wenig wie die Euro-Zone ein Mildtätigkeitsverein, dessen generöser Selbstzweck die Hilfe notleidender Mitglieder ist, unabhängig von einem eigenen (Staats-) Verschulden und unabhängig davon, ob die Krise auch mit eigenen Mitteln mittel- oder langfristig bereinigt werden könnte. Damit aber stellt sich nicht die Frage nach der weiteren Existenzberechtigung der EU bzw. des Euro. Es wird lediglich zunächst deutlich, dass  - im übertragenen Sinne -  das Pferd von hinten aufgezäumt wurde. Keine Währung (außer dem Euro) existiert, bei dem die Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht zentral geführt wird. Indem in der Europäischen Union jeder Staat seine eigene Wirtschafts- und Finanzpolitik als ureigenste Dömäne betrachtet und behandelt, eine EU-einheitliche Bewältigung nicht erfolgt, ist auch der Einfluss der Währungspolitik (durch die Zentralbank, hier EZB) gering, kann sie letztlich ihrer Zielsetzung nicht gerecht werden. Sie hat nach den Verträgen die Aufgabe, eine Preisniveaustabilität zu erreichen. Durch die unterschiedliche Wirtschafts- und Finanzpolitik in den einzelnen Staaten der Währungsunion wären aber hier unterschiedliche Ansätze geboten, was zentral nicht möglich ist. Es kann nicht zeitgleich Geldverknappung (durch hohe Zinsen) und dessen Gegenteil (durch niedrige Zinsen) das Ziel in allen Staaten erreicht werden.

Die derzeitige Krise verlangt wirtschaftliche und politische Vernunft. Das aber bedeutet, dass der Euro und letztlich auch die Europäische Union (die in einem atemberaubenden Tempo immer weitere Staaten aufgenommen hat, deren wirtschaftliche Kraft von vornherein nicht mit anderen vorhandenen Staaten mithalten konnte) in ihrer jetzigen Konstellation verändert und neu ausgerichtet werden müssen. Es kann nur von einem Kern von Staaten ausgegangen werden, die bereit sind, sich  wirtschafts- und finanzpolitisch zusammen zu tun du auf dieser Basis eine eigene Währung gemeinsam haben. Der Ausschluss von Staaten wie Griechenland würde dem entgegenkommen, wenn konsequent andere Staaten, die den Vorgaben nicht entsprechen, auch ausgeschlossen würden. Vielleicht kann dann ein Rest an Staaten dort ansetzen, wo zu Beginn hätte angesetzt werden müssen:  bei der gemeinsamen Wirtschafts- und Finanzpolitik.

Vielleicht braucht man dann noch ein Gebäude für eine EZB.

[Ralf Niehus]

Montag, 7. Mai 2012

Multikulti - oder die wehrhafte Gesellschaft


Es gibt Themenbereiche, denen sich ein Verfasser nur sehr vorsichtig nähert. Denn die Behandlung führt schnell ins Abseits.  Klarer ausgedrückt: Meinungsfreiheit wird geduldet, aber nur in eine Richtung. Interessant ist dabei der Umstand, dass diejenigen, die hier den öffentlichen Meinungsraum mit ihrer Verurteilung „Andersdenkender“ besetzen, nach Umfragen nicht repräsentativ sind.  Es sei hier beispielsweise an Thilo Sarrazin erinnert, seine Darlegungen zu Einwanderungen und seine öffentliche Kritik an der Einwanderungspolitik. 

Als Stichwort sei „Salafisten“ benannt. Der Salafismus gilt als eine ultrakonservative Strömung innerhalb des Islam.  Er ist auch in Deutschland verbreitet und wird mit Gewalttätigkeiten in Zusammenhang gebracht (vgl. z.B. http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nordrhein-westfalen-erneut-ausschreitungen-bei-aktionen-von-salafisten-und-islam-gegnern/6595310.html). Die Frage, die hier zu stellen ist, lautet, wie viel „Multikulti“ sich ein Staat erlauben kann und darf, und wann er sich wehren muss. Und: wenn er sich wehren muss, wie er sich wehren kann. 

Zu Zeiten des sogen. „Kalten Krieges“  war alles noch in etwa klar geordnet. Da gab es die verschiedenen Sphären, die wechselseitig zu berücksichtigen waren und auf deren Achtung die Weltmächte USA, UdSSR und auch China achteten. Mit dem Zerfall der UdSSR, der von Gorbatschow eingeleiteten Perestroika, kam der Wandel zur Globalisierung. Die Grenzen öffneten sich, nicht nur für den Warenaustausch, sondern auch für den persönlichen Austausch. Multimediagesellschaft und Grenzöffnung schafften innerhalb kürzester Zeit ein gesellschaftliches Phänomen einer Neugestaltung. Nicht nur traten neue Konflikte weltweit auf, die nunmehr unabhängig von den früheren geographischen Sphären global  - und insbesondere für die bisherige westliche Staatengemeinschaft -  eine Herausforderung darstellten; auch national kam (und kommt) es zu einem Aufbruch.  

Die Anzahl der Islamisten in Deutschland wird auf 1.8 Mio. (Stand 2008, http://de.wikipedia.org/wiki/Islam_in_Deutschland) geschätzt, also rund 5% der hiesigen Bevölkerung. War ihr Ursprung früher vornehmlich die Türkei, aus der sie als Gastarbeiter kamen,  hat sich dies auf Länder wie z.B. Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Iran, Marokko, Afghanistan, Libanon, Pakistan, Syrien und Tunesien erstreckt. Von Migranten ist die Rede, von Integration.

Die multikulturelle Gesellschaft hat sicherlich ihren Charme. Gedacht ist an ein friedliches Zusammenleben, unbeschadet nationaler, ethnischer oder religiöser Herkunft. Gedacht ist aber nicht daran, bestimmte fanatische Ideen im Rahmen multikultureller Öffnung zu akzeptieren, gar zu fördern. Hiergegen muss sich eine Gesellschaft zur Wehr setzen. Ein System zu nutzen um es aus sich selbst auszuhöhlen, daran lässt sich bei Vorgehensweisen von Salafisten u.a. denken. 

Die streitbare und wehrhafte Demokratie (BVerfGE 28, 36, 48) muss sich im Selbsterhaltungswillen gegen jede Art der (gar gewalttätig unterstützen) Versuche wehren, das vorhandene System zu verändern. Leider wird aber hier nicht restriktiv vorgegangen. Dies führt zur Ausweitung gewalttätiger Aktionen gegen das geltende System. 

Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen Deutscher ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen kann. Die Kriterien sind sehr lax, ihre Anwendung noch mehr. Schon hier wäre nachzubessern. Weshalb in § 8 StAG nicht gefordert wird, dass der einbürgerungswillige Ausländer (zumindest) auch die deutsche Sprache (in Schrift, wenigstens Wort) beherrscht, ist unerfindlich. Die Voraussetzung wird zwar für den Fall des § 10 StAG aufgestellt, aber offenbar in der Praxis (wie man unschwer feststellen kann) nicht weiter beachtet. Unverständlich ist auch, dass selbst im Falle von § 10 StAG, bei dem für den Einbürgerungswilligen deutsche Sprachkenntnisse gefordert werden, dies nicht für seinen Ehegatten resp. seine Kinder gelten soll, wenn diese sich ebenfalls (dem die Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllenden) Einbürgerungswilligen anschließen.   

Diese Umstände eines nicht ausgereiften Einbürgerungsrechts mögen wohl soziologisch Einfluss auf die Entwicklung haben, sollen hier aber nicht weiter beleuchtet werden. Zu fragen ist vielmehr, welche Maßnahmen zur Unterbindung von Ausschreitungen möglich sind, deren Ursache gerade auch in religiösen und/oder ethnischen Ursachen zu suchen sind. 

Auch hier hilft  - an sich -  das Einbürgungs- und Aufenthaltsrecht weiter. Straftaten stehen der Einbürgerung entgegen, vgl. §§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG. Das AufenthG regelt die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern, § 1 Abs. 1 AufenthG. Allerdings wird unter Verweis auf Art. 6 GG bereits in § 27 AufenthG (Familiennachzug) eine Durchlöcherung allgemeiner Voraussetzungen vorgenommen. Ebenso bedenklich ist die Vorrangstellung EU-rechtlicher Bestimmungen (Gültigkeit von im EU-Ausland erstellter Aufenthaltsgenehmigungen) , wie auch die Regelung über eine Daueraufenthaltserlaubnis ohne Möglichkeit des Widerrufs und der Ausweisung im Falle einer rechtswidrigen Tat, wie auch die fehlende Regelung im StAG über den Widerruf der Zuerkennung der deutsche Staatsangehörigkeit im Falle einer rechtswidrigen Tat.  

Zum Einen wäre es erforderlich, im Falle gewalttätiger Auseinandersetzungen ohne weiteres diese strafrechtlich zu prüfen und  - soweit bereits bzw. noch nach den gesetzlichen Regelungen möglich -  eine Ausweisung vorzunehmen. Unverhältnismäßig ist hier die Regelung in § 53 AufenthG, wonach eine Ausweisung zwingend nur geboten ist, wenn eine Verurteilung „von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist“, § 53 Nr. 1 AufenthG sowie in ähnlichen Fällen (Landfriedensbruch pp.).  Derartiges hindert keine Gewalttaten, wie sie zwischenzeitlich zusehends im Zusammenhang mit den Salafisten festzustellen sind, da dem ausländerrechtlich kaum entgegengewirkt wird. § 54 AufenthG sieht bei Freiheitsentzug von mindestens zwei Jahren nur noch eine Regelausweisung vor, erlaubt also hier  - unverständlich -  eine Abweichung.

Gewalt im Zusammenhang mit politisch-religiöser Motivation (wobei wohl häufig Religiosität nicht vorgespiegelt wird) ist keine Seltenheit mehr. Es wäre aber bei einer ordnungsgemäßen und die wehrhafte Demokratie bekräftigende und unterstützende Gesetzgebung und Verwaltung möglich, diese einzudämmen. Dass dies nicht konsequent umgesetzt wird, statt dessen von Integration/Migration gesprochen wird, dürfe ein Problem der durch Angst begründeten Handlungsunfähigkeit der Politik sein. Angst davor, von jenen Kräften öffentlich diffamiert zu werden, gegen die sich letztlich die Maßnahmen richten würden: Fanatiker, die sich das System für ihre Agitation nutzbar gemacht haben.

Vielleicht kommt aber doch noch rechtzeitig Einsicht bei den demokratischen Parteien, um in einem gemeinsamen Konsens die notwendigen Schritte zur Wahrung des Rechtsfriedens und damit auch der freiheitlichen Grundordnung aufrechtzuerhalten, bevor dem Extremismus der einen der Extremismus der anderen Seite entgegengesetzt wird.

[Ralf Niehus]