Mittwoch, 29. August 2012

Der Bürger als Zahlmeister einer verfehlten Energiepolitik

Foto: Jurec / pixelio.de


Der Sachverhalt ist zunächst recht einfach gelagert. Er wird mit Energiewende umschrieben. Weg vom Atomstrom, hin zu anderen (möglichst erneuerbaren) Energiequellen. Und da gibt es vieles, was einem einfällt. Angefangen bei Solar über kleine Heizkraftwerke für das autarke Haus bis bin zu den Windrädern (letztere nicht nur im Binnenland sondern auch auf Ost- und Nordsee).
 
Was sich am Anfang gut gestaltete, die Solaranlagen auf den Dächern, ist heute offenbar von der Politik nicht mehr gerne gesehen. Die Einspeispreise wurden immer weiter gesenkt. Aber gleichwohl geht die Rechnung noch auf: Sinken die Einspeispreise, sinken auch die Kosten der Anlagen, ein Beweis dafür, dass diese offenbar überteuert waren.
Gleichwohl ist die stattliche Förderung weder darauf noch auf die kleinen Heizkraftwerke ausgerichtet. Hier ist das Augenmerk auf die Windradanlagen gerichtet. Immer mehr stählerne und betongegossene Wälder erstrecken sich über das Land, und sollen sich nach der Vorstellung der Regierung auch auf dem Wasser breit machen.
Die Stahl- und Betonklötze stellen sicherlich keine Augenweide dar, weder auf Land noch auf See. Dass hier die Umwelt optisch ruiniert wird mag zunächst einmal ebenso unberücksichtigt bleiben wie der Umstand, dass nach Abnutzung dieser Stahl- und Betonkonstruktionen ein erhebliches Entsorgungsproblem auftritt, an welches bisher offenbar noch niemand zu denken wagt, ebenso wie die Auswirkung durch die Windräder erzeugten Luftströme auf die Umwelt selbst noch nicht geklärt ist.
Hier wird die Frage gestellt, welchen Sinn es macht, Energiekosten für Nicht-Energie zu zahlen. Nur um ein bestimmtes Projekt (Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee) zu schaffen, soll auch bei Nichtlieferung von Strom eine Vergütung an den Betreiber erfolgen, die  - natürlich -  durch eine Abgabe der Stromverbraucher aufgebracht werden soll. Es hat sich bisher stets gezeigt, dass das Versprechen einer Zahlung ohne unbedingte Leistungspflicht nicht die Leistungsfähigkeit ankurbelt. Weshalb sollte ein Stromerzeuger alles tun und teuer investieren, wenn er doch seine Vergütung auch ohne Stromerzeugung erhält ? Dies unabhängig davon, dass er sich selbst an dem Stromausfall finanziell „beteiligen“ muss; dies ist  kein Problem bei einer vernünftigen Kosten-Wirtschaftslichkeitskalkulation.
Ohne weiteres geht die Politik den Weg der großen Energieversorger mit. Alle angedachten Maßnahmen sind darauf gerichtet, diesen den Weg für eine lukrative Zukunft zu bereiten. Sinnvoll könnte dies doch nur dann sein, wenn es keine vernünftigen Alternativen gäbe. Diese Alternativen gibt es aber. Es sind Insellösungen die den Vorteil haben, dass nicht der Zusammenbruch eines ganzen Netzes zum Stromausfall in größeren Regionen führt.
So ist die Solarenegie zu nennen. Solardächer können meist jedenfalls ein ganzes Haus mit der notwendigen Energie versorgen.  Ferner kleine Heizkraftwerke, die in Häusern eingebaut werden. Auch an die Entwicklung von kleinen, unscheinbaren Windrädern ist zu denken, die im Garten aufgestellt werden können und für den Energiebedarf des Hausbesitzers ausreichend sind.
Wieso wird nicht die Insellösung gefördert ?  Weshalb gehen die politischen Überlegungen wieder auf Netzlösungen ?  Diese Frage wurde bisher nicht beantwortet.  Die Antwort könnte auch nur sein, dass die großen Energieversorger geschützt werden sollen.
Für einen derartigen Schutz gibt es aber keine Begründung. Die einseitige Förderung von Windparkanlagen führt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Der Energieversorger wird  -  und sei es nur durch einen Anspruch auf Vergütung für nicht lieferbaren Strom -  subvensioniert  und muss insoweit nicht mögliche Kosten bzw. ausbleibende Einnahmen nicht mit in die Kalkulation aufnehmen, weshalb mehr Spannbreite für die Gewinnmarge verbleibt. Gleichzeitig kann er den Abgabepreis so kalkulieren, dass für den Einzelnen der Anreiz für die Eigenversorgung entfällt. Damit aber werden die Hersteller der Aggregate getroffen, die für den Einzelversorger notwendig sind. Ist der Markt von Alternativeinrichtungen befreit, kann der Energieversorger seinen Abgabepreis gefahrlos erhöhen.
Es ist bedauerlich, dass die Politik sich derart einseitig ausgerichtet hat. Eine Ausrichtung zu Lasten des Verbrauchers.
Letztlich ist damit die Eigeninitiative des Verbrauchers gefragt. Er kann sich durch eine Insellösung lösen. Und er kann sich mit seinen Nachbarn zusammen tun um mit diesen zusammen eine Insellösung zu erstellen, bei der er letztlich autark bleibt und nicht Opfer einer subvensionierten fehlgeleiteten Energiepolitik wird.


[Ralf Niehus]

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