Das
Familienministerium hat verlautbart, bis 2013 soll ein Krippenplatz für bis zu
3-jährige garantiert werden (http://www.eltern.de/familie-und-urlaub/familienpolitik/krippenplatz.html
). Gleichzeitig wird über eine Schuldenbremse für öffentliche Haushalte
diskutiert (soweit sie nicht bereits in einigen Bundesländern eingeführt wurde.
Die
Beispiele zeigen eine Widersprüchlichkeit politischen Handelns auf. Die
Beispiele ließen sich ohne weiteres fortsetzen. Dabei müsste man nicht einmal
auf Wahlversprechen der Parteien zurückgreifen, die im Widerspruch zu
tatsächlichen politischen Handeln stehen.
Ist dies die
neue Form des politischen Tagesgeschäfts ? Oder ist es gar die neue Form des
mittel- bis langfristigen politischen Gestaltens ?
Es mag
sicherlich sein, dass einige der Vorhaben positiv aufgenommen werden. Auch soll
nicht in Abrede gestellt werden, dass einige Vorhaben zunächst für sich
betrachtet als positiv zu bewerten sind. Beleuchtet man aber das Beabsichtigte
im Kontext des Gesamthandelns, kommen nicht nur Zweifel. Es wird zur
Gewissheit, dass die Politik an Realitätsverlust leidet. Die zunächst
vielleicht als positiv angesehenen Maßnahmen erscheinen dann als zum Tode
verurteilte Projekte, die einzig zu Rechtsstreitigkeiten, eventuell auch zu
Schadensersatzforderungen gegen den Staat führen könnten. Wieso ist es der
Politik nicht möglich, Konzepte zu entwerfen, die sich in ein Ganzes einfügen ?
Weniger ist
(häufig) Mehr. Dies ist wohl auf der politischen Bühne in Vergessenheit
geraten. Hier wird nach dem Klientel gesehen, weshalb sich jeder Politiker
gerne dort einschmeichelt, unbeschadet der realen Durchsetzbarkeit seines
Ansinnens. Und das Parlament segnet es ab, besetzt mit eben jenen Politikern. Hier könnte man vielleicht noch zur
Entschuldigung dieser Politiker (Parlamentarier) einbringen, dass diese auf
Grund der Fülle der gesetzgeberischen Vorgaben nicht die Zeit finden, sich im
Einzelnen damit auseinanderzusetzen, oder auch, dass sie in den einzelnen
Bereichen wie auch (damit) in der Gesamtschau nicht genügend (Fach-) Kenntnisse
haben. Diese Entschuldigung kann aber nicht greifen. Sicherlich ist es ein
Dilemma, dass ein Politiker als Parlamentarier häufig (meist ?) über Materien
zu entscheiden hat, die fachlich von ihm nicht geprüft werden können. Aber er
hat mit der Annahme seiner Wahl die Verpflichtung übernommen, dem Volk
insgesamt zu „dienen“, nicht zum Vorteil Einzelner - gar unzulängliche oder nicht durchführbare
- zu entscheiden. Also hat er auch die
Verpflichtung sich kundig zu machen, nicht einfach einer Maßgabe einer
Fraktions- oder Parteispitze zu folgen. Jedenfalls sollte man von dem
Parlamentarier erwarten, dass er in der Lage ist, zu hinterfragen. So insbesondere
die Fragen nach der finanziellen Durchsetzbarkeit und ihren möglichen Folgen zu
stellen.
Zu den oben
genannten Beispielen wäre im Rahmen der
Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu fragen gewesen, ob und wie gegebenenfalls
Ärzte versuchen würden, ihre Einnahmeausfälle zu kompensieren. Zur Krippe ist
die Frage zu stellen, wie dies in Zeiten der hohen Staatsverschuldung und
Schuldenbremse gesichert finanziert und innerhalb der vorgesehenen Zeit
realisiert werden soll. Fragen, die aber offenbar zwar auf der Hand liegen,
aber nicht gestellt werden. Damit beweist aber der Politiker / Parlamentarier
seine Unzulänglichkeit, Probleme anzugehen, Lösungen zu suchen,
gesellschaftspolitisch eine tragfähige längerfristige Planung aufzustellen. Es
beweist eine Unzulänglichkeit des heutigen Parlamentarismus qua seiner
Mitglieder.
Demokratie
ist eine sicherlich nicht einfache Gesellschaftsform. Dies gilt gleichermaßen
für die Marktwirtschaft. Aber es sind in
ihrer Grundkonzeption der Freiheitsliebe eines Jeden angemessene, von anderen
Formen hervorstechende Formen eines Zusammenlebens auf einem Territorium. Dies
wird aber zur Farce, wenn die Parlamentarier ihren Aufgaben nicht nachkommen.
Nach Art. 20 GG geht alle Macht vom Volk aus. Dies kann sich aber hier in
Deutschland (sieht man von den wenigen Möglichkeiten eines Volksentscheids ab)
nur über Wahlen zum Parlament äußern. Sei es zu Landesparlamenten oder zum
Bundestag. Damit sind diese Parlamente auch im Rahmen der Aufgaben, die dem
Land bzw. dem Bund zufallen, verpflichtet, nicht nur kurzfristige, eher als
wahltaktisch angesehene Maßnahmen zu beschließen, sondern eine realistische
Gesamtplanung vorzunehmen. Unverständlich und nicht als verfassungskonform
anzusehen ist, wenn Politiker als Parlamentarier (oder Minister) Initiativen
ergreifen, die im Widerspruch zu sonstigen (beschlossenen oder als sicher
anzusehenden zu beschließenden) Vorgaben stehen. Blanker Opportunismus ist es
anzusehen, wenn Gesetzesinitiativen gestartet werden oder gar Gesetze
beschlossen werden, die im Hinblick auf andere rechtliche Regelungen von
vornherein als undurchführbar anzusehen sind oder zu einer Umgehung führen, die
(wie im Gesundheitswesen) letztlich das System (hier der gesetzlichen
Krankenversicherung) in Frage stellen.
Es bleibt zu
wünschen, dass sich die Politik besinnt.
[Ralf Niehus]
[Ralf Niehus]
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