Freitag, 7. Juni 2013

Der Sultan von Ankara - Islamistische Revolution oder die westliche Wiedergeburt ?


Atatürk war Begründer der modernen Republik Türkei. Der Staat selbst, im Spanungsfeld des Ost-West-Konflikts belegen, hatte stets Schwierigkeiten mit demokratischen Strukturen, wie auch die drei Militärputsche dokumentieren.  Nachdem Atatürk religiöse Formen aus dem öffentlichen leben heraushalten wollte, sogar ein Kopftuchverbot verordnete, kam mit Erdogan 2003 ein Ministerpräsident an die Macht, der islamische Traditionen befürwortete und fördert. Unter ihm nahm das Land immer weiter Abstand vom Westen hin zu einem islamistischen Staat. Nun aber zeigt sich Widerspruch.  Dieser formierte sich zunächst an der Absicht, die Rodung des einzigen größeren, mit Bäumen bepflanzten Platzes in Istanbul verhindern zu wollen, hat sich aber zu einer Bewgung entwickelt, die ihren Unmut über zehn Jahre Regierung Erdogans zum Ausdruck bringt. Doch der Staat in Gestalt der konservativen Staatsführung um Erdogan wehrt sich. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass sich der Protest gegen die Ismalisierung als solche wendet und den in der Verfassung von 1937 formulierten Laizismus fordert.
 

Leitbild Atatürks war die laizistische Republik. Es war der Übergang vom osmanischen Reich, auch unter Abschaffung des Kalifenamtes, zur Demokratie in der 1923 von Atatürk ausgerufenen Republik. In der 1937 verkündeten Verfassung heißt es:
„Das Türkische Reich ist republikanisch, nationalistisch, volksverbunden, interventionistisch, laizistisch und revolutionär.“
In der Verfassung von 1961 blieb der Verweis auf die Laizismus, ebenso in der nach dem Militärputsch 1980 in 1982 in Kraft getretenen Verfassung, in der auch die Demokratie als Grundprinzip verankert wurde.  Aber schon zu Zeiten Atatürks regte sich Widerstand. Mitstreiter von ihm haben eine Oppositionsbewegung (mit Duldung von ihm) aufgebaut, die das Alte bewahren wollte. Gleichwohl wurden die Säkuralisierung durch Atatürk nach westlichen Vorbild vorangetrieben, wozu u.a. das Verbot der Religionsschulen gehörte, die (wesentlich)  Übernahme des schweizerischen Zivilrechts, des italienischen Strafrechts und Handelsrechts pp. Religiöse Gerichte wurden abgeschafft. Das Recht der Frau an der Teilhabe am wirtschaftlichen, solzialen und politischen Leben wurde verankert. Durchsetzen konnte dies Atatürk durch die Unterstützung des Militärs, aus dem er selbst kam.
Mit den späteren Militärputschen wurde auch stets verdeutlicht, dass die westliche Prägung des Staates erhalten bleiben soll. Doch mehrten sich konservative Kräfte, die dem Islam anhingen und dessen Einfluss auch auf das gesellschaftliche Leben fördern wollten. Zu ihnen gehört Recep Tayyip Erdoğan, der in 2002 die Wahlen gewann und seit 2003 Ministerpräsident ist. Es ist nicht verwunderlich, dass seine Frau und seine zwei Töchter das Kopftuch tragen. Schon als Oberbürgermeister von Istanbul (gewählt 1994) richtete er seine Politik nach dem religiös-konservativen Milieu aus. In dieser Zeit als Oberbürgermeister erklärte er auf einer Pressekonferenz, Laizistisch und gleichzeitig ein Moslem zu sein, sei nicht möglich (Hem laik hem Müslüman olunmaz) und bezeichnete sich selbst in einem Interview als Anhänger der Scharia. Geschaffen wurden gesonderte Badezonen für Frauen und Männer, gesonderte Schulbusse für Mädchen und Jungen.
Die Ausrichtung seiner Politik war mithin von Anbeginn an deutlich. Als die von ihm (mit-) gegründete AKP schließlich in 2003 die Wahlen gewann und er so Ministerpräsident wurde, wird man dies wohl auch als eine Folge der zunehmenden Islamisierung der Bevölkerung anzusehen haben.
Vor Gründung der AKP gehörte Erdogan der Wohlfahrtspartei an, die 1998 vom Verfassungsgericht wegen Sympathien zum Dschihad und zur Scharia verboten wurde. Dies widerspräche des verfassungsrechtlichen Laizismus.  Die Tugendpartei, der er danach angehörte, wurde aus den gleichen Gründen 2001 verboten. Die neugegründete AKP gewann zwar die Mehrheit, doch wegen eines gerichtlichen Politikverbots (aus den o.g. Gründen) konnte Erdogan erst nach einer entsprechenden Verfassungsänderung in 2003 Ministerpräsident werden.
Damit war nun die Grundlage geschaffen, die stattliche Umbildung Atatürks durch strakte Trennung von Staat und Kirche nach westlichen Vorbild rückgängig zu machen.
Errungenschaften, wie die Möglichkeit der Abtreibung und die Pressefreiheit, sollen bzw. wurden eingeschränkt. Das Alkoholverbot wurde ausgeweitet.
Das Land bewegt sich nun zwischen Beibehaltung westlicher Freiheiten und Islamismus. Die Proteste gingen vom Taksim-Platz in Istanbul aus, den Erdogan umgestalten wollte. Dort befindet sich der Gezi-Park,  ein Park mit ca. 70 Jahre alten Bäumen. Es handelt sich um den letzten größeren Platz der Stadt, auf dem Bäume stehen. Nach der Vorstellung von Erdogan sollen sie gefällt werden und einem Einkaufszentrum weichen. Die Demonstrationen, die zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei führten, haben sich auf andere Städte ausgeweitet und gehen über die Frage des Fällens der Bäume: Es geht um den Unmut über die als despotisch empfundene Politik Erdogans.
Die Stellung des Militärs ist derzeit unklar. Allerdings ist die Polizei auch paramilitärisch ausgerüstet. Ob die Nachgabe Erdogans in der Frage der Rodung, wie von vielen Parteifunktionären der AKP und auch Imanen gefordert, eine Befriedigung bewirkt, dürfte nach der Ausuferung der Demonstrationen auch in anderen Städten zweifelhaft sein. Unklar aber bleibt ohnehin, ob die Türkei wieder zurück zum Lazismus findet und damit die Trennung des Islam vom Staat sowie die Freiheit der Bevölkerung von islamischen Riten schafft. Eines aber wird deutlich: Ein Imanstaat, wie Iran, wird wohl nicht akzeptiert. Es fragt sich nur, wer sich durchsetzt.

Dienstag, 23. April 2013

Ist die Alternative für Deutschland eine Alternative ?


Alternative für Deutschland. Ist der Name dieser neuen, im Februar 2013 gegründeten Partei eine echte Alternative ?  Ist sie notwendig und hat sie Chancen.
 
Markantes Markenzeichen dieser Partei ist ihre Anti-Euro-Haltung. So ist es nicht verwunderlich, dass sie in Erscheinung tritt zu einem Zeitpunkt, in dem der Euro nicht nur Schwierigkeiten in etlichen Mitgliedsstaaten verursacht und andere Staaten finanziell einspringen müssen. Sie tritt in Erscheinung in einer Zeit, in der die Schieflage des Euro regelrecht Strategie-Blüten in der Politik treibt. 

Wir erinnern uns: Eingeführt wurde der Euro am 1.1.1999 und als Bargeld am 1.1.2002, womit er die nationalen Währungen endgültig ersetzte. Es gab viele Stimmen, die sich gegen die Einführung aussprachen. So wurde aus Reihen von Volkswirtschaftlern insbesondere auch geltend gemacht, dass es sich um eine reine politische Währung handelt, da keine gleichzeitige Verknüpfung der Finanz- und Wirtschaftspolitik im Euro-Raum erfolgt.  Diesen Stimmen wurde damals aus politischen Opportunismus nicht Rechnung getragen; eine einheitliche Wirtschafts- und Finanzpolitik für den europäischen Raum war nicht möglich. Damit entstand eine Währung, deren Hüter in Form der EZB auf die verschiedenen wirtschafts- und finanzpolitischen Richtungen der einzelnen Staaten im Wirtschaftsraum Rücksicht nehmen und dem Rechnung tragen mussten / sollten. Ein vom Grundsatz unmögliches Unterfangen, bedenkt man auch, dass viele Mitglieder des Euro-Verbundes letztlich auch mit geschönten Zahlen ihren Zutritt erhielten. Die heutige Eurokrise ist die notwendige Folge der verfehlten Einbindung von Währungspolitik in die Finanz- und Wirtschaftspolitik.

Ist die Konsequenz der Austritt der Staaten aus dem Euro, die (noch) relativ wirtschaftlich stabil sind ? Es ist eine Frage, die nicht leichthin mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Der europäische Wirtschaftsraum ist eng verwoben, auch in Bezug auf den Euro. Der Austritt aus dem Euroverbund würde auch nicht von bereits eingegangenen Belastungen befreien können, da diese ihre Grundlage in völkerrechtlichen Verträgen haben. Aber nach dem Motto „Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende“ könnte man dass vielleicht hinwegdenken (mit der Folge von Milliardenforderungen durch Bürgschaften für Griechenland). Kann aber der Austritt der wirtschaftlich starken Staaten aus dem Euro (und der stärkste ist wohl derzeit noch Deutschland) ohne Auswirkungen auf den europäischen Wirtschaftsraum, hier die Europäische Union (EU) sein ? Es sind zwar nicht alle Staaten der EU im Verbund des Euro. Namhaft ist hier Großbritannien zu nennen. Aber selbst Großbritannien ist vom Euro abhängig, finanziert es sich doch durch billige Kredite bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Das Ausscheren Deutschlands aus dem Euro und die Rückkehr zu DM führt wirtschaftlich zum Floating (Schwankung der Wechselkurse) des Euro zur DM; der Warenexport Deutschlands in die übrigen EU-Staaten dürfte sich verteuern, da davon auszugehen ist, dass die DM gegenüber dem Euro aufwertet.  Aber nicht nur dies wäre zu berücksichtigen. Ist schon jetzt Deutschland im Hinblick auf seine „kleinliche Haltung“ gegenüber „notleidenden Staaten“ in Verruf gekommen, so würde dies durch die Abkehr vom Euro noch gefördert. Dies im Sinne der verstärkten Ausbildung nationalstaatlicher Abgrenzungen. Letztlich wäre damit wohl auch das Ende der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Offenbar wird dies aber auch von der Alternative für Deutschland so gesehen, ist doch der Ausstieg als solcher nur eine ultima ratio. Eine Verschlankung wäre an denkbar. Als „starke“ Staaten der EU die eine gemeinsame Währung haben.

Leider ist aber eine programmatische Zielaussage nicht zu finden. Diese kann nicht mit einem „Dagegen“ ersetzt werden. Es fehlt eine klare Definition, wie die Wirtschaft, sei es ohne Euro oder im Verbund des Euro mit wenigen Staaten, auf dem globalen Markt funktionieren soll. Es fehlen sowohl strategische als auch programmatische Überlegungen der weiteren Gestaltung, um auch Deutschland ohne Euro (oder im Verbund des Euro mit wenigen Staaten) konkurrenzfähig zu halten. Dass aber wäre zu erwarten, da die DM als neue-alte Währung derzeit mit einer starken Aufwertung gegenüber dem „Rest-Euro“ zu rechnen hätte. Die wirtschaftliche Expansion Deutschlands war und ist auch dem Euro zuzuschreiben: Länder, die bisher von ihrer Inflation lebten und in denen von daher nur teuer exportiert werden konnten, konnten nun preiswert beliefert werden.  Dank des festen Kurses.

Liest man die Internetpräsens der Alternative für Deutschland fällt auf, dass auf europäischer Ebene das nationale Budgetrecht hervorgehoben wird. Gerade hier aber ist der Krankheitskeim des Euro zu sehen: Keine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik. Der Abbau der EU-Bürokratie, der als Programmpunkt angedacht wird, ist zwar vom Grundsatz her lobenswert, aber auch populistisch. Denn Bürokratieabbau wäre nicht nur auf EU-Ebene angezeigt, auch auf nationaler Ebene. Wie der Abbau erfolgen soll, welche Kriterien für die Verwaltung gelten sollen, wird nicht mitgeteilt.

Letzteres gilt letztlich für alle weiteren Programmpunkte, von Energie bis Bildung. Lediglich bei der Einwanderung wird unter Bezugnahme auf das Kanada ein Hinweis angebracht, was angedacht wird.

Vielleicht ist es zu viel verlangt von einer gerade gegründeten Partei zu erwarten, dass ein ausgefeiltes Konzept vorliegt. Da aber diese Partei bei den Bundestagswahlen in diesem Jahr antreten will, hat sie sich auch zu erklären, wenn sie ernst genommen werden will. Populistische „Wie wollen“- Parolen sind nicht geeignet, programmatische und inhaltliche Aussagen zu ersetzen.

Der Schwerpunkt der Aussage  - raus aus dem Euro -  ist sicherlich in einer Zeit, in der die Regierungen und „staatstragenden“  Parteien (seien sie an der Regierung oder in der Opposition) mehr einen Schlingerkurs zu fahren scheinen, eine dankbar aufgenommene Forderung. Denn niemand sieht derzeit ein klares Konzept bei der Bewältigung der Probleme. Verschärft wird dies noch durch Gedankenspiele auf höchster politischer Ebene, die auf eine direkte finanzielle Bürgerbeteiligung bei der Krisenbewältigung abzielen (vgl. Zypern,  der von der Bundesregierung und SPD / Grünen nicht zurückgewiesenen EU-Überlegung der Beteiligung der Kunden von Banken bei Notlage derselben). Alleine diese Forderung ist aber für sich nicht alternativ zur Krisenbewältigung zu sehen, solange es an einem wirtschaftlich durchdachten Fundament ohne Euro fehlt.

Die Alternative für Deutschland ist mithin keine echte Alternative, da sie nicht aufzeigt, was sie wie verwirklichen will. Vom Regen in die Traufe (Redensart aus dem 17. Jh.) wäre nicht alternativ im positiven Sinne, sondern ein Auswechseln eines unhaltbaren Zustandes.  Ähnlich den Piraten stellt ssie sich (bisher) nur als reine Protestwahlpartei dar.

Montag, 8. April 2013

Das Dilemma der Strafverfolgung und seine negative Wirkung


0.       Verfahren können von der Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt werden. Dies dann, wenn die Schuld des Täters gering ist und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht vorliegt. Häufig wird diese Einstellungsvariante aus Praktikabilitätsgründen gewählt, nur um die Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte zu schonen. Ein Verhalten, welches nicht dazu geeignet ist, Vertrauen in den Rechtsstaat zu fassen und auch nicht dazu geeignet ist, die rechtsstaatliche Ordnung zu sichern. 

1.       Was soll der redliche Bürger davon halten, dass er  - aufgehalten durch lange Schlangen an der Kasse beim Einkauf -  erbarmungslos ein „Knöllchen“ an seinem Fahrzeug vorfindet,  und niemand, weder der Ordnungshüter, noch das Ordnungsamt oder auch, lässt er es darauf ankommen, das Gericht bereit ist, die „Augen noch einmal zuzudrücken“ und das Verfahren einzustellen. Er muss zahlen.  Dies in Kenntnis des Umstandes, dass schwere Verstöße nicht geahndet werden. 

2.       Ein Anzeigenverlag hatte eine Anzeige eines Inserenten, entgegengenommen und veröffentlicht. Dieser zahlte dann nicht. Es handelte sich um eine juristische Person in Form der GmbH. Eine Klage konnte gegen die Gesellschaft nicht mehr durchgeführt werden, da sie zwischenzeitlich im Handelsregister gelöscht. Wurde. Grund war, dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen wurde. In dem Insolvenzgutachten wurde aufgezeigt, dass bereits zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Insolvenzreife bestand. Der Verlag erstattete nunmehr gegen den Geschäftsführer der GmbH, der selbst den Auftrag für die GmbH erteilt hatte, Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt (StA Darmstadt 700 Js 10927/13). 

3.       Es ist hier dem Verlag nicht zu vermitteln, weshalb es zur Einstellung kam. Die Rechtsnorm wird zwar als solche verstanden, nicht aber, dass trotz des eindeutigen Verstoßes gegen Strafrechtsnormen (hier: § 263 StGB, im übrigen Insolvenzverschleppung) das Verfahren nicht betrieben wird. Letztlich fühlt sich der Verlag zu Recht getäuscht, da er bei Auftragserteilung von einer (zumindest zu diesem Zeitpunkt) solventen Gesellschaft ausgehen durfte. Ist es hinnehmbar, dass jedenfalls mit bedingten Vorsatz (davon ausgehend, dass Zahlung nicht geleistet werden könnte und dies billigend in Kauf nehmend) Dritte geschädigt werden ?  Und: Ist nicht jedenfalls dann, wenn wie vorliegend dies bei dem Täter auch kein Einzelfall war, ein öffentliches Interesse anzunehmen ? Liegt nicht letztlich das öffentliche Interesse schon darin, dass unter Nutzung einer betragsmäßig haftungsbeschränkten Gesellschaft trotz Überschuldung und (kumulativ) Zahlungsunfähigkeit weiterhin Aufträge erteilt werden, in Kauf nehmend, dass diese nicht bezahlt werden können ? Im Strafrecht ist häufig die Rede von der generalpräventiven Wirkung (Abschreckung).    Wie aber kann diese angenommen werden, besteht doch selbst bei Betrugs- und Insolvenzstraftaten die nicht nur vage Möglichkeit einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO. Ein solches Verhalten der Strafverfolgungsbehörden kann wohl weniger als Abschreckung denn als Aufforderung zur Straftat verstanden werden.  

4.       Und wie fühlt sich in dieser Situation der oben genannte Parksünder, der mit allen Mitteln des Rechtsstaates zur Rechenschaft gezogen wird ? Liegt ein öffentliches Interesse im Hinblick auf den Verkehrsraum oder nur deshalb vor, da es sich um Einnahmen der öffentlichen Hand handelt, die so evtl. bei dem Straftäter nicht zu erreichen wären ?

Mittwoch, 20. März 2013

Die Lust am Widerspruch im Falle des Frankfurter Flughafens

oder:Weshalb bekämpfe ich heute, was ich morgen will  ?
 
 
Mal ehrlich: Wollten Sie nicht auch schon einmal etwas, was sie  - nachdem Sie es erreicht hatten -  keinesfalls mehr wollten, ja sogar eine Umkehrung herbei sehnten ? Dies scheint ein allgemeines Verlangen zu sein, welches fatale Folgen insbesondere im politischen Bereich hat. Aus einem „Ami - go home !“ wurden Proteste gegen den Rückzug der amerikanischen Soldaten aus bestimmten (gar strukturarmen) Gebieten. Und was wird aus einem Ruf nach einem (Nacht-) Flugverbot, nach einer Einschränkung der Starts und Landungen auf Frankfurt/Main ? Es kann als sicher vorhergesagt werden, dass im Falle einer Verwirklichung sich dagegen die Proteste ebenfalls richten.

Einige werden sich noch erinnern. Der Ruf „Ami – go home !“, bzw. leicht abgewandelt „Yankee – go home!“ war ein in europäischen und östlichen Ländern verbreitetes Schlagwort, welches zunächst in 1950 von den Kommunistischen Parteien [1], in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts von der sogen. Außerparlamentarischen Opposition als Reaktion auf den Vietnam-Krieg [2] und auch noch in der Zeit der Friedensbewegung in den 70er Jahren aktuell blieb [3]. Ziel war der Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus (West-) Deutschland. Der dann tatsächlich eingeleitete Truppenabbau [4] stieß dann aber nicht auf den zu erwartenden Jubel. War das „Ami – go home !“ ohne Gegenoffensive geblieben, wurde der Ruf zum Verbleiben in Deutschland immer lauter, um näher der Tag des Abzugs kam und umso mehr Streitkräfte abgezogen wurden. Plötzlich wurde den Regionen die Wirtschaftskraft von Standorten bewusst, klar, dass mit den Soldaten die jeweilige Region lebte und verdiente. Truppenabzug bedeutet auch Stellenabbau in Deutschland. Nicht nur betroffen ist deutsches Personal bei den stationierten ausländischen Truppen, betroffen sind auch die jedenfalls regionalen Wirtschaftsbetriebe, die im Hinblick auf den Umsatzrückgang Personal abbauen müssen. Und dieser Zustand des Abkommens vom Ruf „Ami – go home !“ hält bis heute an[5].

Was aber für ausländische Truppen gilt, gilt letztlich auch für die eigenen deutschen Streitkräfte. Wurde die Wiedereinführung einer Wehrmacht  in Deutschland 1955 stark kritisiert, insbesondere aus dem linken Lager, wurde auch die langsame Auflösung derselben und damit das Schließen von Standorten jeweils mit Enttäuschung und Protesten versehen [6] .

Es ist wohl die Ironie des Schicksals, dass sich alles wiederholen muss, wenn auch auf verschiedenen Ebenen bzw. in verschiedenen Bereichen. Thema ist der Frankfurter Flughafen. Seit der Eröffnung der neuen Landebahn anhaltende Proteste. Diese haben in einem Gerichtsverfahren zu einem teilweisen Sieg der Ausbaugegner im Hinblick auf ein Nachtflugverbot geführt. Aber die Ausbaugegner, die sich lautstark immer wieder melden, wollen mehr. Letztlich eine Einstellung des Flugbetriebs. Und selbst wenn es nur die Reduzierung des Flugverkehrs im wesentlichen Umfang sein sollte, würde dies auch ein Aus für den Flughafen Frankfurt bedeuten. Die Ausbaugegner sind teilweise Mitläufer aus Deutschland, immer dabei und bei Protesten zur Stelle. Teilweise vom Fluglärm betroffene Bürger, die im wesentlichen in Kenntnis des Flughafens und der Ausweitung sowie Lärmentwicklung in den  betroffenen Bereichen bauten. Und es sind Kommunen (sprich ihre organschaftlichen politischen Vertreter) der Region, die den Wahleffekt einer Gegnerschaft sehen.

Sicherlich: Sachliche Argumente gegen den Flugbetrieb sind Lärmentwicklung und Schadstoffausstoß. Dies nun zunächst unabhängig davon, dass die meisten Betroffenen in den Problemzonen bauten oder dort hinzogen,  als die Entwicklung und Problematik bereits bekannt war. Aber dafür  waren auch die Preise dort für die Region insgesamt noch relativ niedrig.

Auf der anderen Seite ist die erhebliche wirtschaftliche Kraft des Flughafens zu berücksichtigen. Dies kommt ebenso wenig bei der Diskussion um den Flugbetrieb zum Ausdruck wie der Umstand, dass die meisten Betroffenen in Kenntnis der Umstände und im Hinblick auf die dortigen Preise hingezogen sind.

Das Frachtaufkommen auf dem Flugplatz hat von 3.652 t in 1950 auf über 2 Mio. t in 2012 zugenommen, das Fluggastaufkommen von 195.330 auf über 57.000 [7]. Das hat natürlich Einfluss auf den Stellenmarkt, handelt es sich doch bei dem Flughafen Frankfurt auch um ein sogen. Internationales Drehkreuz [8]. Über 71.000 Personen sind direkt am und im Flughafen tätig [9]. Damit ist der Flughafen ein Jobmotor in der Region [10].  Zu diesen Arbeitsplätzen direkt am Flughafen kommen Arbeitsplätze im Umfeld, bei Zulieferern, Speditionen pp.

Zwar wird kritisiert, der Flughafen würde nicht die zugesagten Beschäftigungszahlen bringen [11]. Aber die Betrachtung muss umgekehrt angestellt werden, da die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht nur illusionäre Zukunftsmusik ist, sondern die Arbeitsplätze real bestehen. Mit der Einschränkung des Flugbetriebes sind diese Arbeitsplätze in Gefahr. Denn die Einschränkung des Flugbetriebes ist gleichbedeutend mit weniger Umschlag, weniger Passagieraufkommen. Dies bedingt, dass weniger Mitarbeiter benötigt werden, die Infrastruktur nicht mehr ausgelastet ist…

Also wieder das Katergefühl nach einer durchzechten Nacht: „Ami – go home !“ war als politisches Spektakel einer nicht die Folgen bedenkenden Bewegung wahr geworden und weckte nun Katergefühle. Nicht mewhr „Ami – go home !“ war gewünscht, sondern „Ami  - stand by me“.  Und der Flughafen Frankfurt ? Wird wahr was mit der Protestbewegung gewollt ist, ist auch hier im Ergebnis Katerstimmung angesagt. Dabei muss sich die Region bewusst sein, dass der Flughafen nicht nur selbst eine Arbeitsmaschine ist, sondern die Anziehungskraft des nahen Flughafens hier auch die zentrale Stellung der Stadt und der Region fördert.  All dies soll aufgegeben werden ?

Der Flughafen bietet betroffenen Eigentümern den Kauf deren Häuser an . Das wird meistens abgelehnt. Man erhofft sich höhere Preise für den Fall, dass der Flughafen einen provinzialen Charakter erhält. Richtig ist dann sicherlich, dass Lärm- und Emissionen nachlassen würden. Aber der Wert der Grundstücke würde nicht steigen sondern fallen, da die Region nicht mehr gefragt ist, in anderen Regionen eine Arbeit gesucht werden muss.

Ich wohne und arbeite in Frankfurt. Auch wenn ich nicht direkt in dem stark betroffenen Bereich der Flugschneisen wohne, sind doch die Flugzeuge deutlich zu hören. Aber ich wohne hier, da ich hier arbeite. Und auf Grund der Bevölkerung und angesiedelten Betriebe kann ich hier arbeiten. Indirekt bin damit auch ich vom einer „Jobmaschine“ Flughafen mit abhängig. Warum sollte ich also den Ast absägen, auf dem ich sitze ?  




Donnerstag, 14. März 2013

Franziskus I - Reformer, Bewahrer oder ein sanfter Übergang ?



Franziskus I., aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Franziskus_I.
Kaum gewählt, schon geschmäht.  So muss man annehmen, liest man die Artikel am Tag nach der Entscheidung des Konklave.  Nach den ersten positiven Reaktionen direkt nach der Wahl, die sich allerdings durch Überraschung ob des „Siegers“ auszeichneten (obwohl doch der Gewählte vor acht Jahren neben Ratzinger die meisten Stimmen erhielt), schlug über Nacht das Bild um.
1. Zeit Online fragt, wie links der neue Papst sei [1]. Im letzte Satz heißt es: „Und der neue Papst mit seinem einfachen Lebensstil, der den Menschen zugetan sein soll, inszeniert sich nun als Befreiungstheologe, ohne Befreiungstheologe zu sein.“
Die Süddeutsche Zeitung titelt „ Bergoglio und Argentiniens dunkle Jahre“ [2] ; er habe nicht dafür gesorgt, dass zwei Jesuiten aus seiner Gemeinde aus dem Militärgefängnis entlassen werden.
Die Welt [3] weist darauf hin, dass der neue Papst als Jesuit einem „Orden von Elitechristen“ angehört und benennt auch die Verwunderung über seine Annahme der Wahl, da doch nach Ignatius von Loyola [4] sich deren Mitglieder zu Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam  - vor allem gegenüber dem Papst -  verpflichten und keine Würden anzunehmen [5].
2. Dass Bergoglio ein schweres Erbe angetreten hat, dürfte wohl ohne weiteres auf der Hand liegen. Spiegel Online [6] nennt einige der „Baustellen“, die er antrifft:
-  Vatileaks; hier geht es um Geheimnisverrat, Intrigen im Vatikan pp.
-  Korruption und Verstrickungen in und um die Vatikanbank IOR
- Missbrauchsskandale
- Sexualmoral (so insbes. Empfängnisverhütung, gleichgeschlechtliche Ehe)
- Reform der Kurie
- Umgang mit der Piusbruderschaft 


Franz von Assisi, aus:
 http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_von_Assisi
3. Als Jesuit knüpft Bergoglio an die Franziskaner, begründet von Franz von Assisi [7], an. Darauf deutet seine Namensgebung mit Franziskus I. Man wird in der Namensgebung wohl einen Hinweis auf die Programmatik seines Pontifikats sehen dürfen.
Das Armutsgelübde [8] ist sicherlich eine prägende Aussage.  Sie charakterisiert auch die bisherige Tätigkeit von Bergoglio. Es ist ein Rückbesinnen auf das Wesentliche. In einer Kurzbiographie von Radio Vatikan heißt es u.a.: „Bergoglio gilt als ökologisch, bescheiden und volksnah und ist auch als „Kardinal der Armen“ bekannt.“ [9]
Er gilt als konservativ und hat sich in Argentinien gegen die gleichgeschlechtliche Ehe ausgesprochen, die er als zerstörerischen Angriff gegen Gottes Plan ansieht [10].
4. Kann Bergoglio den Erwartungen gerecht werden ? Kann er Reformen der katholischen Kirche durchführen, die als dringend angesehen werden ? Kann er die Probleme lösen, die genannt werden (vgl. oben zu 2.) ?
Sicherlich wird man Skeptikern nicht ohne weiteres die Skepsis absprechen können. Es ist nicht ersichtlich, dass sich Bergoglio in der Vergangenheit als Reformer hervorgetan hätte.  
Die Frage ist nur, ob er unbedingt ein radikaler Reformer sein muss. Natürlich gibt es gesellschaftliche Fragen, die sich die katholische Kirche stellen muss. Das trifft nicht nur für die gleichgeschlechtliche Ehe zu, auch für das Zölibat, den Zugang von Frauen zum Priesteramt, Empfängnisverhütung pp. Aber kann ernsthaft erwartet werden, dass eine mit starken Wurzeln versehene Institution wie die katholische Kirche quasi über Nacht ihre gesamten bisherigen Dogmen über Bord wirft ? Würde dies nicht sogar eine Selbstaufgabe darstellen, die Neubildung der Kirche mit der Gefahr einer (nach der Reformation zwischen 1517 und 1648) Spaltung der katholischen Kirche ?
Der Terminus Reform ist bereits als solcher verfehlt. Wird nicht heute alles Reform genannt, unabhängig davon, ob es positiv oder gar negativ wirkt (man vergleiche nur die ständigen Steuerreformen, die statt zu einer Vereinfachung des Steuerrechts immer weiter in einen undurchsichtigen Dschungel führen) ? Änderung ist sicherlich auch für die katholische Kirche angezeigt. Der Weg, die Art und Weise der Änderung ist aber entscheidend.
Überhastige Änderungen, mögen sie auch politisch und gesellschaftlich nicht nur opportun, sondern überfällig sein, könnten der katholischen Kirche schaden, da dies zu einer inneren Zerreißprobe werden könnte. Änderungen innerhalb der Kirche sind zwar auch für die katholische Kirche sicherlich angezeigt, bedürfen aber einer ruhigen Hand und auch im Hinblick auf Widersacher Überzeugungsarbeit. Vor diesem Hintergrund kann sich die katholische Kirche keinen reformwütigen Papst leisten, der mögliche negative Konsequenzen für die Kirche nicht bedenkt und abfedern kann.
5. Die katholische Kirche hat  - wie die christlichen Kirchen allgemein -  mit der Anzahl der Kirchenaustritte zu kämpfen. Sie hat auch mit ihrer eigenen Glaubwürdigkeit zu kämpfen, wie die Missbrauchsfälle und Verstrickungen in Skandale belegen. Bergoglio hat mithin ein weites Feld, welches intensiv zu bearbeiten ist. Er muss dafür sorgen, die Glaubwürdigkeit der Kirche wiederherzustellen. Erreicht er dies in seinem Pontifikat, hat er der katholischen Kirche als führender christlicher Gemeinschaft schon sehr geholfen. Die gesellschaftliche Öffnung ist zwar wünschenswert, ebenso das Überdenken traditioneller Vorstellungen zu Familie einschl. Empfängnisverhütung, ist aber nicht notwendiger Anknüpfungspunkt für die vorrangig zu betreibende Wiederherstellung eigener Glaubhaftigkeit.
Man wird sehen, ob sich der Jesuit und ausgebildete Chemietechniker, Studienabschluss in Philospie, Professor für Theologie, Literatur und Psychologie  Bergoglio als Franziskus I.  entsprechend den Regeln des Franz von Assisi auf das Wesentliche besinnt und dies in Angriff nimmt. Die Ausbildung, seine bisherige Tätigkeit in Argentinien und seine gewählte Namensgebung lassen hoffen.


[4] 1491 – 1556, Begründer des Ordens der Jesuiten („Gesellschaft Jesu“)
[5] Bezeichnend daher wohl auch der Umstand, dass sich Bergoglio bei seiner ersten Rede vom Balkon des Peterdoms am Abend seiner Wahl als Bischof bezeichnete, ebenso wie seinen Vorgänger Benedikt XVI
[7] 1181/1182 – 122, Begründer des Ordens der Minderen Brüder (Franziskaner)
[8] Dem 1517 abgespalteten Orden der Konventualen oder Minoriten ist zumindest gemeinschaftlicher Besitz erlaubt

Donnerstag, 7. März 2013

AGB-Aufweichung geplant - eine Gefahr für kleine und mittelständiische Unternehmen

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305ff BGB) soll geändert werden (vgl. auch http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/agb_recht_initiative/gesetzgebungsvorschlaege/index.html; die IHK unterstützt die Gesetzesänderung ohne Rücksicht auf die Interessen der Masse ihrer Mitglieder). Dies insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit zwischen Unternehmern (§ 14 BGB, abzugrenzen vom sogen. [End-] Verbraucher, § 13 BGB). Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, Einschränkungen, die das AGB-Recht hervorruft, aufzuheben. Folge ist, dass marktstarke Unternehmen im Geschäft mit Unternehmen nicht mehr der AGB-Kontrolle unterfallen würden. Eine Anzahl von Verbänden haben sich aus guten Gründen dagegen ausgesprochen. In ihrer gemeinsamen Erklärung heißt es:
 
 


"Das deutsche AGB-Recht hat sich bewährt – auch im Verhältnis zwischen Unternehmern.
Dennoch wird von interessierter Seite vorgeschlagen, das deutsche AGB-Recht zwischen Unternehmern „aufzuweichen“. Dazu sehen wir aus folgenden Gründen keinen Anlass:
Das deutsche AGB-Recht lässt die Vertragsfreiheit unangetastet, da die Vertragspartner jeden gesetzlich zulässigen Inhalt individuell vereinbaren können. Vielmehr hilft das geltende AGB-Recht, einseitige unangemessene Risikoverlagerungen zu Lasten wirtschaftlich unterlegener Vertragspartner zu verhindern. Andernfalls hätten solche Unternehmer nur die Wahl,
einen Vertrag zu den vom wirtschaftlich überlegenen Unternehmer vorgegebenen Bedingungen zu schließen oder auf einen Vertragsschluss zu verzichten. Soweit gegenüber Verbrauchern strenge AGB-rechtliche Schranken gelten, müssen diese auch im Verhältnis zwischen Unternehmern gelten. Anderenfalls geriete der letzte – und möglicherweise wirtschaftlich schwächste – Unternehmer der Leistungskette in eine „Haftungsfalle“, aus der er sich gegenüber wirtschaftlich überlegenen Unternehmern nicht
befreien könnte. Die §§ 308 und 309 BGB als Indiz auf Verträge zwischen Unternehmern anzuwenden, sorgt für Transparenz und vermeidet „Haftungsfallen“. Das deutsche AGB-Recht hat nicht zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts mittlerweile eine Transparenz, Ausgewogenheit und Rechtssicherheit erreicht, wie sie kaum eine andere Rechtsordnung bietet. Von diesen Vorteilen profitieren alle Marktteilnehmer.
Für AGB-Verwender und deren Vertragspartner ist auch aufgrund langjähriger Rechtsprechung mit großer Sicherheit vorhersehbar, inwiefern Allgemeine Geschäftsbedingungen einer richterlichen Kontrolle standhalten.
Keine praxistaugliche Alternative bietet der Vorschlag eines „Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts“, den die EU-Kommission im Oktober 2011 vorgelegt hat. Der Ansatz, AGB für unzulässig zu erklären, deren „Verwendung unter Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben
und des redlichen Geschäftsverkehrs gröblich von der guten Handelspraxis abweicht“ (Artikel 86) würde einen Rückschritt hin zur Generalklausel bedeuten, die sowohl national als auch auf Europaebene durch die AGB-Rechtsetzung längst überwunden ist.
Eine Regelung wie Artikel 86 schafft nur Rechtsunsicherheit und schließt eine wirksame AGB-Kontrolle aus. Durch die Aneinanderreihung mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe hätten weder Unternehmer noch Gerichte auf absehbare Zeit einen praktikablen Maßstab, an dem sich wirtschaftlich relevante Vorgänge verlässlich orientieren könnten. Unausweichliche
Folge wäre ein Flickenteppich unterschiedlichster Einzelfallentscheidungen, die im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit weder AGB-Verwendern noch deren Vertragspartnern nützen. Zugleich entstünde die Gefahr von „Haftungsfallen“ für Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen, da hier eine deutlich strengere AGB-Kontrolle vorgesehen
ist (Artikel 84 und 85).
Aus den genannten Gründen sehen wir keinen Anlass, das AGB-Recht zu ändern. Es ist transparent, sichert ausgewogene Vertragsverhältnisse und vermeidet „Haftungsfallen“ vor allem für wirtschaftlich unterlegene Unternehmer. Diese Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sowie der damit verbundene Schutz wirtschaftlich unterlegener Unternehmer sollte nicht ohne Not aufgegeben werden."

Diese Initiative ist zu unterstützen. Die Aufweichung des AGB-Rechts stellt einen erheblichen Rückschritt dar.
 
Auch unter dem geltenden AGB-Recht sind Abweichungen möglich. Es handelt sich um Individualvereinbarungen. Es handelt sich um ausgehandelte Verträge bzw. Vertragsbestimmungen. Damit besteht eine hinreichende Öffnungsklausel, die im Einzelfall den Interessen der Beteiligten entsprechen kann.

Samstag, 2. Februar 2013

Ismalisten drohen mit Anschlägen - ist weiterhin laissez-faire oder die wehrhafte Demokratie angesagt ?

Nun ist auch offiziell Deutschland im Zielfeld islamistischer Attacken, wie die Drohung eines Salafisten belegt [1].  Der Tod von Bundeskanzlerin Merkel wird gefordert, Anschläge auf den Reichtstag angekündigt.
Helga Hauke / pixelio.de
Im 17. und 17. Jahrhundert unternahm das osmanische bzw. byzantinische Reich mehrere Versuche der Ausweitung nach Westen (1529 und 1683).  Die islamische Bewegung wurde damals zurückgedrängt. Heute in einer Zeit der Aufklärung, wird der Islam im Westen nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert (Staatsverträge der Hansestadt Hamburg mit drei Islam-Verbänden sind dafür beispielhaft und sollen nach den Worten von Bürgermeister Scholz „Symbolkraft“ haben [2]
Der Islam basiert auf dem Alten Testament, hat also seine Wurzel auch in der christlichen Religion. Die Abspaltung erfolgte durch Mohammed, den ca, 570 n.Chr. geborenen Kaufmannssohn, dem seinen Angaben zufolge der Erzengel Gabriel im Alter von ca. 40 Jahren erschienen sein soll und der ihm göttliche Offenbarungen (niedergeschrieben im Koran) diktiert haben soll. Mohammed, als selbsternannter Prophet, begann eine politische und militärische Karriere. Der von ihm angefangene Expansionsdrang fing im heutigen Medina an [3].
War der Islam bereits bei seiner „Geburt“ keine friedliche Religion, ist er es auch nicht geworden. Der Expansionsdrang besteht fort, wobei ersichtlich auch Gewaltanwendungen Mittel zum Zweck sind. Terrororganisationen wie Al Qaida bezeugen dies. Bezeichnend ist hier, dass sich die führenden Islamisten davon nicht distanzieren. Gewalt- und Hasspredigten sind keine Seltenheit.
Der Islam als solcher muss nicht denknotwendig als Hassreligion angesehen werden. Auffallend ist allerdings, dass er in seiner Grundstruktur auf dem Alten Testament basiert, welches doch in seiner Wertung erheblich vom Neuen Testament abweicht (so kennt das Neue Testament nicht mehr das Prinzip des „Auge um Auge“). Er eignet sich also jedenfalls für Gewalt, nicht nur in Bezug auf die Geschlechter [4], sondern auch gegen Andersgläubige. Zwar wird im Koran selbst zunächst eine andere Religion verbal geduldet. Aber es wird auch zum Ausdruck gebracht, dass alleiniger Gott Allah ist und den Frommen (gemeint sind hier die Islamisten) die „gute Erde gehört“ (7.128). Der Koran lässt so an vielen Stellen den Übergriff auf Andersgläubige als gerecht erscheinen und ist so auch im Rahmen der Hasspredigten einsetzbar.
Es gibt eine westliche Wertekultur. Vom Absolutismus über die Aufklärung zur heutigen demokratisch orientierten Welt; von der (kirchlichen) Inquisition zur Trennung von Staat und Kirche und zum Rechtsstaat. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte mit seiner Bemerkung „Dass der Islam zu Deutschland gehört, ist eine Tatsache, die sich auch aus der Historie nirgends belegen lässt." für massive Kritik gesorgt [5]. Aber ist dies falsch ?

Der Satz mag kurz gefasst gegen die in der westlichen Sphäre geübte Toleranz verstoßen. Der Satz stimmt, wenn auf den gewaltbereiten bzw. auch bereits gewalttätigen Bereich des Islams abgestellt wird. Wir die Religion als Waffe genutzt, gehört sie nicht in die westliche zivilisierte Gesellschaft. Sie gehört auch nicht dazu, wenn sich diese Art Gewalt „nur“ in der Unterdrückung des weiblichen Geschlechts ausdrücken würde.  Wie kann es sein, dass in unserer aufgeklärten Gesellschaft das Tragen von Kopftüchern, gar die Vermummung der Frau insgesamt als „kulturell bedingt“ hingenommen wird, stellt dies doch nur äußerlich die Degradierung der Frau zum Objekt des Mannes dar, der über ihr Schicksal zu befinden hat ? Man wird kaum glauben können, dass sich die Frauen freiwillig verhüllen: Beispielhaft ist die Umkehr in Iran; liefen dort die Frauen zur Zeiten der Regentschaft des Schah westlich gekleidet, nicht eingehüllt, auch im Mini, änderte sich dies schlagartig mit der islamistischen Machtübernahme. Freiwillig ? Wohl kaum, denn ansonsten wären diese Frauen nicht vorher derart stark dem westlichen Modeerscheinungen gefolgt.
Eine Integration des Islam ist mithin nicht möglich. Zugeständnisse, wie Lehrunterricht an Schulen im Islam (neben den herkömmlichen Religions- und Ethikfächern) ist weder von der hiesigen Kultur aus erforderlich, noch im Hinblick auf die Auswirkungen des Islam auf die gesellschaftliche Struktur zielfördernd. Dadurch lässt sich jedenfalls nicht der im Islam verwurzelte Gewalteffekt beseitigen. Es muss zudem nicht für jede Religion in Deutschland Lehrunterricht an den Schulen angeboten werden; die christlichen Religionen haben hier zum einen kulturellen Hintergrund, zum anderen basiert dies auf Staatsverträgen, die letztlich auch auf Enteignungen der Kirchen im Rahmen des Reichsdeportationshauptschlusses von 1803 [6] zurückgehen.
Kultur und kulturelle Freiheit kann nicht bedeuten, dass gesellschaftliche Gegner gefördert werden. Statt hier eine Integration letztlich mit Selbstaufgabe der eigenen Ideen zu fördern, sollte der Gesetzgeber eine Änderung des Ausländergesetzes vornehmen. Gewaltbereite Personen, die nicht von Geburt an Deutsche sind, sollten ausgewiesen werden. Sollten sie zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, sollte ihnen diese aberkannt werden. Und es sollte nicht mehr berücksichtigt werden, ob ihnen eine „Verfolgung“ in ihrem ursprünglichen Heimatstaat / Herkunftsstaat droht. Deutschland kann sich nicht den Luxus leisten, Personen zu „beherbergen“, die die staatliche Ordnung zerstören wollen.

Derartige Maßnahmen richten sich nicht gegen Islamisten, die in friedlicher Koexistenz mit der staatlichen Ordnung in Deutschland leben. Sie können, dürfen und sollen auch ihrer Religion nachgehen. Jeder soll nach seiner Façon selig werden (Friedrich d.Gr. [7]), was nicht heißt, dass er die gesellschaftliche Ordnung (mit Gewalt) verändern darf.
Einer Terrorgefahr lässt sich nicht mit laissez-faire begegnen. Unangemessen und im Sinne einer freiheitlichen Grundordnung inakzeptabel ist es auch, Sicherheitsbedingungen derart anzupassen, dass dadurch die Bürger allgemein in ihrer Freiheit beeinträchtigt werden.
„Das Unrecht ist um soviel älter als das Recht, wie der Angriff älter ist als die Verteidigung. Und wie jeder Verteidigung durch den Angriff, so wird dem Recht durch das Unrecht die Weise seines Verhaltens unentrinnbar vorgeschrieben.“ (Gustav Radbruch [8]). Das ist richtig, bedeutet aber nicht, dass die Aktion als Reaktion in einer inneren Verschanzung und damit Einengung besteht, sondern darin, dass die Gefahr einer Islamisierung durch Gewaltdruck offensiv entgegen getreten wird.