Mittwoch, 8. November 2017

Das dritte Geschlecht – und die Auswirkung auf die Sprache

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16 -): Es gibt das dritte Geschlecht. Mithin nicht nur Männlein und Weiblein, sondern auch „Divers“ bzw. „Inter“.  Eine wichtige Entscheidung, denn immerhin soll es 160.000 Betroffene (bei einer Bevölkerungszahl von 82,67 Millionen) in Deutschland geben.

Interessant ist die Meldung bereits in Ansehung der Ausführungen. Die „Person“, die die Verfassungsbeschwerde angestrengt haben soll, soll „Vanja“ heißen. In einigen Beiträgen wurde die Person als „der“ Beschwerdeführer, in anderen als „die“ Beschwerdeführerin bezeichnet – also klassisch nach Männlein bzw. Weiblein. Offenbar waren die Damen und Herren Journalisten (oder die „Diversen/Inter“-Journalisten) überfordert und sind bei der Berichterstattung in das alte Schema zurückgefallen. Wie nun also ? Da die Verfassungsbeschwerde nicht abstrakt von einer natürlichen Person zur Klärung einer Frage mit Verfassungsrang erhoben werden kann, der Verfassungsbeschwerde die Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorausgehen mussten, dürfte es sich also bei der Person namens „Vanja“ weder um ein Männlein noch um ein Weiblein handeln. Damit verbieten sich „die“ und „der“ wie auch Antragsteller mit „der Antragsteller“ oder „der Beschwerdeführer“ wie auch „die Antragstellerin“ bzw. „die Beschwerdeführerin“. Die geschlechtsspezifische übliche Unterscheidung mit „der“ und die „ wie auch mit „er“ oder „sie“ waren hier mithin völlig neben der Sache liegend. Das Bundesverfassungsgericht sprach von der beschwerdeführenden Person.

Geschlechtsneutrag sind „das“ und „es“. „Das Antragsteller“ wie auch „das Einspruchsführer“ gibt es (bisher) nicht. Der Duden wird wohl in Zukunft entsprechend ergänzt werden müssen, als bei geschlechtsspezifischen Unterscheidungen wie für Antragsteller, Beschwerdeführer, Widerspruchsführer, Kläger als auch Mieter pp. künftig ein „das“ vorangestellt werden darf bzw. muss, liegen in der entsprechenden Person die Voraussetzungen vor. Aber: endet dann das Substantiv maskulin oder feminin ? Hier kommt Freunde für die Fans des Genderns auf, die sicherlich eine neutrale, geschlechtsneutrale Formulierung verlangen mit der Folge einer neuen Wortschöpfung. Die Vergeschlechtlichung der Begriffe wird nunmehr wieder einen breiten Raum einnehmen. Es gibt dann keinen Administrator mehr, sondern Administration; dass zwischen Administrator und Administration ein Unterschied besteht, ist dabei (wohl) ohne Bedeutung. Es wird dann nicht mehr den Absender geben, sondern ein „abgesandt durch“. Der Anbieter wird zur „angebotsmachenden Person“, der Arzt / die Ärztin zur Peron im ärztlichen Dienst. Der / die Beschuldigte ist (der, die, das ?) beschuldigte Person, der Kläger / die Klägerin (der, die, das ?) klagende Person.

Wer glaubt, dass sich eine derartige, mit Verlaub den Umstandsmoment im Sinne von Umstand hochtrapierende Sprache durchsetzt ? Ich nicht.

Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit der Frage des dritten Geschlechts aufgrund der Verfassungsbeschwerde auseinandersetzen. Ob die Entscheidung in Ihrer Begründung richtig ist, mag hier auch auf sich beruhen. Es muss wohl mit ihr umgegangen werden. Das aber kann nicht dazu führen, dass in Ansehung einer absoluten Minderheit trotz allen Minderheitenschutzes die Sprache neu ausgerichtet wird.

Man denke daran, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau, den bisherigen zwei Geschlechtern (die auch nach den Grundlagen der Entscheidung im Wesentlichen bestimmend sind) bis heute nicht umgesetzt wurde. Das nicht nur im sprachlichen Bereich, der von den herkömmlichen (das Wort kommt übrigens vom Stamm „Herr“, wie „Herrschaft“ und „beherrschen“) Sprachnormen beherrscht ist. Es gibt auch mehr Behinderte als jene 160.000 Drittgeschlechtler, für die diese Entscheidung eine Registrierung im Personenstandsregister entsprechend ihrer Geschlechtlichkeit zulässt, ohne dass bisher tatsächlich der verfassungsrechtliche Schutz der großen Minderheit von Behinderten adäquat umgesetzt worden wäre.


Der Schutz von Minderheiten auch im Sinne der Unterlassung von Diskriminierungen ist sicherlich notwendig und auch verfassungsrechtlich verankert. Unabhängig davon, dass dies (insbesondere im Sinne der Gender-Diskussion) die tragenden Probleme des Staates sind (denen teilweise wenig Augenmerk zur Lösung gewidmet wird), wäre es hier angezeigt, die bekannten Sprachnormen anzuwenden: Ist etwas weder männlich noch weiblich, wird versachlichend ein „das“ oder „es“ verwandt. Oder es wird für diese Personengruppe eine Umschreibung gewählt, ähnlich wie es das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat: Statt Kläger oder Klägerin wird es dann „die klagende Person“ heißen müssen pp. („die mietende Person“, „die angestellte Person“, die kellnerisch tätige Person“ pp.). Auch gut. Die Sprache muss also nicht neu gefunden werden. Eine allgemeine Genderierung er Sprache ist also nicht notwendig.

Montag, 26. Juni 2017

Anschlag auf die Demokratie und des Kaisers neue Kleider

Es sind dies die Worte von Martin Schulz, dem neuerkorenen Rambo der SPD: Merke, die beinahe heilige Ikone einer CDU/CSU,
verweigere systematisch die Debatte um die Zukunft des Landes. Bravo. Dies würde die Wahlverdrossenheit fördern. Dies ? Und dann die Zuspitzung, die Ejektion: „Ich nenne das einen Anschlag auf die Demokratie!“.

Schulz, der Herausforderer, wirft der Kanzlerin einen Anschlag auf die Demokratie vor. Und der Zuhörer oder Leser wird dies – aus vielerlei Gründen – vielleicht auch so sehen. Also ist Rambo-Schult damit der Erlöser Deutschlands, derjenige, der die demokratischen Wert wieder fördert ?

Weit gefehlt. Er ist Mitglied einer Partei, die mit der CDU nicht nur auf Bundesebene koaliert. Und wenn die Kanzlerin – wie Schuld dies darstellt – einen Anschlag auf die Demokratie begeht, ist dann nicht die SPD und er als Parteivorsitzender dieser SPD  Mittäter ? Was unternehmen die SPD und was unternimmt Schulz gegen einen solchen Anschlag ? Nichts. Im Gegenteil: Man regiert weiter einvernehmlich  -  im Sinne des Anschlages auf die Demokratie.

Und Rambo-Schulz verdeutlicht auch gleich in seiner Parteitagsrede, dass er im Hinblick auf demokratische Gebilde wohl auch gar nicht anders zu handeln gedenkt:

Des Kaisers neue Kleider
Oh ja, er verspricht viel. Es ist wie Grimmsches „Tischlein deck dich“: Kita kostenfrei, teilweise (und damit ersichtlich verfassungswidrig in Ansehung des Zwecks des Soli) Abschaffung des Soli in Abhängigkeit zur Einkommenshöhe, schwache Steuerermäßigung auf relativ niedrige Gehälter, erweitertes Kindergeld für einkommensschwache Familien. Aber es sind des Kaisers neue Kleider, die er in Wirklichkeit anbietet: Wie er diese Projekte finanzieren will, wird (natürlich) nicht gesagt, getreu dem Motto, vor der Wahl ist nicht nach der Wahl (oder: was kümmert mich mein dummes Geschwätzt von vorhin). Unabhängig davon, dass die kostenlosen Kitas und das erhöhte Kindergeld wohl im wesentlichen Personen zu Gute kommt, die hier in Ansehung einer Einwanderung ohnehin keine Beschäftigung haben, oder solchen, die es sich ohnehin im Sozialstaat bequem gemacht haben, lässt sich aus solchen Wahlphantasien wohl die eine oder andere Wählerstimme abzweigen, sagt aber nichts über eine mittel- gar langfristige politische Vorstellung aus. Wenn ein Verweigern der Zukunftsdebatte durch Merkel ein Anschlag auf die Demokratie ist, wird dieser aber gerade auch von Rambo-Schulz nicht auf die Beine geholfen, da auch er keine entsprechenden Perspektiven, gar glaubhaften oder nachvollziehbaren Perspektiven, benennt und damit auch diese Debatte meidet. Es geht im nur um kurzfristige Effekthascherei, reiner Populismus.

Merkel und Schuld und ihre Komparsen haben längst den Abgesang auf die Demokratie eingeleitet, die sie  - wie ihre Unterstützung Maas`scher (SPD) Pläne zur Verhinderung freier Meinungsbildung in Form des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes belegt – wohl als ihren schlimmsten Widersacher ansehen. Und so vereint sie das, was Rambo der Ikone vorwirft. Denn sie haben die Gefahr erkannt und vereinen sich qua Briefing von hörigen Journalisten mit diesem um sich des Wählers Abtrünnigkeit zu erwehren. „Nur ein gebildetes und informiertes Volk wird ein freies Volk sein.“ (John F. Kennedy, 18.05.1963, Nashville, Vanderbild University) - mit zukunftsträchtigen Vorstellungen à la Netzwerkdurchsuchungsgesetz kann dem entgegengewirkt werden.

Also: In Wirklichkeit zeigen die Ikone Merkel und Rambo-Schult beide ihre Zukunftsvisionen aus, wenn auch nicht in netten Wörtern für den Wahlbürger oder den Parteistimmler, so doch durch Fakten wie jenen Gesetzentwurf eines Maas. Der Angriff auf die Demokratie - darin jedenfalls hat Schulz Recht.

Montag, 15. Mai 2017

Türkei und Deutschland - ein erbärmliches Trauerspiel deutscher Politik

Es gab Zeiten, da schien es ein gutes Einvernehmen zwischen Deutschland und  der Türkei zu geben.  Dies aber ist lange her. So verbanden das osmanische Reich und das deutsche Kaiserreich viele Jahre enge wirtschaftliche Beziehungen; 1914 kam es dann zur „Waffenbrüderschaft“ und nach dem Ende des Krieges zum Zerfall beider reiche.


Aber damit hat es an sich schon sein Bewenden. Auch mit dem Jahre 1961, als die ersten türkischen Gastarbeiter einreisten, führte dies nicht zu einem tief-freundschaftlichen Verhältnis. Der eine wollte in Deutschland befristet arbeiten, da er hier besser als im Heimatland Verdienste, der andere wollte sich die ausländischen (und auch türkischen) Arbeitskräfte in Ansehung eines beginnenden Arbeitskräftemangel (gerade in bestimmten Berufszweigen) nutzbar machen. Es war vom Grundsatz her eine auf Zeit angelegte Zweckgemeinschaft zwischen Deutschen und Türken. Nicht eingeplant war sicherlich, dass sich türkische Staatsangehörige letztlich dauerhaft in Deutschland niederlassen. Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei ziehen sich wie ein Kaugummi; mit verschiedensten Gründen wird (mehr hinter vorgehaltener Hand) argumentiert, weshalb die Türkei nicht (Voll-) Mitglied werden dürfe; seit de. 1.1.-1996 ist sie der europäischen Zollunion innerhalb der EU angeschlossen.

Nun wird in der Türkei das Regiment von einer Person geführt, dessen demokratische Gesinnung - formuliert man es vorsichtig -  erhebliche Zweifel aufkommen lässt und  dessen Menschenbild, auch in Bezug auf Frauen, geprägt ist von der islamischen Welt.  Nachdem er durch ein  von ihm initiiertes Referendum, über welches auch von Türken (auch Türken mit doppelter Staatsangehörigkeit) in den Ländern der EU abgestimmt werden durfte, die Mehrheit für sein angestrebtes präsidiales System unter weitgehender Ausschaltung parlamentarischer Kontrolle erreicht hat, wurde die Frage laut, weshalb zum Beispiel auch die Mehrheit der Türken in Deutschland für dieses demokratiefeindliches System stimmten. Und musste man sich da nicht die Augen reiben („wach ich oder träum ich“) wenn aus bestimmten politischen Zirkeln ernsthaft ertönte, Schuld sei die fehlende Integration der Türken in Deutschland, an der gearbeitet werden müsste.

Da leben viele dieser Türken bereits ihr ganzes Leben in Deutschland, haben sogar die doppelte Staatsangehörigkeit. Sie nutzen das deutsche Sozialsystem, beteiligen sich (so sie die doppelte Staatsangehörigkeit haben) an Wahlen hier und dort, pflegen ihre türkische Sprache, wohnen eng beieinander pp.  und kennen sich teilweise bei Sozialleistungen besser aus als mancher deutscher. Sie besuchen die öffentliche Schulen, wobei allerdings in Gegenden mit extrem hoher türkischer Bevölkerungsdichte die Schulen entsprechend hohe Quoten von türkischen Kindern aufweisen. Da viele der Türken, auch wenn sie bereits jahrelang in Deutschland wohnen, nicht die deutsche Sprache beherrschen, sind diese Schulen vor einem nicht lösbaren Problem: Sie müssen zunächst die deutsche Sprache vermitteln, weshalb der Unterricht nicht entsprechend dem Lehrplan fortschreiten kann und zur Benachteiligungen  auch der dortigen deutschen Schüler gegenüber Schülern an Schulen mit einem nicht so hohen Ausländeranteil führt.  

Es fehlt nicht an einer fehlenden Integration, sondern an einem fehlenden Integrationswillen der in Deutschland lebenden Türken. Wär ein Integrationswille vorhanden, würde auch die Sprache gelernt und beherrscht; bei denjenigen Türken, die tatsächlich integriert sind, lässt sich dies an ihren Deutschkenntnissen und ihre Sozialisation in der Umgebung auch ohne weiteres feststellen.

Aber was hat die Frage der Abstimmung für ein demokratiefeindliches Präsidialsystem in der Türkei mit einer Integration in Deutschland zu tun ? Viel. Denn mit einem Abstimmungsverhalten pro Präsidialsystem in der Türkei hat diese Mehrheit der in Deutschland lebenden Türken klar zu erkennen gegeben, was sie von demokratischen Werten und einem Rechtsstaatssystem hält. Nicht eine fehlende Integration in Deutschland kann dies bewirken, da es zunächst keine Auswirkungen auf Deutschland hat: Ursächlich sind politische Werte und Grundeinstellungen, die nicht mit den mitteleuropäischen Werten gleichgestellt werden können. Es handelt sich um verschiedene Kulturzonen. Zwar gab es hier einmal tendenziell eine Annäherung. Nachdem in Westeuropa durch das Zeitalter der Aufklärung (beginnend mit 1700) der Einfluss der Kirche immer weiter zurückgedrängt wurde, hatte zwar Atatürk mit seinen Reformen 1923ff einen Anschluss versucht, ist dieser aber spätestens seit dem Auftreten von Erdogan auf der nationalen politischen Bühne in der Türkei vorbei. Und wie brüchig der versucht Atatürks war, Staat und Kirche zu trennen, zeigt der Umstand, wie schnell Erdogan alle zurückdrehen konnte, bis hin zur Wiedereinführung der (Voll-) Verschleierung pp. Dies ist jene soziale und politische Welt, in der auch in Deutschland lebende Türken nach wie vor beheimatet sind. Es fehlt der Wille, die westlichen Werte zu übernehmen und damit folgerichtig der Wille und die Möglichkeit der Integration. Wer die Staatsräson über das Prinzip Demokratie, die Unterwerfung der Frau unter das Prinzip der Gleichberechtigung stellt, ist nicht bereit, sich integrieren zu lassen.

Wird also das Abstimmungsverhalten der in Deutschland lebenden Türken auf eine fehlende Integration zurückgeführt, wie es linke Gruppierungen gerne tun, verdrängen sie wesentliche Faktoren. Noch schlimmer: Ihre plakative Ausdrucksweise lässt gar die Mutmaßung zu, Integration würde von ihnen so verstanden, dass sich die deutsche Bevölkerung ihnen anzupassen habe. Dann aber wäre auch das Ergebnis der Abstimmung nicht zu verhindern gewesen, sondern ebenfalls folgerichtig.

Wenn nun gar vor dem Hintergrund des Ergebnisses solcher Abstimmungen zur Integration gefordert wird, den Türken resp. allen in Deutschland lebenden Ausländern (einschl. der geduldeten Asylbewerber) ein Stimmrecht bei Wahlen in Deutschland zu geben, überschwenglich sogar noch gefordert wird, dass den Eltern von minderjährigen Kindern ein Stimmrecht auch für jedes ihrer Kinder gewährt werden sollte, so wird daraus  nichts als blanke Angst vor dem eigenen politischen Aus deutlich, welches man wohl noch durch eine unverständliche und in der Sache nicht begründbare Flucht in eine Ausweitung des Wahlrechts hofft aufhalten zu können. Die dies fordernden Parteien (für Migranten die Grünen und SPD, für das Wahlrecht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder SPD) denken nicht an Demokratieprinzipien (weshalb soll eine Familie mit vielen Kindern auf die Personen der Eltern eine Vielzahl von Stimmen vereinigen können, kann sich doch ein kleines Kind sicherlich nicht sachkundig artikulieren und ist doch das Mehrstimmrecht alter Zeit (dort auch qua Bildung, Einkommen pp.) zu Recht verpönt. Der Stimmenfang um mögliche Wählerstimmen lässt groteske Züge erkennen. Er dient aber jedenfalls nicht einer demokratischen Bewegung.

Damit lässt sich wohl nur festhalten, dass die Türkei und die in Deutschland anwesenden Türken für die Politik nichts anderes sind als eine zu politischen Zwecken einsetzbare Masse. 




Montag, 8. Mai 2017

Klimaschutz contra Klimaschutz - populistische Irrungen der Politik

Da wird frohlockend von den Jüngern der Energiewende das Windrad propagiert. Und neben dem Windrad-Wäldern die riesigen Felder mit Sonnenkollektoren. Und da der Strom daraus nicht ausreichend ist, in Deutschland den Bedarf zu decken, kommen Kohlkraftwerke hinzu. Umwelt- und Klimapolitik der neuen Werte.  Und was soll damit erreicht werden ?



Ein Klimawandel ist wohl als gegeben anzunehmen. Dieser in Form einer allgemeinen Erderwärmung.  Diese Erderwärmung führt zur Schmelze des Polareieses und das wiederum zur Verlangsamung des Golfstroms (bis hin zum, teilweise schon geschehenen, Stillstand des Golfstroms, der für die klimatischen Verhältnisse in Europa bedeutsam ist. Steht der Golfstrom still, führt dies zwangsläufig zur Kälteperiode in Nordeuropa (vgl. auch http://www.br.de/themen/wissen/golfstrom-meeresstroemung-klimawandel100.html).

Die fundamentale Aussage der Jünger der Energiewende zum Zwecke des Klimaschutzes ist aber fehlerhaft. Längst ist wissenschaftlich erwiesen, dass der Mensch nur einen Bruchteil an Einfluss auf die Klimaänderung hat. So stellt sich bereits die Frage, weshalb seit der Eiszeit die Erderwärmung steigt, gab es doch damals keinen vom Menschen verursachten CO2-Ausstoß. Forscher sind sich uneinig; teilweise wird sogar die Ansicht vertreten, dass die Maßnahmen gegen eine Erderwärmung kontraproduktiv sind, da sich Nachteile und Vorteile des menschlichen Handelns die Waage halten würden, weshalb es durch einen Eingriff zu einem ungünstigen Effekt käme.

Dies soll hier nicht weiter beleuchtet werden. Die Frage aber stellt sich, ob mit den Maßnahmen, die (in Deutschland und Europa) zum Klimaschutz getroffen wurden, tatsächlich Klimaschutz erreicht wird. Als Vorzeigemodell soll hier das E-Auto gelten: Kein Benzin oder Diesel, kein CO2-Ausstoß. Soweit wohl so richtig. Die negativen Effekte des E-Autos in Bezug auf die dort verwandten und stets auszuwechselnden Batterien (bezeichnend ist, dass beim Kauf des E-Autos die Batterie nur gemietet wird) mit ihren Schadstoffen und der erhöhte Abrieb der Reifen sollen hier auch unbeachtet bleiben. Die Frage, die sich stellt, ist doch: Woher kommt der Strom ? Er wird durch Windräder erzeugt, durch Sonnenkollektoren und  - was meist verschwiegen wird -  die Kohlekraftwerke.

Die Windradparks stellen weder eine landschaftliche Verschönerung dar noch sind sie umweltverträglich. Die üblichen Windräder mit horizontaler Drehachse 3-2-1 Rotoren verursachen verursachen einen periodischen Schattenwurf bei Sonneneinstrahlung. Stichwörter sind Schattenwurf, Schlagschatten und Kernschatten. Dies ist gesundheitsschädlich auch für den Menschen. Die Geräusche der Anlagen sind jedenfalls schädlich für Tiere. Vögel verenden durch die Rotorenbätter.


Die Sonnenkollektoren fügen sich gleichfalls nicht in das Landschaftsbild ein. „Plantagen“ mit Sonnenkollektoren verunzieren nicht nur die Landschaft; sie vernichten auch wertvolles Weide- und Ackerland. Während eine „Denaturierung“ vorangetrieben werden soll, um eine Vielfalt von Pflanzen und Tieren zu erhalten, wird diese auf der anderen Seite durch die für Sonnenkollektoren genutzte Flächen in ihr Gegenteil verwandelt.  An Standorten der großen Sonnenkollektoren-Anlagen wird die Vielfalt der Pflanzen und Tiere  (bewusst in Kauf genommen) extrem eingeschränkt.

Während die Windräder und Sonnenkollektoren sicherlich einen CO2-Ausstoß eindämmen, ist dies aber bei den Kohlekraftwerken nicht der Fall. Im Gegenteil. Deutschland gehört zu den größten Importeuren von Braunkohle. Selbst in einem Naturschutzgebiet der USA (den Appalachen) wird für deutsche Kohlekraftwerke Braunkohle abgebaut; hier werden ganze Berge für den Abbau in die Luft gesprengt. Das widerspricht jeglichen Naturschutz. Und ökologisch ist dies auch in Ansehung des notwendigen Transports der Braunkohle zu den Kraftwerken in Deutschland ebenfalls nicht; ein Transport, der mit CO2-Emissionen verbunden ist.  Und die Verarbeitung selbst ? Wie formulierte es der Spiegel: „Einzelne Braunkohlemeiler stoßen so viel CO2 aus wie ganze Staaten.“ (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/kohlekraftwerke-in-deutschland-stossen-mehr-co2-aus-als-im-eu-schnitt-a-962028.html). Die Folge der Stromgewinnung mittels der Kohlekraftwerke sind gesundheitliche Schäden und ein erheblicher CO2-Ausstoß.

Bedeutet also diese Klimapolitik gegen den CO2-Ausstoß nur eine Änderung des Gegenstandes, der ihn ausstößt ? Sollen statt Kraftfahrzeugen künftighin diese qua Strom aus der Batterie mit Strom aus Kohlekraftwerken fahren, ohne dass in der Sache etwas gewonnen wäre ? Eine politische Mogelpackung. Interessant in diesem Zusammenhang der Artikel von Vince Ebert auf Spectrum.de (http://www.spektrum.de/kolumne/was-waere-wenn-wir-alle-elektrisch-fahren-wuerden/1441400). Woher soll der Strom für E-Autos genommen werden, wenn alle Bundesbürger nur noch diese anstelle ihrer Benziner oder Diesel fahren ?

Die politischen Vorgaben für einen Klimaschutz dienen nicht dem Klimaschutz. Sie mögen der Automobilindustrie helfen, neue Fahrzeuge zu verkaufen (die alten müssen entsorgt werden, was auch zu Lasten der Umwelt geht). Die Irrungen der Politik sind immanent und dienen nur dem Populismus, sich auf ein Thema konzentriert zu haben, mit dem man dem äußeren Anschein nach „in“ ist: Umwelt und Klimaschutz. Tatsächlich erfolgt dies aber nicht. 

Freitag, 20. Januar 2017

America first - eine klare Aussage von Trump in seiner ersten Rede als Präsident

Auch wenn die deutsche Medienlandschaft – so Spiegel online anlässlich der Lifeübertragung der ersten Rede Trumps nach seiner Vereidigung – meinen, die Rede hätte keine klare Aussagen enthalten, ist eine solche, neben jener, dass er das Establishment anprangerte und den Weg zurück zum Volk ankündigte. Mit Establishment sind jene gemeint, die derzeit das sagen im Staat haben, so die Politiker.

Obama, der teilweise wie ein Heilsbringer gelobt wird, obwohl er von seinen Wahlaussagen letztlich eingehalten hat und sein Krankenversicherungsmodell bankrott ist, der eine erhebliche Neuverschuldung hinterließ, hat sich in der internationalen Politik stark engagiert. Dies war aber ein kriegerischer Präsident, einer, der zu denen gehört, die nicht für eine Befriedung gesorgt haben, sondern zu einer zunehmenden Anfeindung. Die Auseinandersetzung mit dem ISIS, die Auseinandersetzung mit Terrororganisationen war halbherzig. Statt dessen kam es sogar zu einer Verschärfung des Ost-West-Konflikts, ja zu einem Wiederaufleben dieses Konflikts. Das dieser zuletzt nicht eskalierte, war nur dem Umstand gezollt, dass sich Putin mit weiteren Gegenreaktionen in Ansehung der anstehenden Präsidentschaftsübernahme durch Trump zurückhielt.

Trump will sich für die USA und deren wirtschaftliches Wohlergehen einsetzen. Billigimporte sollen so ausgemerzt werden, die zu Lasten einer Produktion in den USA gehen. Das hört sich nach Protektionismus an. Protektionismus, so wird ihm vorgehalten, widerspricht der Globalisierung. Eine Globalisierung, die nicht unbedingt gesund ist, wenn dieser völlig unkontrolliert läuft. Denn dabei geht es nur noch um die Wahl günstiger Standorte, kostengünstig für Produktionen, günstig für Steuern. Während die EU sogenannte Steueroasen durch den Versuch des Nachweises von Steuerhinterziehungen oder Drohungen gegen die entsprechenden Länder versuchen, dem Einhalt zu gebieten, will Trump einen anderen Weg einschlagen: Die Steuern ermäßigen um so den Anreiz für Auslagerungen einzudämmen (verbunden mit einer milden Steuer für das zurückkehrende Kapital), zum anderen durch Einfuhrzölle, die verhindern sollen, dass im Ausland billig hergestellte Produkte im Inland einen Markt finden können. Dies ist zunächst ein Ansatz, gegen den nichts einzuwenden ist. Er dient der eigenen Wirtschaftskraft, wobei stets berücksichtigt werden muss, dass die USA die einzige Nation weltweit sind, die ob der vorhandenen Ressourcen autark sein können. Führt dieser Protektionismus dann zur Reaktion in anderen Staaten, die auch die Einfuhrzölle erhöhen, stellt sich vielleicht für die USA die Frage, ob der Kurs abgeschwächt werden muss. Das könnte durch bilaterale Abkommen erfolgen. Damit aber hätte dann Trump sein Ziel gleichwohl erreicht. Dass ein Präsident schon vor einem Amtsantritt in Bezug auf seine Wirtschaftspolitik Erfolge erzielt, wie es bei Trump der Fall ist (man denke an z.B. Ford, welches nun doch in den USA und nicht in Mexiko investieren will), ist wohl einmalig.

Trump will sich dem Terrorismus zuwenden und diesen  - mit Hilfe der Russen -  bekämpfen. Hier hat er eine eindeutige Vorgabe gemacht. Dass er zeitgleich die NATO angreift, ist nicht verwunderlich, da diese im wesentlichen auf die USA setzt. Er verdeutlichte dies auch in seiner Antrittsrede vor dem Kapitol anlässlich seiner Amtseinführung. Bleibt die NATO, werden die Bündnispartner mehr (insbesondere auch finanziell) dazu beizutragen haben. Die USA sind nicht unbedingt auf die NATO angewiesen, währen die Europäer wie selbstverständlich auf die NATO und damit auf die USA ihre Verteidigung aufgebaut haben. Dabei wird von den Kritikern von Trump offenbar verkannt, dass die NATO als Abwehr vor der sowjetischen Gefahr aufgebaut wurde, letztlich damit dem nicht mehr existierenden Warschauer Pakt Paroli bieten sollte. Ein Umstand, für den es jetzt an der Grundlage fehlt. Selbst wenn man die Russen als gefährlich einstufen sollte. Soweit hier das „Problemfeld“ Ukraine benannt wird, derentwegen es Truppenaufmärsche des Westens gen Osten gibt, anbelangt, scheint Trump hier kein Problem zu sehen. Recht hat er, da ersichtlich die Ukraine nur deshalb zum Spielball der (kriegerischen und menschenverachtenden) Politik wurde, da der Westen sich immer weiter nicht nur nach Russland ausdehnen wollte, sondern den Russen (so mit der Krim, die ehedem den Ukrainern von den Russen geschenkt wurde, wobei mit Auflösung der Sowjetunion und der Sowjetunion die Geschäftsgrundlage für die Schenkung entfallen war) die Grundlage ihrer industriellen Einrichtungen entziehen wollte. Moldawien, welches auch mit der EU liebäugelte, hat das Problem erkannt und qua Wahlen verhindern, dass es auch in diesen Sog gerissen wird. Es darf davon ausgegangen werden, dass Trump (entsprechend der lediglich mündlichen Vereinbarung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschland) nichts dagegen hat, dass die Ukraine in der Einflusssphäre der Russen verbleibt, womit er einen wichtigen Punkt zur Erhaltung eines Friedens auch hier in der Region setzen würde. Damit aber würde er auch die Russen zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen diejenigen Kräfte.  Die ernsthaft den Weltfrieden durch Terrorismus gefährden, die islamischen Verbände, sollen bekämpft werden. Kein Gegeneinander der Staaten, sondern ein Miteinander.

Damit sind aber auch die außenpolitischen Ziele klar deklariert. Die USA werden nicht auf Abrüstung setzen (wogegen schon die Benennung des Verteidigungsministers spricht), sondern auf Stärke. Eigene Stärke. Auch wenn Trump eine Mauer nach Mexiko bauen will (um so die illegale Einwanderung von dort zu unterbinden), ist es keine Abschottung, sondern der Weg nach einer Normailität. Denn als normal wird man kaum unkontrollierte, illegale Grenzübertritte ansehen können. Auch dies ist ein „America first“.

Mithin: Auch wenn deutsche Journalisten in der ihnen eigenen Art ideologischer Besserwisserei die Rede von Trump als Wahlkampfrede brandmarken, bleibt festzuhalten. Dass diese Rede letztlich das beinhaltet, was er im Wahlkampf bereits verbreitet hat und damit als Programm seiner Regierungszeit bestätigt, ist als positiv zu bewerten. Er weicht nach der Wahl nicht davon ab. Wenn mit Häme auf die Angaben des designierten Verteidigungsministers im Ausschuss Bezug genommen wird, der die Russen anders sieht als es Obama wohl tut, darf nur am Rande angemerkt werden, dass diese Journalisten wohl vom amerikanischen Regierungssystem keine oder kaum Ahnung haben: Ebenso wie der Vorwurf bezüglich der letzten Pressekonferenz von Trump vor seiner Amtseinführung fatal falsch war, er würde  Fragende einfach nicht Wort kommen lassen, vor dem Hintergrund, dass in den USA der Redner auch bei einer Pressekonferenz (gleich auf welcher Ebene diese stattfindet) darüber befindet, wer Fragen stellen darf, bestimmt nicht der Verteidigungsminister das Verhältnis und Vorgehen gegen Staaten, sondern der Präsident selbst.


Es gilt gemeinhin und auch in den USA, dass der Gewählte in den ersten 100 Tagen zeigen kann, ob und inwieweit er bereit und in der Lage ist, das durchzusetzen, was er sich (für die Wahlperiode) vorgenommen hat. Für Trump kann kaum etwas anderes gelten. Und er hat bereits am Tag seiner Vereidigung anlässlich des traditionellen Mittagessens im Kongress über 30 Dekrede, die er wohl handschriftlich in den vergangenen Wochen verfasste, zur Verwunderung aller unterschrieben. Er geht mit Macht dran. Sicherlich, um mit Spiegel-Online zu sprechen, er war ein Patriarch in seinem Imperium – wieso aber sollte er dies als Präsident der USA, der dies von der Verfassung her ist, aufgeben ? Die Weltgemeinschaft  muss sich auf ihn einstellen, ob sie will oder nicht. Die Politik dürfte wohl eine andere werden, eine, die nicht von Lobbyismus geprägt ist, sondern (im Fall von Trump) auf eine Rückbesinnung auf das, was der Wähler von einer Regierung erwarten darf und muss: Die Vertretung der Interessen des eigenen Staates und die Förderung des eigenen Staates. 

Dienstag, 29. November 2016

Maas für Verschärfung der Strafen – zum Schutz der Polizei ?

Maas, seines Zeichens Bundesjustizminister und verantwortlich u.a. dafür, dass Stasi-Augen über das Internet wachen sollen, will im Hinblick auf zunehmende Übergriffe gegen Polizisten härtere Strafen.

Ist das die Reaktion von jemanden der feststellen muss, dass seine Kuschelpolitik untauglich ist ? Härtere Strafen – man könnte glauben, Maas wäre vom Softi zum Hardliner geworden. Dabei ist er doch Hardliner – was die Angriffe gegen jene angeht, die nicht seine politische Überzeugung teilen. Was also soll die Forderung nach härteren Strafen ?

Maas sah und sieht tatenlos zu, wie Frauen vergewaltigt werden, sei es durch Einzeltäter oder wie dem verharmlosend benannten „Antanzen“ durch Gruppen. Maas steht für Kinderehen, unbeschadet der darin klar zum Ausdruck kommenden Ausbeutung, ja Versklavung der Mädchen, die sich nicht wehren können. Maas befürwortet eine Bespitzelung von jeden gegen jeden und will so vermeintlich gegen Verbreitung von Hassinhalten vorgehen, wobei (selbstverständlich) hassbeinhaltend nur das ist, was nicht der regierungsamtlichen Einstellung entspricht (weshalb ein Spiegel ohne jede Erregung gar von öffentlicher Seite für einen Bürgerkrieg in den USA für den Fall plädiert, dass Trump Faschist sei, wobei gleichzeitig qua eigenverwandter Symbolik Trump inzident als Faschist hingestellt wird).

Dieser Maas plädiert mithin für eine Verschärfung von § 113 StGB. Vielleicht hat er die Norm nicht gelesen, die nachfolgend wiedergegeben wird:

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2.
der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Maas will (so die FAZ in ihrer Online-Ausgabe vom 29.11.2016) für besonders schwere Fälle eine Mindeststrafe von 6 Monaten, so dann, wenn bei Demonstrationen ein tätlicher Angriff durch mehrere Personen gemeinschaftlich verübt wird. Maas darf auf § 129 StGB verwiesen werden, dessen Absatz 1 lautet:

Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unabhängig davon, dass hier bereits § 123 StGB anwendbar wäre, ist auch unverständlich, weshalb nun Maas gerade nur bandenmäßigen Übergriffen auf Polizisten eine Mindestfreiheitsstrafe verankern will, in sonstigen Fällen (siehe Kölner Sylversternacht und das sogen. Antanzen)) nicht ? Wenn Maas ernsthaft mit einer im Strafmaas bei Gewalt- und Körperdelikten täterschonenden Rechtsprechung brechen will, möge er nicht Spezialnormen für bestimmte staatliche Organe schaffen und den Rest schutzlos belassen, sondern dies in der richtigen Norm und damit für alle entsprechend begangenen Straftaten bindend in § 123 StGB regeln.

Letztlich aber wird man wohl gleichwohl festhalten müssen, dass diese Aktion wenig erfolgversprechend ist. Der Umstand, dass nicht nur DHL-Auslieferer in Bezirken wie z.B. Berlin-Wedding (Focus-Online vom 23.11.2016) wegen erheblicher gefahren Pakete nicht mehr ausliefert, wagt sich wohl auch die Polizei selbst nicht mehr in bestimmte Gebiet(sogen. No-go-Areas). Polizei kann nur dann erfolgreich durchgreifen, wenn der Rechtsstaat hinter ihr steht. Das ist ersichtlich dann nicht der Fall, wenn nach Straftaten und Personenfeststellung weiteres nichts geschieht, sogar im Rahmen einer Schmeichelpolitik, der sich wohl auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften untergeordnet haben, Verfahren gegen bestimmte Täter eingestellt werden: Im Rahmen einer „Political Correctness“ sind Verfahren gegen Ausländer/Flüchtlinge/Migranten offenbar nur zu führen, wenn es gar nicht (mehr) anders geht. Im Gegenteil: Damit einher geht auch eine Stigmatisierung der Opfers als Täter. Da ist das vergewaltigte Mädchen, dem zum Vorwurf gemacht wird, es habe durch das Tragen eines Minirocks letztlich die Handlung selbst herausgefordert (Übernahme frauenfeindlicher islamischer Rhetorik), oder der Ladenangestellte, der den auf frischer Tat erwischten Ladendieb festhält und gegen den dann wegen Freiheitsberaubung ermittelt wird.


In dieser von der Politik, von Ministern wie Maas, geschaffenen sozialpolitischen Situation will nun Maas ein Sondergesetz zum Schutz (nur) von Polizisten. Weshalb ? Sieht er den Zeitpunkt kommen, in dem sich breite Teile der Bevölkerung gegen diese Art von Politik auflehnen ? In dem die Regierenden sich ihre Position mit Gewalt (und Einsatz der Polizei) sichern müssen ? Soll dafür bereits jetzt das Strafmaß nur im Hinblick auf Vollzugsbeamte der Polizei erweitert werden ?

Sonntag, 20. November 2016

Medien contra AfD > Fehlendes Realitätsbewusstsein der Journalisten

Da beschweren sie sich nun, diejenigen, die draußen bleiben müssen und nicht ihr vermeintliches Privileg der Zugehörigkeit zur schreibenden Zunft nutzen können. Sie sind es gewohnt, überall eingelassen zu werden, und zwar bevorzugt. Denn sie stellen zumindest nach ihrem eigenen Selbstverständnis etwas Besonderes dar. Dabei wird auch gerne auf das Grundgesetzt verwiesen, wonach in Art. 5 GG nicht nur allgemein die Meinungsfreiheit als Grundrecht gesichert wurde (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), sondern ausdrücklich auch als Gewährleistung die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film aufgenommen sind (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG).

Aber ihre Beschwerde ist hohl. Sie hat keine reale Grundlage. Im Gegenteil: Diejenigen, die sich jetzt beschweren, wollen nicht einmal das Recht nach Art. 5 Abs. 1 GG nutzen, sondern nur ausnutzen. Und darin liegt der Unterschied.

Es ist doch zwischenzeitlich hinreichend bekannt, dass seitens der AfD und ihrer (gar führenden) Mitglieder nichts gesagt oder gemacht werden kann, was nicht negativ bewertet, wenn nicht sogar (vorsätzlich) aus dem Sachzusammenhang gerissen wird, um es negativ bewerten zu können. Unter solchen Umständen kommt diese Presse, die nach dem Grundgesetz einen besonderen Schutzstatus erhielt, ihren sich daraus ergebenden Pflichten nicht nach. Nicht nur verdeutlicht sich dies in den Kommentaren (notwendig) von Meinung durchtränkt sind, sondern auch aus einer vermeintlich sachlichen Berichterstattung („Nachricht“), die mit Werturteilen (wie z.B. den Zusatz Populismus) versetzt werden.

Wie kann also derjenige ein nicht einmal rechtlich verankertes Recht einfordern, der doch dieses Recht nur nutzen will um demjenigen zu schaden, der es ihm einräumen soll ?

Weiterhin: Vertreter der AfD wurden dieses Jahr nicht zum Bundespresseball eingeladen, dessen Ausrichter die Bundespresseball GmbH mit dem einzigen Gesellschafter, der Bundespressekonferenz e.V. ist. Es sind mithin letztlich die Journaillen, die sich hier über einen fehlenden Zutritt zu einem Parteitag beschweren, die gleichzeitig im Hinblick auf ein gesellschaftliches Ereignis, mit dem sich Politik und Presse näher kommen soll, einen Affront gegen die AfD starten. Ein seltsames Gebaren: Wie Du mir, so ich Dir.

Den Journalisten der beherrschenden Medien (sei es Print oder Hörfunk oder Fernsehen) scheint jegliches Realitätsbewusstsein abhanden gekommen zu sein. Sie scheinen auf einem anderen Stern zu wohnen oder einen solchen hierher transformieren zu wollen. Und dazu ist ihnen jegliches Mittel Recht, einschließlich Fehlzitaten, Unterlassung bestimmter (nicht der herrschenden Linie entsprechender) Berichterstattung, Diffamierung. Zwar wurde manchmal schon erkannt, dass der Terminus der „Lügenpresse“ so verkehrt nicht sei und Besserung gelobt   -  alleine dies blieb eine hohle Floskel.

Mithin: Der Ausschluss der Presse von einem Parteitag ist nicht zu beanstanden. Es ist im Sinne des Demokratiegebotes nicht geboten, Parteitage öffentlich und/oder in Anwesenheit der Presse/Medien durchzuführen. Im Gegenteil kann es sogar der innerparteilichen Demokratie entsprechen, Medien fern zu halten, damit eine offenere Auseinandersetzung möglich ist als in Anwesenheit von Medien, bei der (wie von anderen Parteien bekannt ist) die offene Auseinandersetzung möglichst vorher bereits ausgeräumt wird und mithin die Mitgliedre bzw. Delegierten zu reinen Statisten einer Show degradiert werden. Wenn, wie hier, die Medien ohnehin nur darauf warten, aus irgendwelchen Worten  - unabhängig von einem Wahrheitsgehalt -  Schlagzeilen gegen die AfD produzieren zu können, ist doch deren Ausschluss nicht nur verständlich, sondern sinnvoll. Vielleicht kommt ja wieder einmal der Tag, an dem der Journalist dem nachkommt, was seine Aufgabe ist: Sauber recherchieren, berichten und kommentieren. Vielleicht….