Da beschweren sie sich nun,
diejenigen, die draußen bleiben müssen und nicht ihr vermeintliches Privileg
der Zugehörigkeit zur schreibenden Zunft nutzen können. Sie sind es gewohnt,
überall eingelassen zu werden, und zwar bevorzugt. Denn sie stellen zumindest
nach ihrem eigenen Selbstverständnis etwas Besonderes dar. Dabei wird auch
gerne auf das Grundgesetzt verwiesen, wonach in Art. 5 GG nicht nur allgemein die
Meinungsfreiheit als Grundrecht gesichert wurde (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG),
sondern ausdrücklich auch als Gewährleistung die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film aufgenommen sind (Art. 5
Abs. 1 S. 2 GG).
Aber ihre Beschwerde ist hohl.
Sie hat keine reale Grundlage. Im Gegenteil: Diejenigen, die sich jetzt beschweren,
wollen nicht einmal das Recht nach Art. 5 Abs. 1 GG nutzen, sondern nur
ausnutzen. Und darin liegt der Unterschied.
Es ist doch zwischenzeitlich
hinreichend bekannt, dass seitens der AfD und ihrer (gar führenden) Mitglieder
nichts gesagt oder gemacht werden kann, was nicht negativ bewertet, wenn nicht
sogar (vorsätzlich) aus dem Sachzusammenhang gerissen wird, um es negativ
bewerten zu können. Unter solchen Umständen kommt diese Presse, die nach dem Grundgesetz einen besonderen Schutzstatus erhielt, ihren sich daraus ergebenden
Pflichten nicht nach. Nicht nur verdeutlicht sich dies in den Kommentaren (notwendig)
von Meinung durchtränkt sind, sondern auch aus einer vermeintlich sachlichen
Berichterstattung („Nachricht“), die mit Werturteilen (wie z.B. den Zusatz
Populismus) versetzt werden.
Wie kann also derjenige ein nicht
einmal rechtlich verankertes Recht einfordern, der doch dieses Recht nur nutzen
will um demjenigen zu schaden, der es ihm einräumen soll ?
Weiterhin: Vertreter der AfD
wurden dieses Jahr nicht zum Bundespresseball eingeladen, dessen Ausrichter die
Bundespresseball GmbH mit dem einzigen Gesellschafter, der
Bundespressekonferenz e.V. ist. Es sind mithin letztlich die Journaillen, die
sich hier über einen fehlenden Zutritt zu einem Parteitag beschweren, die
gleichzeitig im Hinblick auf ein gesellschaftliches Ereignis, mit dem sich
Politik und Presse näher kommen soll, einen Affront gegen die AfD starten. Ein
seltsames Gebaren: Wie Du mir, so ich Dir.
Den Journalisten der
beherrschenden Medien (sei es Print oder Hörfunk oder Fernsehen) scheint
jegliches Realitätsbewusstsein abhanden gekommen zu sein. Sie scheinen auf
einem anderen Stern zu wohnen oder einen solchen hierher transformieren zu
wollen. Und dazu ist ihnen jegliches Mittel Recht, einschließlich Fehlzitaten,
Unterlassung bestimmter (nicht der herrschenden Linie entsprechender)
Berichterstattung, Diffamierung. Zwar wurde manchmal schon erkannt, dass der Terminus
der „Lügenpresse“ so verkehrt nicht sei und Besserung gelobt -
alleine dies blieb eine hohle Floskel.
Mithin: Der Ausschluss der Presse
von einem Parteitag ist nicht zu beanstanden. Es ist im Sinne des
Demokratiegebotes nicht geboten, Parteitage öffentlich und/oder in Anwesenheit
der Presse/Medien durchzuführen. Im Gegenteil kann es sogar der innerparteilichen
Demokratie entsprechen, Medien fern zu halten, damit eine offenere
Auseinandersetzung möglich ist als in Anwesenheit von Medien, bei der (wie von
anderen Parteien bekannt ist) die offene Auseinandersetzung möglichst vorher
bereits ausgeräumt wird und mithin die Mitgliedre bzw. Delegierten zu reinen
Statisten einer Show degradiert werden. Wenn, wie hier, die Medien ohnehin nur
darauf warten, aus irgendwelchen Worten
- unabhängig von einem Wahrheitsgehalt - Schlagzeilen gegen die AfD produzieren zu können,
ist doch deren Ausschluss nicht nur verständlich, sondern sinnvoll. Vielleicht
kommt ja wieder einmal der Tag, an dem der Journalist dem nachkommt, was seine
Aufgabe ist: Sauber recherchieren, berichten und kommentieren. Vielleicht….
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen