Das Bundesverfassungsgericht hat
entschieden (Beschluss vom 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16 -): Es gibt das dritte
Geschlecht. Mithin nicht nur Männlein und Weiblein, sondern auch „Divers“ bzw. „Inter“. Eine wichtige Entscheidung, denn immerhin
soll es 160.000 Betroffene (bei einer Bevölkerungszahl von 82,67 Millionen) in
Deutschland geben.
Interessant ist die Meldung
bereits in Ansehung der Ausführungen. Die „Person“, die die
Verfassungsbeschwerde angestrengt haben soll, soll „Vanja“ heißen. In einigen
Beiträgen wurde die Person als „der“ Beschwerdeführer, in anderen als „die“
Beschwerdeführerin bezeichnet – also klassisch nach Männlein bzw. Weiblein. Offenbar
waren die Damen und Herren Journalisten (oder die „Diversen/Inter“-Journalisten)
überfordert und sind bei der Berichterstattung in das alte Schema
zurückgefallen. Wie nun also ? Da die Verfassungsbeschwerde nicht abstrakt von
einer natürlichen Person zur Klärung einer Frage mit Verfassungsrang erhoben
werden kann, der Verfassungsbeschwerde die Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit
vorausgehen mussten, dürfte es sich also bei der Person namens „Vanja“ weder um
ein Männlein noch um ein Weiblein handeln. Damit verbieten sich „die“ und „der“
wie auch Antragsteller mit „der Antragsteller“ oder „der Beschwerdeführer“ wie
auch „die Antragstellerin“ bzw. „die Beschwerdeführerin“. Die
geschlechtsspezifische übliche Unterscheidung mit „der“ und die „ wie auch mit „er“
oder „sie“ waren hier mithin völlig neben der Sache liegend. Das
Bundesverfassungsgericht sprach von der beschwerdeführenden Person.
Geschlechtsneutrag sind „das“ und
„es“. „Das Antragsteller“ wie auch „das Einspruchsführer“ gibt es (bisher)
nicht. Der Duden wird wohl in Zukunft entsprechend ergänzt werden müssen, als bei
geschlechtsspezifischen Unterscheidungen wie für Antragsteller,
Beschwerdeführer, Widerspruchsführer, Kläger als auch Mieter pp. künftig ein „das“
vorangestellt werden darf bzw. muss, liegen in der entsprechenden Person die
Voraussetzungen vor. Aber: endet dann das Substantiv maskulin oder feminin ?
Hier kommt Freunde für die Fans des Genderns auf, die sicherlich eine neutrale,
geschlechtsneutrale Formulierung verlangen mit der Folge einer neuen
Wortschöpfung. Die Vergeschlechtlichung der Begriffe wird nunmehr wieder einen
breiten Raum einnehmen. Es gibt dann keinen Administrator mehr, sondern
Administration; dass zwischen Administrator und Administration ein Unterschied
besteht, ist dabei (wohl) ohne Bedeutung. Es wird dann nicht mehr den Absender
geben, sondern ein „abgesandt durch“. Der Anbieter wird zur „angebotsmachenden
Person“, der Arzt / die Ärztin zur Peron im ärztlichen Dienst. Der / die
Beschuldigte ist (der, die, das ?) beschuldigte Person, der Kläger / die
Klägerin (der, die, das ?) klagende Person.
Wer glaubt, dass sich eine
derartige, mit Verlaub den Umstandsmoment im Sinne von Umstand hochtrapierende
Sprache durchsetzt ? Ich nicht.
Das Bundesverfassungsgericht
musste sich mit der Frage des dritten Geschlechts aufgrund der
Verfassungsbeschwerde auseinandersetzen. Ob die Entscheidung in Ihrer
Begründung richtig ist, mag hier auch auf sich beruhen. Es muss wohl mit ihr
umgegangen werden. Das aber kann nicht dazu führen, dass in Ansehung einer
absoluten Minderheit trotz allen Minderheitenschutzes die Sprache neu
ausgerichtet wird.
Man denke daran, dass die
Gleichberechtigung von Mann und Frau, den bisherigen zwei Geschlechtern (die auch
nach den Grundlagen der Entscheidung im Wesentlichen bestimmend sind) bis heute
nicht umgesetzt wurde. Das nicht nur im sprachlichen Bereich, der von den herkömmlichen
(das Wort kommt übrigens vom Stamm „Herr“, wie „Herrschaft“ und „beherrschen“)
Sprachnormen beherrscht ist. Es gibt auch mehr Behinderte als jene 160.000 Drittgeschlechtler,
für die diese Entscheidung eine Registrierung im Personenstandsregister
entsprechend ihrer Geschlechtlichkeit zulässt, ohne dass bisher tatsächlich der
verfassungsrechtliche Schutz der großen Minderheit von Behinderten adäquat
umgesetzt worden wäre.
Der Schutz von Minderheiten auch
im Sinne der Unterlassung von Diskriminierungen ist sicherlich notwendig und
auch verfassungsrechtlich verankert. Unabhängig davon, dass dies (insbesondere
im Sinne der Gender-Diskussion) die tragenden Probleme des Staates sind (denen
teilweise wenig Augenmerk zur Lösung gewidmet wird), wäre es hier angezeigt,
die bekannten Sprachnormen anzuwenden: Ist etwas weder männlich noch weiblich,
wird versachlichend ein „das“ oder „es“ verwandt. Oder es wird für diese
Personengruppe eine Umschreibung gewählt, ähnlich wie es das
Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat: Statt Kläger oder Klägerin wird es
dann „die klagende Person“ heißen müssen pp. („die mietende Person“, „die
angestellte Person“, die kellnerisch tätige Person“ pp.). Auch gut. Die Sprache
muss also nicht neu gefunden werden. Eine allgemeine Genderierung er Sprache
ist also nicht notwendig.
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