Sonntag, 4. März 2018

Mit Inkompetenz und arroganter Frechheit Schaden anrichten: Bundesregierung und EU-Kommission


Da ist der von den Regierungen der EU und der EU-Kommission sowie dem Großteil der Medien verhasste US-Präsident Trump, und da sind Junker als EU-Kommissionspräsident (der seinerzeit in Luxemburg diesem Land Gutes dadurch tat, dass er Steuerschlupflöcher bot) und die Bundesregierung mit ihrer Kanzlerin Merkel, die viel nach der Stimmungslage erzählt und stets anders handelt.

Warum nun Trump bei den europäischen Regierungen und der Kommission verhasst ist, erschließt sich nicht. Rational lassen sich die Hasstiraden der Medien auf ihn ohnehin nicht nachvollziehen, ist doch die Devise des Regierungschefs, seinem Land an erster Stelle zu nutzen, nicht nur positiv, sondern sollte Gemeingut aller Regierungen sein (ist es aber leider nicht, wie die Bundesregierung immer wieder großzügig zu präsentieren weiß).

Leider aber wird nun ein weiteres Kapitel von Arroganz und Inkompetenz auf Seiten der Europäer einschl. der Deutschen aufgeschlagen.

Nachdem Trump schon seit seinem Amtsantritt in Ansehung des Handelsbilanzdefizits Strafzölle in den Raum stellte, verwirklicht er dies nun in Bezug auf Eisen und Stahl. Immerhin: 20% des deutschen Stahls werden in die USA exportiert. Damit stellt sich dieser Strafzoll als ein erhebliches Hemmnis für die deutsche Wirtschaft und damit, unabhängig sogar von den Ausfuhren von anderen EU-Staaten in die USA, als ein Hemmnis der europäischen Wirtschaft; dieser Einschnitt wird tausende von Arbeitsplätzen kosten. Wen wundert hier aber Trumps Maßnahme ? Zum Einen baut er damit das Handelsbilanzdefizit ab, zum Anderen hat er auch in Ansehung der Anfeindungen aus Europa gegen seine Person keine Rücksicht auf die Europäer zu nehmen.

Aber Europa und Deutschland haben noch immer nicht gelernt. So will die EU-Kommission mit gleicher Waffe antworten und Strafzölle auf Produkte aus den USA verhängen. Die Rede ist von Strafzöllen auf Whiskey und Levis. Und die Gegenreaktion von Trump ließ nicht lange auf sich warten: Strafzölle auf Automobile aus Europa. Die Exportquote von deutschen Fahrzeugen liegt bei 77% (rund 4,7 Mio. Fahrzeuge). Auf die USA entfallen davon rund 550 Tsd. Das sind 8,55%. Eine nicht unerhebliche Zahl, wobei aber zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass weitere deutsche Fahrzeuge, die z.B. in Mexiko gebaut werden, auch betroffen sein werden (und mithin die Gewinne der deutschen Hersteller schmälern).

Es spricht für die Arroganz oder einer mehr als fatalen Inkompetenz des Verhaltens der Bundesregierug und der EU-Kommission, wenn in Ansehung des sich anbahnenden Handelskrieges den USA vorgehalten wird, sie seien die Verlierer. Der Handelskrieg hat elementare Folgen für die deutsche und die europäische Wirtschaft. Gerade für Deutschland als Exportnation (worauf auch der erhebliche Handelsilanzüberschuss basiert und damit die enormen Steuereinnahmen, die sinnigerweise nicht den deutschen Steuerzahlern gutbegracht werden).

Dieser sich anbahnende und letztlich von der Bundesregierung und der EU-Kommission provoziere Handelskrieg wird in Deutschland zu Arbeitsplatzverlusten, zunehmender Arbeitslosigkeit und zeitgleich zu Steuermindereinnahmen führen. In dem Ausgabenwahn der Bundesregierung, dem sie sich angesichts der munter sprudelnden Quellen zwischenzeitlich gedankenlos hingegeben hat (statt z.B. Staatsschulden abzubauen), wird sie womöglich mittels ihrer konfortablen Regierungsmehrheit wieder den Schritt zu Steuererhöhungen beschreiten. Und dieser kann auch zum Abwandern von Firmen führen. Ein unaufhaltsamer Kreislauf, bei dem eine Rezession, wenn nicht gar eine volkswirtschaftliche Depression erwartet werden muss, zudem eine Inflation ansteht. Eine Zerreißprobe für die EU, da alle Mitgliedsstaaten davon betroffen sein werden.

Mithin: Arroganz der EU-Politiker und der deutschen Politiker, insbesondere auch der Kommission und der Bundesregierung, gepaart mit einer signifikanten Inkompetenz (die sich bei der derzeitigen Regierungsbildung auch daran ausmacht, dass ein Olaf Scholz, der als Hamburgs Bürgermeister dort Millionen in den Sand setzte, nun Nachfolger des doch eher bedächtigen Schäuble – der sich leider nicht gegen die übermächtige Merkel durchsetzte -  im Finanzministerium werden soll) haben eine Situation heraufbeschworen, die jetzt in einen Handelskrieg mit ungeahnten und jedenfalls auch für Europa und Deutschland überaus negativen Folgen besetzt ist. Statt in dieser Situation „den Ball flach zu halten“, Diplomatie statt weiterhin Boshaftigkeit gegen den Präsidenten der USA walten zu lassen, wird das Hexentreiben richtiggehend angestachelt. Was glauben diese europäischen und deutschen Vertreter, wer sie sind, wer und was Europa und Deutschland sind ?

Am deutschen (europäischen) Wesen wird die Welt sicherlich nicht genesen. Aber Trunp hat seit Ende des zweiten Weltkrieges offenbar als erster us-amerikanischer Präsident erkannt, dass es nicht sein kann, dass sich alle westlichen Nationen gerne an die USA als Schutzmacht klammern, gerne die weiteren Vorteile in Kauf nehmen (wie wesentliche Finanzierungen in internationale Institutionen, wirtschaftliche Unterstützen), sich aber immer weiter den USA entfremden. Das Bild des „guten Oncle Sam“ ist ohnehin längst verblasst. Nun setzt der Präsident auf „First USA“. Und die westliche Welt hatte sich darüber amüsiert. Das Aufwachen aus dem Traum wäre für Europa insgesamt wie auch für Deutschland für sich positiv. Aber das scheint angesichts ungebändigter Arroganz und dem Fehlen von jeglicher Kompetenz nicht möglich.

Samstag, 10. Februar 2018

MeToo und die Presse – leidenschaftlich gegen verfassungsrechtliche Gebote

MeToo, ein Hashtag, welches Frauen ermutigen soll, es in ihren Tweets zu verwenden, um auf sexuelle Belästigungen und Übergriffe aufmerksam zu machen. Aber der Kreis ist (offenbar) eingeschränkt. Es wird von Schauspielerinnen genutzt, die von Regisseuren belästigt worden wären, von auch mehr oder mindre unbekannten Personen, die nach ihren Angaben von bekannten Personen des öffentlichen Lebens belästigt worden sein sollen. In einigen Fällen geben es die so Beschuldigten zu, in anderen nicht. Nicht einbegriffen in diesen MeToo-Aktivismus sind aber scheinbar jene, die unbekannt sind und von auch unbekannten Personen sexuell belästigt werden oder bei denen es zu sexuellen Übergriffen kommt. Tägliche Vergewaltigungen in diesem Bereich sind nicht thematisiert.

Fällt schon die Einseitigkeit der Verwendung dieses Hashtag auf, wird auch weiter deutlich, dass letztlich die sich aus dem Hashtag gebildete Bewegung ersichtlich politisch motiviert ist, zumindest so auch genutzt wird. Der Vorwurf einer sexuellen Belästigung oder eines sexuellen Übergriffs ist die eine Seite. Ob der Vorwurf allerdings berechtigt ist, ist die andere Seite. Unabhängig von der Fragestellung, was jeweils unter einer sexuellen Belästigung verstanden werden soll, diese unstrukturierte Bewegung z.B. auch zu einem Bildersturm alter Meister (auf denen nackte Frauen abgebildet sind) aufruft (weshalb Museen diese teilweise wegräumen), ist die jeweilige Motivation für einen Vorwurf von Interesse. Die Behauptung sexueller Belästigungen oder Übergriffe kann auch aus Gründen reiner Boshaftigkeit erfolgen, um einen Dritten zu schaden, ohne dass dem Vorwurf ein realer Hintergrund zu Grunde liegt.

Die Presse stürzt sich gerne auf diese in den Raum gestellten Vorwürfe. Unbeachtet bleibt dabei der in einem Rechtsstaat geltende Grundsatz, dass zunächst die Unschuldsvermutung gilt. Sie geht auf den französischen Kardinal Jean Lemoine (1250 – 1313) zurück und ist in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 verankert:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Art 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bestimmt entsprechend:

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
In Deutschland folgt dies aus dem Rechtsstaatsprinzip in Art. Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 S. 1 GG.

Sobald eine Person eine sexuelle Belästigung oder einen sexuellen Übergriff durch eine Person des öffentlichen Lebens behauptet, stürzt sich die Presse auf diesen Vorgang und fördert so entgegen den auch verfassungsrechtlichen Gebot der Unschuldsvermutung eine Vorverurteilung. Dies jedenfalls dann, wenn es der politischen Anschauung dieser Journalisten geziemt erscheint.

Deutlich wird dies neuerlich bei dem Versuch, den Stabschef des Weißen Hauses, John Kelly, zu Fall zu bringen. Es wird die Behauptung in den Raum gestellt, er habe „gewalttätige Mitarbeiter“ gedeckt (bezeichnend: die FAZ in ihrer Online-Ausgabe vom 10.02.2018). Hintergrund sind nicht belegte Vorwürfe zweier Exehefrauen von Mitarbeitern wegen häuslichen Missbrauchs und Gewalt.

Es geht bei diesen Kampagnen längst nicht mehr um die mögliche Eindämmung von sexuellen Belästigungen und Übergriffen. Es geht darum, mittels derartiger Behauptungen politisch Nutzen zu ziehen. Kelly ist den Medien ein Dorn im Auge, ist er doch derjenige, der Trump nahe steht und dafür erfolgreich Sorge getragen hat, dass vertrauliche Gespräche im Weißen Haus nicht mehr nach außen dringen (verfälscht oder unverfälscht). Es ist der Versuch der gegen Trump eingestellten Medienlandschaft, den Präsidenten seine Vertrauten und Berater zu nehmen, um ihn damit besser angreifbar zu machen. Dafür wird die rechtlich gesicherte Unschuldsvermutung von diesen Journalisten, die sich so gerne auf die verfassungsrechtlich verbürgte Pressefreiheit berufen, auf den Opferaltar gelegt. Ihnen geht es nicht darum, ob der Vorwurf wahr ist oder nicht. Alleine die Behauptung reicht ihnen, um sie als wahr unterstellend zu nutzen, alleine dem Zweck dienend, anderen zu schaden.

Diese Art der Berichterstattung mit Vorverurteilung ist nichts anderes als ein Schandfleck journalistischer Arbeit. Sie ist ersichtlich politisch bestimmt. Deutlich wird dies z.B. auch daran, dass sich die Medien nicht um den Fall Bill Clinton kümmern, auch nicht um das Zusammenspiel von diesem mit Hillary Clinton. War es nicht Bill Clinton, der als Präsident der USA eine Praktikantin sexuell nötigte ihn zu befriedigen ? Und war es nicht Bill Clinton, der dies bereits zu seiner Zeit als Gouverneur von Arkansas schon zelebriert haben soll ? Und ist es nicht Hillary Clinton, dies das letztlich gedeckt hat, die sogar dafür sorgte, dass die ehemalige Praktikantin in den USA gesellschaftlich geächtet wurde ?


Ulrich Erckenbrecht (deutscher Schriftsteller und Aphoristiker mit Pseudonym Hans Ritz) fomulierte: „>Politik ist ein schmutziges Geschäft.< Das einzig falsche an dieser alten Erkenntnis ist der Singular.“ So wie hier Journalismus betrieben wird, ist dieser auch ein schmutziges Geschäft. Behauptungen werden als Wahrheiten dargestellt, verfassungsrechtliche Grundsätze, wenn sie politisch für die sogen. Berichterstattung als opportun angesehen werden, über Bord geworfen. Mit Leidenschaft wird das Ziel verfolgt, politisch Andersdenkende zu desavouieren. 

Dienstag, 6. Februar 2018

Loveparade: Das Verhalten der Polizei

Es gibt in Deutschland wohl nur eine völlig überdosierte Sicherheitsfanatik oder die gröbste denkbare Vernachlässigung derselben. Das sieht man am Beispiel Loveparade (24.07.2010, Duisburg).

https://www.welt.de/regionales/nrw/article173271732/Zeugen-Bericht-zur-Loveparade-Dolmetscherin-kaempft-vor-Gericht-mit-den-Traenen.html


Aber liest man den Artikel in der Welt (s.o.), dann kommen Einem auch Bedenken an der Polizei, Deinem "Freund und Helfer". Freund ? Helfer ? Die Schilderungen sind anders. Wer solche Freunde hat, braucht wahrlich keine Feinde mehr. 

"Von den seitlichen Mauern der Rampe hätten Polizisten tatenlos auf sie herabgeschaut. „Die Leute haben verzweifelt geschrien und die haben nur zugesehen und gewunken.“
(Zitat aus Welt aaO.)

Und:

"Auf einer Polizeistation hätten die Beamten dann herumgewitzelt und sich über sein schlechtes Deutsch lustig gemacht. „Ich fand das ziemlich unangemessen“, sagte der Niederländer."
(Zitat aus Welt aaO.)

21 Tote, erdrückt, mindestens 652 Verletzte. Und dann witzeln ? Winken, wenn sich unter Ihnen Menschen im Todeskampf befinden ?

Sicherlich: Die absolut fehlenden Sicherheitsvorkehrungen waren nicht Schuld dieser am Ort anwesenden Polizisten. Aber deren Verhalten war alles andere als angemessen: Es war, folgt man Angaben des von Welt zitierten Zeugen, widerlich. Und zwar sowohl während des Vorgangs (winken zu den im Todeskampf befindlichen Zuschauern, sich über die deutsche Aussprache eines Ausländers lustig machen auf einem Polizeirevier. 

Man muss hier den Behörden und Ausrichtern insgesamt ein nicht entschuldbares Versagen vorhalten. Und es sollten nicht nur die Verantwortlichen des Vorfalls als solchem zur Rechenschaft gezogen werden. Auch jedenfalls Disziplinarverfahren gegen die Polizisten wären angezeigt. 

Mittwoch, 20. Dezember 2017

Weihnachten – Zeit der wirtschaftlichen Prosperität und Politikum

Es weihnachtet sehr. Schnee fällt, hinter den Fenstern sind die lichtbestrahlten Weihnachtsbäume und glückliche Familien befinden sich vor diesen Bäumen  -   so in etwa muss man sich wohl die romantisch-verklärte Weihnacht vorstellen. Und die Wirklichkeit: Mit Klängen alter Weihnachtslieder (oder auch neuer) wird in den Geschäften um den Kunden gebuhlt, soll er animiert werden, immer mehr zu kaufen, seinen „Liebsten zu schenken“. Das Weihnachtsgeschäft, ein Höhepunkt der wirtschaftlichen Erfolge im Jahr. Nur dort ? In Büros nimmt die Hektik zu. Nicht weil uns nun das Christkind (alle Jahre wieder) geboren wird, nein, da offenbar Ultimo, der 31.12. naht. Und mit diesem Tag ändert sich wohl die Welt. Alles muss noch im laufenden Jahr geschehen.  Sei es aus steuerlichen Gründen (man will noch etwas „abschreiben“, sei es aus rechtlichen Gründen (Verjährungsproblematik) oder sei es, um noch vor dem neuen Jahr alte Dinge erledigt zu haben, die man das Jahr über hat schleifen lassen.

Stille Nacht  -  nicht im Dezember bis zum 24. Hier ist Aktion verlangt, da viel Aktionismus umgeht. Und dies alle Jahre wieder. Und wir können (oder wollen) dies nicht ändern. Im Gegenteil. Es wird merklich von Jahr zu Jahr schlimmer, drängender. Dies beflügelt von den neuen technischen Möglichkeiten, die es erlauben, mittels einer Vielzahl von Mails seinen Geschäftspartner zu bedrängen, da vieles in den ersten Mails vergessen wurde. Und Mail bedeutet: man erwartet eine sofortige Reaktion.

Weihnachten, Zeit der Besinnung. Vielleicht besinnen sich viele auf das, was sie ein Jahr vergessen haben, um dies noch nachzuholen. Besinnung ist eben nicht Besinnlichkeit. Dies hat man zu akzeptieren, sonst kann man im Trubel des Geschäftsgebarens nicht mithalten.

Nein, Weihnachten ist nicht meine Zeit. Diese Periode der Adventszeit ist ein hektischer Schlagabtausch ohne Gefühl und Regung.

Aber doch: Kulturell hat Weihnachten seinen Platz in den westlichen, christlich orientierten Ländern. So auch in Deutschland. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte ich Weihnachten gerne dem Opferaltar angeboten und den Monat Dezember den normalen Jahresablauf angepasst. Aber Weihnachten hat sich aus dem Staub des vergilbten Sentimentalismus herausgelöst. Es ist heute politisch geworden. Nicht, dass es jene gefördert hätten, die kulturell der Weihnachtszeit verbunden sind. Nein. Es waren just jene, die mit Weihnachten als einem christlichen Brauch nichts anfangen können und wollen. Jene, die angeblich eine kleine Minderheit sein sollen, haben es geschafft, den Bann der Unantastbarkeit der Advents- und Weihnachtszeit zu brechen. Immer mehr Unternehmen nehmen auf diese angebliche Minderheit Rücksicht, sprechen nicht mehr von Advent oder Weihnachten sondern neutraler von Festtagen oder Feiertagen. Aus Weihnachtsmärkten, deren Aufbau und Struktur alten Weihnachtsmärkten nachempfunden wurden und Nostalgie wiederspiegeln sollen, wurden teilweise Wintermärkte, um entgegenkommend der angeblichen Minderheit ein Wir-Gefühl zu vermitteln, vergessend, dass das eigene Wir-Gefühl des kulturellen Erbes dabei verdrängt wird. Nikolausumzüge, früher fester Bestandteil in Kindergärten, werden abgesagt, da damit auf St. Nikolaus verwiesen wird und damit auf einen Heiligen der christlichen Kirchen. Weihnachtsfeiern werden abgesagt, und wenn sie doch stattfinden, häufig schamhaft umbenannt.


Letztlich sind Feste wie Weihnachten und Ostern zwar fest verwurzelt in den christlichen Kirchen, aber eine Relikte aus vorchristlicher Zeit. Mit ihnen wurden die Zwangschristianisierten Völker an die Christianisierung gewöhnt, indem den ehemals heidnischen Festen christliche Grundlagen gegeben wurden. Also eine Rolle zurück ?

In der ehemaligen DDR, die gegenüber kirchlichen Traditionen nicht aufgeschlossen war und in der die Kirche letztlich nur als ein nicht zu beseitigendes Übel angesehen wurde, wurde statt Kommunion und Konfirmation aus ähnlichen Gründen die Jugendweihe eingeführt, ein staatliches Reglement. Stellt sich damit der jetzige Wandel als erneute Änderung der gesellschaftlichen Ausrichtung dar ?

Sicherlich ja. Allerdings ist die Ursache nicht aus den auswuchernden Umständen um Weihnachten entstanden. Diese ändern sich nicht. Die Änderung ist bedingt durch unternehmerische Konzessionen  an eine angebliche Minderheit im Land. Eine Minderheit, die dem Christentum nicht aufgeschlossen sondern schlicht ablehnend gegenübersteht. Wie groß diese Minderheit ist, weiß niemand genau. Dass die christlichen Kirchen immer weiter Mitgliedre verlieren, ist bekannt. Aber Kirche ist nicht gleichbedeutend mit Glaube, und selbst fehlender Glaube wäre nicht gleichbedeutend mit einer dem Glauben negativ-feindlich gegenüber stehenden Besinnung. Damit wird hier Weihnachten nicht wegen der durch unternehmerische Triebe gepaart mit dem Jahreswechsel verbundenen überbordenden Hektik auf den Opferaltar gelegt, sondern zum Zwecke der Erweiterung des Gewinnstrebens in dieser Zeit des Jahres.

Das aber greift in den kulturellen Kreislauf mit weittragenden Folgen ein. Wird doch mit dieser Maßnahme auch gleichsam die christliche Philosophie mit über Bord geworfen. Eine Philosophie, die sich an den zehn Geboten orientiert und in dem gesellschaftlichen Leben eingegliedert ist. Gebote, die so von jener Minderheit nicht gelebt werden. Das kulturelle Bewusstsein in den christlich orientierten Ländern einschließlich Deutschland ist nicht geprägt von antiquierten Gedankengut einer mittelalterlichen Kirche, sondern aufbauend auf den Grundgedanken christlicher Philosophie ausgerichtet auf einen modernen Staat, in dem Freiheit und Selbstbestimmung vornehmste Grundsätze sind. Und zur Freiheit gehört auch die Gleichberechtigung der Frau, die sich nicht dem Mann unterordnen muss, die auch z.B. frei in der Wahl nicht nur ihrer Kleidung ist.



Indem hier aus rein ökonomischen Egoismen Strukturen verändert werden, liegt keine Weiterentwicklung der Gesellschaft, sondern ein Rückschritt. Ein Rückschritt, da mit der Veränderung alleine im Sprachgebrauch nicht die Auswüchse der Weihnachtskampagnen angegangen werden und werden sollen, sondern im Gegenteil diese weiter angeheizt werden sollen. Und dabei vergessen wird, dass grundlegende Substanzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zerstört werden: Die Freiheit. Beugt man sich einer Minderheit, um einen kulturell bedingten Sprachgebrauch zu ändern, beugt man sich dem Willen dieser Minderheit. Dies aber ist nicht nur im demokratischen Sinne unverständlich. Denn wenn man hier kulturelles Gedankengut aufgibt, erklärt man gleichzeitig, dass man bereit ist, sämtliche kulturellen Merkmale zu opfern. Erst fängt es langsam an….

Dienstag, 14. November 2017

Annahmeverzug des Arbeitgebers setzt grundsätzlich tatsächliches Angebot des Arbeitnehmers sowie Leistungsfähigkeit voraus

Streitgegenständlich in dem Verfahren vor dem BAG war, ob der Arbeitgeber  (Beklagter) in Annahmeverzug mit der von der Arbeitnehmerin (Klägerin) angebotenen Arbeitsleistung war. Die Klägerin machte mit ihrer Klage Vergütungsansprüche geltend. Das BAG musste sich mit der Frage auseinandersetzen, wenn ein Verzug des Arbeitgebers vorliegt, der (trotz Nichterbringung der Arbeitsleistung auch bei einem Angebots zur Erbringung) vorliegt. Hintergrund war, dass die Klägerin erkrankt war und für längere Zeit arbeitsunfähig war. Am 06.02.2013 teilte die Klägerin dem Beklagten schriftlich mit, sie könne ihre Tätigkeit in der Grundpflege nicht mehr ausüben, andere leichtere Tätigkeiten, wie Behandlungspflege oder Bürotätigkeiten seien ihr aber möglich. In einem Protokoll über ein Gespräch vom 03.06.2913 heißt es zur Vorstellung der Klägerin für weitere Tätigkeiten: „reine Behandlungspflege, nichts heben“. Am 31.01.2014 erschien die Klägerin weisungsgemäß im Altenpflegeheim des Beklagten und bot ihre Arbeitsleistung an; nach Klärung ihrer Einsatzmöglichkeiten wurde sie wieder nach Hause geschickt. Nach Kündigung durch den beklagten wurde in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren am 11.96.2014 ein Vergleich geschlossen, demzufolge die Klägerin zu geänderten Bedingungen ab dem 01.06.2014 als Verwaltungskraft weiter tätig wurde. Mit ihrer Klage verlangte die Klägerin Vergütung wegen Annahmeverzugs des Beklagten für den Zeitraum Februar bis Mai 2014.

Zunächst stellt das BAG fest, der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs würde nicht an dem Erfordernis eines Angebotes der geschuldeten Arbeitsleistung durch die Klägerin scheitern. Tatsächlich habe die Klägerin bei ihrem Erscheinen am 31.01.2014 ihre Arbeitsleistung für ihre bisherige Arbeit in der stationären Pflege angeboten. Zwar ließe sich nicht feststellen, dass sie ihre Leistung als Pflegekraft in einem Team W., wie es an sich notwendig gewesen wäre,  angeboten habe. Allerdings sei sie der Weisung nachgekommen, sich bei der Leiterin des Altenpflegeheims zu melden. Deshalb sei sie so zu stellen, als habe sie die geschuldete Leistung ordnungsgemäß angeboten.

Gleichwohl sei der Beklagte dadurch nicht in Annahmeverzug geraten, da die Klägerin im Streitzeitraum außerstande war, die geschuldete Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die Leistungsfähigkeit sei eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit (entbehrlich, wenn von vornherein dieses abgelehnt worden wäre) unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums bestehen müsse. Die Klägerin war nach eigner Angabe nicht in der Lage, eine Arbeit in der stationären Pflege zu erbringen, wie auch nicht in der Lage, alle in der ambulanten Pflege des Team W. anfallenden Arbeiten zu verrichten. Ginge es nicht um die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, sondern darum, die Arbeitsplätze der im Team W. Beschäftigten so zuzuschneiden, dass dadurch für sie dort eine Arbeitsplatz mit nach  ihrer Ansicht „nicht-schwerer Tätigkeit entstünde, wäre der beklagte nach § 241 Abs. 2 BGB nicht verpflichtet.

Anderes würde nur dann gelten, wenn im Team W. beschäftigte Arbeitnehmer keine inhaltlich klar definierten Arbeitsplätze zugewiesen worden wären, wäre es an dem Arbeitgeber, im Rahmen der Möglichen und Zumutbaren auf gesundheitliche Beeinträchtigungen der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen. Entscheidend wäre, ob dies im konkreten Fall möglich gewesen wäre (was von den Vorinstanzen nicht geprüft wurde).  Auch habe sich (ohne dass dem bisher nachgegangen wurde) die Klägerin darauf berufen, dass am 01.02.2014 freie Arbeitsplätze  außerhalb der Pflege bzw. ohne Pflegetätigkeiten vorhanden gewesen seien, auf denen sie hätte eingesetzt werden können. Da diesen Aspekten das Landesarbeitsgericht noch nachgehen müsse, erfolgte eine Zurückverweisung an dieses.


BAG, Urteil vom 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 -

Mittwoch, 8. November 2017

Das dritte Geschlecht – und die Auswirkung auf die Sprache

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16 -): Es gibt das dritte Geschlecht. Mithin nicht nur Männlein und Weiblein, sondern auch „Divers“ bzw. „Inter“.  Eine wichtige Entscheidung, denn immerhin soll es 160.000 Betroffene (bei einer Bevölkerungszahl von 82,67 Millionen) in Deutschland geben.

Interessant ist die Meldung bereits in Ansehung der Ausführungen. Die „Person“, die die Verfassungsbeschwerde angestrengt haben soll, soll „Vanja“ heißen. In einigen Beiträgen wurde die Person als „der“ Beschwerdeführer, in anderen als „die“ Beschwerdeführerin bezeichnet – also klassisch nach Männlein bzw. Weiblein. Offenbar waren die Damen und Herren Journalisten (oder die „Diversen/Inter“-Journalisten) überfordert und sind bei der Berichterstattung in das alte Schema zurückgefallen. Wie nun also ? Da die Verfassungsbeschwerde nicht abstrakt von einer natürlichen Person zur Klärung einer Frage mit Verfassungsrang erhoben werden kann, der Verfassungsbeschwerde die Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorausgehen mussten, dürfte es sich also bei der Person namens „Vanja“ weder um ein Männlein noch um ein Weiblein handeln. Damit verbieten sich „die“ und „der“ wie auch Antragsteller mit „der Antragsteller“ oder „der Beschwerdeführer“ wie auch „die Antragstellerin“ bzw. „die Beschwerdeführerin“. Die geschlechtsspezifische übliche Unterscheidung mit „der“ und die „ wie auch mit „er“ oder „sie“ waren hier mithin völlig neben der Sache liegend. Das Bundesverfassungsgericht sprach von der beschwerdeführenden Person.

Geschlechtsneutrag sind „das“ und „es“. „Das Antragsteller“ wie auch „das Einspruchsführer“ gibt es (bisher) nicht. Der Duden wird wohl in Zukunft entsprechend ergänzt werden müssen, als bei geschlechtsspezifischen Unterscheidungen wie für Antragsteller, Beschwerdeführer, Widerspruchsführer, Kläger als auch Mieter pp. künftig ein „das“ vorangestellt werden darf bzw. muss, liegen in der entsprechenden Person die Voraussetzungen vor. Aber: endet dann das Substantiv maskulin oder feminin ? Hier kommt Freunde für die Fans des Genderns auf, die sicherlich eine neutrale, geschlechtsneutrale Formulierung verlangen mit der Folge einer neuen Wortschöpfung. Die Vergeschlechtlichung der Begriffe wird nunmehr wieder einen breiten Raum einnehmen. Es gibt dann keinen Administrator mehr, sondern Administration; dass zwischen Administrator und Administration ein Unterschied besteht, ist dabei (wohl) ohne Bedeutung. Es wird dann nicht mehr den Absender geben, sondern ein „abgesandt durch“. Der Anbieter wird zur „angebotsmachenden Person“, der Arzt / die Ärztin zur Peron im ärztlichen Dienst. Der / die Beschuldigte ist (der, die, das ?) beschuldigte Person, der Kläger / die Klägerin (der, die, das ?) klagende Person.

Wer glaubt, dass sich eine derartige, mit Verlaub den Umstandsmoment im Sinne von Umstand hochtrapierende Sprache durchsetzt ? Ich nicht.

Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit der Frage des dritten Geschlechts aufgrund der Verfassungsbeschwerde auseinandersetzen. Ob die Entscheidung in Ihrer Begründung richtig ist, mag hier auch auf sich beruhen. Es muss wohl mit ihr umgegangen werden. Das aber kann nicht dazu führen, dass in Ansehung einer absoluten Minderheit trotz allen Minderheitenschutzes die Sprache neu ausgerichtet wird.

Man denke daran, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau, den bisherigen zwei Geschlechtern (die auch nach den Grundlagen der Entscheidung im Wesentlichen bestimmend sind) bis heute nicht umgesetzt wurde. Das nicht nur im sprachlichen Bereich, der von den herkömmlichen (das Wort kommt übrigens vom Stamm „Herr“, wie „Herrschaft“ und „beherrschen“) Sprachnormen beherrscht ist. Es gibt auch mehr Behinderte als jene 160.000 Drittgeschlechtler, für die diese Entscheidung eine Registrierung im Personenstandsregister entsprechend ihrer Geschlechtlichkeit zulässt, ohne dass bisher tatsächlich der verfassungsrechtliche Schutz der großen Minderheit von Behinderten adäquat umgesetzt worden wäre.


Der Schutz von Minderheiten auch im Sinne der Unterlassung von Diskriminierungen ist sicherlich notwendig und auch verfassungsrechtlich verankert. Unabhängig davon, dass dies (insbesondere im Sinne der Gender-Diskussion) die tragenden Probleme des Staates sind (denen teilweise wenig Augenmerk zur Lösung gewidmet wird), wäre es hier angezeigt, die bekannten Sprachnormen anzuwenden: Ist etwas weder männlich noch weiblich, wird versachlichend ein „das“ oder „es“ verwandt. Oder es wird für diese Personengruppe eine Umschreibung gewählt, ähnlich wie es das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat: Statt Kläger oder Klägerin wird es dann „die klagende Person“ heißen müssen pp. („die mietende Person“, „die angestellte Person“, die kellnerisch tätige Person“ pp.). Auch gut. Die Sprache muss also nicht neu gefunden werden. Eine allgemeine Genderierung er Sprache ist also nicht notwendig.

Montag, 26. Juni 2017

Anschlag auf die Demokratie und des Kaisers neue Kleider

Es sind dies die Worte von Martin Schulz, dem neuerkorenen Rambo der SPD: Merke, die beinahe heilige Ikone einer CDU/CSU,
verweigere systematisch die Debatte um die Zukunft des Landes. Bravo. Dies würde die Wahlverdrossenheit fördern. Dies ? Und dann die Zuspitzung, die Ejektion: „Ich nenne das einen Anschlag auf die Demokratie!“.

Schulz, der Herausforderer, wirft der Kanzlerin einen Anschlag auf die Demokratie vor. Und der Zuhörer oder Leser wird dies – aus vielerlei Gründen – vielleicht auch so sehen. Also ist Rambo-Schult damit der Erlöser Deutschlands, derjenige, der die demokratischen Wert wieder fördert ?

Weit gefehlt. Er ist Mitglied einer Partei, die mit der CDU nicht nur auf Bundesebene koaliert. Und wenn die Kanzlerin – wie Schuld dies darstellt – einen Anschlag auf die Demokratie begeht, ist dann nicht die SPD und er als Parteivorsitzender dieser SPD  Mittäter ? Was unternehmen die SPD und was unternimmt Schulz gegen einen solchen Anschlag ? Nichts. Im Gegenteil: Man regiert weiter einvernehmlich  -  im Sinne des Anschlages auf die Demokratie.

Und Rambo-Schulz verdeutlicht auch gleich in seiner Parteitagsrede, dass er im Hinblick auf demokratische Gebilde wohl auch gar nicht anders zu handeln gedenkt:

Des Kaisers neue Kleider
Oh ja, er verspricht viel. Es ist wie Grimmsches „Tischlein deck dich“: Kita kostenfrei, teilweise (und damit ersichtlich verfassungswidrig in Ansehung des Zwecks des Soli) Abschaffung des Soli in Abhängigkeit zur Einkommenshöhe, schwache Steuerermäßigung auf relativ niedrige Gehälter, erweitertes Kindergeld für einkommensschwache Familien. Aber es sind des Kaisers neue Kleider, die er in Wirklichkeit anbietet: Wie er diese Projekte finanzieren will, wird (natürlich) nicht gesagt, getreu dem Motto, vor der Wahl ist nicht nach der Wahl (oder: was kümmert mich mein dummes Geschwätzt von vorhin). Unabhängig davon, dass die kostenlosen Kitas und das erhöhte Kindergeld wohl im wesentlichen Personen zu Gute kommt, die hier in Ansehung einer Einwanderung ohnehin keine Beschäftigung haben, oder solchen, die es sich ohnehin im Sozialstaat bequem gemacht haben, lässt sich aus solchen Wahlphantasien wohl die eine oder andere Wählerstimme abzweigen, sagt aber nichts über eine mittel- gar langfristige politische Vorstellung aus. Wenn ein Verweigern der Zukunftsdebatte durch Merkel ein Anschlag auf die Demokratie ist, wird dieser aber gerade auch von Rambo-Schulz nicht auf die Beine geholfen, da auch er keine entsprechenden Perspektiven, gar glaubhaften oder nachvollziehbaren Perspektiven, benennt und damit auch diese Debatte meidet. Es geht im nur um kurzfristige Effekthascherei, reiner Populismus.

Merkel und Schuld und ihre Komparsen haben längst den Abgesang auf die Demokratie eingeleitet, die sie  - wie ihre Unterstützung Maas`scher (SPD) Pläne zur Verhinderung freier Meinungsbildung in Form des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes belegt – wohl als ihren schlimmsten Widersacher ansehen. Und so vereint sie das, was Rambo der Ikone vorwirft. Denn sie haben die Gefahr erkannt und vereinen sich qua Briefing von hörigen Journalisten mit diesem um sich des Wählers Abtrünnigkeit zu erwehren. „Nur ein gebildetes und informiertes Volk wird ein freies Volk sein.“ (John F. Kennedy, 18.05.1963, Nashville, Vanderbild University) - mit zukunftsträchtigen Vorstellungen à la Netzwerkdurchsuchungsgesetz kann dem entgegengewirkt werden.

Also: In Wirklichkeit zeigen die Ikone Merkel und Rambo-Schult beide ihre Zukunftsvisionen aus, wenn auch nicht in netten Wörtern für den Wahlbürger oder den Parteistimmler, so doch durch Fakten wie jenen Gesetzentwurf eines Maas. Der Angriff auf die Demokratie - darin jedenfalls hat Schulz Recht.