MeToo, ein Hashtag, welches
Frauen ermutigen soll, es in ihren Tweets zu verwenden, um auf sexuelle
Belästigungen und Übergriffe aufmerksam zu machen. Aber der Kreis ist
(offenbar) eingeschränkt. Es wird von Schauspielerinnen genutzt, die von
Regisseuren belästigt worden wären, von auch mehr oder mindre unbekannten
Personen, die nach ihren Angaben von bekannten Personen des öffentlichen Lebens
belästigt worden sein sollen. In einigen Fällen geben es die so Beschuldigten
zu, in anderen nicht. Nicht einbegriffen in diesen MeToo-Aktivismus sind aber
scheinbar jene, die unbekannt sind und von auch unbekannten Personen sexuell
belästigt werden oder bei denen es zu sexuellen Übergriffen kommt. Tägliche
Vergewaltigungen in diesem Bereich sind nicht thematisiert.
Fällt schon die Einseitigkeit der
Verwendung dieses Hashtag auf, wird auch weiter deutlich, dass letztlich die
sich aus dem Hashtag gebildete Bewegung ersichtlich politisch motiviert ist,
zumindest so auch genutzt wird. Der Vorwurf einer sexuellen Belästigung oder
eines sexuellen Übergriffs ist die eine Seite. Ob der Vorwurf allerdings
berechtigt ist, ist die andere Seite. Unabhängig von der Fragestellung, was
jeweils unter einer sexuellen Belästigung verstanden werden soll, diese unstrukturierte
Bewegung z.B. auch zu einem Bildersturm alter Meister (auf denen nackte Frauen
abgebildet sind) aufruft (weshalb Museen diese teilweise wegräumen), ist die
jeweilige Motivation für einen Vorwurf von Interesse. Die Behauptung sexueller
Belästigungen oder Übergriffe kann auch aus Gründen reiner Boshaftigkeit
erfolgen, um einen Dritten zu schaden, ohne dass dem Vorwurf ein realer
Hintergrund zu Grunde liegt.
Die Presse stürzt sich gerne auf
diese in den Raum gestellten Vorwürfe. Unbeachtet bleibt dabei der in einem
Rechtsstaat geltende Grundsatz, dass zunächst die Unschuldsvermutung gilt. Sie
geht auf den französischen Kardinal Jean Lemoine (1250 – 1313) zurück und ist
in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen von 1948 verankert:
„Jeder Mensch,
der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig
anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für
seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem
Gesetz nachgewiesen ist.“
Art 6 Abs. 2 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) bestimmt entsprechend:
„Jede Person,
die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld
als unschuldig.“
In Deutschland folgt dies aus dem
Rechtsstaatsprinzip in Art. Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 S. 1 GG.
Sobald eine Person eine sexuelle
Belästigung oder einen sexuellen Übergriff durch eine Person des öffentlichen
Lebens behauptet, stürzt sich die Presse auf diesen Vorgang und fördert so
entgegen den auch verfassungsrechtlichen Gebot der Unschuldsvermutung eine Vorverurteilung.
Dies jedenfalls dann, wenn es der politischen Anschauung dieser Journalisten
geziemt erscheint.
Deutlich wird dies neuerlich bei
dem Versuch, den Stabschef des Weißen Hauses, John Kelly, zu Fall zu bringen.
Es wird die Behauptung in den Raum gestellt, er habe „gewalttätige Mitarbeiter“
gedeckt (bezeichnend: die FAZ in ihrer Online-Ausgabe vom 10.02.2018). Hintergrund sind nicht belegte Vorwürfe zweier Exehefrauen von Mitarbeitern
wegen häuslichen Missbrauchs und Gewalt.
Es geht bei diesen Kampagnen längst
nicht mehr um die mögliche Eindämmung von sexuellen Belästigungen und
Übergriffen. Es geht darum, mittels derartiger Behauptungen politisch Nutzen zu
ziehen. Kelly ist den Medien ein Dorn im Auge, ist er doch derjenige, der Trump
nahe steht und dafür erfolgreich Sorge getragen hat, dass vertrauliche
Gespräche im Weißen Haus nicht mehr nach außen dringen (verfälscht oder unverfälscht).
Es ist der Versuch der gegen Trump eingestellten Medienlandschaft, den
Präsidenten seine Vertrauten und Berater zu nehmen, um ihn damit besser
angreifbar zu machen. Dafür wird die rechtlich gesicherte Unschuldsvermutung
von diesen Journalisten, die sich so gerne auf die verfassungsrechtlich
verbürgte Pressefreiheit berufen, auf den Opferaltar gelegt. Ihnen geht es
nicht darum, ob der Vorwurf wahr ist oder nicht. Alleine die Behauptung reicht
ihnen, um sie als wahr unterstellend zu nutzen, alleine dem Zweck dienend,
anderen zu schaden.
Diese Art der Berichterstattung
mit Vorverurteilung ist nichts anderes als ein Schandfleck journalistischer
Arbeit. Sie ist ersichtlich politisch bestimmt. Deutlich wird dies z.B. auch
daran, dass sich die Medien nicht um den Fall Bill Clinton kümmern, auch nicht
um das Zusammenspiel von diesem mit Hillary Clinton. War es nicht Bill Clinton,
der als Präsident der USA eine Praktikantin sexuell nötigte ihn zu befriedigen
? Und war es nicht Bill Clinton, der dies bereits zu seiner Zeit als Gouverneur
von Arkansas schon zelebriert haben soll ? Und ist es nicht Hillary Clinton,
dies das letztlich gedeckt hat, die sogar dafür sorgte, dass die ehemalige Praktikantin
in den USA gesellschaftlich geächtet wurde ?
Ulrich Erckenbrecht (deutscher
Schriftsteller und Aphoristiker mit Pseudonym Hans Ritz) fomulierte: „>Politik
ist ein schmutziges Geschäft.< Das einzig falsche an dieser alten Erkenntnis
ist der Singular.“ So wie hier Journalismus betrieben wird, ist dieser auch ein
schmutziges Geschäft. Behauptungen werden als Wahrheiten dargestellt, verfassungsrechtliche
Grundsätze, wenn sie politisch für die sogen. Berichterstattung als opportun
angesehen werden, über Bord geworfen. Mit Leidenschaft wird das Ziel verfolgt,
politisch Andersdenkende zu desavouieren.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen