Mittwoch, 6. Juni 2012

Politik der Widersprüche

Report München (ARD) berichtete am 5.6.2012, dass immer mehr Ärzte ihren Patienten Privatleistungen anbieten, um so ihr Budget aufzubessern (http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/dossiers-und-mehr/ueberfluessige-privatleistungen102.html). Dafür werden Schulungen angeboten, die mit Steuergeldern bezuschusst werden. Gleichzeitig sind Kostendämpfungsprogramme existent, damit die gesetzlichen Krankenkassen nicht überfordert werden. 

Das Familienministerium hat verlautbart, bis 2013 soll ein Krippenplatz für bis zu 3-jährige garantiert werden (http://www.eltern.de/familie-und-urlaub/familienpolitik/krippenplatz.html ). Gleichzeitig wird über eine Schuldenbremse für öffentliche Haushalte diskutiert (soweit sie nicht bereits in einigen Bundesländern eingeführt wurde.

Die Beispiele zeigen eine Widersprüchlichkeit politischen Handelns auf. Die Beispiele ließen sich ohne weiteres fortsetzen. Dabei müsste man nicht einmal auf Wahlversprechen der Parteien zurückgreifen, die im Widerspruch zu tatsächlichen politischen Handeln stehen.   

Ist dies die neue Form des politischen Tagesgeschäfts ? Oder ist es gar die neue Form des mittel- bis langfristigen politischen Gestaltens ?

Es mag sicherlich sein, dass einige der Vorhaben positiv aufgenommen werden. Auch soll nicht in Abrede gestellt werden, dass einige Vorhaben zunächst für sich betrachtet als positiv zu bewerten sind. Beleuchtet man aber das Beabsichtigte im Kontext des Gesamthandelns, kommen nicht nur Zweifel. Es wird zur Gewissheit, dass die Politik an Realitätsverlust leidet. Die zunächst vielleicht als positiv angesehenen Maßnahmen erscheinen dann als zum Tode verurteilte Projekte, die einzig zu Rechtsstreitigkeiten, eventuell auch zu Schadensersatzforderungen gegen den Staat führen könnten. Wieso ist es der Politik nicht möglich, Konzepte zu entwerfen, die sich in ein Ganzes einfügen ?  

Weniger ist (häufig) Mehr. Dies ist wohl auf der politischen Bühne in Vergessenheit geraten. Hier wird nach dem Klientel gesehen, weshalb sich jeder Politiker gerne dort einschmeichelt, unbeschadet der realen Durchsetzbarkeit seines Ansinnens. Und das Parlament segnet es ab, besetzt mit eben jenen Politikern.  Hier könnte man vielleicht noch zur Entschuldigung dieser Politiker (Parlamentarier) einbringen, dass diese auf Grund der Fülle der gesetzgeberischen Vorgaben nicht die Zeit finden, sich im Einzelnen damit auseinanderzusetzen, oder auch, dass sie in den einzelnen Bereichen wie auch (damit) in der Gesamtschau nicht genügend (Fach-) Kenntnisse haben. Diese Entschuldigung kann aber nicht greifen. Sicherlich ist es ein Dilemma, dass ein Politiker als Parlamentarier häufig (meist ?) über Materien zu entscheiden hat, die fachlich von ihm nicht geprüft werden können. Aber er hat mit der Annahme seiner Wahl die Verpflichtung übernommen, dem Volk insgesamt zu „dienen“, nicht zum Vorteil Einzelner  - gar unzulängliche oder nicht durchführbare -  zu entscheiden. Also hat er auch die Verpflichtung sich kundig zu machen, nicht einfach einer Maßgabe einer Fraktions- oder Parteispitze zu folgen. Jedenfalls sollte man von dem Parlamentarier erwarten, dass er in der Lage ist, zu hinterfragen. So insbesondere die Fragen nach der finanziellen Durchsetzbarkeit und ihren möglichen Folgen zu stellen.

Zu den oben genannten Beispielen  wäre im Rahmen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu fragen gewesen, ob und wie gegebenenfalls Ärzte versuchen würden, ihre Einnahmeausfälle zu kompensieren. Zur Krippe ist die Frage zu stellen, wie dies in Zeiten der hohen Staatsverschuldung und Schuldenbremse gesichert finanziert und innerhalb der vorgesehenen Zeit realisiert werden soll. Fragen, die aber offenbar zwar auf der Hand liegen, aber nicht gestellt werden. Damit beweist aber der Politiker / Parlamentarier seine Unzulänglichkeit, Probleme anzugehen, Lösungen zu suchen, gesellschaftspolitisch eine tragfähige längerfristige Planung aufzustellen. Es beweist eine Unzulänglichkeit des heutigen Parlamentarismus qua seiner Mitglieder.  

Demokratie ist eine sicherlich nicht einfache Gesellschaftsform. Dies gilt gleichermaßen für die Marktwirtschaft.  Aber es sind in ihrer Grundkonzeption der Freiheitsliebe eines Jeden angemessene, von anderen Formen hervorstechende Formen eines Zusammenlebens auf einem Territorium.   Dies wird aber zur Farce, wenn die Parlamentarier ihren Aufgaben nicht nachkommen. Nach Art. 20 GG geht alle Macht vom Volk aus. Dies kann sich aber hier in Deutschland (sieht man von den wenigen Möglichkeiten eines Volksentscheids ab) nur über Wahlen zum Parlament äußern. Sei es zu Landesparlamenten oder zum Bundestag. Damit sind diese Parlamente auch im Rahmen der Aufgaben, die dem Land bzw. dem Bund zufallen, verpflichtet, nicht nur kurzfristige, eher als wahltaktisch angesehene Maßnahmen zu beschließen, sondern eine realistische Gesamtplanung vorzunehmen. Unverständlich und nicht als verfassungskonform anzusehen ist, wenn Politiker als Parlamentarier (oder Minister) Initiativen ergreifen, die im Widerspruch zu sonstigen (beschlossenen oder als sicher anzusehenden zu beschließenden) Vorgaben stehen. Blanker Opportunismus ist es anzusehen, wenn Gesetzesinitiativen gestartet werden oder gar Gesetze beschlossen werden, die im Hinblick auf andere rechtliche Regelungen von vornherein als undurchführbar anzusehen sind oder zu einer Umgehung führen, die (wie im Gesundheitswesen) letztlich das System (hier der gesetzlichen Krankenversicherung) in Frage stellen.

Es bleibt zu wünschen, dass sich die Politik besinnt.  

[Ralf Niehus]

Samstag, 2. Juni 2012

Schleckers Ende - Verantwortlichkeit der Politik


Nach Spiegel-Online vom 2.6.2012 soll der Insolvenzverwalter, RA Geiwitz, (auch) der FDP die Schuld daran gegeben haben, dass es zum Endgültigen Aus für die Drogeriemarktkette kam. Er verweist dabei auf deren Nein für eine sogenannte Transfergesellschaft.

Es soll hier auf sich beruhen, ob dies von dem Insolvenzverwalter ernst gemeint war. Denn was soll die Transfergesellschaft leisten ? Statt dass Kündigungen ausgesprochen werden, die zur Arbeitslosigkeit der Mitarbeiter führen (und damit die Zuständigkeit der Arbeitsagenturen begründen, die aus Geldern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gespeist werden), sollten diese geschont werden und die Mitarbeiter auf ein Jahr in eine Transfergesellschaft überführt werden, deren Kosten der Steuerzahler (und damit wiederum Arbeitnehmer und Arbeitgeber) übernehmen sollten; käme es innerhalb des Jahres nicht zur Vermittlung, wären die Schlecker-Mitarbeiter doch arbeitslos und würde die Zuständigkeit der Arbeitsagenturen begründet.

Es ist schon deshalb nicht ersichtlich, weshalb hier ein Nein zur Transfergesellschaft das endgültige Aus für die Drogeriemarktkette  gefördert haben sollte. Immerhin wurden doch rund 50% der Ladengeschäfte geschlossen, Mitarbeiter entlassen. Und gleichwohl blieb es bei monatlichen Verlusten, wie sich aus der weiteren Angabe des Insolvenzverwalters ergibt, die Familie Schlecker sei nicht bereit oder in der Lage gewesen, eine Verlustfinanzierung für Juni von 7 bis 9 Mio. Euro zu übernehmen. Diese Situation hätte sich doch durch die Transfergesellschaft nicht geändert.

Dass der Insolvenzverwalter es nicht erreicht hat, das Unternehmen zu sanieren resp. einen Übernehmer zu finden, ist sicherlich bedauerlich. Aber man muss wohl in einer Marktwirtschaft hinnehmen, das Missmanagement nicht von Dritten übernommen wird. Und der Drogeriemarkt ist reichlich bestückt, weshalb die (ehemalige) Konkurrenz von Schlecker zur (geplanten, wirtschaftlich vernünftigen) Expansion sich nicht mit entsprechenden Altlasten beladen muss. Dass eine Sanierung nicht glückte, der Insolvenzverwalter selbst nach Spiegel-Online auch von einer Überforderung des Managements sprach, ist vielsagend.

Das Aus für Schlecker ist das Resultat von Missmanagement. Das Unternehmen wurde auf Schulden aufgebaut. Die Schulden waren der Grund für die Expansion. Mit neuen Ladengeschäften konnten neue Schulden aufgenommen werden. Die Expansion von Schlecker war nicht wirtschaftlich auf „gesunden Füßen“ aufgestellt, sondern Folge einer betriebswirtschaftlich nicht durchdachten Firmenführung. Die Verantwortlichkeit trifft das Management.

Die Verantwortlichkeit trifft nicht die Politik. Zwar mögen arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und steuerrechtliche Aspekte mit verantwortlich gewesen sein (die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von Schlecker konnten in der Presse immer wieder nachgelesen werden); doch es handelt sich hier um Umstände, die bekannt waren und bei der Führung des Unternehmens hätten berücksichtigt werden können und müssen. Es handelt sich nicht um plötzliche Eingriffe des Gesetzgebers, auf die der Unternehmer im Hinblick auf seine Planungen nicht mehr hätte reagieren können. Es kann also hier jedenfalls auf sich beruhen, ob bei einer anderen Gesetzgebung, insbes. einem anderen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht die Drogeriemarktkette Überlebenschancen gehabt hätte (was im konkreten Fall sogar bezweifelt werden darf), da die tatsächlichen Umstände berücksichtigt werden konnten.

Der Insolvenzverwalter wirft auch der Politik  - namentlich der FDP -  nicht vor, vor der Insolvenz durch politische / gesetzgeberische Maßnahmen diese gefördert zu haben, sondern nach der Insolvenz nicht tätig geworden zu sein. Damit aber verkennt der Insolvenzverwalter seine eigene Funktion. § 1 InsO lautet:

„Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“

Der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, Unternehmen in der Krise, gar nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, durch staatliche Hilfe (und damit mit Geldern des Steuerzahlers) zu stützen und / oder mit Mitteln des Steuerzahlers eine Insolvenz zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Abschluss zu bringen (Schuldenbereinigung, Sicherung der Arbeitsplätze pp.). Dies würde auch den marktwirtschaftlichen Prinzipien widersprechen. Ein Unternehmer, der in Harakiri-Art versucht, seine Konkurrenz zu verdrängen, müsste ansonsten stets vom Staat und damit vom Steuerzahler belohnt werden  -  und wirtschaftlich an sich gesunde Unternehmen, die wegen dessen Methoden notleidend werden, wohl ebenfalls. Damit aber wäre der Staat letztlich für das Überleben aller Unternehmen verantwortlich.

 Alle ?  Man denke an die AEG und Quelle (nach staatlicher Hilfe doch Insolvenz), oder auch an Philipp Holzmann AG(Bauunternehmen). Verausgabte Steuergelder ohne „Gewinn“. Man denke an die vielen kleinen Unternehmen, aus Handels- und Handwerkerkreisen. Addiert ergibt dies auch eine ansehnliche Zahl von Arbeitnehmern, die auf Grund deren Insolvenz arbeitslos wurden, ohne dass sich jemand darum gekümmert hätte, Auffanggesellschaften o.ä. gefordert hätte. Wieso soll also einem „großen“, d.h. beschäftigungsstarken Unternehmen geholfen werden, den vielen „kleinen“, d.h. für sich beschäftigungsarmen Unternehmen nicht ?  Schon vor diesem Hintergrund hätte sich hier der Insolvenzverwalter qua seines Amtes einer entsprechenden Stellungnahme enthalten sollen.

Die Wirtschaft muss sich selbst regulieren. Für den betroffenen Arbeitnehmer ist der Gang in die Arbeitslosigkeit qua Insolvenz seines Arbeitgebers schwer. Dies aber nicht nur für Arbeitnehmer der Drogeriemarktkette Schlecker oder sonstigen „großen“ Arbeitgebern, sondern für auch für jene Arbeitnehmer, die vielleicht einziger Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmers sind. Weshalb also hier eine Sonderlösung für die Mitarbeiter der Drogeriemarktkette suchen ? Sollten Mitarbeiter von „großen“ Arbeitgebern Sonderrechte erhalten, dürfte keiner mehr bei „kleinen“ tätig werden. Die verfassungswidrige Ungleichbehandlung wird deutlich. Das Veto der FDP kam zur rechten Zeit. Es sei denn, man will einen Verfassungsbruch.

Der Abgang der Drogeriemarktkette Schlecker von der wirtschaftlichen Bühne ist also nicht der Politik vorzuwerfen. Es ist ein wirtschaftliches Phänomen, dem fast jeder Arbeitnehmer ausgeliefert ist. Fast: Beamte, Richter und Angestellte der öffentlichen Verwaltung scheinen hiervon ausgenommen. Mangels Insolvenzfähigkeit bestimmter Einrichtungen. Aber auch dies ist ein Phänomen, welches von der Struktur her überdacht werden müsste, aber nichts daran ändert, dass in einer Marktwirtschaft grundsätzlich jeder (Unternehmer) für sich selbst und sein Unternehmen verantwortlich ist.

Dass bei der Drogeriemarktkette Schlecker endgültig die Lichter ausgehen, auch Reste nicht auf Dritte übergehen, liegt also nicht in der Verantwortlichkeit der Politik.

Und die Mitarbeiter ? Managementfehler sind diesen sicherlich nicht vorzuhalten, soweit sich nicht zum Management gehörten. Sie büßen tatsächlich für Fehler eines Dritten, ihres Arbeitgebers. Hätte dieser die Fehler  - hier der Expansion -  nicht begangen, wären sie dort auch wohl überwiegend nie Mitarbeiter geworden, da keine eingestellt worden wären. Aber auch die (verbliebenen) Mitarbeiter scheinen kein Vertrauen in die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu haben, da sie es nicht  - quasi kostenfrei -  aus der Insolvenz selbst übernommen haben. So haben z.B. bei der Endlosdruckerei W. Vahle in Rietburg-Neuenkirchen dessen Mitarbeiter das in Schieflage geratene Unternehmen übernommen (vgl. Druck&Medien vom 8.2.2012). Auch das ist Marktwirtschaft. Insolvenz bedeutet also nicht notwendig die Vernichtung der Arbeitsplätze. Sehen die Mitarbeiter eine Zukunftsperspektive für das Unternehmen, könnten sie es selber betreiben. Davon ist hier bei Schlecker nichts bekannt. Eine Sonderlösung für die bei der Drogeriemarktkette betroffenen Mitarbeiter dahingehend, dass der Staat zusätzlich  - d.h. nicht nur im Rahmen der Arbeitslosigkeit -  eingreift, ist nicht gerechtfertigt. Denn dies würde, wie oben dargelegt, eine  unzulässige Bevorzugung darstellen und dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes widersprechen, aber auch der marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung.

Resümee: Der Schlussstrich unter das Kapitel Schlecker ist wirtschaftlich als auch politisch gerechtfertigt. Ein Eingreifen der Politik, in welcher Art auch immer, wäre wirtschaftlich sinnlos und rechtlich verfehlt.  

[Ralf Niehus]

Mittwoch, 9. Mai 2012

Geht der Euro oder geht Griechenland aus dem Euro ?

                                                     Neubau der EZB in Frankfurter Ostend



Noch wird an dem EZB-Neubau im Frankfurter Ostend gebaut. Dieser Bau und die von der EZB zu hütende Währung Euro stehen in einem dialektischem Paradoxon. Da wird ein Neubau (dessen Notwendigkeit ohnehin nicht nachvollziehbar erklärt werden kann) in futuristischer, architektonisch und statisch aufwendiger und damit kostspieliger Weise errichtet,  in einer Leichtigkeit, als sei Geld keinerlei Problem, während auf der anderen Seite die Verantwortlichen hierfür, ihres Zeichens Währungshüter, Dritten eine drastische Sparbremse verordnen. Wie kann ein derartig aufwendiges Bauwerk gerechtfertigt werden, wenn der Bauherr anderen die Kosten- und Ausgabenbremse aufzwingt, die zu Auswirkungen auf die Lebensweise ganzer Nationen führt ? Das Bauwerk wird Kosten von über 1,4 Milliarden Euro verursachen, also rund 15% des Betrages, den Griechenland (Stand 2010) einsparen sollte.  

Aber auch ohne diese Dialektik, der sich wohl die Währungshüter nicht bewusst sind, stellt sich die Frage, ob bei Fertigstellung dieses ambitionierten Bauwerks noch eine Verwendung dafür besteht. Griechenland hat gewählt. Es hat „links“ gewählt und damit die Regierenden, die den Sparaufforderungen der Troika aus IWF, Europäischer Kommission und EZB (wenn auch widerwillig) folgten, abgestraft. Ob nun die Regierenden in Griechenland wegen Korruption, Misswirtschaft u.a. bei den Wahlen abgestraft wurden, mag  im Ergebnis auf sich beruhen. Die Hilfen waren von Bedingungen abhängig gemacht worden, die die nunmehrige Wahlsiegerin nicht anerkennen will. Sie hofft wohl darauf, dass die Troika in der Regel in der Vergangenheit Positionen aufgab, Hilfe auch gab, wenn Versprechungen nicht eingehalten wurden.

Aber es kann ernsthaft nicht davon ausgegangen werden, dass ein derartiges Wohlverhalten anhält. Auch in den anderen europäischen Staaten gibt es Wahlen, auch dort Bürger, die mit der Politik ihrer Regierungen unzufrieden sind und auch darüber unzufrieden sind, dass bei hoher Steuerbelastung und angekündigter bzw. zu erwartender weiterer Steuerbelastung Gelder in Staaten wie Griechenland fließen. Dabei möge der Geldfluss Namen und Bezeichnungen wie auch immer haben: Im Ernstfall ist Zahlung zu leisten, in den beabsichtigten Fiskalpakt ohnehin. D.h. Liquidität wird nicht nur blockiert, es wird Liquidität genommen, die auch in den einzelnen Staaten benötigt wird.

Sicherlich haben die Regierungen und die sie tragenden Parteien einen Spagat zu machen. Zum einen wollen sie den Euro retten, zum anderen aber auch Wahlen gewinnen. Der Spagat kann aber nur gelingen, wenn dem Wähler plausibel gemacht wird, dass die Rettung des Euro notwendig ist und insbesondere, dass für die Rettung des Euro diese Aufwendungen erforderlich sind. Aber schon an der Notwendigkeit einer Rettung scheiden sich die Geister. Dies unabhängig von vordergründigen politischen Diskussionen, die lediglich der Stimmungsmacht und eigenen Profilierung gelten. Sicherlich ist zu berücksichtigen, dass der Euro in der Vergangenheit Deutschland erhebliche Vorteile brachte, Vorteile, die bei seiner Einführung (insbesondere von den europäischen Nachbarländern) nicht erwartet wurden. Plötzlich ließen sich Waren in die Euro-Länder ohne jegliches Währungsrisiko verkaufen und  - da die Inflation in Deutschland im Gegensatz zu seinen Nachbarländern gering war -  aufgrund einer Preisstabilität letztlich immer günstiger im Verhältnis zu heimischen Produkten der Empfängerstatten. Mit einem Wiederaufleben nationaler Währungen anstelle der Einheitswährung wäre dieser Vorteil vorbei. Allerdings kann der Vorteil nicht bedeuten, dass nunmehr Deutschland für seine geübte Sparsamkeit, bei der es sich wiederum von seinen Nachbarländern unterschied, faktisch die Reservezahlungen in europäische Haushalte vornimmt und damit Drittstaaten finanziert. Denn dies muss zwangsläufig zu erheblichen Steuererhöhungen in Deutschland führen und damit im Ergebnis seine Wettbewerbsfähigkeit tangieren. Das Szenario würde bedeuten, dass selbst (noch) relativ starke Staaten mit in den dann letztlich unaufhaltsamen Strudel des wirtschaftlichen Staatsruins gezogen würden.

Damit würde eine weitere Hilfeleistung für Griechenland, folgt es nicht den Sparvorstellungen der Troika, nicht zu vertreten sein. Die SPD verzögert bereits  - wohl vornehmlich aus wahltaktischen Gründen -  den europäischen Fiskalpakt. Dabei ist ihre Haltung sogar verständlich, wenn sie das förderale System Deutschlands hervorhebt, welches dadurch tangiert würde. Es wäre auch wirtschaftlich verständlich, hat sich doch Großbritannien quasi ausgeklingt; zwar gehört das Königreich nicht der Euro-Währungszone an, ist aber doch darauf wegen der auch von ihm in Anspruch genommenen billigen Gelder der EZB angewiesen, ohne die es selbst wirtschaftlich ins Strudeln geriete. Auch wird man mit Interesse beobachten, ob Frankreich nach dem Wahlsieg Hollandes hier weiter mitwirkt.

Der Euro ohne Griechenland. Das wäre die wohl notwendige Folge, wenn Hilfeleistungen eingestellt werden. Aber nur ohne Griechenland ? Würde die entsprechende Reaktion der Troika sich dergestalt auf die weiteren „Wackelkandidaten“ (namentlich Italien, Spanien und Portugal) auswirken, dass diese ihre Sparbemühungen und damit Bemühungen um eine Konsolidierung (verstärkt) fortsetzen ? Diese Annahme von Finanzpolitikern dürfte wohl eher eine vage Hoffnung sein denn Realität. Die Realität schreiben Wahlen. Und bei Wahlen wird jede Regierung mit schlechten Einträgen in ihrer Bilanz ins Rennen gehen, die ihrer Bevölkerung einen rigorosen Sparkurs aufzwingt. Die Wahlen in Frankreich und Griechenland sind dafür ein beredtes Beispiel, mögen auch andere Faktoren jeweils noch hinzu kommen.

Warum also diese Bemühungen um Griechenland, wenn Griechenland selbst nicht mitwirkt ? Die Europäische Union ist ebenso wenig wie die Euro-Zone ein Mildtätigkeitsverein, dessen generöser Selbstzweck die Hilfe notleidender Mitglieder ist, unabhängig von einem eigenen (Staats-) Verschulden und unabhängig davon, ob die Krise auch mit eigenen Mitteln mittel- oder langfristig bereinigt werden könnte. Damit aber stellt sich nicht die Frage nach der weiteren Existenzberechtigung der EU bzw. des Euro. Es wird lediglich zunächst deutlich, dass  - im übertragenen Sinne -  das Pferd von hinten aufgezäumt wurde. Keine Währung (außer dem Euro) existiert, bei dem die Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht zentral geführt wird. Indem in der Europäischen Union jeder Staat seine eigene Wirtschafts- und Finanzpolitik als ureigenste Dömäne betrachtet und behandelt, eine EU-einheitliche Bewältigung nicht erfolgt, ist auch der Einfluss der Währungspolitik (durch die Zentralbank, hier EZB) gering, kann sie letztlich ihrer Zielsetzung nicht gerecht werden. Sie hat nach den Verträgen die Aufgabe, eine Preisniveaustabilität zu erreichen. Durch die unterschiedliche Wirtschafts- und Finanzpolitik in den einzelnen Staaten der Währungsunion wären aber hier unterschiedliche Ansätze geboten, was zentral nicht möglich ist. Es kann nicht zeitgleich Geldverknappung (durch hohe Zinsen) und dessen Gegenteil (durch niedrige Zinsen) das Ziel in allen Staaten erreicht werden.

Die derzeitige Krise verlangt wirtschaftliche und politische Vernunft. Das aber bedeutet, dass der Euro und letztlich auch die Europäische Union (die in einem atemberaubenden Tempo immer weitere Staaten aufgenommen hat, deren wirtschaftliche Kraft von vornherein nicht mit anderen vorhandenen Staaten mithalten konnte) in ihrer jetzigen Konstellation verändert und neu ausgerichtet werden müssen. Es kann nur von einem Kern von Staaten ausgegangen werden, die bereit sind, sich  wirtschafts- und finanzpolitisch zusammen zu tun du auf dieser Basis eine eigene Währung gemeinsam haben. Der Ausschluss von Staaten wie Griechenland würde dem entgegenkommen, wenn konsequent andere Staaten, die den Vorgaben nicht entsprechen, auch ausgeschlossen würden. Vielleicht kann dann ein Rest an Staaten dort ansetzen, wo zu Beginn hätte angesetzt werden müssen:  bei der gemeinsamen Wirtschafts- und Finanzpolitik.

Vielleicht braucht man dann noch ein Gebäude für eine EZB.

[Ralf Niehus]

Montag, 7. Mai 2012

Multikulti - oder die wehrhafte Gesellschaft


Es gibt Themenbereiche, denen sich ein Verfasser nur sehr vorsichtig nähert. Denn die Behandlung führt schnell ins Abseits.  Klarer ausgedrückt: Meinungsfreiheit wird geduldet, aber nur in eine Richtung. Interessant ist dabei der Umstand, dass diejenigen, die hier den öffentlichen Meinungsraum mit ihrer Verurteilung „Andersdenkender“ besetzen, nach Umfragen nicht repräsentativ sind.  Es sei hier beispielsweise an Thilo Sarrazin erinnert, seine Darlegungen zu Einwanderungen und seine öffentliche Kritik an der Einwanderungspolitik. 

Als Stichwort sei „Salafisten“ benannt. Der Salafismus gilt als eine ultrakonservative Strömung innerhalb des Islam.  Er ist auch in Deutschland verbreitet und wird mit Gewalttätigkeiten in Zusammenhang gebracht (vgl. z.B. http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nordrhein-westfalen-erneut-ausschreitungen-bei-aktionen-von-salafisten-und-islam-gegnern/6595310.html). Die Frage, die hier zu stellen ist, lautet, wie viel „Multikulti“ sich ein Staat erlauben kann und darf, und wann er sich wehren muss. Und: wenn er sich wehren muss, wie er sich wehren kann. 

Zu Zeiten des sogen. „Kalten Krieges“  war alles noch in etwa klar geordnet. Da gab es die verschiedenen Sphären, die wechselseitig zu berücksichtigen waren und auf deren Achtung die Weltmächte USA, UdSSR und auch China achteten. Mit dem Zerfall der UdSSR, der von Gorbatschow eingeleiteten Perestroika, kam der Wandel zur Globalisierung. Die Grenzen öffneten sich, nicht nur für den Warenaustausch, sondern auch für den persönlichen Austausch. Multimediagesellschaft und Grenzöffnung schafften innerhalb kürzester Zeit ein gesellschaftliches Phänomen einer Neugestaltung. Nicht nur traten neue Konflikte weltweit auf, die nunmehr unabhängig von den früheren geographischen Sphären global  - und insbesondere für die bisherige westliche Staatengemeinschaft -  eine Herausforderung darstellten; auch national kam (und kommt) es zu einem Aufbruch.  

Die Anzahl der Islamisten in Deutschland wird auf 1.8 Mio. (Stand 2008, http://de.wikipedia.org/wiki/Islam_in_Deutschland) geschätzt, also rund 5% der hiesigen Bevölkerung. War ihr Ursprung früher vornehmlich die Türkei, aus der sie als Gastarbeiter kamen,  hat sich dies auf Länder wie z.B. Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Iran, Marokko, Afghanistan, Libanon, Pakistan, Syrien und Tunesien erstreckt. Von Migranten ist die Rede, von Integration.

Die multikulturelle Gesellschaft hat sicherlich ihren Charme. Gedacht ist an ein friedliches Zusammenleben, unbeschadet nationaler, ethnischer oder religiöser Herkunft. Gedacht ist aber nicht daran, bestimmte fanatische Ideen im Rahmen multikultureller Öffnung zu akzeptieren, gar zu fördern. Hiergegen muss sich eine Gesellschaft zur Wehr setzen. Ein System zu nutzen um es aus sich selbst auszuhöhlen, daran lässt sich bei Vorgehensweisen von Salafisten u.a. denken. 

Die streitbare und wehrhafte Demokratie (BVerfGE 28, 36, 48) muss sich im Selbsterhaltungswillen gegen jede Art der (gar gewalttätig unterstützen) Versuche wehren, das vorhandene System zu verändern. Leider wird aber hier nicht restriktiv vorgegangen. Dies führt zur Ausweitung gewalttätiger Aktionen gegen das geltende System. 

Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen Deutscher ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen kann. Die Kriterien sind sehr lax, ihre Anwendung noch mehr. Schon hier wäre nachzubessern. Weshalb in § 8 StAG nicht gefordert wird, dass der einbürgerungswillige Ausländer (zumindest) auch die deutsche Sprache (in Schrift, wenigstens Wort) beherrscht, ist unerfindlich. Die Voraussetzung wird zwar für den Fall des § 10 StAG aufgestellt, aber offenbar in der Praxis (wie man unschwer feststellen kann) nicht weiter beachtet. Unverständlich ist auch, dass selbst im Falle von § 10 StAG, bei dem für den Einbürgerungswilligen deutsche Sprachkenntnisse gefordert werden, dies nicht für seinen Ehegatten resp. seine Kinder gelten soll, wenn diese sich ebenfalls (dem die Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllenden) Einbürgerungswilligen anschließen.   

Diese Umstände eines nicht ausgereiften Einbürgerungsrechts mögen wohl soziologisch Einfluss auf die Entwicklung haben, sollen hier aber nicht weiter beleuchtet werden. Zu fragen ist vielmehr, welche Maßnahmen zur Unterbindung von Ausschreitungen möglich sind, deren Ursache gerade auch in religiösen und/oder ethnischen Ursachen zu suchen sind. 

Auch hier hilft  - an sich -  das Einbürgungs- und Aufenthaltsrecht weiter. Straftaten stehen der Einbürgerung entgegen, vgl. §§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG. Das AufenthG regelt die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern, § 1 Abs. 1 AufenthG. Allerdings wird unter Verweis auf Art. 6 GG bereits in § 27 AufenthG (Familiennachzug) eine Durchlöcherung allgemeiner Voraussetzungen vorgenommen. Ebenso bedenklich ist die Vorrangstellung EU-rechtlicher Bestimmungen (Gültigkeit von im EU-Ausland erstellter Aufenthaltsgenehmigungen) , wie auch die Regelung über eine Daueraufenthaltserlaubnis ohne Möglichkeit des Widerrufs und der Ausweisung im Falle einer rechtswidrigen Tat, wie auch die fehlende Regelung im StAG über den Widerruf der Zuerkennung der deutsche Staatsangehörigkeit im Falle einer rechtswidrigen Tat.  

Zum Einen wäre es erforderlich, im Falle gewalttätiger Auseinandersetzungen ohne weiteres diese strafrechtlich zu prüfen und  - soweit bereits bzw. noch nach den gesetzlichen Regelungen möglich -  eine Ausweisung vorzunehmen. Unverhältnismäßig ist hier die Regelung in § 53 AufenthG, wonach eine Ausweisung zwingend nur geboten ist, wenn eine Verurteilung „von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist“, § 53 Nr. 1 AufenthG sowie in ähnlichen Fällen (Landfriedensbruch pp.).  Derartiges hindert keine Gewalttaten, wie sie zwischenzeitlich zusehends im Zusammenhang mit den Salafisten festzustellen sind, da dem ausländerrechtlich kaum entgegengewirkt wird. § 54 AufenthG sieht bei Freiheitsentzug von mindestens zwei Jahren nur noch eine Regelausweisung vor, erlaubt also hier  - unverständlich -  eine Abweichung.

Gewalt im Zusammenhang mit politisch-religiöser Motivation (wobei wohl häufig Religiosität nicht vorgespiegelt wird) ist keine Seltenheit mehr. Es wäre aber bei einer ordnungsgemäßen und die wehrhafte Demokratie bekräftigende und unterstützende Gesetzgebung und Verwaltung möglich, diese einzudämmen. Dass dies nicht konsequent umgesetzt wird, statt dessen von Integration/Migration gesprochen wird, dürfe ein Problem der durch Angst begründeten Handlungsunfähigkeit der Politik sein. Angst davor, von jenen Kräften öffentlich diffamiert zu werden, gegen die sich letztlich die Maßnahmen richten würden: Fanatiker, die sich das System für ihre Agitation nutzbar gemacht haben.

Vielleicht kommt aber doch noch rechtzeitig Einsicht bei den demokratischen Parteien, um in einem gemeinsamen Konsens die notwendigen Schritte zur Wahrung des Rechtsfriedens und damit auch der freiheitlichen Grundordnung aufrechtzuerhalten, bevor dem Extremismus der einen der Extremismus der anderen Seite entgegengesetzt wird.

[Ralf Niehus]

Montag, 30. April 2012

Der Fall Timoschenko und die Moral politischen Gedankenguts


Da wird eine ehemalige Regierungschefin wegen Machtmissbrauchs verurteilt. Sie behauptet eine Erkrankung (Bandscheibenvorfall), die nicht behandelt würde und unzumutbare Haftbedingungen. Von der Bundesregierung wurde eine ärztliche Behandlung in Deutschland angeboten und wird ein Boykott der Fußball-Europameisterschaft 2012 in der Ukraine überlegt.
Es wäre müßig hier zu klären, ob die Vorwürfe gegen Julia Timoschenko zutreffend sind oder es sich um ein typisches Urteil eines Staates ohne Rechtsstaatssystem und funktionierende Rechtsordnung handelt, bei dem Andersdenkende durch entsprechende Inhaftierungen letztlich „weggesperrt“ werden. Selbst wenn eine Verurteilung lediglich auf den eigenen Machtmissbrauch der derzeitigen Staatsführung zurückzuführen wäre, ist doch der massive Einsatz der Bundesregierung wie auch der SPD für die Inhaftierte  - gar unter Boykottandrohung für die Fußballeuropameisterschaften -  verwunderlich.  Hier verliert leider auch die deutsche Politik ihre Glaubwürdigkeit.  

Bandscheibenerkrankungen sind keine Seltenheit. Dies nicht nur in Deutschland, auch in der Ukraine. Nicht nur Julia Timoschenko wäre davon betroffen. Aber nur ihr wird von der Bundesregierung eine Behandlung in Deutschland angeboten, nicht anderen erkrankten Ukrainern. Weshalb die Bevorzugung einer bestimmten Person ? Weshalb der Bevorzugung einer bestimmten Klasse, nämlich der politischen ?  Handelt es sich bei den übrigen Erkrankten um Personen zweiter oder dritter Wahl, die es nicht Wert sind auch behandelt zu werden ?

Ob es wirklich Misshandlungen gibt (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 29.4.2012 nach Angaben der Tochter von Julia Timoschenko) kann hier auch nicht beurteilt werden. Dies als wahr unterstellt würde sich allerdings weder hieraus noch im Zusammenhang mit der benannten Erkrankung diese Vorgehensweise rechtfertigen.  Es gibt genügend totalitäre Staaten, die nicht gerade sanftmütig mit ihrer internen Opposition umgehen. Beispielhaft sei auf die Volksrepublik China verwiesen. Dass es bei menschenrechtswidrigen Verstößen gegen einzelne Oppositionelle in diesen Staaten zu einem derart massivem Aufschrei (auch der Bundesregierung und der SPD) käme, gar mit Androhung des Boykotts internationaler Veranstaltungen, ist bisher nicht überliefert. Es gibt Protestnoten  -  damit hat es sein Bewenden.

Wieso also hier ein derart massives Vorgehen ? Ist Julia Timoschenke etwas besonderes ? Das wird man in gewisser Art bejahen müssen: Sie war Regierungschefin und war aktive Politikerin. Sie gehört(e) also zu der Klasse, die sich jetzt derart massiv für sie einsetzt. Der Einsatz gilt also „seinesgleichen“. Damit besteht ein Unterschied zur Unterdrückung und Repression gegen andere Oppositionelle, weithin unbekannte Personen, die sich gegen den Staat auflehnen und ein Recht auf Freiheit geltend machen.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Sollte Julia Timoschenko Repressionen oder gar Gewalt ausgesetzt sein, ist dies zu verurteilen; sollte eine medizinische Behandlung geboten sein, ist diese vorzunehmen. Sonderrechte im Verhältnis zu anderen Oppositionellen totalitärer Staaten können und dürfen ihr aber durch politische Instanzen anderer Staaten nicht zuteil kommen. Dies ist eine unverständliche doppelbödige Moral.

[Ralf Niehus]

Samstag, 14. Januar 2012

Studium / Ausbildung - Kosten als vorweggenommene Werbungskosten

1. Hier geht es um die Frage der Absetzbarkeit von Kosten, obwohl (noch) keine Einnahmen vorliegen. Solche Kosten entstehen beim Studium, auch bei bestimmten Ausbildungen (z.B. Pilot). Da sie der künftigen Einkunftserzielung dienen, sollte man meinen, dass auch bereits zum Zeitpunkt des Anfalls der Kosten diese als Werbungskosten festgehalten werden können um bei späterer Erzielung von Einkünften aus diesem Bereich die Kosten steuermindernd geltend zu machen.  
2. Schon im Jahre 2002 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme, die beruflich veranlasst ist, Werbungskosten sein können, wobei es nicht darauf ankommt, ob ein neuer Beruf, ein erstmaliger oder ein anderer Beruf ausgeübt würde. Vielmehr sei es ausreichend, wenn die Ausgaben den Beruf im weitesten Sinne fördern (Urteil vom 4.12.2002 – VI R 120/01; so auch vom 17.12.2002 – VI R 137/01 – und vom 22.7.2003 – VI R 50/02 -). An diese Entscheidungen knüpfte der BFH im Urteil vom 26.7.2006 – VI R 63/05 – an und führte u.a. aus:
„Erzielt der Steuerpflichtige noch keine Einnahmen, können vorab entstandene Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Sie können auch bei einer erstmaligen Berufsausbildung anzuerkennen sein. Der Senat hat mit Urteil vom 20. Juli 2006 VI R 26/05 (DStR 2006, 1546) entschieden, dass die Kosten für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Hochschulstudium vorab entstandene Werbungskosten sein können. Zur Begründung im Einzelnen wird auf diese Entscheidung verwiesen. „
 
Nachdem sich  - verständlicherweise -   viele darauf beriefen, machte die Finanzverwaltung eine Rechtsänderung geltend, wonach gem. § 12 Nr. 5 EStG 2007  - vorbehaltlich des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG 2007 -  Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung  und für ein Erststudium weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag abgezogen werden dürften.
 
Der BFH trat dem nicht bei.  In seinen Entscheidungen vom 28.7.2011 – VI R 7/10 – und – VI R 38/10 als auch in weiteren Entscheidungen ließ er die Geltendmachung der Aufwendungen zu.
 
Der Gesetzgeber, der zwar aus den aufgrund der Ausbildung späterhin erzielten Einnahmen für sich  Steuern generieren will, reagierte. Mit dem Betreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) vom 13.12.2011 (BGBL I 2011, 2592) wurde in den §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 EStG der Abzug von Ausbildungs-/Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten ausdrücklich ausgeschlossen. Aber nicht nur das. Es wurde eine Rückwirkung auf den Veranlagungszeitraum 2004 mit aufgenommen.
 
3. Beim FG Baden-Württemberg ist bereits ein Musterverfahren anhängig (- 10 K 4245/11 -).
 
Viele anhängige Verfahren, die teilweise in Ansehung von anhängigen Revisionsverfahren ausgesetzt waren und nach den benannten Entscheidungen nun an sich zugunsten der Steuerpflichtigen hätten beendet werden können, sind von dieser gesetzgeberischen Regelung betroffen. Eine gesetzgeberische Regelung, die verfassungswidrig ist. Der Kläger des benannten Musterverfahrens verlangt von daher auch zu recht, dass das Finanzgericht die Frage frühzeitig dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung des Vorgehens des Gesetzgebers ist die politische Dimension des Verhaltens des Gesetzgebers = Bundestag = Volksvertretung brisant, macht doch hier dieser Gesetzgeber (neuerlich) deutlich, dass er bei ihm nicht genehmen fiskalischen Entscheidungen der Gerichte bereit ist, rückwirkend seinen Willen zum Nachteil der vom ihm „Vertretenen“ durchzusetzen. Es ist ein Machtspiel zwischen Kaiser und Volk, bei dem der Kaiser zeigt, was sein ist. Hier bekommen jüngere Bürger schnell hautnah mit, wie der Staat „funktioniert“….
 
Und es ist auch unabhängig von rechtlichen Erwägungen weder bildungspolitisch noch volkswirtschaftlich verständlich. Da gibt es die Schulpflicht, eine Lehr- und Lernmittelfreiheit, wird dies alles durch öffentliche Gelder (vgl. BAFöG) gefördert; wenn aber aufgrund privater Initiative seinen späteren Beruf im Ausbildungsbereich (wie z.B. Studium) finanziert, dann wird dies nicht nur nicht gefördert, sondern derjenige bleibt auch im wahrsten Sinne des Wortes endgültig nach dem Willen des Gesetzgebers auf den Kosten „sitzen“. Gerade wenn aber der Bildungsbereich in Deutschland nach vorne gehen soll, muss auch die Möglichkeit gegeben werden, die Kosten für die spezielle Ausbildung für den angestrebten Beruf zumindest als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen zu können. Denn die Berufsausbildung ist sowohl im Sinne der bildungspolitischen vorangegangenen Aktivität als auch volkswirtschaftlich erstrebenswert.
Schlimm ist, dass neben diesen „Vernunftsargumenten“ sich der Staat (und hierunter verstehe ich nicht die Volksgemeinschaft sondern lediglich die Legislative) auch grob rechtswidrig verhält, jedenfalls soweit er seiner gesetzlichen Regelung Rückwirkung zukommen lassen will.
 
Zu unterscheiden sind echte und unechte Rückwirkung. Von einer echten Rückwirkung, die immer verfassungswidrig ist (BVerfGE 125, 104, 135), spricht man, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert. Die Änderung von gesetzlichen Regelungen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum unterfallen der Kategorie der unechten Rückwirkung, wenn die steuerliche Berücksichtigung erst im laufenden oder gar zukünftigen Veranlagungszeitraum liegt (BVerfGE 127, 1).
 
Es ist schon zweifelhaft, ob man hier von einer unechten Rückwirkung ausgehen kann. So ist es möglich, dass der Steuerpflichtige eine Einkommensteererklärung in einem zurückliegendem Veranlagungszeitraum  (ab 2004 bis jedenfalls 2010) eingereicht hat, nur um sich die Werbungskosten  als vorab entstandene Werbungskosten feststellen zu lassen. Dann läge zwar die mögliche Auswirkung dieser Festsetzung erst in der Zukunft (wenn dem ein positives Einkommen gegenüberstehen würde), die steuerliche Berücksichtigung als negativer Aufwand und die damit verbundene steuerliche Feststellung läge aber in der Vergangenheit. In diesem Fall müsste wohl zwingend von einer Verfassungswidrigkeit ausgegangen werden.
 
Aber auch wenn man hier eine Fernwirkung annehmen wollte und von einer unechten Rückwirkung ausginge, wäre die Verfassungswidrigkeit zu bejahen. Der Gesetzgeber hat in einem solchen Fall dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz hinreichend Rechnung zu tragen; er muss also die Interessen der Allgemeinheit (die mit der Regelung verfolgt werden müssen) mit dem Vertrauen des Einzelnen auf Fortgeltung der Rechtslage abwägen (so schon BVerfGE 30, 392, 404).
 
In dem ersten Entwurf des BeitrRLUmsG waren die Änderungen noch nicht vorgesehen (vgl. BR-Drucks 253/11 vom 6.5.2011). Erstmals in der BT-Drucks 17/7469 wird die Änderung der Normen des EStG genannt. Und dort wird von einer „Klarstellung“ gesprochen (unter „B. Lösung“). Es fehlt jegliche weitere Begründung für die Änderung, hier insbesondere die Rückwirkung, noch lässt sich gar eine notwendige Abwägung der Interessen entnehmen. Die Verfassungswidrigkeit ist damit auch immanent. Denn eine „Klarstellung“ lässt keinesfalls erkennen, weshalb hier eine Rückwirkung geboten sein könnte.
 
4. Allen Betroffenen ist anzuraten, die Verfahren weiter zu betreiben resp. Aussetzung bis zum Ausgang des eingangs benannten Musterverfahrens zu beantragen.

[Ralf Niehus]

Freitag, 13. Januar 2012

Warum Wulff ?

Nein, ich stelle nicht die Frage, warum die Presse sich an Wulff reibt, warum hier  - gerechtfertigt oder nicht -  eine lebhafte Debatte um die Person des Bundespräsidenten geführt wird. Ich frage mich, warum dies in der öffentlichen Diskussion in den Vordergrund gerückt wird.

Bis vor Kurzen ging es um die Frage, soll Deutschland, soll die EU (bzw. die Währungsunion) Griechenland stützen. Dies alles scheint vergessen zu sein. Es erscheint in den Medien und in der öffentlichen Diskussion beinahe nur noch am Rande. Man könnte den Eindruck gewinnen, alles ist überstanden, widmen wir uns anderen Themen, nämlich Wulff.

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Griechenland schafft es nicht. Die Hilfen reichen nicht. Italien kränkelt ebenfalls und benötigt  - ebenso wie Spanien -  Hilfe. Und selbst bei unserem direkten Nachbarn Frankreich steht es nicht zum Besten. Gut, in Deutschland scheint die Wirtschaft noch zu florieren. Aber Deutschland hatte auch durch den Euro einen großen Vorteil. Ein Vorteil, der ersichtlich von den EU-Nachbarn verkannt wurde. Die Disziplin. War Deutschland stets das teuerste EU-Land, bedingt durch die Abwertung der anderen (inflationären) Währungen, kommt nun den europäischen Nachbarn der EU eine Abwertung nicht mehr zu Gute. Ein Euro ist und bleibt ein Euro. Und während das inflationäre Treiben in den Nachbarländern weiter ging, übte Deutschland Disziplin. Die deutschen Waren konnten nun „billig“ in das Euro-Ausland verbracht werden. Der deutschen Wirtschaft gereichte der Euro zum Vorteil.

Und jetzt ? Immerhin ist ein Jahreshaushalt der BRD als Sicherheit gegeben. Der Preis kann nicht gezahlt werden. Deutschland würde also  - trotz seiner Disziplin -  mit in den Abgrundgerissen. Aber dieses Thema wird ausgespart. Wulff ist wohl wichtiger.

Nein, der Vorgang um den jetzigen Bundespräsidenten ist nicht wichtiger. Er dokumentiert allenfalls das Verhalten von Politikern allgemein. War es nicht Altkanzler Schröder der als Bundeskanzler die Verträge mit Gazprom gefördert hat  -  und der jetzt für diese Gesellschaft tätig ist ? Die Litanei über eine Verquickung von Politikern mit Unternehmen / Unternehmern ließe sich fortsetzen. Warum jetzt Wulff in die erste Zeile jeder Berichterstattung ?

Während des 2. Weltkrieges wurden Filme gedreht, die das Publikum zum Lachen anregen sollten, ablenken sollten. Es wurde bei Soldaten und in der „Heimat“ Musikaufführungen gemacht, alles um die Bevölkerung von der Ungemach des tatsächlichen Zustandes abzulenken. Der Vergleich ist sicherlich drastisch, trifft aber zu. Die Debatte um Wulff lässt die tatsächlichen Probleme in den Hintergrund treten, ja vergessen. Wurde man früher auf die Finanzpolitik, den Stand Deutschlands in der EU und der Währungsunion angesprochen, darauf, wie lange der Euro  - jedenfalls in seiner jetzigen Länderzusammensetzung noch bestehen kann, auf die EZB (die ihrem gesetzlichen Auftrag lange vergessen haben dürfte und letztlich als Bad Bank fungiert) wird man heute auf „neue Enthüllungen“ im „Fall Wulff“ angesprochen. Glücklich sind diejenigen, die keine andere Probleme haben / sehen. Ich hätte nicht gedacht, dass so einfach Probleme für die Öffentlichkeit beseitigt werden können  -  Probleme, die sie allerdings geballt wieder einholen wird. Dann reibt man sich die Augen, verwundert, man habe doch nichts mitbekommen.

Wenden wir uns doch bitte den tatsächlichen Problemen zu. Das ist nicht die Frage, ob sich ein amtierender Bundespräsident, dessen politische Macht mehr als beschränkt ist (weshalb Adenauer auch von einer Kandidatur Abstand nahm und Lübke vorschub), sich korrekt verhält, dass ist die Frage, wie Deutschland aus der wirtschaftlich desolaten Situation herauskommt, ob der Euro neu disponiert werden muss (mit bestimmten Kernländern) pp.

[Ralf Niehus]