Samstag, 2. Februar 2013

Ismalisten drohen mit Anschlägen - ist weiterhin laissez-faire oder die wehrhafte Demokratie angesagt ?

Nun ist auch offiziell Deutschland im Zielfeld islamistischer Attacken, wie die Drohung eines Salafisten belegt [1].  Der Tod von Bundeskanzlerin Merkel wird gefordert, Anschläge auf den Reichtstag angekündigt.
Helga Hauke / pixelio.de
Im 17. und 17. Jahrhundert unternahm das osmanische bzw. byzantinische Reich mehrere Versuche der Ausweitung nach Westen (1529 und 1683).  Die islamische Bewegung wurde damals zurückgedrängt. Heute in einer Zeit der Aufklärung, wird der Islam im Westen nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert (Staatsverträge der Hansestadt Hamburg mit drei Islam-Verbänden sind dafür beispielhaft und sollen nach den Worten von Bürgermeister Scholz „Symbolkraft“ haben [2]
Der Islam basiert auf dem Alten Testament, hat also seine Wurzel auch in der christlichen Religion. Die Abspaltung erfolgte durch Mohammed, den ca, 570 n.Chr. geborenen Kaufmannssohn, dem seinen Angaben zufolge der Erzengel Gabriel im Alter von ca. 40 Jahren erschienen sein soll und der ihm göttliche Offenbarungen (niedergeschrieben im Koran) diktiert haben soll. Mohammed, als selbsternannter Prophet, begann eine politische und militärische Karriere. Der von ihm angefangene Expansionsdrang fing im heutigen Medina an [3].
War der Islam bereits bei seiner „Geburt“ keine friedliche Religion, ist er es auch nicht geworden. Der Expansionsdrang besteht fort, wobei ersichtlich auch Gewaltanwendungen Mittel zum Zweck sind. Terrororganisationen wie Al Qaida bezeugen dies. Bezeichnend ist hier, dass sich die führenden Islamisten davon nicht distanzieren. Gewalt- und Hasspredigten sind keine Seltenheit.
Der Islam als solcher muss nicht denknotwendig als Hassreligion angesehen werden. Auffallend ist allerdings, dass er in seiner Grundstruktur auf dem Alten Testament basiert, welches doch in seiner Wertung erheblich vom Neuen Testament abweicht (so kennt das Neue Testament nicht mehr das Prinzip des „Auge um Auge“). Er eignet sich also jedenfalls für Gewalt, nicht nur in Bezug auf die Geschlechter [4], sondern auch gegen Andersgläubige. Zwar wird im Koran selbst zunächst eine andere Religion verbal geduldet. Aber es wird auch zum Ausdruck gebracht, dass alleiniger Gott Allah ist und den Frommen (gemeint sind hier die Islamisten) die „gute Erde gehört“ (7.128). Der Koran lässt so an vielen Stellen den Übergriff auf Andersgläubige als gerecht erscheinen und ist so auch im Rahmen der Hasspredigten einsetzbar.
Es gibt eine westliche Wertekultur. Vom Absolutismus über die Aufklärung zur heutigen demokratisch orientierten Welt; von der (kirchlichen) Inquisition zur Trennung von Staat und Kirche und zum Rechtsstaat. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte mit seiner Bemerkung „Dass der Islam zu Deutschland gehört, ist eine Tatsache, die sich auch aus der Historie nirgends belegen lässt." für massive Kritik gesorgt [5]. Aber ist dies falsch ?

Der Satz mag kurz gefasst gegen die in der westlichen Sphäre geübte Toleranz verstoßen. Der Satz stimmt, wenn auf den gewaltbereiten bzw. auch bereits gewalttätigen Bereich des Islams abgestellt wird. Wir die Religion als Waffe genutzt, gehört sie nicht in die westliche zivilisierte Gesellschaft. Sie gehört auch nicht dazu, wenn sich diese Art Gewalt „nur“ in der Unterdrückung des weiblichen Geschlechts ausdrücken würde.  Wie kann es sein, dass in unserer aufgeklärten Gesellschaft das Tragen von Kopftüchern, gar die Vermummung der Frau insgesamt als „kulturell bedingt“ hingenommen wird, stellt dies doch nur äußerlich die Degradierung der Frau zum Objekt des Mannes dar, der über ihr Schicksal zu befinden hat ? Man wird kaum glauben können, dass sich die Frauen freiwillig verhüllen: Beispielhaft ist die Umkehr in Iran; liefen dort die Frauen zur Zeiten der Regentschaft des Schah westlich gekleidet, nicht eingehüllt, auch im Mini, änderte sich dies schlagartig mit der islamistischen Machtübernahme. Freiwillig ? Wohl kaum, denn ansonsten wären diese Frauen nicht vorher derart stark dem westlichen Modeerscheinungen gefolgt.
Eine Integration des Islam ist mithin nicht möglich. Zugeständnisse, wie Lehrunterricht an Schulen im Islam (neben den herkömmlichen Religions- und Ethikfächern) ist weder von der hiesigen Kultur aus erforderlich, noch im Hinblick auf die Auswirkungen des Islam auf die gesellschaftliche Struktur zielfördernd. Dadurch lässt sich jedenfalls nicht der im Islam verwurzelte Gewalteffekt beseitigen. Es muss zudem nicht für jede Religion in Deutschland Lehrunterricht an den Schulen angeboten werden; die christlichen Religionen haben hier zum einen kulturellen Hintergrund, zum anderen basiert dies auf Staatsverträgen, die letztlich auch auf Enteignungen der Kirchen im Rahmen des Reichsdeportationshauptschlusses von 1803 [6] zurückgehen.
Kultur und kulturelle Freiheit kann nicht bedeuten, dass gesellschaftliche Gegner gefördert werden. Statt hier eine Integration letztlich mit Selbstaufgabe der eigenen Ideen zu fördern, sollte der Gesetzgeber eine Änderung des Ausländergesetzes vornehmen. Gewaltbereite Personen, die nicht von Geburt an Deutsche sind, sollten ausgewiesen werden. Sollten sie zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, sollte ihnen diese aberkannt werden. Und es sollte nicht mehr berücksichtigt werden, ob ihnen eine „Verfolgung“ in ihrem ursprünglichen Heimatstaat / Herkunftsstaat droht. Deutschland kann sich nicht den Luxus leisten, Personen zu „beherbergen“, die die staatliche Ordnung zerstören wollen.

Derartige Maßnahmen richten sich nicht gegen Islamisten, die in friedlicher Koexistenz mit der staatlichen Ordnung in Deutschland leben. Sie können, dürfen und sollen auch ihrer Religion nachgehen. Jeder soll nach seiner Façon selig werden (Friedrich d.Gr. [7]), was nicht heißt, dass er die gesellschaftliche Ordnung (mit Gewalt) verändern darf.
Einer Terrorgefahr lässt sich nicht mit laissez-faire begegnen. Unangemessen und im Sinne einer freiheitlichen Grundordnung inakzeptabel ist es auch, Sicherheitsbedingungen derart anzupassen, dass dadurch die Bürger allgemein in ihrer Freiheit beeinträchtigt werden.
„Das Unrecht ist um soviel älter als das Recht, wie der Angriff älter ist als die Verteidigung. Und wie jeder Verteidigung durch den Angriff, so wird dem Recht durch das Unrecht die Weise seines Verhaltens unentrinnbar vorgeschrieben.“ (Gustav Radbruch [8]). Das ist richtig, bedeutet aber nicht, dass die Aktion als Reaktion in einer inneren Verschanzung und damit Einengung besteht, sondern darin, dass die Gefahr einer Islamisierung durch Gewaltdruck offensiv entgegen getreten wird. 


Donnerstag, 31. Januar 2013

Sexismus - eine unendliche Debatte neu entfacht

Ich-und-Du / pixelio.de
Auslöser war der Stern  - oder Rainer Brüderle. Auslöser für eine neue Diskussion zum Sexismus. Gleich zu Beginn: Es verwundert die vom Stern verwandte "Vorreiterrolle" in Ansehung seiner eigenen Publikation sexistischer Bilder, bei denen doch gerade Frauen zum Objekt der (Stern-Kauf-) Begierde degradiert werden.
 
Der Beitrag der Jornalistin Birgit Kelle auf kath.net (http://www.kath.net/detail.php?id=39885) ist lesenswert. Er beleuchtet die Verlogenheit der Diskussion, gerade dann, wenn sie hier an einer Person wie Rainer Brüderle ausgemacht wird und vom Stern geführt wird.
 
Wie soll, kann und darf sich Mann gegenüber Frau verhalten ? Sollte er tatsächlich die Gegenwart von Frau  - gar wenn er alleine ist -  meiden ? Sollen Frauen ausgeschlossen sein, wenn Mann mit jemanden reden will ? Soll Mann nicht mehr mit Frau reden, wenn sie Journalistin ist ? Darf Mann sich nicht mehr privat unterhalten, wenn Frau ihn  - wenn auch aus beruflichen Gründen - ein Jahr begleitet ?
 
Birgit Kelle: "Wieso ist es in Ordnung, dass Frau ihr Aussehen strategisch einsetzt, aber nicht in Ordnung, dass Mann darauf reagiert? Wir dürfen also alles tun, um uns gut in Szene zu setzen, es soll uns aber bloß keiner drauf ansprechen? Wie viele Frauen warten nur darauf, dass ein Mann reagiert? Wenn aber der Falsche auf die Signale anspringt, dann ist er Sexist. Nein Ladies, so geht es auch nicht.
Regelmäßig bekomme ich dann das Argument zu hören: Ich mache das nur für mich. Ja, sicher, und die Erde ist eine Scheibe. Wir Frauen putzen uns nur für uns selbst raus. Wir verbringen Stunden im Fitnessstudio, vor dem Spiegel, beim Friseur und bei der Kosmetikerin, weil wir das alles nur für uns machen und nicht etwa deswegen, weil wir gerne gut aussehen. Damit uns die Männer sehen. Ich bitte all diese Frauen, einmal kurz die Frage zu beantworten, wann sie sich zuletzt für einen gemütlichen Fernsehabend mit Chips und Cola Light alleine zu Hause geschminkt, frisiert und in Schale geworfen haben? So ganz allein, nur für sich selbst.
"
 
Zugegeben, es gibt Anzüglichkeiten, die auch Frau nicht hinnehmen muss. Aber es gibt auch Anzüglichkeiten, die Mann nicht hinnehmen muss. War es nicht die Stern-Kournalistin, die Rainer Brüderle despektierlich auf sein Alter ansprach ?
 
Die spröde Gesellschaft des 19. Jahrhunderts, bei der Sex ein Tabuthema war und für das intime Schlafzimmer vorbehalten blieb, dürfte doch in den Zeiten nach der sexuellen Aufklärung (nicht zuletzt Dank Kolle oder auch Frauen wie Beate Uhse) überwunden sein. Zeitschriften nicht nur wie Playboy, sondern auch der Stern offenbaren dies mehr als deutlich. Casting-Shows im Fernsehen, bei denen Frau gerade über ihre sexuellen Reize versucht zu triumphieren, machen dies auch deutlich.  
 
Auf Wikipedia heißt es: "Unter Sexismus versteht man die soziale Konstruktion von sexuellen Unterschieden zwischen Menschen und die daraus abgeleiteten Normen und Handlungsweisen. Der Sexismus unterteilt alle Menschen anhand ihrer biologischen Geschlechtsmerkmale in Frauen und Männer, unterstellt ihnen damit eine grundlegende Unterschiedlichkeit und weist ihnen auf dieser Basis unterschiedliche Rechte und Pflichten zu."
 
Man sollte keine Diskussion über den Sexismus als solchen führen. Er gehört zum Alltag. Es kann also nur die Frage sein, ob Sexismus im Einzelfall (!) wie eine sonstige verbale Entgleisung als Beleidigung genutzt wird.

Birgit Kelles Resume: "Nein, mein Gott, ich möchte nicht Mann sein in dieser Welt, in der bereits 13-Jährige mit Push-up-BHs zur Schule gehen. Ich möchte nicht Mann sein in einer Welt, in der man überlegen muss, ob man noch mit einer Kollegin Kaffee trinken kann. Und vor allem möchte ich als Frau nicht in einer Welt leben, in der ich als armseliges Opfer betrachtet werde und Männer vor lauter Angst, etwas Falsches zu sagen, lieber gar nichts mehr sagen. Wir haben es selbst in der Hand als Frauen, wir haben die Männer in der Hand."

Gerade auch bei der heutigen Emanzipation von Frau wird man (Mann) davon ausgehen dürfen, dass Frau auf eine Entgleisung von Mann entsprechend reagiert.

 

Montag, 14. Januar 2013

Behinderte - Gleichstellung nur auf dem Papier

In der Canstatter Zeitung war ein Artikel über einen gehörlosen Friseur(online
http://www.cannstatter-zeitung.de/lokal/stuttgart/stuttgart/Artikel979014.cfm) . Gehörlosigkeit ist keine Seltenheit und bedeutet schon gar nicht, dass diese Person am sozialen Leben einschl.  des beruflichen Umfelds keine Teilnahme haben könnte, shon gar dürfte. Hier wird aber ausführlich beschrieben, welche Schwierigkeiten ihm in den Weg gelegt werden, seinen (Traum-) Beruf zu verwirlichen,  sich als Meister evtl. gar selbständig zu machen. Er soll für die Kosten aufkommen, die für die "Übersetzung" in die Gehörlosensprache notwendig sind.
 
Mit Gesetzen soll Behinderten geholfen werden. Sie sollen nicht mehr Bürger zweiter oder dritter Klasse sein. So weit, so gut. Nur ist Papier geduldig, und die Gesetze sind gedruckte Seiten. Der Taten folgen wenige. Um so gravierender, dass sich für den gehörlosen Friseur, der seinen Meister machen will, offenbar die einschlägigen Institutionen, die sich als Unterstützer der Behinderten gerieren, nicht einsetzen wollen. In unserer Gesellschaft sollte die Gleichstellung der Behinderten nicht vom Konto abnhängig gemacht werden - welcher Frseur hat schon den hier berechneten Betrag in 6-stelliger Höhe, um seinen Lebensberuf zu verwirklichen (und der nur wegen der Gehörlosigkeit zu zahlen ist) ? Und überhaupt: Wieso soll er diese Kosten als zusätzliche Kosten überhaupt aufbringen, wenn andere (mit Gehör) diese Kosten nicht zahlen müssen ? Damit ist der Gleichberechtigung (Gleichbehandlung) eine klare Absage erteilt - Gesetze werden ignoriert. Es wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, als sein Recht, ohne zusätzliche Kosten die Meisterschule zu besuchen und den Meister zu machen, gerichtlich durchzusetzen.
 
Gkücklich können diejenigen sein, die Gehör und Augenlicht haben. Diese müssenm nach Gesetz entscheiden. Sie müssen eine Diskrminierung von Behinderten vermeiden. Ob des vorliegenden Falls fragt es sich allerdings, ob nicht evtntuell die zuständigen Mitarbeiter bei den Entscheidungsgremien selbst im Hinblick auf gewisse Gehirntätighkeiten erkrankt sind. Statt "stufenloser Barrieren" zu schaffen, werden finanzielle Anforderungen gestellt, die zum einen im Regelfall vom Betroffenen nicht erfüllt werden können, zum anderen mit geltenden Recht (vgl. auch § 9 BGG) nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.
 
Letztlich geht es hier nicht nur um eine Umsetzung rechtlicher Grundsätze, sondern auch darum, fir tatsächliche Einstellung gegenüber Behinderten "in den Köpfen" zu revidieren.

Schnüffeln in Daten - Orwell und 1984 heute in Deutschland

Es wird in Deutschland immer mehr geschnüffelt , leider nicht nur kulinarisch. Das von Orwell in seinem 1946-48 geschriebenen und 1949 veröffentlichte Szenarium im dyspotischen Roman "1984" / "Big Brrother is watching you" stellt sich nicht mehr als ein erschreckendes Zukunftsgespenst dar, sondern wird mit Leben gefüllt. Die Anzahl der Abfragen verdeutlicht, dass hier nicht lediglich bei konkreten Verdachtsfällen Nachfragen erfolgen. So verschafft sich die Finanz- und Sozialverwaltung qua Stammdaten der Kunden einen erheblichen Einblick in deren Umfeld. Viele Anfragen der Behörden dürften auf Erkenntnisse aus diesen Daten zurückzuführen sein. Zwar hat schon Lenin den Satz geprägt "Vertrauen ist gut, Kontrolle besser", doch war die umfassende Kontrolle seiner Staatsbürger bisher totalitären Regimen vorbehalten.


Gläserner Steuerzahler: Finanzbeamte schnüffeln mehr - n-tv.de

Dienstag, 20. November 2012

Danke an alle Merkels, Steinbrücks, Westerwellen und Trittins


Da flatterte mir ein Schreiben meines Stromversorgers auf den Tisch, dessen einleitender Satz in der Trübnis politischer Berichterstattung als regelrechter Sonnenaufgang anzusehen war: 

Stromkasten
„…als Mainova-Kunde profitieren Sie von einer Senkung unserer Beschaffungskosten, die wir an Sie weitergeben.“ 

Leider war damit das Schreiben nicht beendet. Denn sodann wurde ausgeführt, dass dies nicht ausreiche, „um die deutliche Erhöhung der staatlichen Umlagen auszugleichen, die zur Finanzierung der Energiewende dienen.“  

Ist die Einleitung der Mitteilung über eine tatsächlich beabsichtigte Preiserhöhung süffisant, hämisch, oder bösartig ? Oder eine Mischung aus allem ? Jedenfalls sei allen Merkels, Wetserwellen, Steinbrücls und Trittins Dank gesagt, Dank für eine unkonventionelle, verfehlte und teure Energiepolitik ebenso wie Dank dafür, dass ich dies in Zukunft monatlich auch in barer Münze erleben darf. Dank dafür, dass ich wieder einmal mehr für und wegen verfehlter Politik leider aller relevanten politischen Kräfte zahlen darf.
 
Der Verbraucher ist hier ebenso machtlos wie der Wähler. Während der Verbraucher (natürlich aus vermeintlich volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht Großverbraucher) sich nicht gegen die Erhöhung wenden kann, kann er nicht auf seine eventuell vorhandene autarke Lösung mit Stolz blicken, vermag der Wähler mit seinem Kreuz auf dem Stimmzettel hier im Ergebnis im Hinblick auf die Einigkeit zur verfehlten Energiepolitik auch nichts zu ändern. Demos (Volk) hat hier keine kratie (Herrschaft).
 
Es bleibt wohl nur die Überlegung, dass Politiker auf einem anderen Stern leben und von daher nicht das reale Leben kennen. Und die kratia (Herrschaft) der Verwaltung ist längst in einem Traum befangen, der auch ihr den Blick für Realitäten und vernünftige, gar bürgernahe Lösungen (wie z.B. Förderung von kleinen Solaranlagen auf privaten Grundstücken zur Eigenversorgung) versperrt.
 
 
 
 
 

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Das Bundesverfassungsgericht und die Europäische Union - eine Betrachtung durch rosfarbene Nebelschleier ?


1.

Im Rahmen seiner Entscheidung über Eilanträge gegen die Ratifikation des ESM-Vertrages und Fiskalpaktes vom 12.09.2012 – 2 BvR 1390/12 – hat das Bundesverfassungsgericht u.a. ausgeführt:

„Die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages wird in Ansehung der Übertragung der Währungshoheit auf das Europäische System der Zentralbanken namentlich durch die Unterwerfung der Europäischen Zentralbank unter die strengen Kriterien des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank und der Priorität der Geldwertstabilität gesichert (vgl. BVerfGE 89, 155 <204 f., 207 ff.>; 129, 124 <181 f.>). Ein wesentliches Element zur unionsrechtlichen Absicherung der verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG ist insoweit das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank (vgl. BVerfGE 89, 155 <204 f.>; 129, 124 <181 f.>).“ (Rd.-Nr. 220)

„Gegen den ESM-Vertrag kann - entgegen dem Vorbringen der Antragsteller zu I. und II. - auch nicht eingewandt werden, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus zum Vehikel einer verfassungswidrigen Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank werden könnte. Das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung als wesentliches Element zur unionsrechtlichen Sicherung der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Demokratiegebotes (vgl. oben B.III.1.a)dd)) wird durch den ESM-Vertrag nicht tangiert. Im geltenden Primärrecht findet dieses Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung seinen Ausdruck in Art. 123 AEUV. Dieser enthält das Verbot von Überziehungs- oder anderen Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sowie des unmittelbaren Erwerbs von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken. Es kann dahinstehen, ob eine Kreditaufnahme des Europäischen Stabilitätsmechanismus bei der Europäischen Zentralbank bereits durch Art. 21 Abs. 1 ESMV ausgeschlossen ist, der lediglich eine Kapitalaufnahme "an den Kapitalmärkten" vorsieht. Als internes Abkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der ESM-Vertrag jedenfalls unionsrechtskonform auszulegen (vgl. EuGH, Rs. C-235/87, Matteucci, Slg. 1988, S. 5589, Rn. 19; Kube, WM 2012, S. 245 <246 ff.>; BTDrucks 17/9045, S. 29; 17/9047, S. 4; zum Bezug des ESMV auf das Unionsrecht siehe Rathke, DÖV 2011, S. 753 <759 f.>; Calliess, NVwZ 2012, S. 1 <1 f.>). Da eine Aufnahme von Kapital durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus bei der Europäischen Zentralbank allein oder in Verbindung mit der Hinterlegung von Staatsanleihen mit Unionsrecht nicht vereinbar wäre, kann der Vertrag nur so verstanden werden, dass er derartige Anleiheoperationen nicht zulässt.“ (Rd.-Nr. 276)

 „Eine Beeinträchtigung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages ergibt sich schließlich auch nicht aus dem Umstand, dass der ESM-Vertrag keine ausdrücklichen Kündigungs- oder Austrittsrechte vorsieht. Angesichts der durch einen entsprechenden Vorbehalt zu sichernden verbindlichen Begrenzung der haushaltsrelevanten Belastungen auf 190.024.800.000 Euro bedarf es im Hinblick auf die Wahrung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestages keiner vertraglichen Regelung eines besonderen Kündigungs- oder Austrittsrechts. Die Haftungsbegrenzung stellt hinreichend sicher, dass durch das Inkrafttreten des Vertrages allein kein irreversibler Zahlungs- und Gewährleistungsautomatismus begründet wird. Vielmehr bedarf es für jede neue Zahlungsverpflichtung oder Haftungszusage einer erneuten konstitutiven Entscheidung des Deutschen Bundestages. Im Übrigen gelten insoweit die allgemeinen Regelungen.“ (Rd.-Nr. 278)

 
2.

Das Bundesverfassungsgericht beschwört den AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)  und die dortigen Regelungen zur Europäischen Zentralbank (EZB). Klar wird zum Ausdruck gebracht, dass Anleihekäufe durch die EZB sich weder mit dem AEUV noch mit dem verfassungsrechtlich verbrieften Haushaltsrechts des Deutschen Bundestages vereinbaren lassen.

Dies entspricht auch der ganz herrschenden Meinung. Nur: Wer achtet auf die Einhaltung ? Wer ergreift welche Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen ? Wer kann etwas gegen Zuwiderhandlungen unternehmen ?

Unabhängig von Überlegungen einer Finanzierung über Bonds (befürwortet durch den SPD-Kanzlerkandidaten Steinbrück), mit denen in geradezu elementarer Weise gegen das verfassungsrechtlich geschützte Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages verstoßen würde, wird doch schon seit einiger Zeit Art. 123 AEUV durch die EZB nicht mehr eingehalten: trotz des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung werden Staatsanleihen durch die EZB zur Stützen von Mitgliedsstaaten der EU aufgekauft. Und niemand schreitet ein. Es wird, wenn nicht offen befürwortet, jedenfalls stillschweigend geduldet.

Trotz dieser bekannten erheblichen Rechtsverstöße begründet das oberste deutsche Gericht, welches eine Gewährsträgerschaft für die Verfassung hat, seine Entscheidung gerade mit jenen Gesetzesnormen, die schon jetzt nicht mehr eingehalten werden. Es verschließt sich mithin (bewusst ?) der  - vom Gesetz abweichenden und nicht angegriffenen -  Praxis.

Betrachtet also das Bundesverfassungsgericht alles nur durch einen rosafarbenen Nebelschleier ? Die Grundstrukturen des demokratischen Aufbaus (in Deutschland) werden erkannt und als Manifest den Entscheidungen zugrunde gelegt. Dem Parlamentarismus als Grundlage der demokratischen Ordnung kommt dabei in den Entscheidungen des Verfassungsgerichts eine besondere Bedeutung zu; bezeichnend daher auch, dass es vor diesem Hintergrund das Europäische Parlament nicht als Pfeiler in diesem System ansieht (BVerfG vom 30.06.2009 – 2 BvR 2/08 u.a.).

Wenn es sich gleichwohl der Erkenntnis über die praktische Anwendung bzw. Umsetzung gesetzlicher Regelungen verschließt, dies bei seinen Entscheidungen nicht berücksichtigt, sind seine Entscheidungen mit einem erheblichen Defizit verbunden.  Was hilft eine rechtstheoretisch die Verfassung wahrende Rechtsprechung, wenn sie letztlich nur Gesetzen gilt, die jedenfalls nicht in dieser Form umgesetzt werden und bei denen niemand darauf achtet oder dies erzwingt, dass auch die rechtsstaatlichen Grundsätze bei der Umsetzung gewahrt werden ? Es sind Entscheidungen im Elfenbeinturm. Die Erkenntnis der Anwendung von Gesetzen im Rahmen der Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen muss zwingend Bestandteil der Betrachtung verfassungsgerichtlicher Überprüfung sein, weshalb jedenfalls zu erwarten gewesen wäre, dass das Verfassungsgericht eine entsprechende Regelung zur Sicherung verlangt.

Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht künftig auch die praktische Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen in seine Betrachtung einfließen lässt und so verlässlich auf eine Sicherung verfassungsrechtlicher Grundsätze hinarbeitet.

 

 

Mittwoch, 3. Oktober 2012

Populismus statt Finanzstrategie – die tragische Figur des Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück


birgitH / pixelio.de

Der dem rechten Flügel der SPD zugeordnete und sichtlich sich dem linken Flügel anbiedernde Kandidat Steinbrück hatte weder in der Vergangenheit finanzpolitische Kompetenz zu erkennen gegeben, noch lassen seine jetzigen Ausführungen zur Euro-Krise und zur Steuer darauf schließen.  

Steinbrück, Jahrgang 1947, Studium der Volkswirtschaft und Sozialwissenschaft [1], war Finanzminister, später Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen und von 2005 bis 2009 Bundesminister der Finanzen. Das sind die nüchternen Daten, zu denen sich noch gesellt, dass er nach seinem Lebenslauf nie in der freien Wirtschaft tätig war, will man nicht seine Angabe „Werkvertrag mit dem Bundesbauministerium (Raumordnung und Regionalplanung)“[2] für 1074 bis 1976 (direkt nach dem Studium) dort einordnen.  

In seine Zeit als Bundesfinanzminister fiel die Lehmann-Pleite. Hier waren es Steinbrück und Merkel, die mangels eigener finanzpolitischer Fähigkeiten und mangels fachlicher Beratung die ersten gravierenden Fehlentscheidungen trafen, als sie auf dem ersten EU-Gipfel nach der Pleite darauf drangen, jedes Land müsse einen eigenen Schutzschirm über sein Banksystem spannen [3]. Dass damit Länder, deren Haushalte ausgeglichen waren, überfordert werden könnten, wurde nicht bedacht, ebenso wenig die möglichen globalen Folgen. Europäische Hilfe qua europäischer Lösungen wurden von Steinbrück damals abgelehnt. Damit aber entsprach er in seiner Aussage auch dem EU-Vertrag, wonach (immer noch nach dem Vertragswortlaut) jeder Staat für seine Finanzen und Wirtschaft selbst verantwortlich ist.

All das, was damals von ihm bekundet wurde, soll nun aber nicht mehr gelten. Selbst den Griechen will er, weitergehend als Merkel, Hilfe gewähren. Selbst Euro-Bonds steht er positiv gegenüber, einem Finanzinstrument, welches eine gesamtschuldnerische Haftung aller beteiligten Staaten begründen würde. Finanzstrake Staaten würden damit entgegen dem EU-Vertrag für finanzschwache Staaten haften [4].

Ob mit derartigen Überlegungen Wählerstimmen gewonnen werden können darf als zweifelhaft angesehen werden. Aber vielleicht hofft Steinbrück auch darauf, dass sich das Problem Griechenland bis zur Bundestagswahl selbst erledigt hat, er dann aber außenpolitisch als „nicht verantwortlich“ angesehen wird. Selbst wenn diese Rechnung aufgehen sollte, verkennt Steinbrück, dass Griechenland nicht das einzige Land mit entsprechenden Problemen ist  -  Spanien kommt unweigerlich [5]. Und bei anderen Staaten (man denke an Portugal, Italien) sieht es nicht besser aus. Es ist ein Fass ohne Boden, der mir Euro-Bonds geöffnet würde. Statt einen Schnitt zu wagen, würde der finanz-desaströse Alptraum seine Fortsetzung erhalten, der Scherbenhaufen am Schluss nicht mehr zu bewältigen sein. 

Sowohl dieser Umstand wird von dem Kanzlerkandidaten verkannt wie auch seine steuerpolitische Überlegung der Vermögenssteuer. Sicherlich wird man in Bezug auf die Vermögenssteuer dem Kandidaten einen geschickten Schachzug zur Gewinnung von Wählerstimmen nicht absprechen können. Vermögensungleichheit wurde gerade in letzter Zeit publiziert [6], wenn dabei auch nicht berücksichtigt wurde, dass insgesamt das Vermögen und insbesondere auch das Einkommen stieg und die Einkommenserhöhung auch jene Schichten betraf, die danach nicht an dem absoluten Vermögen teilhaben. Die Angaben [7] beruhen auf dem sozio-ökonomischen Panel, bei dem der DIW seit 1984 12000 stets gleiche Personen befragt[8]. Die Stimmigkeit mag hier insbesondere auf eine Repräsentativität auf sich beruhen, da entscheidend der öffentlichkeitswirksame Charakter ist. Genau diesen will sich aber Steinbrück bei seiner Forderung der Vermögenssteuer nutzbar machen. 

Erwartet werden 11,5 Milliarden Euro [9]. Die Kosten müssen noch abgezogen werden, so die Kosten für die Ermittlung der Werte (so z.B. Grundstückswerte). Da aufgrund der bisherigen Vorstellungen zur Vermögenssteuer nur etwa 150.000 Steuerbürger betroffen wären, soll die Steuer mit 1% des Vermögens auch relativ hoch angesetzt werden [10]. Dass es sich unter Berücksichtigung der Kosten von rund 20% [11] bei einem Bundeshaushalt, der Ausgaben von über 300 Milliarden Euro vorsieht [12], letztlich nur um knapp 3,5% des Bundeshaushalts handelt, um verschwindend geringe Einnahmen handelt, wird gerne übergangen (die Kosten-Nutzen-Relation bleibt hier wie häufig außer Ansatz). Entscheidender dürfte aber sein, dass sich sicherlich ein Großteil der Steuer betroffenen überlegen wird, dieser Steuer zu entgehen. Nicht per Schwarzgeldkonten im Ausland, sondern legal. Eine Überlegung wäre der Umzug ins Ausland. Mit Wohnsitzaufgabe in Deutschland bliebe der Steuerpflichtige nur noch geraume Zeit beschränkt steuerpflichtig, und auch nur noch mit seinen  Einkünften in Deutschland und evtl. Vermögen in Deutschland. Das Weltprinzip des deutschen Steuerrechts würde ihn nicht treffen. Frankreich macht es gerade vor [13].  

Steinbrück betreibt Populismus. Es ist keine  - gar gelungene -  finanzpolitische Überlegung, Griechenland längere Zeit zu gewähren, einen Euro-Bonds oder die Vermögenssteuer einzuführen. Mit dem Neid-Thema Vermögen versucht er sichtlich und unabhängig auch von einer (verfassungsrechtlich eventuell gedeckten) Durchführbarkeit einer Vermögenssteuer [14] Wählerstimmen zu gewinnen.  

Der Kandidat beweist kein finanzpolitisches Talent. Er hatte nicht nur im Zusammenhang mit der Lehmann-Krise als Bundesfinanzminister versagt. Vielmehr belegen seine jetzigen Ausführungen allenfalls populistische Züge des Kandidaten, nicht aber ein wirtschafts- und finanzpolitisches Verständnis. Keine seiner Aussagen sind geeignet, in der gegenwärtigen Krise, die auch Deutschland erreicht hat, Ansätze für eine Lösung vorzuzeigen. Er zeigt kein Charisma und auch keine Visionen. Sein Verständnis scheint auf wahlkampftaktische Überlegungen geschrumpft, deren Realitätssinn oder gar Sinnhaftigkeit er wohl nicht einmal bereit ist zu überdenken. Damit stellt er sich als eine tragische Figur im Kampf der SPD um die Regierungsübernahme dar. Denn unabhängig davon, ob das Kalkül der Art des Wählerstimmfangs aufgeht, machen seine Ausführungen mehr als deutlich, dass es ihm an der notwendigen Befähigung fehlt, einen Staat wie Deutschland in der Krise zu führen.  

Ralf Niehus, Mitglied im DVPJ


[2] Wie Fn. 1
[4] Jan Philipp Brosius: „Die Rechtmäßigkeit bilateraler Rettungskredite“. Info-Point Europa, Hamburg, Beitrag 06/2010
[6] Joachim R. Frick und Markus M. Grabka: Gestiegene Vermögensungleichheit in Deutschland. In: Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 4/2009, S. 59.
[10] wie Fn. 9
[11] wie Fn. 9
[14] BVerfGE 93, 121-165 zur Nichtigkeit des damaligen Vermögenssteuergesetzes = http://lexetius.com/2001/8/224