Mittwoch, 3. Oktober 2012

Populismus statt Finanzstrategie – die tragische Figur des Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück


birgitH / pixelio.de

Der dem rechten Flügel der SPD zugeordnete und sichtlich sich dem linken Flügel anbiedernde Kandidat Steinbrück hatte weder in der Vergangenheit finanzpolitische Kompetenz zu erkennen gegeben, noch lassen seine jetzigen Ausführungen zur Euro-Krise und zur Steuer darauf schließen.  

Steinbrück, Jahrgang 1947, Studium der Volkswirtschaft und Sozialwissenschaft [1], war Finanzminister, später Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen und von 2005 bis 2009 Bundesminister der Finanzen. Das sind die nüchternen Daten, zu denen sich noch gesellt, dass er nach seinem Lebenslauf nie in der freien Wirtschaft tätig war, will man nicht seine Angabe „Werkvertrag mit dem Bundesbauministerium (Raumordnung und Regionalplanung)“[2] für 1074 bis 1976 (direkt nach dem Studium) dort einordnen.  

In seine Zeit als Bundesfinanzminister fiel die Lehmann-Pleite. Hier waren es Steinbrück und Merkel, die mangels eigener finanzpolitischer Fähigkeiten und mangels fachlicher Beratung die ersten gravierenden Fehlentscheidungen trafen, als sie auf dem ersten EU-Gipfel nach der Pleite darauf drangen, jedes Land müsse einen eigenen Schutzschirm über sein Banksystem spannen [3]. Dass damit Länder, deren Haushalte ausgeglichen waren, überfordert werden könnten, wurde nicht bedacht, ebenso wenig die möglichen globalen Folgen. Europäische Hilfe qua europäischer Lösungen wurden von Steinbrück damals abgelehnt. Damit aber entsprach er in seiner Aussage auch dem EU-Vertrag, wonach (immer noch nach dem Vertragswortlaut) jeder Staat für seine Finanzen und Wirtschaft selbst verantwortlich ist.

All das, was damals von ihm bekundet wurde, soll nun aber nicht mehr gelten. Selbst den Griechen will er, weitergehend als Merkel, Hilfe gewähren. Selbst Euro-Bonds steht er positiv gegenüber, einem Finanzinstrument, welches eine gesamtschuldnerische Haftung aller beteiligten Staaten begründen würde. Finanzstrake Staaten würden damit entgegen dem EU-Vertrag für finanzschwache Staaten haften [4].

Ob mit derartigen Überlegungen Wählerstimmen gewonnen werden können darf als zweifelhaft angesehen werden. Aber vielleicht hofft Steinbrück auch darauf, dass sich das Problem Griechenland bis zur Bundestagswahl selbst erledigt hat, er dann aber außenpolitisch als „nicht verantwortlich“ angesehen wird. Selbst wenn diese Rechnung aufgehen sollte, verkennt Steinbrück, dass Griechenland nicht das einzige Land mit entsprechenden Problemen ist  -  Spanien kommt unweigerlich [5]. Und bei anderen Staaten (man denke an Portugal, Italien) sieht es nicht besser aus. Es ist ein Fass ohne Boden, der mir Euro-Bonds geöffnet würde. Statt einen Schnitt zu wagen, würde der finanz-desaströse Alptraum seine Fortsetzung erhalten, der Scherbenhaufen am Schluss nicht mehr zu bewältigen sein. 

Sowohl dieser Umstand wird von dem Kanzlerkandidaten verkannt wie auch seine steuerpolitische Überlegung der Vermögenssteuer. Sicherlich wird man in Bezug auf die Vermögenssteuer dem Kandidaten einen geschickten Schachzug zur Gewinnung von Wählerstimmen nicht absprechen können. Vermögensungleichheit wurde gerade in letzter Zeit publiziert [6], wenn dabei auch nicht berücksichtigt wurde, dass insgesamt das Vermögen und insbesondere auch das Einkommen stieg und die Einkommenserhöhung auch jene Schichten betraf, die danach nicht an dem absoluten Vermögen teilhaben. Die Angaben [7] beruhen auf dem sozio-ökonomischen Panel, bei dem der DIW seit 1984 12000 stets gleiche Personen befragt[8]. Die Stimmigkeit mag hier insbesondere auf eine Repräsentativität auf sich beruhen, da entscheidend der öffentlichkeitswirksame Charakter ist. Genau diesen will sich aber Steinbrück bei seiner Forderung der Vermögenssteuer nutzbar machen. 

Erwartet werden 11,5 Milliarden Euro [9]. Die Kosten müssen noch abgezogen werden, so die Kosten für die Ermittlung der Werte (so z.B. Grundstückswerte). Da aufgrund der bisherigen Vorstellungen zur Vermögenssteuer nur etwa 150.000 Steuerbürger betroffen wären, soll die Steuer mit 1% des Vermögens auch relativ hoch angesetzt werden [10]. Dass es sich unter Berücksichtigung der Kosten von rund 20% [11] bei einem Bundeshaushalt, der Ausgaben von über 300 Milliarden Euro vorsieht [12], letztlich nur um knapp 3,5% des Bundeshaushalts handelt, um verschwindend geringe Einnahmen handelt, wird gerne übergangen (die Kosten-Nutzen-Relation bleibt hier wie häufig außer Ansatz). Entscheidender dürfte aber sein, dass sich sicherlich ein Großteil der Steuer betroffenen überlegen wird, dieser Steuer zu entgehen. Nicht per Schwarzgeldkonten im Ausland, sondern legal. Eine Überlegung wäre der Umzug ins Ausland. Mit Wohnsitzaufgabe in Deutschland bliebe der Steuerpflichtige nur noch geraume Zeit beschränkt steuerpflichtig, und auch nur noch mit seinen  Einkünften in Deutschland und evtl. Vermögen in Deutschland. Das Weltprinzip des deutschen Steuerrechts würde ihn nicht treffen. Frankreich macht es gerade vor [13].  

Steinbrück betreibt Populismus. Es ist keine  - gar gelungene -  finanzpolitische Überlegung, Griechenland längere Zeit zu gewähren, einen Euro-Bonds oder die Vermögenssteuer einzuführen. Mit dem Neid-Thema Vermögen versucht er sichtlich und unabhängig auch von einer (verfassungsrechtlich eventuell gedeckten) Durchführbarkeit einer Vermögenssteuer [14] Wählerstimmen zu gewinnen.  

Der Kandidat beweist kein finanzpolitisches Talent. Er hatte nicht nur im Zusammenhang mit der Lehmann-Krise als Bundesfinanzminister versagt. Vielmehr belegen seine jetzigen Ausführungen allenfalls populistische Züge des Kandidaten, nicht aber ein wirtschafts- und finanzpolitisches Verständnis. Keine seiner Aussagen sind geeignet, in der gegenwärtigen Krise, die auch Deutschland erreicht hat, Ansätze für eine Lösung vorzuzeigen. Er zeigt kein Charisma und auch keine Visionen. Sein Verständnis scheint auf wahlkampftaktische Überlegungen geschrumpft, deren Realitätssinn oder gar Sinnhaftigkeit er wohl nicht einmal bereit ist zu überdenken. Damit stellt er sich als eine tragische Figur im Kampf der SPD um die Regierungsübernahme dar. Denn unabhängig davon, ob das Kalkül der Art des Wählerstimmfangs aufgeht, machen seine Ausführungen mehr als deutlich, dass es ihm an der notwendigen Befähigung fehlt, einen Staat wie Deutschland in der Krise zu führen.  

Ralf Niehus, Mitglied im DVPJ


[2] Wie Fn. 1
[4] Jan Philipp Brosius: „Die Rechtmäßigkeit bilateraler Rettungskredite“. Info-Point Europa, Hamburg, Beitrag 06/2010
[6] Joachim R. Frick und Markus M. Grabka: Gestiegene Vermögensungleichheit in Deutschland. In: Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 4/2009, S. 59.
[10] wie Fn. 9
[11] wie Fn. 9
[14] BVerfGE 93, 121-165 zur Nichtigkeit des damaligen Vermögenssteuergesetzes = http://lexetius.com/2001/8/224

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