In der Canstatter Zeitung war ein Artikel über einen gehörlosen Friseur(online
http://www.cannstatter-zeitung.de/lokal/stuttgart/stuttgart/Artikel979014.cfm) . Gehörlosigkeit ist keine Seltenheit und bedeutet schon gar nicht, dass diese Person am sozialen Leben einschl. des beruflichen Umfelds keine Teilnahme haben könnte, shon gar dürfte. Hier wird aber ausführlich beschrieben, welche Schwierigkeiten ihm in den Weg gelegt werden, seinen (Traum-) Beruf zu verwirlichen, sich als Meister evtl. gar selbständig zu machen. Er soll für die Kosten aufkommen, die für die "Übersetzung" in die Gehörlosensprache notwendig sind.
Mit Gesetzen soll Behinderten geholfen werden. Sie sollen nicht mehr Bürger zweiter oder dritter Klasse sein. So weit, so gut. Nur ist Papier geduldig, und die Gesetze sind gedruckte Seiten. Der Taten folgen wenige. Um so gravierender, dass sich für den gehörlosen Friseur, der seinen Meister machen will, offenbar die einschlägigen Institutionen, die sich als Unterstützer der Behinderten gerieren, nicht einsetzen wollen. In unserer Gesellschaft sollte die Gleichstellung der Behinderten nicht vom Konto abnhängig gemacht werden - welcher Frseur hat schon den hier berechneten Betrag in 6-stelliger Höhe, um seinen Lebensberuf zu verwirklichen (und der nur wegen der Gehörlosigkeit zu zahlen ist) ? Und überhaupt: Wieso soll er diese Kosten als zusätzliche Kosten überhaupt aufbringen, wenn andere (mit Gehör) diese Kosten nicht zahlen müssen ? Damit ist der Gleichberechtigung (Gleichbehandlung) eine klare Absage erteilt - Gesetze werden ignoriert. Es wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, als sein Recht, ohne zusätzliche Kosten die Meisterschule zu besuchen und den Meister zu machen, gerichtlich durchzusetzen.
Gkücklich können diejenigen sein, die Gehör und Augenlicht haben. Diese müssenm nach Gesetz entscheiden. Sie müssen eine Diskrminierung von Behinderten vermeiden. Ob des vorliegenden Falls fragt es sich allerdings, ob nicht evtntuell die zuständigen Mitarbeiter bei den Entscheidungsgremien selbst im Hinblick auf gewisse Gehirntätighkeiten erkrankt sind. Statt "stufenloser Barrieren" zu schaffen, werden finanzielle Anforderungen gestellt, die zum einen im Regelfall vom Betroffenen nicht erfüllt werden können, zum anderen mit geltenden Recht (vgl. auch § 9 BGG) nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.
Letztlich geht es hier nicht nur um eine Umsetzung rechtlicher Grundsätze, sondern auch darum, fir tatsächliche Einstellung gegenüber Behinderten "in den Köpfen" zu revidieren.
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