Eine Gruppe von
Männern umringt eine oder mehrere Frauen und grenzt sie so von dem anderen
Publikum ab. Es folgen sexuelle Übergriffe und Diebstahl.
Man wird nicht verdrängen können,
dass die Art sexueller Übergriffe eine neue Dimension erreicht hat. Waren es
früher Einzeltäter, tun sich hier mehrere Personen zusammen. Die ersten
(bekannten, bzw. nach Versuch der Unterdrückung doch bekannt gewordenen)
entsprechenden Übergriffe in Deutschland ereigneten sich in der Silvesternach
in Köln und anderen Städten an belebten Orten.
Ich schreibe bewusst „in Deutschland“.
Denn an anderen Orten gab es dergleichen
schon seit längerer Zeit. Bekannt sind z.B. die Einzingelung und Übergriffe auf
Frauen dem Tahrir-Platz in Kairo nach dem Sturz von Mubarak. Die Reporterin
Andrea Backhaus schreibt:“ In Ägypten sind sexuelle Übergriffe auf Frauen
allgegenwärtig. Herrschende Männer missbrauchen den weiblichen Körper als
Machtinstrument.“ (http://www.welt.de/kultur/article130645929/Frauen-sind-Freiwild-im-neuen-Aegypten.html).
Es ist also nicht allgemein eine neue Dimension, sondern „lediglich“ eine
Verbreitung. Eine Verbreitung auch nach Deutschland. Diese geht einher mit dem Zustrom
von Flüchtlingen aus Regionen, in denen der Mann meint die Dominanz über die
Frau zu besitzen. Es ist - und daran
lässt sich nicht rütteln - nun einmal im
Islam der Mann, der das Sagen hat, was auch quasi kodifiziert in der
Scharia. Es war nach der irakischen Revolution deren Führer Ayatollah Ruhollah
Khomeini, der zwar den Frauen die Freiheit zur Wahl der Kleidung, der
Betätigung und des Lebensstils zugestehen wollte, nach der Revolution aber
sogleich rechtsbindend entschied, dass die
Frauen unter den hijab (Schleier) zu zwingen sind. Makeup wurde verboten und Frauen
durften sich außerhalb des Hauses mit niemandem anderem als mit ihrem Ehemann
oder einem Verwandten sehen lassen. Zuwiderhandelnde wurden mit Freiheitsentzug
und Auspeitschung bestraft.
Aber nicht nur gegen Frauen wird
in der Art der Umringung vorgegangen. Selbst Polizeikräfte werden auf diese Art angegriffen (http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/rosenheim-ort43270/rosenheim-polizeieinsatz-salzstadel-wegen-ruhestoerung-nacht-freitag-6253349.html).
Es wird zwar häufiger über
derartige Vorfälle berichtet, aber meiste nicht benannt, welche Herkunft die
Täter haben. Da dies regelmäßig bewusst verschwiegen wird, erfolgt eine Tatzurechnung zu bestimmten Herkunftsländern, auch wenn der oder die Täter noch nicht bekannt sind (vgl. zum Tot des 17-jährigen Niklas P. (http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bad-godesberg/Niklas-P.-gestorben-Erste-Hinweise-auf-T%C3%A4ter-article3254112.html); Schuld dran ist die gewollte Desinformation durch die Ermittlungsbehörden. Aber bleiben wir bei Frauen: In Berlin kam es jetzt beim Karneval der Kulturen zu Übergriffen auf Frauen; eine 10-köpfige Gruppe umringtte zwei 17- und 18-jährige Frauen, begraptschte und bestahl sie (http://www.huffingtonpost.de/2016/05/15/berlin-karneval-sex-uebergriff_n_9984268.html?icid=maing-grid7%7Cgermany%7Cdl1%7Csec1_lnk3&pLid=459915). Drei der ermittelten Täter (14 und 17 Jahre) wurden nach Feststellung der Personalien wieder freigelassen. Die meisten Medien gaben die Nationalität der Täter nicht an; Focus online benennt die türkische Herkunft (http://www.focus.de/panorama/welt/karneval-der-kulturen-mindestens-acht-frauen-opfer-sexueller-uebergriffe-in-kreuzberg_id_5539697.html).
Es ist in Zeiten, in denen um
eine Integration gestritten wird, wichtig, auch die Gefahren richtig
einzuschätzen. Es handelt sich also bei der Bekanntmachung der Herkunft der
Täter um einen Bestandteil, der für die Meinungs- und Willensbildung mit von
zentraler Bedeutung ist. Wer meint, im Sinne einer Vermeidung
von Diskriminierung derartige Angaben unterlassen zu müssen, verkennt die nicht
nur kriminalistische Bedeutung und für die Rechtsentwicklung für ein
Flüchtlings- und/oder Integrationsrecht. Wenn der Bürger durch freie Wahlen mitbestimmen
soll, ist seine (objektive) Information Grundlage. Wird diese Information
verweigert, wird dem demokartischen Grundprinzip zuwider gehandelt.
Neben diesem politischen Aspekt
ist aber auch ein rechtlicher Aspekt anzuhängen. Die Zusammenrottung muss unter dem Gesichtspunkt
der Bildung einer kriminellen Vereinigung iSv. § 129 StGB gewürdigt werden. Dem
Verfasser ist nicht bekannt, dass dies bisher erfolgte.
Auch erscheint es mehr als
fraglich, bei diesen Tätern nach Feststellung der Personalien keine Haft
anzuordnen. Es besteht, da der ausländische Täter regelmäßig keine enge Bindung
zu Deutschland hat, Fluchtgefahr, § 119 Abs. 2 Nr. 2 StPO. Damit könnte der
Untersuchungshaft lediglich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 119 Abs. 1 stopp
entgegenstehen: „,,wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden
Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.“ Diesen
halte ich allerdings bei sexuellen Übergriffen und Diebstahl gepaart mit der
Bildung einer kriminellen Vereinigung als gewahrt. Ansonsten wäre es dem im
übrigen immer medienwirksamen Aktionismus der Politik, bestehende Gesetze durch
weitere sinnlos zu ergänzen, anzuraten, hier die Strafbemessungen hochzusetzen. Bei diesen Delikten ist eine Geldstrafe unzureichend.
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