Donnerstag, 29. November 2018

Menschenausschlachtung nach Spahn - unmenschlich, unethisch und verwerflich (oder: die Leiden des "Toten")


Da reden sie von Umweltschutz, von menschenschädlichen Kraftstoffen (zunächst Diesel, jetzt auch schon Benzin). Da tun sie sie so, als ob sie um die Gesundheit und das Wohl der Bevölkerung des Staates besorgt wären. Sie versuchen darzutun, dass sie ihre Tätigkeit auch im Sinne der Eidesformel für Bundespräsident, Bundeskanzler(in) und Minister erfüllen, die nach Art. 56 S. 1 GG lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widme, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Und die Praxis ?

Jüngstes Beispiel der Disharmonie zwischen Verfassungseid und Tun ist der Vorstoß des Gesundheitsministers Spahn (CDU), der nun auch den Vorsitz der CDU als Nachfolger von Merkel übernehmen will, Menschen auszuschlachten, um ihre Organe für benötigte Organtransplantationen zu nutzen.



Sie werden einwenden, dass sei nicht so schlimm, denn es richte sich nicht gegen „Lebende“ sondern gegen „Tote“. Unabhängig von der sogenannten Totenruhe (§ 168 StGB) – sind Sie sicher ? Wie kommen Sie auf diesen Einfall ? Wann ist jemand Tot ?

Nach der Legaldefinition gilt jemand als tot, wenn der sogenannte Hirntod eintritt. Das ist die Legaldefinition. Aber wie sieht es mit diesem “toten“ Menschen tatsächlich aus ? Gerade für die Organtransplantation ist der menschliche Organismus bis zur Entnahme der benötigten Organe aufrechtzuerhalten. Dies hat zur Folge, dass dieser „tote“ Mensch weiter fühlt, also auch Schmerzen hat [1]. Das wird (natürlich) wegen der „political corectnes“ nicht gesagt – eine Korrektheit, die an Boshaftigkeit kaum zu überbieten ist.

Wollen Sie also tatsächlich Organe spenden, wenn die Organspende für sie  noch im „Tot“ qualvolle Leiden (es wird von explosionsartigen Gefühlen gesprochen) bedeutet ? Man muss schon masochistisch veranlagt sein, um dies hinnehmen zu wollen, meine ich.

Nun werden Sie einwenden wollen, dass man ja auch nach der Vorstellung von Spahn der Organentnahme widersprechen kann bzw. ein Angehöriger für den betroffenen widersprechen kann. Da im Stadium des Hirntodes kaum mehr erwartet werden kann, dass eine wie auch immer geartete Äußerung möglich ist, müsste man also einen Zettel mit sich führen „Von mir gibt es keine Organe“ oder „Ich stehe für Organspenden nicht zur Verfügung“. Schön. Aber nur leider geht dieser zettel bei dem Unfall (wirklich oder nicht) verloren, wird (natürlich unbeabsichtigt) nicht gesehen/entdeckt und auch die Familienangehörigen können (leider) nicht rechtzeitig unterrichtet werden (bzw. entscheiden gegen Sie). Pech gehabt. Die Qual beginnt. Mit der Bibel: Die Vorstufe der Hölle, das Fegefeuer wird jedenfalls erlebt.

Die Idee von Spahn beruht mithin auf reiner Menschenverachtung. Sie würdigt nicht nur den Menschen zu einem nutzbaren Gegenstand der „Ersatzteilentnahme“ herab, sie fordert auch ein erbarmungsloses Leid für den „Toten“.

Und dies gar für eine Organspende, die nicht notwendig wäre.

Die Embryonalforschung ist weit gekommen. Aus dem Embryo lassen sich Organe züchten, die als Ersatz für Herzen, Nieren pp. dienen könnten. Könnten. Denn dem wurde ein Riegel vorgeschoben. Es wird für unethisch gehalten, Embryos dafür zu verwenden; stattdessen werden abgetrieben Föten vernichtet oder gar in der Kosmetik u.a. verwertet. Warum ? Ist unser Ethikkodex schon so weit von jeder Realität entfernt, das der abgeriebene Fötus nicht mehr sinnvoll eingesetzt werden darf, aber der Mensch als fühlender „Toter“ malträtiert und gequält werden darf ? Dass (bei Unterstellung des Guten in Spahns Gedankengängen) Organe fehlen, die lebenserhaltend für andere sind, wird nicht angezweifelt. Allerdings bedarf es hier nicht der Tortur für doch Lebende da fühlende Toten.

Der Vorschlag Spahns ist strafrechtlich nach § 169 StGB relevant. Er verstößt gegen Art 1 Abs. 1 (Unantastbarkeit der Würde des Menschen) und Art 2 Abs. 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), also unantastbare Rechtsgüter. Natürlich wird sybillinisch versucht werden, diese Artikel für den nach der Legaldefinition „Toten“ auszunehmen, einem Toten mit intakten Nervensystemen. Diese Rabulistik ist schamlos und fordert nur die Feststellung, dass die bisherige Legaldefinition auf Grund der neuen Erkenntnisse überholt ist. Der Mensch lebt nicht nur über das Hirn, sondern so lange, bis sämtliche Organe versagen, er also auch keine Schmerzen mehr haben kann. Die Einschränkung auf den Hirntot für die Organentnahme würde eine Widerbelebung unrühmlicher Machenschaften aus dem 3. Reich wieder aufblühen lassen, dem letztlich das menschliche Leid, welches sich hier nach dem Hirntot fortsetzt, egal war.

Mithin: Die Idee von Spahn bedeutet Menschenausschlachtung, ist unethisch und mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Wer für die Idee ist, soll sich freiwillig zur Verfügung stellen – ein Zwang (auch wenn er mit einem mehr als fragwürdigen Widerspruchsvorbehalt versehen ist) kann nicht sein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen