Da ist es wieder, das Gespenst der (einmaligen)
Steuer auf Spareinlagen (richtig: Sichteinlagen, wozu auch laufende Konten,
also Girokonten, gehören, ebenso wie Festgeldkonten). Die Deutsche Bundesbank
schließt sich dem IWF an: Zum Schuldenabbau einmalig 10%.
Rechtssicherheit
und wirtschaftliche Sicherung sind die Grundanker jeder demokratischen und
marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Diese verlangt Planung, die nur auf
gesicherten Rechtsfundamenten und wirtschaftlicher Komponenten aufbauen kann.
Zwar kann die wirtschaftliche Entwicklung, gar in Bezug auf internationale
Bewegungen, nie vorhergesehen werden, doch wird der Kaufmann stets
entsprechende Vorsorge treffen. Aber wie kann er das, wenn plötzlich die
Grundlagen erschüttert werden ? Wie soll er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen,
wenn er „zuviel“ auf dem Konto hat, gesammelt für Zahlungen an Personal, für
Kredite und/oder Zukunftsinvestitionen ? Wird ihm hier etwas genommen, werden
ihm zehn Prozent seiner Guthaben genommen, so wird er zwangsläufig
Gegenmaßnahmen vornehmen müssen, einschließlich der Entlassung von Personal. Er
wird sich angesichts deratriger Äußerungen des IWF und gar jetzt der Bundesbank
überlegen müssen, ob er Kredite aufnimmt oder lieber Investitionen direkt aus
Guthaben bedient, was für Banken zur Folge hat, dass diese auf weiteren
erheblichen Geldern „sitzt“, die sie nicht unterbringen kann.
Viele werden
anmerken, dass es ein Problem des Kapitalismus sei. Nicht erörtert werden soll,
welche Probleme sich für diejenigen ergibt, die letztlich von diesem „Kapitalismus“
als Arbeitnehmer abhängig sind. Denn diese Arbeitnehmer werden selbst ein
Problem haben: Propagierte doch just diese Bundesregierung wie auch die
Regierung der SPD/ Die Grünen auch die Hilfe zur Selbsthilfe in Bezug auf die
Pflegeversicherung, aber auch in Bezug auf die Rente. Die Bürger sollten selbst
für Vorsorge sorgen, da die (öffentlichen) Kassen dies nicht bewältigen
könnten. Und in der Pflegeversicherung wird bereits deutlich, dass dort den
Leistungsanforderungen nicht mehr entsprochen werden kann. Viele haben ihr Geld
angelegt, auch auf Sparkonten (Festgelder u.a.). Ein Abzug von zehn Prozent davon wäre eine
Enteignung und würde den Betroffenen dafür bestrafen, dass er tatsächlich dem
staatlichen Aufruf (Hilferuf) gefolgt ist.
Viele haben
Gelder in Wertpapiere angelegt. Aufatmen ? Um sich vor der Inanspruchnahme der
10-Prozent-Regelung auf Barvermögen zu schützen, können auch heute noch Bürger
in Wertpapiere investieren. Damit gehen sie eine Gefahr ein: Die des
Kursverfalls. Und diese Gefahr ist bei einem Dax mit über 10.000 mehr als
reell. Aber auch ohne diese Überlegung der Verlagerung von Bargeld (Sichtgeld
auf Konten) stellt sich die Frage, ob es verfassungsrechtlich überhaupt legitim
sein kann, dass Besitzer von Bargeld (Sichtgeld) belangt werden, diejenigen
aber nicht, die ihr Geld in Wertpapiere angelegt haben und damit nach dem „Stichtag“
wieder Zugriff zu Bargeld nehmen können. Oder diejenigen, die ihr Bargeld
(Sichtgeld) zum Kauf von Immobilien, von Antiquitäten oder hochwertiger Kunst
nutzen. Wie soll es mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung bestellt sein, wenn jemand
sein Bargeld schlicht anlegt und damit nicht betroffen ist, weiterhin von
Wertsteigerungen Nutzen zieht, zu jenen, die nur auf das Bargeld gesetzt haben
und damit auch die Gefahr des ideellen Verlustes durch Inflation liefen ?
Steueroasen
wurden und werden bekämpft, damit dem Staat keine Steuereinnahmen verloren
gehen. Aber muss man eine Steueroase suchen ? Reicht es nicht aus, sich eine
Oase zu suchen, bei der (vielleicht) die Gefahr eines derartigen Eingriffs nicht
besteht ? Sicherlich, dies wäre womöglich mit Kosten verbunden, weshalb auch
insoweit nur größere Vermögen sich entziehen könnten; wiederum ein Beleg für
eine Willkür im Sinne der Ungleichbehandlung.
Es wird
schon nicht so schlimm kommen. Dieser hypothetische Glaubenssatz wird vielen
Mut geben. Vielleicht werden tatsächlich nur Sichtguthaben auf Konten in einer
Höhe von € 100.000,00 oder 1.000.000,00 oder mehr betroffen sein. Vielleicht.
Aber selbst wenn dies so sein sollte, könnte es für denjenigen, der mit seinem
Guthaben nicht darunter fällt, fatale Folgen haben. Nämlich dann, wenn sein
Arbeitgeber darunter fällt.
Eine auch
einmalige Steuer auf Guthaben bei Banken/Sparkassen würde sich als endgültiger
Beweis dafür darstellen, dass eine wirtschaftliche Planung in Deutschland nicht
möglich ist. Sprechen bereits die jährlichen Steuergesetzgebungen meines
Erachtens dagegen (die allerdings im Hinblick auf solche Maßnahmen direkt
kleinlich sind), ließe sich aus einer solchen Maßnahme ableiten,. Dass in
Deutschland, in der EU keinerlei wirtschaftliche Planbarkeit mehr möglich ist.
Dann aber darf auch nicht investiert werden. Deutschland (und die EU) muss dann
schlicht für jeden, der irgendwo Gelder hat, ein „No“ für Anlagen, gleich
welcher Art, sein.
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