Dienstag, 3. Februar 2015

(Straf-) Steuer auf Spareinlagen

Da ist es wieder, das Gespenst der (einmaligen) Steuer auf Spareinlagen (richtig: Sichteinlagen, wozu auch laufende Konten, also Girokonten, gehören, ebenso wie Festgeldkonten). Die Deutsche Bundesbank schließt sich dem IWF an: Zum Schuldenabbau einmalig 10%.

Rechtssicherheit und wirtschaftliche Sicherung sind die Grundanker jeder demokratischen und marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Diese verlangt Planung, die nur auf gesicherten Rechtsfundamenten und wirtschaftlicher Komponenten aufbauen kann. Zwar kann die wirtschaftliche Entwicklung, gar in Bezug auf internationale Bewegungen, nie vorhergesehen werden, doch wird der Kaufmann stets entsprechende Vorsorge treffen. Aber wie kann er das, wenn plötzlich die Grundlagen erschüttert werden ? Wie soll er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wenn er „zuviel“ auf dem Konto hat, gesammelt für Zahlungen an Personal, für Kredite und/oder Zukunftsinvestitionen ? Wird ihm hier etwas genommen, werden ihm zehn Prozent seiner Guthaben genommen, so wird er zwangsläufig Gegenmaßnahmen vornehmen müssen, einschließlich der Entlassung von Personal. Er wird sich angesichts deratriger Äußerungen des IWF und gar jetzt der Bundesbank überlegen müssen, ob er Kredite aufnimmt oder lieber Investitionen direkt aus Guthaben bedient, was für Banken zur Folge hat, dass diese auf weiteren erheblichen Geldern „sitzt“, die sie nicht unterbringen kann.

Viele werden anmerken, dass es ein Problem des Kapitalismus sei. Nicht erörtert werden soll, welche Probleme sich für diejenigen ergibt, die letztlich von diesem „Kapitalismus“ als Arbeitnehmer abhängig sind. Denn diese Arbeitnehmer werden selbst ein Problem haben: Propagierte doch just diese Bundesregierung wie auch die Regierung der SPD/ Die Grünen auch die Hilfe zur Selbsthilfe in Bezug auf die Pflegeversicherung, aber auch in Bezug auf die Rente. Die Bürger sollten selbst für Vorsorge sorgen, da die (öffentlichen) Kassen dies nicht bewältigen könnten. Und in der Pflegeversicherung wird bereits deutlich, dass dort den Leistungsanforderungen nicht mehr entsprochen werden kann. Viele haben ihr Geld angelegt, auch auf Sparkonten (Festgelder u.a.).  Ein Abzug von zehn Prozent davon wäre eine Enteignung und würde den Betroffenen dafür bestrafen, dass er tatsächlich dem staatlichen Aufruf (Hilferuf) gefolgt ist.

Viele haben Gelder in Wertpapiere angelegt. Aufatmen ? Um sich vor der Inanspruchnahme der 10-Prozent-Regelung auf Barvermögen zu schützen, können auch heute noch Bürger in Wertpapiere investieren. Damit gehen sie eine Gefahr ein: Die des Kursverfalls. Und diese Gefahr ist bei einem Dax mit über 10.000 mehr als reell. Aber auch ohne diese Überlegung der Verlagerung von Bargeld (Sichtgeld auf Konten) stellt sich die Frage, ob es verfassungsrechtlich überhaupt legitim sein kann, dass Besitzer von Bargeld (Sichtgeld) belangt werden, diejenigen aber nicht, die ihr Geld in Wertpapiere angelegt haben und damit nach dem „Stichtag“ wieder Zugriff zu Bargeld nehmen können. Oder diejenigen, die ihr Bargeld (Sichtgeld) zum Kauf von Immobilien, von Antiquitäten oder hochwertiger Kunst nutzen. Wie soll es mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung bestellt sein, wenn jemand sein Bargeld schlicht anlegt und damit nicht betroffen ist, weiterhin von Wertsteigerungen Nutzen zieht, zu jenen, die nur auf das Bargeld gesetzt haben und damit auch die Gefahr des ideellen Verlustes durch Inflation liefen ?

Steueroasen wurden und werden bekämpft, damit dem Staat keine Steuereinnahmen verloren gehen. Aber muss man eine Steueroase suchen ? Reicht es nicht aus, sich eine Oase zu suchen, bei der (vielleicht) die Gefahr eines derartigen Eingriffs nicht besteht ? Sicherlich, dies wäre womöglich mit Kosten verbunden, weshalb auch insoweit nur größere Vermögen sich entziehen könnten; wiederum ein Beleg für eine Willkür im Sinne der Ungleichbehandlung.
Es wird schon nicht so schlimm kommen. Dieser hypothetische Glaubenssatz wird vielen Mut geben. Vielleicht werden tatsächlich nur Sichtguthaben auf Konten in einer Höhe von € 100.000,00 oder 1.000.000,00 oder mehr betroffen sein. Vielleicht. Aber selbst wenn dies so sein sollte, könnte es für denjenigen, der mit seinem Guthaben nicht darunter fällt, fatale Folgen haben. Nämlich dann, wenn sein Arbeitgeber darunter fällt.


Eine auch einmalige Steuer auf Guthaben bei Banken/Sparkassen würde sich als endgültiger Beweis dafür darstellen, dass eine wirtschaftliche Planung in Deutschland nicht möglich ist. Sprechen bereits die jährlichen Steuergesetzgebungen meines Erachtens dagegen (die allerdings im Hinblick auf solche Maßnahmen direkt kleinlich sind), ließe sich aus einer solchen Maßnahme ableiten,. Dass in Deutschland, in der EU keinerlei wirtschaftliche Planbarkeit mehr möglich ist. Dann aber darf auch nicht investiert werden. Deutschland (und die EU) muss dann schlicht für jeden, der irgendwo Gelder hat, ein „No“ für Anlagen, gleich welcher Art, sein. 

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