Hochhaus im Vordergrund: Deutsche Bank in Frankfurt am Main |
Der Leser wird denken, das
geschieht nur dann, wenn der Kunde „in den Miesen“ ist, also selbst
Verbindlichkeiten bei der Bank hat, die er trotz Fälligkeit nicht zurückführt.
Weit gefehlt. Die Deutsche Bank (Deutsche Bank für Privat- und Geschäftskunden
AG) führt Überweisungen auch dann nicht aus und nimmt Auszahlungen auch dann
nicht vor, wenn der Kunde keinerlei
Verbindlichkeiten ihr gegenüber hat (vgl. meinen Artikel: Deutsche Bank: Nichtvornahme von Überweisungen und Auszahlungen auf Recht kurz gefasst).
Problematisch kann ein solches Verhalten sein, wenn der Kunde auf das Geld
angewiesen ist, z.B. da er nur über die Gelder auf den Konten bei dieser Bank
verfügt und z.B. dringend Geld (z.B. zur Zahlung der Miete o.ä.) benötigt.
Zu denken wäre an eine
Einstweilige Verfügung. Doch darf an sich bei einer solchen nicht die
Hauptsache vorweggenommen werden, was der Fall wäre, wenn diese auf Auszahlung
gerichtet ist (was sie sein müsste). Und Auszahlung gegen Sicherheitsleistung (z.B.
die Bürgschaft einer Versicherung oder anderen Bank) würde vielen Kunden auch
nicht helfen, da sie (gar so schnell)
kein Institut finden würden, welches eine derartige Bürgschaft übernehmen
würde. Denn jedes Institut würde sich die Frage stellen, weshalb die Hausbank
nicht die Auszahlung vornimmt und Böses wittern.
Immer mehr werden wir auf den
bargeldlosen Verkehr eingestellt. Angedacht (und in anderen Ländern auch schon
praktiziert) ist, das Bargeldvolumen zu kappen und größere Beträge nur noch
über Kreditkarten oder Überweisungen / Einzugsermächtigungen zuzulassen (vgl.
meinen Beitrag hier im Blog zu Abschaffung von Bargeld –Sinn und Zweck – Vision oder Realität und mögliche Folgen). Und wer zahlt z.B. seine Miete noch bar ? Wer
kauft einen Neuwagen noch mit Bargeld ? Die Finanzverwaltung lehnt jede
Barzahlung ab und verlangt für Zahlungen die Überweisung (oder eine
Einzugsermächtigung) und für Auszahlungen will sie ein Konto haben (was dann
auch leichter für den Zugriff bei einer möglichen Vollstreckung ist). Konten
werden gelistet. Wer einen Titel hat, kann über den Gerichtsvollzieher eine
Nachfrage veranlassen, wo der Schuldner überall Konten besitzt. Der gläserne
Bürger ist da.
Und was, wenn die Bank wie in dem
o.g. Fall der Deutschen Bank geschildert) grundlos keine Zahlungen vornimmt ?
o.g. Fall der Deutschen Bank geschildert) grundlos keine Zahlungen vornimmt ?
Der Bankkunde sollte sich also
keinesfalls auf ein Geldinstitut festlegen, sondern bei zwei oder mehr
Geldinstituten seine Gelder anlegen. Auch eventuell (wenn er insbesondere grenznah
wohnt) im Ausland. So hat er eine Notreserve, auf die er zurückgreifen kann. Er
kann ja auch bei anderen Instituten Tagesgelder anlegen. Auch wenn derzeit der
Zinssatz niedrig ist, hat er doch noch immer Einnahmen daraus. Und viele
Institute führen nicht nur die Girokonten kostenlos, sondern auch
Tagesgeldkonten. So wäre die Liquidität jedenfalls in einem geringen Umfang gesichert.
Dies unabhängig davon, dass die
Allmacht der Banken (Geldinstitute) offenbar weiter zunimmt. Und der
Gesetzgeber dem tatenlos - wie stets bei
Großunternehmen) zusieht. Bedenkt man in diesem Zusammenhang die Pläne der EU
bzw. der Bankenaufsichten, kleine Geldinstitute zugunsten der Großen zu schließen,
müssen die Bedenken noch weiter steigen. Nicht die kleinen Geldinstitute haben
nationale Wirtschaften ins Schleudern gebracht, sondern die Großen. Zwar sind
auch kleine Institute vor der „Pleite“ nicht sicher, doch deren Untergang kann
aufgefangen werden. Bei den Großen (s. die Hilfsaktion für die Commerzbank) ist
dies weitaus aufwendiger und für den
Steuerzahlerteurer. Und dass gar noch vor den Plänen, die Anleger (dazu gehören
auch Inhaber von Girokonten !) zu beteiligen, ehe ein Rettungsfonds eingreift.
Die Ohnmacht des Bankkunden lässt
sich also nicht beseitigen. Sie ist wohl systemimmanent - oder
bessert ausgedrückt: gewollt.
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