Dienstag, 23. April 2013

Ist die Alternative für Deutschland eine Alternative ?


Alternative für Deutschland. Ist der Name dieser neuen, im Februar 2013 gegründeten Partei eine echte Alternative ?  Ist sie notwendig und hat sie Chancen.
 
Markantes Markenzeichen dieser Partei ist ihre Anti-Euro-Haltung. So ist es nicht verwunderlich, dass sie in Erscheinung tritt zu einem Zeitpunkt, in dem der Euro nicht nur Schwierigkeiten in etlichen Mitgliedsstaaten verursacht und andere Staaten finanziell einspringen müssen. Sie tritt in Erscheinung in einer Zeit, in der die Schieflage des Euro regelrecht Strategie-Blüten in der Politik treibt. 

Wir erinnern uns: Eingeführt wurde der Euro am 1.1.1999 und als Bargeld am 1.1.2002, womit er die nationalen Währungen endgültig ersetzte. Es gab viele Stimmen, die sich gegen die Einführung aussprachen. So wurde aus Reihen von Volkswirtschaftlern insbesondere auch geltend gemacht, dass es sich um eine reine politische Währung handelt, da keine gleichzeitige Verknüpfung der Finanz- und Wirtschaftspolitik im Euro-Raum erfolgt.  Diesen Stimmen wurde damals aus politischen Opportunismus nicht Rechnung getragen; eine einheitliche Wirtschafts- und Finanzpolitik für den europäischen Raum war nicht möglich. Damit entstand eine Währung, deren Hüter in Form der EZB auf die verschiedenen wirtschafts- und finanzpolitischen Richtungen der einzelnen Staaten im Wirtschaftsraum Rücksicht nehmen und dem Rechnung tragen mussten / sollten. Ein vom Grundsatz unmögliches Unterfangen, bedenkt man auch, dass viele Mitglieder des Euro-Verbundes letztlich auch mit geschönten Zahlen ihren Zutritt erhielten. Die heutige Eurokrise ist die notwendige Folge der verfehlten Einbindung von Währungspolitik in die Finanz- und Wirtschaftspolitik.

Ist die Konsequenz der Austritt der Staaten aus dem Euro, die (noch) relativ wirtschaftlich stabil sind ? Es ist eine Frage, die nicht leichthin mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Der europäische Wirtschaftsraum ist eng verwoben, auch in Bezug auf den Euro. Der Austritt aus dem Euroverbund würde auch nicht von bereits eingegangenen Belastungen befreien können, da diese ihre Grundlage in völkerrechtlichen Verträgen haben. Aber nach dem Motto „Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende“ könnte man dass vielleicht hinwegdenken (mit der Folge von Milliardenforderungen durch Bürgschaften für Griechenland). Kann aber der Austritt der wirtschaftlich starken Staaten aus dem Euro (und der stärkste ist wohl derzeit noch Deutschland) ohne Auswirkungen auf den europäischen Wirtschaftsraum, hier die Europäische Union (EU) sein ? Es sind zwar nicht alle Staaten der EU im Verbund des Euro. Namhaft ist hier Großbritannien zu nennen. Aber selbst Großbritannien ist vom Euro abhängig, finanziert es sich doch durch billige Kredite bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Das Ausscheren Deutschlands aus dem Euro und die Rückkehr zu DM führt wirtschaftlich zum Floating (Schwankung der Wechselkurse) des Euro zur DM; der Warenexport Deutschlands in die übrigen EU-Staaten dürfte sich verteuern, da davon auszugehen ist, dass die DM gegenüber dem Euro aufwertet.  Aber nicht nur dies wäre zu berücksichtigen. Ist schon jetzt Deutschland im Hinblick auf seine „kleinliche Haltung“ gegenüber „notleidenden Staaten“ in Verruf gekommen, so würde dies durch die Abkehr vom Euro noch gefördert. Dies im Sinne der verstärkten Ausbildung nationalstaatlicher Abgrenzungen. Letztlich wäre damit wohl auch das Ende der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Offenbar wird dies aber auch von der Alternative für Deutschland so gesehen, ist doch der Ausstieg als solcher nur eine ultima ratio. Eine Verschlankung wäre an denkbar. Als „starke“ Staaten der EU die eine gemeinsame Währung haben.

Leider ist aber eine programmatische Zielaussage nicht zu finden. Diese kann nicht mit einem „Dagegen“ ersetzt werden. Es fehlt eine klare Definition, wie die Wirtschaft, sei es ohne Euro oder im Verbund des Euro mit wenigen Staaten, auf dem globalen Markt funktionieren soll. Es fehlen sowohl strategische als auch programmatische Überlegungen der weiteren Gestaltung, um auch Deutschland ohne Euro (oder im Verbund des Euro mit wenigen Staaten) konkurrenzfähig zu halten. Dass aber wäre zu erwarten, da die DM als neue-alte Währung derzeit mit einer starken Aufwertung gegenüber dem „Rest-Euro“ zu rechnen hätte. Die wirtschaftliche Expansion Deutschlands war und ist auch dem Euro zuzuschreiben: Länder, die bisher von ihrer Inflation lebten und in denen von daher nur teuer exportiert werden konnten, konnten nun preiswert beliefert werden.  Dank des festen Kurses.

Liest man die Internetpräsens der Alternative für Deutschland fällt auf, dass auf europäischer Ebene das nationale Budgetrecht hervorgehoben wird. Gerade hier aber ist der Krankheitskeim des Euro zu sehen: Keine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik. Der Abbau der EU-Bürokratie, der als Programmpunkt angedacht wird, ist zwar vom Grundsatz her lobenswert, aber auch populistisch. Denn Bürokratieabbau wäre nicht nur auf EU-Ebene angezeigt, auch auf nationaler Ebene. Wie der Abbau erfolgen soll, welche Kriterien für die Verwaltung gelten sollen, wird nicht mitgeteilt.

Letzteres gilt letztlich für alle weiteren Programmpunkte, von Energie bis Bildung. Lediglich bei der Einwanderung wird unter Bezugnahme auf das Kanada ein Hinweis angebracht, was angedacht wird.

Vielleicht ist es zu viel verlangt von einer gerade gegründeten Partei zu erwarten, dass ein ausgefeiltes Konzept vorliegt. Da aber diese Partei bei den Bundestagswahlen in diesem Jahr antreten will, hat sie sich auch zu erklären, wenn sie ernst genommen werden will. Populistische „Wie wollen“- Parolen sind nicht geeignet, programmatische und inhaltliche Aussagen zu ersetzen.

Der Schwerpunkt der Aussage  - raus aus dem Euro -  ist sicherlich in einer Zeit, in der die Regierungen und „staatstragenden“  Parteien (seien sie an der Regierung oder in der Opposition) mehr einen Schlingerkurs zu fahren scheinen, eine dankbar aufgenommene Forderung. Denn niemand sieht derzeit ein klares Konzept bei der Bewältigung der Probleme. Verschärft wird dies noch durch Gedankenspiele auf höchster politischer Ebene, die auf eine direkte finanzielle Bürgerbeteiligung bei der Krisenbewältigung abzielen (vgl. Zypern,  der von der Bundesregierung und SPD / Grünen nicht zurückgewiesenen EU-Überlegung der Beteiligung der Kunden von Banken bei Notlage derselben). Alleine diese Forderung ist aber für sich nicht alternativ zur Krisenbewältigung zu sehen, solange es an einem wirtschaftlich durchdachten Fundament ohne Euro fehlt.

Die Alternative für Deutschland ist mithin keine echte Alternative, da sie nicht aufzeigt, was sie wie verwirklichen will. Vom Regen in die Traufe (Redensart aus dem 17. Jh.) wäre nicht alternativ im positiven Sinne, sondern ein Auswechseln eines unhaltbaren Zustandes.  Ähnlich den Piraten stellt ssie sich (bisher) nur als reine Protestwahlpartei dar.

Montag, 8. April 2013

Das Dilemma der Strafverfolgung und seine negative Wirkung


0.       Verfahren können von der Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt werden. Dies dann, wenn die Schuld des Täters gering ist und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht vorliegt. Häufig wird diese Einstellungsvariante aus Praktikabilitätsgründen gewählt, nur um die Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte zu schonen. Ein Verhalten, welches nicht dazu geeignet ist, Vertrauen in den Rechtsstaat zu fassen und auch nicht dazu geeignet ist, die rechtsstaatliche Ordnung zu sichern. 

1.       Was soll der redliche Bürger davon halten, dass er  - aufgehalten durch lange Schlangen an der Kasse beim Einkauf -  erbarmungslos ein „Knöllchen“ an seinem Fahrzeug vorfindet,  und niemand, weder der Ordnungshüter, noch das Ordnungsamt oder auch, lässt er es darauf ankommen, das Gericht bereit ist, die „Augen noch einmal zuzudrücken“ und das Verfahren einzustellen. Er muss zahlen.  Dies in Kenntnis des Umstandes, dass schwere Verstöße nicht geahndet werden. 

2.       Ein Anzeigenverlag hatte eine Anzeige eines Inserenten, entgegengenommen und veröffentlicht. Dieser zahlte dann nicht. Es handelte sich um eine juristische Person in Form der GmbH. Eine Klage konnte gegen die Gesellschaft nicht mehr durchgeführt werden, da sie zwischenzeitlich im Handelsregister gelöscht. Wurde. Grund war, dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen wurde. In dem Insolvenzgutachten wurde aufgezeigt, dass bereits zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Insolvenzreife bestand. Der Verlag erstattete nunmehr gegen den Geschäftsführer der GmbH, der selbst den Auftrag für die GmbH erteilt hatte, Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt (StA Darmstadt 700 Js 10927/13). 

3.       Es ist hier dem Verlag nicht zu vermitteln, weshalb es zur Einstellung kam. Die Rechtsnorm wird zwar als solche verstanden, nicht aber, dass trotz des eindeutigen Verstoßes gegen Strafrechtsnormen (hier: § 263 StGB, im übrigen Insolvenzverschleppung) das Verfahren nicht betrieben wird. Letztlich fühlt sich der Verlag zu Recht getäuscht, da er bei Auftragserteilung von einer (zumindest zu diesem Zeitpunkt) solventen Gesellschaft ausgehen durfte. Ist es hinnehmbar, dass jedenfalls mit bedingten Vorsatz (davon ausgehend, dass Zahlung nicht geleistet werden könnte und dies billigend in Kauf nehmend) Dritte geschädigt werden ?  Und: Ist nicht jedenfalls dann, wenn wie vorliegend dies bei dem Täter auch kein Einzelfall war, ein öffentliches Interesse anzunehmen ? Liegt nicht letztlich das öffentliche Interesse schon darin, dass unter Nutzung einer betragsmäßig haftungsbeschränkten Gesellschaft trotz Überschuldung und (kumulativ) Zahlungsunfähigkeit weiterhin Aufträge erteilt werden, in Kauf nehmend, dass diese nicht bezahlt werden können ? Im Strafrecht ist häufig die Rede von der generalpräventiven Wirkung (Abschreckung).    Wie aber kann diese angenommen werden, besteht doch selbst bei Betrugs- und Insolvenzstraftaten die nicht nur vage Möglichkeit einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO. Ein solches Verhalten der Strafverfolgungsbehörden kann wohl weniger als Abschreckung denn als Aufforderung zur Straftat verstanden werden.  

4.       Und wie fühlt sich in dieser Situation der oben genannte Parksünder, der mit allen Mitteln des Rechtsstaates zur Rechenschaft gezogen wird ? Liegt ein öffentliches Interesse im Hinblick auf den Verkehrsraum oder nur deshalb vor, da es sich um Einnahmen der öffentlichen Hand handelt, die so evtl. bei dem Straftäter nicht zu erreichen wären ?