Robert F. Kennedy (unter John F.
Kennedy Justizminister) hatte Recht als er formulierte, Demokratie sei die
schwierigste Gesellschaftsform. Aber warum ?
An sich ist doch Demokratie „nur“
die Verlagerung der Willensbestimmung von einer Person oder einer kleinen Personengruppe
auf diejenigen, die den Staat ausmachen: die Bevölkerung. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG
bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und bringt damit gerade
diesen Grundsatz zum Tragen. Doch schon
Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG verdeutlicht die Schwierigkeit, die sich an die Verwirklichung
knüpfen kann, da danach diese vom Volk auszuübende Staatsgewalt in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden
Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird. Das Grundgesetz proklamiert damit
eine repräsentative Demokratie, deren
Grundstütze letztlich die Wahl von Personen (vermittelt durch Parteien) in die
Parlamente ist, in denen die gewählten den „Volkswillen“ umsetzen sollen. Anders sieht es nur bei der direkten
Demokratie aus, in der das Volk unmittelbar und unvertretbar durch Abstimmungen
über Sachfragen am Staatsgeschehen
teilnimmt. Ansätze der direkten Demokratie finden sich in der Schweiz, in der
die Bevölkerung zu bestimmten Sachfragen gefragt werden muss. Soweit in Deutschland
teilweise (nicht auf Bundesebene sondern nur auf Länderebene) Volksbefragungen / Bürgerbegehren möglich
sind, sind diese an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, weshalb insoweit nur
bedingt von einer direkten Demokratie gesprochen werden könnte.
Bezogen auf Deutschland ist
mithin festzuhalten, dass der Deutsche Bundestag die Institution ist, über die
das Volk mittels Wahl Einfluss nehmen kann. Auch wenn der Wähler zwei Stimmen
hat, bei denen er mit der einen Stimme eine Partei, mit der anderen Stimme eine
bestimmte Person (in seinem Wahlkreis) wählen kann, liegt der Schwerpunkt auf den
Parteien, aus denen auch in der Regel die Kandidaten stammen, denen mit der
zweiten Stimme eine Zustimmung erteilt werden kann.
Entscheidend ist, dass damit in
der repräsentativen Demokratie das Volk selbst nicht über die Geschicke des
Staates bestimmen kann, obwohl er doch der Souverän sein soll. Es kann nur
bedingt den Versuch der Einflussnahme ausüben. Er kann zwar, wenn sich diese
Partei entgegen ihren „Wahlversprechen“ verhält, diese bei der nächsten Wahl
abstrafen (so geschehen mit der FDP, die ihr Wahlversprechen einer Steuerreform
nicht einhielt, in 2013 nicht wieder in den Bundestag einziehen konnte).
Aber kann der Souverän überhaupt
entscheiden ?
Um (mit) entscheiden zu können, ist
Wissen um tatsächliche Gegebenheiten unabdingbare Voraussetzung. Natürlich kann
sich der Souverän über die Medien informieren. Doch fraglich ist, ob selbst bei
einer umfassenden Auswertung der zur Verfügung stehenden Medien das
erforderliche Wissen für eine Entscheidungsfindung vorliegt. So darf und muss
darauf hingewiesen werden, dass sich der Bevölkerung weitestgehend die Datengrundlagen fehlen. Das
fängt schon an bei der Frage des effektiven Standes der Arbeitslosigkeit. Die offiziellen
Bekanntmachungen dazu nennen regelmäßig nur Zahlen, die in die
Arbeitslosenstatistiken einfließen sollen, so u.a. nicht die Arbeitslosigkeit
von Bürgern über 60 Jahren. D.h., dieses Wissen um die bekanntgemachte
Arbeitslosenstatistik ist unvollständig. Auch die Kriminalstatistik hat Lücken,
wie sich 2016 offenbarte: Obwohl infolge der Zuwanderungen zeigte: 293.000
Delikte von 174.000 Zuwanderern erhöhte die Gesamtzahl aller Delikte kaum – was
wohl nicht möglich sein dürfte (Spiegel online).
Entscheidend ist aber auch, dass
Berichterstattungen häufig wertend sind, nicht objektiv / neutral. Das gilt
auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender (klassisches Beispiel
ist die Benennung der AfD als „rechtspopulistische AfD“, obwohl Rechtspopulismus
eine Bewertung darstellt. Bewertungen gehören in einen Kommentar nicht in eine
Nachricht. Mit diesen unterschwelligen Bewertungen wird eine Meinungsmache
betrieben, die einer freien und unvoreingenommenen Willensbildung
entgegensteht.
Auch wenn von einem mündigen
Bürger vielleicht erwartet werden kann, dass er diese Verquickung von
Meinungsmache und Nachricht erkennt und bewerten kann, ist ihm damit nicht
geholfen. Denn nicht nur sind statistische Angaben durch Vorgaben, was und was
nicht in die Statistik aufgenommen wird, ohne dass dies bei der Publizierung
deutlich zu erkennen gegeben wird, kaum hilfreich für eine eigene
Meinungsbildung und damit Entscheidungsfindung. Gravierender sind Geheimhaltungen,
d.h. eine fehlende Offenheit (Transparenz) sowohl in Bezug auf finanzielle
Maßnahmen und Risiken, Absprachen (auch mit anderen Staaten) usw. Werden aber
wichtige Indikatoren für den politischen Willensbildungsprozess nicht
weitergegeben sondern verschlossen gehalten, gar dann noch im Rahmen von
Untersuchungsausschüssen Daten nicht offenbart bzw. vernichtet, so kann der
Souverän nicht mehr in der Sache sachlich entscheiden. Die Argumentation der
Geheimhaltung „im Staatsinteresse“ stellt sich nur als Ausflucht der
Regierenden dar, da damit ersichtlich Art. 20 Abs. 1 S. 1 GG verletzt wird.
Wenn die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, unabhängig davon, ob im Rahmen einer
direkten Demokratie oder, wie in Deutschland, einer repräsentativen Demokratie,
muss er zwingend in die Lage versetzt werden, durch Kenntnis seine Entscheidung
zu treffen.
Solange es an der Transparenz
politischen Handelns durch die Organe (wie Deutscher Bundestag und der von ihr
mit ihrer Mehrheit gewählten Bundesregierung) für die politische Willensbildung
ermangelt, lässt sich Demokratie nicht leben. Es ist nur ein Abglanz derselben.
Wenn dann noch Träger politischer
Ämter ihre Positionen zu einer Verschwendung öffentlicher Mittel nutzen oder
fragwürdige finanzielle Geschäfte tätigen, die schon eine strafbare Handlung
nahelegen könnten (ruhmlose Beispiele der jüngsten Vergangenheit sind Annegret
Kamp-Karrenbauer von der CDU, OB Feldmann von der SPD und Scheuer von der CSU),
diese auch nicht bereit sind, an einer umfassenden Aufklärung mitzuwirken, die
hinter ihnen stehenden Parteien sie jeweils auch noch versuchen zu decken,
verkommt diese Art der Demokratie zu einer Art Selbstbedienungsladen für diejenigen,
die von dem vermeintlichen Volkssouverän gewählt wurden.
Die politische Wirklichkeit hat
mit einer nach 1945 angedachten Demokratie nicht viel gemein. Es fehlen die
notwendigen Instrumente, dass der Volkssouverän sein recht und seine Aufgabe
auch tatsächlich wahrnehmen kann.
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