Dienstag, 8. Oktober 2019

Schwarze Null - die Lügen der Abgeordneten zu ihren Sorgen um die nächsten Generationen

Die Abgeordneten bieten ein erbärmliches Schauspiel, eine Schmierenkomödie. In Zeiten sprudelnder Steuereingänge sorgten sie sich angeblich um die Schulden, die von Enkeln und Urenkeln zu tragen sind - und schufen haushaltstechnisch die Schwarze Null. Dann aber gaben sie schamlos die Milliarden von Mehreinnahmen an Steuern aus, ohne auf die bekannte Wahrheit zu achten, dass nach sieben fetten Jahren die sieben mageren Jahre kommen, also die Entwicklung nicht absehbar ist.


Dass jetzt die Steuereinnahmen sinken, der Staatshaushalt durch eine sinkende Wirtschaftskraft mehr belastet wird (wobei ich an dieser Stelle nicht die Verschuldensfrage stelle), ist ersichtlich. Nun aber die Schwarze Null wieder zu eliminieren, entpuppt diese Politiker als Komödianten, denen es nie ernst war um die Schwarze Null: Sie wollten nur populistisch den Eindruck erwecken, sie würden sich auch um die nächsten Generationen kümmern. Anstatt Milliardenbeträge aus dem Fenster zu werfen in (gar zweifelhafte) Objekte und Aktionen, wäre es angebracht gewesen, Schulden tatsächlich zu tilgen, was nicht erfolgte. Auch jetzt wird kein Gedanke darauf verwendet, wo Gelder eingespart werden können, sondern intensiv weiter in umstrittene Aktionen in Milliardenhöhe gesteckt, der in den letzten Jahren zunehmend aufgeblähte Verwaltungs-Staatsapparat nicht auf ein ausreichendes Maß zurückgefahren.

Statt dessen Neuverschuldung, vorsätzlich und grundlos zu Lasten der nächsten Generationen.  Aber keinesfalls besteht die Einsicht, den eigenen Gürtel enger zu schnallen, die ohnehin unverantwortlich hohe, Diäten (neben den sonstigen Einkünfte dieser ehrenwerten Abgeordneten für Nebentätigkeiten, zu denen ihr wohldotiertes Abgeordnetenmandat mehr als genügend Zeit lässt) und Lobbyismus. - Die Deklaration der Schwarzen Null war Zynismus, ihre Abschaffung straft die Politiker wieder einmal der Lüge.

Wie lange müssen solche Politiker och geduldet werden, die zum Einen von Volks- (gar Betriebs-) Wirtschaft nichts verstehen, denen nur ideologische und einer selbst geschaffenen Mainstream geschuldeten populistische Maßnahmen (wahlkampfbezogen) einfallen ? Gerhard Schröder hatte hart in das Sozialsystem eingegriffen und dadurch erreicht, dass Deutschland de stabilste Nation in der EU wurde, wohlwissend, dass diese Maßnahmen unbeliebt sind und den Wahlsieg kosten würden - heute geht es aber nicht mehr um die (mit der Schwarzen Null doch so proklamierte) Zukunft, sondern nur um die eigene Tasche der Politiker, um ein denken nicht über den eigenen Tischrand hinaus und schon gar nicht um ein Denken in die Zukunft.

Dienstag, 6. August 2019

Feuerwerk und CO2 – der Widerspruch zwischen politischer Propaganda und Realität


Frankfurt, nach offizieller Lesart auch eine der Städte, die gebeutelt sind und dringend eine Klimaveränderung benötigen. Bitte nicht falsch verstehen: Ich meine hier nicht eine politische Klimaveränderung (aber wer weiß, vielleicht würde das ja schon reichen), ich meine die ökologische Veränderung. Und Frankfurt hat dies erkannt. So kann man auf einer Webseite des Energiereferats (was es so alles gibt) der Stadt Frankfurt am Main lesen:

„Frankfurt am Main ist Gründungsmitglied des "Klima-Bündnis europäischer Städte" und hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen alle 5 Jahre um 10% zu senken und bis zum Jahr 2030 zu halbieren.
Ergänzend hierzu erfolgte am 1. März 2012 der Beschluss der Stadtverordneten, Frankfurt am Main bis spätestens 2050 zu 100% aus Erneuerbaren Energien zu versorgen. Das war die Voraussetzung, um am Projekt Masterplan 100% Klimaschutz der Bundesregierung teilzunehmen.“ [1]

Und es gibt, so kann man dort weiter lesen, umfangreiche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung seit dem Jahr 2006, die dann auch von dem „Energiereferat – die kommunale Klimaschutzagentur“ veröffentlicht werden [2].  Nun fragt sich der Bürger bereits: Wenn seit 2006 bereits Klimaschutz betrieben wird, weshalb steigen dann die CO2-Werte ? Wollen wir aber dieser Frage historisch nicht weiter nachgehen, da sie sich aktuell, wie dargelegt wird, ohnehin selbst beantwortet.

Die benannte veröffentlichte Auflistung benennt viele Beschlüsse, die letzten aus dem Jahr 2015. Ein Beschluss vom 02.02.2012 (kein Schreibfehler im Datum) lässt allerdings aufhorchen:

„Umweltfreundlich feiern in Frankfurt
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Auflagen es hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit bei sämtlichen Veranstaltungen in Frankfurt gibt und welche ökologischen Aspekte in Zukunft stärkere Beachtung finden könnten / angeregt wird, einen Ansprechpartner zu benennen, der Veranstalter hinsichtlich Umweltfragen berät, sowie eine Broschüre zu erstellen.“ [3]

Was wurde aus dieser Prüfung ? Dazu findet sich nicht auf der Seite vom „Energiereferat – die kommunale Klimaschutzagentur“. Aber es gibt ein „Energie- und Klimaschutzkonzept“ [4], erstellt vom ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH. Im Jahr 2008. Resultat: Ohne erkennbaren Erfolg.

Es handelt sich leider nicht nur um ein „Gerede“ von und um Klimaschutz. Sondern es werden Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung damit beschäftigt, und es werden Externe beauftragt. Alles zu Lasten des Steuerzahlers. Letztlich ohne jeden effektiven Nutzen. Damit wird eine Art Selbstbeschäftigung betrieben.

Und das Thema Veranstaltungen (Beschluss der Stadtverordneten vom 02.02.2012):  Zu Veranstaltungen gibt es (wohl) nichts. Aber die Stadt bemüht sich, CO2 zu erhöhen, wie ein 15-minütiges Spektakel um 22.00 Uhr am 05.08.2019 zeigte: ein Feuerwerk am Main. Dadurch werden Feinstaub und CO2 in nicht zu geringen Mengen in die Luft geblasen [5].

Resultat: Tatsächlich ist wohl jedem, der sich mit der Thematik ernsthaft beschäftigt, klar, dass ohnehin ein Klimawandel nicht künstlich durch den Menschen Einhalt geboten werden kann und die Klimaveränderung, die nicht erst in den letzten Jahrzehnten begann, auch durch Einschränkungen nicht erreicht werden kann. Dann aber sollte die Politik ehrlich sein, dies einräumen und ihre kostspieligen Aktionen und zudem die Bürger mit unnötigen Kosten belasten und mit Maßnahmen beschränken,  beenden. Oder: Man glaubt an eine Hoheit an einen nennenswerten Einfluss auf die Klimaveränderung: Dann sollte der Klimaschutz konsequent durchgeführt werden und müssten (ohnehin teure) Spektakel, wie z.B: Feuerwerke, gänzlich eingestellt werden.

Donnerstag, 27. Juni 2019

Der Rechtsstaat und sein Verhältnis zu Recht und Gerechtigkeit – eine tautologische Reflektion oder ein Versuch ?


Immer wieder entflammt eine Diskussion über die Frage, ob etwas „gerecht“ sei. Z.B. bei der Umsatzsteuer: Auf Hundefutter gilt der ermäßigte Satz von 7%, auf Windeln der allgemeine Satz von 19%. Oder: Die Wohnverteuerung durch Sanierungen, auch wenn diese in Ansehung von politisch gewünschten Maßnahmen (wie Wärmedämmungen pp.) erfolgen. Damit aber werden die Kernbegriffe Recht, Rechtstaat und Gerechtigkeit vermischt. Leben wir in einem von Recht geprägten (gar gerechten) Rechtsstaat ?

a) Unter „Recht“ wird das geschriebene Recht (in Form von Gesetzen oder darauf beruhenden Verordnungen) wie auch das von der Rechtsprechung geprägte Recht und das Gewohnheitsrecht verstanden.

Am einfachsten ist qua Definition das geschriebene Recht als Recht zu verstehen. Das, was in einem Gesetz zum Ausdruck gebracht wird, ist „Recht“. Es ist die Verhaltensregel, an die man sich – soweit es nicht vom Gesetzgeber zur Disposition gestellt wird - zu halten hat.

Allerdings ist es nicht einfach, dieses Recht anzuwenden. Dies wird deutlich, wenn man die umfassende Judikatur liest. Immer wieder sehen sich die Richter veranlasst, das Recht auszulegen, zu interpretieren, oder bestimmte Normen, die an sich einen anderen Sachverhalt regeln, entsprechend auf einen zu beurteilenden Sachverhalt anzuwenden. Die Rechtsanwendung ist also nicht die simple Übertragung des Wortlautes, zumal dieser häufig auch nur Generalformeln enthält, wie z.B. in § 242 BGB die „Treu- und-Glauben“-Regelung. Und dabei ist diese Rechtsprechung nicht einheitlich. Unabhängig davon, dass verschiedene Gerichte bestimmte gesetzliche Regelungen anders interpretieren, kommt es auch immer wieder vor, dass selbst der BGH seine Auslegungen ändert (was meist mit dem Hinweis auf eine nun geänderte Rechtsprechung erfolgt).

Wenn schon die Anwendung des geschriebenen Rechts auf entsprechende Schwierigkeiten stößt, wird deutlich, dass dies bei der Anwendung von Gewohnheitsrecht (zu dem z.B. auch kaufmännisches Geschäftsverhalten gehört) erst recht zu Schwierigkeiten führt: Handelt es sich um ein Gewohnheitsrecht oder gehen anderweitige (gesetzlich, also schriftlich geragelte) Normen vor ? Dabei sei beispielhaft auf die ehedem offene Frage verwiesen, ob es selbstverständlich sei, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Kaufmann dem vorsteuerabzugsberechtigten Kunden nur Nettopreise mitteilt und selbstverständlich die Umsatzsteuer aufschlagen kann; die Rechtsprechung hat klar entschieden, dass bei fehlenden Hinweis auf die zusätzliche Umsatzsteuer der mitgeteilte Nettobetrag als Bruttobetrag gilt.

b) Der Begriff des Rechtsstaates wird häufig verwandt. Insbesondere dann, wenn die Ansicht vertreten wird, eine bestimmte Maßnahme oder Entscheidung sei nicht mehr mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar.

Auf Wikipedia wird der Begriff wie folgt definiert: Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet [1].

Dies besagt nichts anderes, als dass der Staat (durch die Volksvertretungen, also den Land- oder Bundestag, evtl. Bundesrat, aber ebenso die Kommunen durch ihre Satzungsgewalt) verbindlich schriftliche Normen schafft, die von den staatlichen Organen zu beachten sind (wobei das höherrangige Recht dem niederen Recht vorgeht, also eine Satzung einer Kommune bei Verstoß gegen Landes- oder Bundesrecht unwirksam ist; sogen. Kollisionsregel).

c) Der Begriff der „Gerechtigkeit“ hat weder etwas mit „Recht“ noch mit „Rechtsstaat“ zu tun, auch wenn sie im englischen und französischen mit justice und im lateinischen mit iustitia bezeichnet werden. Es ist ein philosophisch geprägter Begriff, über den schon die antiken Griechen wie Sokrates und Platon sich ausgelassen haben. Gleiches sollte gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden, wobei allerdings dann due Frage zu lösen war, was Gleich und was Ungleich ist. Im Mittelalter, unter kirchlicher Dominanz, setzte sich die Auffassung durch, dass es Gerechtigkeit nicht auf Erden sondern nur im Himmel geben könne, da Gerechtigkeit eine göttliche, keine menschliche Größe sei. Dies änderte sich in der Zeit der Aufklärung, in der Kant die Vernunftethik formulierte. Er verwandte dafür den kategorischen Imperativ: Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde [2].

Moral und Ethik werden in der weiteren philosophischen Diskussion in den Vordergrund gehoben (bzw. verworfen). Hegel z.B. wirft Kant vor, der kategorische Imperativ erzeuge nur Tautologien, die jede materiale Norm zu rechtfertigen erlaube. Marx wandelt den kategorischen Imperativ zu einem revolutionären Prinzip gegen Knechtschaft und Erniedrigung um und Schopenhauer wirft Kant einen theologischen Ansatz („du sollst“) vor. Habermas spricht von einer „kooperativen Wahrheitssuche“ unter „freien und gleichen Teilnehmern“.

Deutlich wird, dass mit Gerechtigkeit kein absoluter Begriff geprägt ist, sondern eine Etikette, unter der sich alles sammeln lässt, was als „gerecht“ vom jeweiligen Betrachter aus angesehen werden kann. Letztlich ist Hegel, auch wenn er sich bei auf Kant bezog, grundsätzlich zuzustimmen, dass Gerechtigkeit nicht im Sinne einer Allgemeingültigkeit verstanden werden kann, sondern jedenfalls tautologische Züge hat: Eine Aussage, die immer wahr ist, unabhängig vom Wahrheitsgehalt der einzelnen, ihr zugrunde liegenden Bestandteile.

d) Wenn der Begriff der Gerechtigkeit schwimmend ist, können weder Gesetzgebung noch Gerichte Gerechtigkeit herstellen.

Gerichte können ohnehin keine Gerechtigkeit herstellen, insbesondere bei streitigen Sachverhalten. Der Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde zu legen ist, ist vom Gericht festzustellen. Ist er streitig, kommt es häufig auf das Ergebnis einer Beweisaufnahme an. Her ist der Richter an bestimmte Vorgaben (§§ 286, 287 ZPO) gebunden. Er entscheidet letztlich nicht darüber, ob etwas tatsächlich wahr ist oder nicht, er entscheidet nach dem Beweismaß. Somit ist der Spruch „Recht bekommen und Recht haben sind zwei Paar Schuhe“ sicherlich richtig, und auch die weitere Floskel „Vor Gericht ist es wie auf hoher See: Man ist mit sich und Gott alleine“ hat sicherlich einen Wahrheitskern.

Problematischer wird es aber, wenn Gerichte das Recht als solches anwenden und den Rechtssatz (das Gesetz) deuten. Rechtshistorisches ist der Müller-Fall: Friedrich II (der Große) setzte sich für einen Müller ein, erlaubte diesem eine Schadensersatzklage gegen den Landrat von Gersdorff, der durch die Anlage eines Karpfenteiches oberhalb der Mühle dieser das notwendige Wasser zum Betrieb der Mühle nahm. Die Klage wurde abgewiesen. Letztlich verurteilte Friedrich die Richter zu Haftstrafen und gab selbst der Klage des Müllers statt. In der Folge ließ er das Allgemeine Preußische Landrecht (ALR) verfassen, mit dem er sicherstellen wollte, dass Richter sich an den Buchstaben des Gesetzes ohne eigene Auslegung halten.

Diese Ansätze wurden im BGB nicht stringent übernommen und finden sich auch nicht mehr in den neueren Gesetzen. Die Auslegung, auch mittels der Gesetzesmaterialien (so insbesondere Gesetzesbegründungen) sind Hilfsmittel. Danach mag im Grundsatz Verständnis dafür bestehen, dass es bei verschiedenen Gerichten zu unterschiedlichen Auslegungen (wie auch in der juristischen Literatur) kommt. Beurteilen zwei gleichrangige Gerichte eine Rechtsfrage unterschiedlich, ist zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung die Revision zum BGH zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. ZPO). Wenn sich dann der BGH zu einer bestimmten Rechtsauffassung durchringt, ist es natürlich für den Rechtssuchenden unverständlich, wenn (manchmal bereits kurze Zeit später) der gleiche Senat des BGH diese Rechtsprechung ändert.

Recht, welches der judikativen Auslegung zugänglich ist, mag zwar ein geschriebenes Gesetz sein, bietet aber nicht die vom Bürger erhoffte Verlässlichkeit, wenn selbst vom höchsten deutschen Gericht Änderungen vorgenommen werden. Aber auch ein Richter erlaubt sich, um mit Adenauer zu sprechen, klüger zu werden. Dass allerdings diese Art der Rechtsfortbildung bei den davon negativ Betroffenen auf Unverständnis stößt, liegt auf der Hand.

Das aber ist keine Frage der Gerechtigkeit, deren philosophischer Ansatz natürlich auch hier die Rechtsprechungsänderung begründen kann, sondern eine Frage des Rechtsstaates. Lässt es sich mit dem Rechtsstaatsprinzip noch vertreten, wenn – ohne dass eine Änderung in der rechtlichen Grundlage eingetreten ist – die Rechtsprechung geändert wird und damit der Bürger, der auf den Bestand einer Rechtsansicht vertraute, letztlich einen Prozess verliert (und dafür auch die Kosten zu zahlen hat) ? Für den Juristen mag dies ein täglicher Kampfsport sein, für den Mandanten hängt aber häufig viel davon ab.

Handelt es sich also um einen Rechtsstaat, wenn Recht durch unterschiedliche Auslegung (und Änderung der Rechtsprechung) letztlich zu einem Richterrecht wird ? Wenn man den Begriff Rechtsstaat als wörtliches Element als Staat, in dem Recht herrscht, nimmt, und nicht wie Gerechtigkeit nur als philosophische Betrachtungsweise, wird man die Art der geübten Anwendung von Recht nicht dem Rechtsstaatsbegriff zuordnen können, da keine Rechtssicherheit besteht.



[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
[2] Immanuel Kant, Gesammelte Schriften. Hrsg.: Bd. 1-22 Preussische Akademie der Wissenschaften, Bd. 23 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, ab Bd. 24 Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Berlin 1900ff


Samstag, 25. Mai 2019

Undemokratisches Verhalten – ein politisches oder auch gesellschaftliches Phänomen


Selbstbewusst ist derjenige, der anderen das zum Vorwurf macht, was er selbst tut. Und damit ist OB Feldmann (Frankfurt, SPD) sicherlich selbstbewusst. Nachdem die Stadt eine Podiumsveranstaltung zur Europawahl  veranstalten wollte, zu der die AfD bewusst nicht eingeladen wurde (nach Feldmann sei dies im Magistrat besprochen worden), und nun drohte, dass sich die AfD erfolgreich reinklagen könnte, wurde die Veranstaltung kurzerhand abgesagt und nunmehr von den Helfern „Jorunal“ und Europa-Union ausgerichtet (natürlich ohne AfD). Nun störte sich Feldmann daran, dass es vom AfD-Stadtverordneten Reschke bei seiner Begrüßungsrede Zwischenrufe gab.

Das Demokratieverständnis bei gewissen Personen scheint eine doppelte Persönlichkeit (Psyche) zu haben, ähnlich wie bei Dr. Jeckyll und Mr. Hyde (Novelle des schottischen Schriftstellers Robert Louis Stevenson). Werden eigene Rechte in irgendeiner Art tangiert, ist dies natürlich undemokratisch. Das aber dem ein mehr als undemokratisches Verhalten voranging, nämlich die bewusst gegen das Gleichheitsgebot gerichtete Nichteinladung der AfD zur Podiumsveranstaltung, wird verdrängt.

Es ist längst mehr als augenfällig, dass die AfD von den etablierten Parteien diskreditiert wird. Man wird wohl sogar sagen können, dass Mob betrieben wird. Werden Fahrzeuge von AfD-Mitgliedern angezündet oder diese körperlich behelligt, rührt sich bei diesen etablierten, sich als Demokraten bezeichnenden Parteien und Politikern nichts, ebenso bei der Mehrzahl der größeren Medien. Anders aber, wenn gleiches die eigenen Parteimitglieder trifft.


Demokratie, das scheint wohl in Vergessenheit geraten zu sein, ist die Herrschaft des Volkes, nicht einzelner Politiker oder Parteien. Die Parteien bzw. ihre Politiker sind nur systembedingt die Vertreter in den Parlamenten. Grundlage der Demokratie ist nach der Verfassung das Recht zur freien Meinungsäußerung. Die Demokratie lebt nicht von der einseitigen Meinung einiger weniger, sondern von der Vielzahl der Meinungen und des Diskurses. Wer das – wie auch immer – verhindert oder versucht zu verhindern, kennt entweder die Grundwerte der Demokratie nicht oder will sie nicht berücksichtigen. Er ist mithin auch nicht Demokrat, da er ein System der Anpassung verfolgt, welches real in einer Diktatur ist. Wenn dann diese Personen auf einen Unrechtsstaat unter des Nazis verweisen (letztlich bitte auch ein Unrechtsstaat unter der SED, dem Zusammenschluss der Kommunisten mit der SPD in der späteren DDR), ist dies blanker Hohn. Denn durch die Unterdrückung von anderen Meinungen und die Diffamierung derselben, entsteht gerade dieser Unrechtsstaat.

Es kommt nicht darauf an, ob man mit den Ideen der AfD ganz oder teilweise konform geht. Ebenso wenig wie es darauf ankommt, ob man mit den Ideen der anderen Parteien konform geht. Entscheidend ist, dass dies als Meinung zunächst zu akzpetieren ist. Mit Argumenten läßt sich eine andere Auffassung auch legal bekämpfen. Der Versuch, diese andere Meinung schlicht mundtot zu machen, lässt doch nur den Schluss zu, dass einem keine Argumente einfallen, um ihr entgegenzutreten.

Feldmann hat sich hier als Antidemokrat bewiesen. Niht nur der Versuch, die AfD von einer von der Stadt vorgesehenen Podiumsdiskussion fernzuhalten, sondern dann auch der Umweg der Durchführung über (willfähige ?) Dritte, bei denen der Stadt kein Vorwurf der Ungleichbehandlung gemacht werden kann. Es ist nur ein Beispiel einer zunehmenden Intoleranz in der Politik und, da sich die Medien gerne daran beteiligen, letztlich der Gesellschaft allgemein. Sind wir also wirklich wiedre so weit, dass die freie Meinung nur noch im vertrauten Zirkel geäußert werden kann, ohne dass einem Nachteile erwachsen ?

(siehe auch: Frankfurter Rundschau)

Montag, 28. Januar 2019

Bundesumweltministerin Schulze (SPD): Ideologie ohne wissenschaftliche Grundlage als Instrument weiterer Diffamierung (Feinstaub)




Der Streit um den Grenzwert für Feinstaub wie auch die unterschiedlichen Messmethoden innerhalb der doch einheitlichen EU hat sich längt als ein elitärer Kampf ideologisch Verbrämter entpuppt, denen es nicht um eine „wissenschaftliche Wirklichkeit“ geht, sondern um die reine machtpolitische Durchsetzung ihres Willens. Geeignete „Wissenschaftler“, die der politischen Ideologie gerne helfen, lassen sich leicht finden. Und so wird dann nach bekannter Manier aus ideologischer Ansicht eine als unumstößlich dargestellte, von der gierenden Mainstream allzu gern aufgegriffene, „unumstößliche Tatsache“.  Dabei gab es stets Bedenken gegen die Richtwerte wie auch gegen die Art der Messmethoden – doch sie wurden schlicht missachtet. Und nun, bei Dieselfreiheit, selbst bei Autofreiheit, zeigen doch ernsthaft diese Säulen der Wahrheit (die Messstationen) immer noch überproportional hohe Feinstaubwerte an, ohne dass jene ideologisch als Vorkämpfer fungierenden Wissenschaftlicher dieses „Phänomen“ erklären könnten. Wie sie und die politische Ideologen in den Parteien und der Regierung bis heute leider nicht erklärt haben, weshalb im Straßenverkehr die Belastungsgrenze aus Gesundheitsgründen niedriger liegen muss als z.B. im Büro und weshalb nicht diejenigen Mitmenschen, die (echte) Kerzen anhaben, gar zu Weinachten einen Baum mit echten Kürzen haben, massenweise erkranken, sind doch die dadurch bedingten Schadstoffe um ein vielfaches höher als der Grenzwert im Straßenverkehr.

Den Vogel schießt nun aber die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ab. Sie, 1968 geboren, hat nicht nur Abitur, sondern sie studierte auch: Germanistik und Politikwissenschaft. Und mit diesem Wissen hat sie jetzt wohl alle Erfahrungen, die benötigt werden, um eine Debatte der möglichen Schädigungswirkung von Feinstaub zu führen. Sie hat – wie regierungsseits üblich – nichts für die Gegner der Grenzwerte über, fordert gar eine „Versachlichung“ der Debatte und gibt damit die Gegner der willkürlich gesetzten Grenzwerte als unsachliche Propagandisten aus. Bitte: Wer argumentiert mit bestellten Gutachten unsachlich, Gutachten, die nicht den Anforderungen an wissenschaftlichen Untersuchungen entsprechen ? Wer beachtet nicht seinen eigenen Widerspruch in Bezug auf unterschiedliche Grenzwerte in verschiedenen Bereichen ?   Unsachlichkeit ist hier nicht jenen über 100 Lungenärzten zu zollen, die sich gegen die Grenzwerte wenden. Unsachlich ist (wieder einmal) diese Regierung, die (auch wieder einmal) klar zu erkennen gibt, dass sie nicht bereit ist, über ihre ideologischen Phantasien und Kampagnen sachlich zu diskutieren und sich den Argumenten gegen ihre Maßnahmen zu stellen. Statt dessen werden nun auch die über 100 Lungenärzte diffamiert – von einer Person, die nicht bereit ist, sich mit Argumenten auseinanderzusetzen.

Schulze hat sich klar gegen eine offene und freie Meinungsäußerung gestellt, indem sie letztlich den über 100 (namhaften) Lungenärzten Unsachlichkeit vorhielt. Sie zielt demagogisch auf eine Ausgrenzung ab, um  ein (in der Sache wohl unnützes) Ziel zu erreichen. Es gilt offenbar nur, die Bürger immer weiter in ihren Freiheitsrechte  zu beschränken und ihnen mit immer neuen Ideen von vermeintlichen Gesundheits- und Umweltschutz weitere Kosten aufzubürden. Dieses Ziel kann allenfalls der Großindustrie dienen, die durch immer neue notwendige Produkte (so die Anschaffung neuer Fahrzeuge) mehr als gut verdienen. Das „Sozial“ im Namen der SPD ist nur noch ein Feigenblatt.

Es spricht einiges für die Richtigkeit der Feststellungen der Lungenärzte, was bereits die unterschiedlichen Grenzwerte in  verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens verdeutlicht. Und es spricht noch mehr gegen die Richtigkeit von Messergebnissen, bei denen von vornherein das natürliche Vorkommen von Feinstaub unberücksichtigt bleibt.