Freitag, 30. November 2018

Gesinnungsschnüffelei und Umerziehung in der Kita ?


Im 3. Reich, dem Naziregime, war Gesinnungsschnüffelei ebenso an der Tagesordnung wie im SED Staat DDR. Mit dieser Methode wollten sich die jeweils Herrschenden vor möglichen subversiven Kräften schützen, die für das Regime gefährlich werden könnten.

Und nun gibt es eine Kita-Broschüre, wie man „rechtsextreme Eltern“ erkennen würde. Das Vorwort hat gar Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) geschrieben und die von der Amadeu-Antonio-Stiftung (die sich nach ihren eigenen Angaben „konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wendet“) mit Unterstützung des Bundesfamlienministeriums herausgegeben wurde. Unabhängig von absurden Vorstellungen, was u.a. Rechtsextremismus darstellen soll

"Das Mädchen trägt Kleider und Zöpfe, es wird zu Hause zu Haus- und Handarbeiten angeleitet, der Junge wird stark körperlich gefordert und gedrillt. Beide kommen häufig am Morgen in die Einrichtung, nachdem sie bereits einen 1,5-Kilometer-Lauf absolviert haben."

wird hier (wieder einmal) der Versuch unternommen, die Gesinnung anderer festzuhalten und (wo sollte der sonst der Zweck liegen ?) zu nutzen. Das Recht auf freie Meinung und Meinungsäußerung (Art. 5 GG) wird ebenso missachtet wie das Recht der Ehe, welches unter dem besonderen Schutz des Gesetzes steht (Art. 6 Abs. 1 GG).

Da zwischenzeitlich als rechts und rechtsextrem jede Ansicht gilt, die nicht der vermeintlich herrschenden Ansicht entspricht (die von der herrschenden Politikerkaste und den ihr zugeneigten Journalisten bestimmt wird), geht es nicht um die „Aufdeckung“ von wirklichen Rechtsextremismus, sondern um die Bloßstellung Andersdenkender. Das Kita-Kind soll offenbar instrumentalisiert werden: Eine Einflussnahme über das Kind auf die Eltern/Familie. Indem das Kind in der Kita ähnlich einer Gehirnwäsche „umerzogen“ wird, soll es Zwiespalt in die Familie bringen.

(Wirklicher) Links- und Rechtsextremismus gehören nicht zu der Gesellschaft, die vom Grundgesetz vorgegeben wurde. Doch um diesen geht es nicht. Die einseitige Einstellung der Amadeu-Antonius-Stiftung wird schon vor ihr selbst verdeutlicht, als sie sich gerade nicht gegen Linksextremismus wendet. Dies lässt doch wohl nur den Schluss zu, dass dieser gebilligt wird. Und da der Vorwurf des Rechtsextremismus jeden treffen kann,  der sich gegen Leitideale von den Machern der sogenannten herrschenden Meinung wendet, ist eine Unterstützung mit Steuergeldern doch wohl gleichbedeutend mit dem Versuch, verfassungsrechtlich geschützte Bereiche auch von Seiten der Regierung zu torpedieren.

Staatsvolk sind die Bürger des Staates (vgl. Auch Art. 116 GG). Die Staatsgewalt geht von der Legislative, Judikative und Exekutive aus (vgl. Art. 1 Abs. 2 und 20 Abs. 3 GG). Die Staatsgewalt hat sich an die Verfassung und die Gesetze zu halten. Die freie Meinungsäußerung gehört dazu, ebenso wie das Erziehungsrecht der Eltern. Eine Meinung ist selbst dann nicht links- oder rechtsextrem, da sie evtl. tatsächlich nicht mit der Ansicht der Mehrheit übereinstimmt. Demokratie bedeutet nicht Anpassung an (modische) Mehrheitsmeinungen (sollten sie tatsächlich existieren oder die Erfindung der Journalisten sein). Die Kita hat also nicht die Aufgabe und schon gar nicht das Recht, hier (politischen) Einfluss auf die Gesinnung zu nehmen. Diese Aufgaben waren entsprechenden Einrichtungen in den totalitären Regimen des NS-Reichs und er DDR zuerkannt. Mit der Broschüre wird aber gerade diese Entwicklung gefördert, wenn nicht sogar gewünscht. Eine Entwicklung gegen das demokratische Prinzip von Deutschland.

Donnerstag, 29. November 2018

Menschenausschlachtung nach Spahn - unmenschlich, unethisch und verwerflich (oder: die Leiden des "Toten")


Da reden sie von Umweltschutz, von menschenschädlichen Kraftstoffen (zunächst Diesel, jetzt auch schon Benzin). Da tun sie sie so, als ob sie um die Gesundheit und das Wohl der Bevölkerung des Staates besorgt wären. Sie versuchen darzutun, dass sie ihre Tätigkeit auch im Sinne der Eidesformel für Bundespräsident, Bundeskanzler(in) und Minister erfüllen, die nach Art. 56 S. 1 GG lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widme, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Und die Praxis ?

Jüngstes Beispiel der Disharmonie zwischen Verfassungseid und Tun ist der Vorstoß des Gesundheitsministers Spahn (CDU), der nun auch den Vorsitz der CDU als Nachfolger von Merkel übernehmen will, Menschen auszuschlachten, um ihre Organe für benötigte Organtransplantationen zu nutzen.



Sie werden einwenden, dass sei nicht so schlimm, denn es richte sich nicht gegen „Lebende“ sondern gegen „Tote“. Unabhängig von der sogenannten Totenruhe (§ 168 StGB) – sind Sie sicher ? Wie kommen Sie auf diesen Einfall ? Wann ist jemand Tot ?

Nach der Legaldefinition gilt jemand als tot, wenn der sogenannte Hirntod eintritt. Das ist die Legaldefinition. Aber wie sieht es mit diesem “toten“ Menschen tatsächlich aus ? Gerade für die Organtransplantation ist der menschliche Organismus bis zur Entnahme der benötigten Organe aufrechtzuerhalten. Dies hat zur Folge, dass dieser „tote“ Mensch weiter fühlt, also auch Schmerzen hat [1]. Das wird (natürlich) wegen der „political corectnes“ nicht gesagt – eine Korrektheit, die an Boshaftigkeit kaum zu überbieten ist.

Wollen Sie also tatsächlich Organe spenden, wenn die Organspende für sie  noch im „Tot“ qualvolle Leiden (es wird von explosionsartigen Gefühlen gesprochen) bedeutet ? Man muss schon masochistisch veranlagt sein, um dies hinnehmen zu wollen, meine ich.

Nun werden Sie einwenden wollen, dass man ja auch nach der Vorstellung von Spahn der Organentnahme widersprechen kann bzw. ein Angehöriger für den betroffenen widersprechen kann. Da im Stadium des Hirntodes kaum mehr erwartet werden kann, dass eine wie auch immer geartete Äußerung möglich ist, müsste man also einen Zettel mit sich führen „Von mir gibt es keine Organe“ oder „Ich stehe für Organspenden nicht zur Verfügung“. Schön. Aber nur leider geht dieser zettel bei dem Unfall (wirklich oder nicht) verloren, wird (natürlich unbeabsichtigt) nicht gesehen/entdeckt und auch die Familienangehörigen können (leider) nicht rechtzeitig unterrichtet werden (bzw. entscheiden gegen Sie). Pech gehabt. Die Qual beginnt. Mit der Bibel: Die Vorstufe der Hölle, das Fegefeuer wird jedenfalls erlebt.

Die Idee von Spahn beruht mithin auf reiner Menschenverachtung. Sie würdigt nicht nur den Menschen zu einem nutzbaren Gegenstand der „Ersatzteilentnahme“ herab, sie fordert auch ein erbarmungsloses Leid für den „Toten“.

Und dies gar für eine Organspende, die nicht notwendig wäre.

Die Embryonalforschung ist weit gekommen. Aus dem Embryo lassen sich Organe züchten, die als Ersatz für Herzen, Nieren pp. dienen könnten. Könnten. Denn dem wurde ein Riegel vorgeschoben. Es wird für unethisch gehalten, Embryos dafür zu verwenden; stattdessen werden abgetrieben Föten vernichtet oder gar in der Kosmetik u.a. verwertet. Warum ? Ist unser Ethikkodex schon so weit von jeder Realität entfernt, das der abgeriebene Fötus nicht mehr sinnvoll eingesetzt werden darf, aber der Mensch als fühlender „Toter“ malträtiert und gequält werden darf ? Dass (bei Unterstellung des Guten in Spahns Gedankengängen) Organe fehlen, die lebenserhaltend für andere sind, wird nicht angezweifelt. Allerdings bedarf es hier nicht der Tortur für doch Lebende da fühlende Toten.

Der Vorschlag Spahns ist strafrechtlich nach § 169 StGB relevant. Er verstößt gegen Art 1 Abs. 1 (Unantastbarkeit der Würde des Menschen) und Art 2 Abs. 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), also unantastbare Rechtsgüter. Natürlich wird sybillinisch versucht werden, diese Artikel für den nach der Legaldefinition „Toten“ auszunehmen, einem Toten mit intakten Nervensystemen. Diese Rabulistik ist schamlos und fordert nur die Feststellung, dass die bisherige Legaldefinition auf Grund der neuen Erkenntnisse überholt ist. Der Mensch lebt nicht nur über das Hirn, sondern so lange, bis sämtliche Organe versagen, er also auch keine Schmerzen mehr haben kann. Die Einschränkung auf den Hirntot für die Organentnahme würde eine Widerbelebung unrühmlicher Machenschaften aus dem 3. Reich wieder aufblühen lassen, dem letztlich das menschliche Leid, welches sich hier nach dem Hirntot fortsetzt, egal war.

Mithin: Die Idee von Spahn bedeutet Menschenausschlachtung, ist unethisch und mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Wer für die Idee ist, soll sich freiwillig zur Verfügung stellen – ein Zwang (auch wenn er mit einem mehr als fragwürdigen Widerspruchsvorbehalt versehen ist) kann nicht sein.