Mittwoch, 5. März 2014

Bankenmacht und Ohnmacht des Kunden

Hochhaus im Vordergrund: Deutsche Bank in Frankfurt am Main
Es werden immer wieder Entscheidungen darüber veröffentlicht, dass fehlerhafte Anlagenberatung zu Verlusten des Kunden führen. Aber das Tagesgeschäft der Universalbank konzentriert sich nicht nur auf die Geldanlage. Ein wichtiges Standbein sind die Einlagen, auch auf laufenden Konten (sogen. Girokonten). Aber was macht der Kunde, wenn die Bank keine Zahlungen mehr vornimmt, Überweisungsaufträge nicht ausführt und auch Guthaben nicht auszahlt ?

Der Leser wird denken, das geschieht nur dann, wenn der Kunde „in den Miesen“ ist, also selbst Verbindlichkeiten bei der Bank hat, die er trotz Fälligkeit nicht zurückführt. Weit gefehlt. Die Deutsche Bank (Deutsche Bank für Privat- und Geschäftskunden AG) führt Überweisungen auch dann nicht aus und nimmt Auszahlungen auch dann nicht vor, wenn der Kunde  keinerlei Verbindlichkeiten ihr gegenüber hat (vgl. meinen Artikel: Deutsche Bank: Nichtvornahme von Überweisungen und Auszahlungen auf Recht kurz gefasst). Problematisch kann ein solches Verhalten sein, wenn der Kunde auf das Geld angewiesen ist, z.B. da er nur über die Gelder auf den Konten bei dieser Bank verfügt und z.B. dringend Geld (z.B. zur Zahlung der Miete o.ä.) benötigt.

Zu denken wäre an eine Einstweilige Verfügung. Doch darf an sich bei einer solchen nicht die Hauptsache vorweggenommen werden, was der Fall wäre, wenn diese auf Auszahlung gerichtet ist (was sie sein müsste). Und Auszahlung gegen Sicherheitsleistung (z.B. die Bürgschaft einer Versicherung oder anderen Bank) würde vielen Kunden auch nicht helfen,  da sie (gar so schnell) kein Institut finden würden, welches eine derartige Bürgschaft übernehmen würde. Denn jedes Institut würde sich die Frage stellen, weshalb die Hausbank nicht die Auszahlung vornimmt und Böses wittern.

Immer mehr werden wir auf den bargeldlosen Verkehr eingestellt. Angedacht (und in anderen Ländern auch schon praktiziert) ist, das Bargeldvolumen zu kappen und größere Beträge nur noch über Kreditkarten oder Überweisungen / Einzugsermächtigungen zuzulassen (vgl. meinen Beitrag hier im Blog zu Abschaffung von Bargeld –Sinn und Zweck – Vision oder Realität und mögliche Folgen).  Und wer zahlt z.B. seine Miete noch bar ? Wer kauft einen Neuwagen noch mit Bargeld ? Die Finanzverwaltung lehnt jede Barzahlung ab und verlangt für Zahlungen die Überweisung (oder eine Einzugsermächtigung) und für Auszahlungen will sie ein Konto haben (was dann auch leichter für den Zugriff bei einer möglichen Vollstreckung ist). Konten werden gelistet. Wer einen Titel hat, kann über den Gerichtsvollzieher eine Nachfrage veranlassen, wo der Schuldner überall Konten besitzt. Der gläserne Bürger ist da.

Und was, wenn die Bank wie in dem
o.g. Fall der Deutschen Bank geschildert) grundlos keine Zahlungen vornimmt ?

Der Bankkunde sollte sich also keinesfalls auf ein Geldinstitut festlegen, sondern bei zwei oder mehr Geldinstituten seine Gelder anlegen. Auch eventuell (wenn er insbesondere grenznah wohnt) im Ausland. So hat er eine Notreserve, auf die er zurückgreifen kann. Er kann ja auch bei anderen Instituten Tagesgelder anlegen. Auch wenn derzeit der Zinssatz niedrig ist, hat er doch noch immer Einnahmen daraus. Und viele Institute führen nicht nur die Girokonten kostenlos, sondern auch Tagesgeldkonten. So wäre die Liquidität jedenfalls in einem geringen Umfang gesichert.

Dies unabhängig davon, dass die Allmacht der Banken (Geldinstitute) offenbar weiter zunimmt. Und der Gesetzgeber dem tatenlos  - wie stets bei Großunternehmen) zusieht. Bedenkt man in diesem Zusammenhang die Pläne der EU bzw. der Bankenaufsichten, kleine Geldinstitute zugunsten der Großen zu schließen, müssen die Bedenken noch weiter steigen. Nicht die kleinen Geldinstitute haben nationale Wirtschaften ins Schleudern gebracht, sondern die Großen. Zwar sind auch kleine Institute vor der „Pleite“ nicht sicher, doch deren Untergang kann aufgefangen werden. Bei den Großen (s. die Hilfsaktion für die Commerzbank) ist dies  weitaus aufwendiger und für den Steuerzahlerteurer. Und dass gar noch vor den Plänen, die Anleger (dazu gehören auch Inhaber von Girokonten !) zu beteiligen, ehe ein Rettungsfonds eingreift.


Die Ohnmacht des Bankkunden lässt sich also nicht beseitigen. Sie ist wohl systemimmanent  -  oder bessert ausgedrückt: gewollt.